AVGS Gründercoaching
– 100 % gefördert in die Selbstständigkeit
Entwickeln Sie Ihre Geschäftsidee gemeinsam mit erfahrenen Gründungsberatern weiter. Mit einem bewilligten AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kann Ihr individuelles Gründercoaching vollständig gefördert werden – inklusive Businessplan, Marketing, Website und Onlineshop.
- 100 % gefördert mit bewilligtem AVGS
- Bis zu 125 Unterrichtseinheiten persönliches 1:1-Coaching
- Vollzeit oder Teilzeit – vollständig online
- Erfahrene Coaches mit Gründungs- und Unternehmenserfahrung
Was ist ein AVGS Gründercoaching?
Ein AVGS-Gründercoaching ist eine staatlich geförderte Unterstützung für Menschen, die eine Selbstständigkeit vorbereiten möchten. Die Förderung erfolgt über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Die gesetzliche Grundlage bildet § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Dort wird die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ als mögliches Förderziel genannt.
Im individuellen 1:1-Coaching entwickeln Sie Ihre Geschäftsidee weiter und bereiten Ihre Gründung strukturiert vor. Je nach Bedarf können unter anderem der Businessplan, die Finanzplanung, das Marketing, die Unternehmensorganisation sowie die Erstellung einer Website oder eines Onlineshops Bestandteil des Coachings sein.
Wird die Teilnahme vor Beginn schriftlich bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten der genehmigten Maßnahme vollständig. Für Sie entsteht dann kein Eigenanteil.
Firmenkompass ist AZAV-zertifiziert und bietet das AVGS Gründercoaching deutschlandweit und vollständig online an.
Welche Voraussetzungen gelten für ein AVGS Gründercoaching?
Ein AVGS Gründercoaching kann für Sie infrage kommen, wenn Sie eine Selbstständigkeit planen und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter betreut werden. Die Entscheidung über die Förderung trifft Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft anhand Ihrer persönlichen Ausgangssituation.
Arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet
Sie werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter betreut oder sind von Arbeitslosigkeit bedroht.
Konkrete Gründungsidee
Sie haben bereits eine erste Vorstellung davon, mit welchem Angebot Sie sich selbstständig machen möchten.
Persönliche und fachliche Eignung
Ihre bisherigen Kenntnisse, Erfahrungen und Voraussetzungen passen grundsätzlich zu Ihrem Gründungsvorhaben.
Nachvollziehbarer Unterstützungsbedarf
Das Coaching kann Ihnen dabei helfen, Ihre Selbstständigkeit professionell vorzubereiten und Ihre berufliche Situation nachhaltig zu verbessern.
Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Es besteht daher kein automatischer Rechtsanspruch. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir unverbindlich, ob ein AVGS Gründercoaching für Sie infrage kommen kann.
Wie kann ich ein AVGS Gründercoaching beantragen?
Den AVGS für ein Gründercoaching beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Firmenkompass unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Coachingumfangs und bei der Vorbereitung auf das Gespräch.

Kostenloses Erstgespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Gründungsidee, Ihre aktuelle berufliche Situation und Ihren konkreten Unterstützungsbedarf.

Individuelle Einschätzung & Angebot
Auf Grundlage Ihrer Ausgangssituation stellen wir die passenden Coachingmodule zusammen und erstellen ein individuelles Angebot für Ihr Gründungsvorhaben.

AVGS bei Agentur oder Jobcenter beantragen
Sie besprechen das geplante Gründercoaching mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Wir erklären Ihnen den Ablauf und stellen Ihnen die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

Bewilligung und Coachingstart
Nach der schriftlichen Bewilligung kann Ihr AVGS Gründercoaching starten. Ihre persönlichen Coaches begleiten Sie strukturiert von der Geschäftsidee bis zur Umsetzung.
Was kostet ein AVGS Gründercoaching?
Mit einem bewilligten AVGS werden die Kosten der genehmigten Coachingmaßnahme von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Für Sie entsteht dadurch kein Eigenanteil.
Voraussetzung ist, dass Ihre Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Beginnen Sie das Coaching deshalb erst, nachdem Ihnen die Bewilligung vorliegt.
- 0 € Eigenanteil bei Bewilligung
- keine Rückzahlung der Förderung
- schriftliche Bewilligung vor Coachingbeginn
Das Programm
9 Module. Ein vollständiges Gründer-Paket.
Einzigartig in Deutschland: Bei Firmenkompass können Website-Erstellung und Onlineshop-Aufbau als zertifizierte Module vollständig in Ihr gefördertes AVGS Gründercoaching integriert werden.
Modul 01
Einschätzung Ihrer Idee, Stärken und Marktchancen durch erfahrene Berater.
🕐 15 Unterrichtseinheiten
Modul 02
Professioneller Businessplan-Text für Banken, Förderinstitute und Investoren.
🕐 15 Unterrichtseinheiten
Modul 03
Finanzplan, Liquiditätsplanung und Break-Even-Analyse — investorengerecht aufbereitet.
🕐 10 Unterrichtseinheiten
Modul 04
Bankfähige Finanzplanung, KfW-Darlehen, regionale & EU-Fördermittel — investoren- und bankengerecht aufbereitet.
🕐 10 Unterrichtseinheiten
Modul 05
Rechtsform, Steuern, Buchhaltung, Versicherungen — alles Wichtige für Ihren Start.
🕐 10 Unterrichtseinheiten
Modul 06
Social Media, SEO, Kundengewinnung — eine realistische Marketingstrategie für Ihre Gründung.
🕐 20 Unterrichtseinheiten
Modul 07
Ihre professionelle Unternehmenswebsite wird im Coaching erstellt — komplett und sofort online.
🕐 20 Unterrichtseinheiten
Modul 08
WooCommerce oder Shopify — Ihr eigener Shop ist am Ende des Coachings bereit für erste Verkäufe.
🕐 15 Unterrichtseinheiten
Modul 09
Moderne KI-Tools, Automatisierung und digitale Prozesse für Ihr Unternehmen von Anfang an.
🕐 10 Unterrichtseinheiten
Häufige Fragen zum AVGS Coaching bei Firmenkompass
Welche Voraussetzungen gelten für ein AVGS Gründercoaching?
Ein AVGS Gründercoaching kann für Sie infrage kommen, wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind und eine konkrete Gründungsidee verfolgen. Auch bei drohender Arbeitslosigkeit kann eine Förderung geprüft werden. Ihre Vermittlungsfachkraft berücksichtigt dabei unter anderem Ihre berufliche Erfahrung, Ihre persönliche Eignung, Ihre Geschäftsidee und den konkreten Unterstützungsbedarf. Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall.
Wie beantrage ich ein AVGS Gründercoaching?
Den AVGS beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir zunächst Ihre Ausgangssituation und stellen gemeinsam die passenden Coachingmodule zusammen. Anschließend erhalten Sie von uns die erforderlichen Informationen und ein individuelles Angebot, das Sie bei Ihrer Vermittlungsfachkraft einreichen können.
Habe ich automatisch Anspruch auf einen AVGS?
Nein, ein automatischer Rechtsanspruch auf einen AVGS besteht grundsätzlich nicht. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Ihre Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob das Gründercoaching für Ihre berufliche Eingliederung geeignet und erforderlich ist. Eine konkrete Geschäftsidee und eine nachvollziehbare Begründung, wie das Coaching Sie auf die Selbstständigkeit vorbereitet, können die Entscheidung unterstützen.
Ist das AVGS Gründercoaching wirklich kostenfrei?
Ja, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter das Coaching vor Beginn schriftlich bewilligt, werden die Kosten der genehmigten Maßnahme vollständig übernommen. Für Sie entsteht in diesem Fall kein Eigenanteil und die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Das Coaching sollte deshalb erst beginnen, nachdem die schriftliche Bewilligung vorliegt.
Kann ich den AVGS auch beim Jobcenter beantragen?
Ja, auch wenn Sie Bürgergeld beziehen und vom Jobcenter betreut werden, kann ein AVGS-Gründercoaching für Sie infrage kommen. Den Gutschein beantragen Sie direkt bei Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft. Ob die Förderung bewilligt wird, entscheidet das Jobcenter anhand Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Geschäftsidee und Ihrer beruflichen Ziele.
Welche Inhalte umfasst das AVGS Gründercoaching?
Das Coaching wird individuell auf Ihre Geschäftsidee und Ihren Unterstützungsbedarf abgestimmt. Zu den möglichen Inhalten gehören die Gründeranalyse, der Businessplan mit Text- und Zahlenteil, Finanzierung, Unternehmensorganisation, Marketing und Vertrieb, Website-Erstellung, Onlineshop-Aufbau sowie Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Insgesamt stehen neun zertifizierte Module mit bis zu 125 Unterrichtseinheiten zur Verfügung.
Wie lange dauert das AVGS Gründercoaching?
Die Dauer richtet sich nach dem bewilligten Coachingumfang und den ausgewählten Modulen. Das vollständige Programm umfasst bis zu 125 Unterrichtseinheiten. Je nach Ausgangssituation kann das Coaching in Vollzeit (1-4 Wochen) oder Teilzeit (1-8 Wochen) durchgeführt werden. Den konkreten Zeitplan stimmen wir vor Beginn individuell mit Ihnen ab.
Kann ich das AVGS Gründercoaching vollständig online absolvieren?
Ja, das AVGS Gründercoaching von Firmenkompass kann vollständig online durchgeführt werden. Die persönlichen Gespräche finden per Videokonferenz statt, sodass Sie unabhängig von Ihrem Wohnort teilnehmen können. Sie erhalten dennoch eine individuelle 1:1-Betreuung und arbeiten gemeinsam mit Ihren Coaches an der konkreten Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens.
Wird im Gründercoaching ein Businessplan erstellt?
Ja, die Entwicklung eines professionellen Businessplans kann Bestandteil des Coachings sein. Gemeinsam erarbeiten wir den Textteil, das Geschäftsmodell, die Zielgruppen- und Marktanalyse sowie den Zahlenteil mit Umsatzplanung, Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau. Ziel ist ein nachvollziehbarer und tragfähiger Businessplan, der zu Ihrem tatsächlichen Gründungsvorhaben passt.
Kann im AVGS-Coaching auch meine Website erstellt werden?
Ja, die Website-Erstellung kann als eigenständiges zertifiziertes Modul in Ihr AVGS Gründercoaching integriert werden. Gemeinsam entwickeln wir die Struktur, Inhalte und Gestaltung Ihrer Unternehmenswebsite und setzen diese praktisch um. Voraussetzung ist, dass das Modul zu Ihrem Gründungsvorhaben passt und von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt wurde.
Ist auch der Aufbau eines Onlineshops förderfähig?
Ja, wenn ein Onlineshop für Ihr Geschäftsmodell erforderlich ist, kann der Aufbau als zertifiziertes Modul in das Coaching aufgenommen werden. Gemeinsam planen und erstellen wir die Shopstruktur, Produkte, Zahlungs- und Versandmöglichkeiten sowie die grundlegenden technischen Einstellungen. Das Modul muss Bestandteil des individuellen Coachingangebots und der bewilligten Maßnahme sein.
Was unterscheidet Firmenkompass von anderen AVGS-Anbietern?
Firmenkompass verbindet strategische Gründungsberatung mit konkreter praktischer Umsetzung. Nach eigener Marktprüfung sind wir der einzige AZAV-Träger in Deutschland, der Website-Erstellung und Onlineshop-Aufbau als eigenständige zertifizierte Module innerhalb eines geförderten Gründercoachings anbietet. Dadurch erhalten Sie nicht nur ein Konzept, sondern können wichtige Grundlagen Ihres Unternehmens direkt im Coaching umsetzen.
Was passiert nach dem kostenlosen Erstgespräch?
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Fördermöglichkeiten und ein Coachingangebot, das zu Ihrer Geschäftsidee und Ihrem Unterstützungsbedarf passt. Falls ein AVGS für Sie infrage kommt, erklären wir Ihnen die nächsten Schritte und bereiten Sie auf das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft vor. Das Coaching beginnt erst nach der schriftlichen Bewilligung.
Kann ich teilnehmen, wenn ich bereits einen AVGS erhalten habe?
Ja, wenn Sie bereits einen AVGS erhalten haben, prüfen wir, ob dessen Förderziel, Gültigkeitsdauer, zeitlicher Umfang und weitere Vorgaben zu unserem Gründercoaching passen. Senden Sie uns den Gutschein einfach zur unverbindlichen Prüfung oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Anschließend informieren wir Sie über die nächsten Schritte.
AZAV-zertifiziert | Träger-Nr. T-04665-3218 | Maßnahme 419/436/24 (Vollzeit) · 419/450/24 (Teilzeit)
Förderung für Ihr AVGS Gründercoaching kostenlos prüfen
Finden Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch heraus, ob ein gefördertes Gründercoaching für Sie infrage kommen kann. Wenn Sie bereits einen AVGS erhalten haben, prüfen wir, ob die Vorgaben zu unserem Coachingangebot passen.
Haben Sie Fragen zum Thema AVGS Gutschein?
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