Einstiegsgeld
Einstiegsgeld als finanzielle Unterstützung für Ihre Gründung
Das Einstiegsgeld unterstützt Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit beim Schritt in die Selbstständigkeit. Es soll helfen, die Anfangsphase finanziell abzusichern und eine nachhaltige Existenz aufzubauen.
- Finanzielle Unterstützung zum Start
- Förderung über bis zu 24 Monate möglich
- Ergänzend zum Bürgergeld
- Unterstützung bei Antrag & Vorbereitung
Für wen ist das Einstiegsgeld geeignet?
- Personen, die aus dem Bürgergeld in die Selbstständigkeit starten möchten
- Gründerinnen und Gründer in der Anfangsphase
- Personen mit tragfähiger Geschäftsidee
- Menschen, die finanzielle Sicherheit für den Start benötigen
Warum das Einstiegsgeld den Start erleichtert
- überbrückt die finanzielle Anfangsphase
- reduziert wirtschaftlichen Druck
- schafft Zeit für den Aufbau der Selbstständigkeit
- erhöht die Chancen auf eine nachhaltige Gründung
Erforderlichkeiten zur Beantragung
Folgende Punkte sind grundlegend, können jedoch je nach individueller Situation und den Anforderungen des Jobcenters variieren.
- Ein informelles Schreiben oder eine elektronische Nachricht an das zuständige Jobcenter.
- Eine detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee und der geplanten Schritte zur Umsetzung.
- Nachweise über die persönliche und wirtschaftliche Eignung für die Selbstständigkeit.
- Die Bereitschaft, die Selbstständigkeit als Haupterwerbstätigkeit auszuüben.
Wenn Sie beim Jobcenter registriert sind, dann können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld stellen. Wichtig ist zu beachten, dass kein gesetzlicher Anspruch auf diese Art der Unterstützung besteht.
Firmenkompass unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags – im Rahmen unseres AVGS-Coachings oder in einem kostenlosen Erstgespräch.
- Ein informelles Schreiben oder eine elektronische Nachricht an das zuständige Jobcenter.
- Eine detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee und der geplanten Schritte zur Umsetzung.
- Nachweise über die persönliche und wirtschaftliche Eignung für die Selbstständigkeit.
- Die Bereitschaft, die Selbstständigkeit als Haupterwerbstätigkeit auszuüben.
Wenn Sie beim Jobcenter registriert sind, dann können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld stellen. Wichtig ist zu beachten, dass kein gesetzlicher Anspruch auf diese Art der Unterstützung besteht.
Firmenkompass unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags – im Rahmen unseres AVGS-Coachings oder in einem kostenlosen Erstgespräch.
Einstiegsgeld und AVGS – wie beides zusammenpasst
Viele Gründerinnen und Gründer kombinieren das Einstiegsgeld mit einem AVGS-Gründungscoaching. Das ist nicht nur möglich – es ist sogar empfehlenswert. Während das Einstiegsgeld Ihren Lebensunterhalt in der Anfangsphase absichert, nutzen Sie den AVGS für ein professionelles Coaching bei Firmenkompass.
Im Rahmen unseres Coachings entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen tragfähigen Businessplan, erarbeiten Ihre Marketingstrategie und begleiten Sie bis zur erfolgreichen Gründung. Am Ende haben Sie nicht nur finanzielle Sicherheit – sondern auch eine solide Grundlage für Ihr Unternehmen.
Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam welche Förderungen für Ihre Situation in Frage kommen.
Wie Firmenkompass Sie beim Einstiegsgeld unterstützt
Die Beantragung des Einstiegsgeldes kann komplex wirken – besonders wenn Sie gleichzeitig Ihre Gründung planen. Firmenkompass begleitet Sie durch den gesamten Prozess:
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen, der Entwicklung einer überzeugenden Geschäftsidee und der Erstellung eines professionellen Businessplans – der wichtigsten Voraussetzung für die Bewilligung. Unsere Berater kennen die Anforderungen der Jobcenter und wissen, worauf es bei der Antragstellung ankommt.
Mit einem AVGS-Gutschein ist unsere Unterstützung für Sie vollständig kostenfrei. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie wie wir Ihnen helfen können.
Häufige Fragen zum Einstiegsgeld
Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist eine finanzielle Förderung des Jobcenters für Personen, die aus dem Bürgergeld-Bezug heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Es wird ergänzend zum Bürgergeld gezahlt und soll die Anfangsphase der Selbstständigkeit finanziell absichern.
Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt?
Das Einstiegsgeld kann für bis zu 24 Monate gewährt werden. Die genaue Dauer und Höhe legt das zuständige Jobcenter individuell fest – es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf.
Kann ich Einstiegsgeld und AVGS gleichzeitig nutzen?
Ja – beides kann kombiniert werden. Mit dem AVGS finanzieren Sie das Gründungscoaching bei Firmenkompass, während das Einstiegsgeld Ihren Lebensunterhalt in der Anfangsphase absichert. Wir helfen Ihnen, beide Förderungen optimal zu nutzen.
Was brauche ich um Einstiegsgeld zu beantragen?
Sie benötigen eine tragfähige Geschäftsidee, Nachweise über Ihre persönliche und fachliche Eignung sowie ein informelles Schreiben an Ihr Jobcenter. Firmenkompass unterstützt Sie bei der Vorbereitung aller Unterlagen.
Wo beantrage ich das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld wird beim zuständigen Jobcenter Ihres Wohnortes beantragt. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Jobcenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit.
HABEN SIE FRAGEN ZUM THEMA EINSTIEGSGELD?
Gerne klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, ob das Einstiegsgeld für Ihr Vorhaben infrage kommt und wie wir Sie bei der Vorbereitung unterstützen können.
