Firmenkompass GmbH

Sie haben Fragen?

Gründungszuschuss

Gründungszuschuss – staatliche Förderung für Ihren Start in die Selbstständigkeit

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Agentur für Arbeit für Personen die Arbeitslosengeld I beziehen und sich selbstständig machen möchten. Er soll die Anfangsphase der Selbstständigkeit finanziell absichern und den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern. Firmenkompass unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags – von der fachkundigen Stellungnahme bis zum fertigen Businessplan.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I zum Zeitpunkt der Gründung
  • Professioneller Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Persönliche und fachliche Eignung für die geplante Selbstständigkeit
  • Aufnahme der Selbstständigkeit im Haupterwerb (mindestens 15 Stunden pro Woche)

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, klären wir gerne gemeinsam in einem kostenlosen Erstgespräch.

Ablauf und Phasen des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss wird in zwei aufeinanderfolgenden Phasen gewährt:

In der ersten Phase erhalten Sie monatlich Ihr bisheriges ALG I zuzüglich eines Zuschusses von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Die genaue Höhe hängt von Ihrem individuellen ALG-I-Anspruch ab.

Die zweite Phase muss separat beantragt werden und wird nicht automatisch gewährt. Sie erhalten einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro zur sozialen Absicherung – vorausgesetzt Sie können intensive Geschäftstätigkeit nachweisen.

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist kein Rechtsanspruch – die Bewilligung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.

Was Sie für die Beantragung brauchen

Für einen erfolgreichen Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Professioneller Businessplan mit Textteil und Zahlenteil
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Ggf. Bescheinigung über ein Existenzgründerseminar

Firmenkompass erstellt Ihren Businessplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung – AZAV-zertifiziert und bei der Agentur für Arbeit anerkannt. Mit einem AVGS-Gutschein ist das für Sie vollständig kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie Ihr Gewerbe erst nach der Bewilligung des Gründungszuschusses an. Eine vorherige Gewerbeanmeldung kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.

Wie Firmenkompass Sie beim Gründungszuschuss unterstützt

Der Antrag auf Gründungszuschuss ist komplex – ein professionell erstellter Businessplan und eine überzeugende Tragfähigkeitsbescheinigung sind entscheidend für die Bewilligung. Firmenkompass begleitet Sie durch den gesamten Prozess:

Wir erstellen Ihren Businessplan gemeinsam mit Ihnen – strukturiert, realistisch und auf die Anforderungen der Agentur für Arbeit abgestimmt. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger (Träger-Nr. T-04665-3218) stellen wir Ihnen außerdem die fachkundige Stellungnahme aus – ein Pflichtbestandteil Ihres Antrags.

Mit einem AVGS-Gutschein ist unsere Unterstützung für Sie vollständig kostenfrei. Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam ob und wie wir Ihnen helfen können.

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Agentur für Arbeit nach §93 SGB III. Er richtet sich an Personen die Arbeitslosengeld I beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen möchten. Ziel ist es, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit finanziell abzusichern. Der Gründungszuschuss ist kein Darlehen – er muss nicht zurückgezahlt werden.

Den Gründungszuschuss können Personen beantragen die Arbeitslosengeld I beziehen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben. Außerdem müssen Sie sich hauptberuflich selbstständig machen und die persönliche sowie fachliche Eignung nachweisen.

In der ersten Phase erhalten Sie Ihr bisheriges ALG I plus 300 Euro monatlich. In der zweiten Phase werden 300 Euro monatlich gezahlt. Die genaue Höhe hängt von Ihrem individuellen ALG-I-Anspruch ab und wird von der Agentur für Arbeit berechnet.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein Pflichtbestandteil des Gründungszuschuss-Antrags. Sie wird von einer fachkundigen Stelle ausgestellt und bestätigt dass Ihre Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist. Firmenkompass stellt diese Bescheinigung als AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus.

Ja – beide Förderungen lassen sich sehr gut kombinieren. Mit dem AVGS finanzieren Sie das Gründungscoaching bei Firmenkompass, während der Gründungszuschuss Ihren Lebensunterhalt nach der Gründung absichert. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Kombination.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Agentur für Arbeit. Wir empfehlen frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen – idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Gründungsdatum. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Bereit für Ihren Gründungszuschuss-Antrag?

Wir unterstützen Sie bei Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung und Antragstellung – AZAV-zertifiziert und bei vorliegendem AVGS kostenfrei.

Nach oben scrollen