Netto als Selbstständiger

Was bleibt von deinem Gewinn? Eine Näherung für Alleinstehende 2026 mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung, ohne Kirchensteuer.

So rechnen wir: Kranken- und Pflegebeitrag auf den Gewinn, mindestens auf 1.318,33 € und höchstens auf 5.812,50 € im Monat (BMG, Stand 2026, § 240 SGB V). Zu versteuerndes Einkommen = Gewinn − Kranken- und Pflegebeiträge − Altersvorsorge (vereinfacht; mit Krankengeld wird der Kranken­versicherungs­beitrag um 4 % gekürzt, § 10 EStG). Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG), Soli 5,5 % ab 20.350 € Steuer mit Milderungszone (§§ 3, 4 SolzG). Gewerbesteuer: (Gewinn − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz (§ 11 GewStG), abzüglich Anrechnung von 4,0 × Messbetrag auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG).

Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr–
Einkommensteuer im Jahr–
Solidaritätszuschlag–
Gewerbesteuer nach Anrechnung–
Netto im Jahr–
Netto im Monat–
Abgabenquote–

Näherung, keine Steuerberatung: Weitere Abzüge, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer oder Zusammenveranlagung sind nicht berücksichtigt.

Netto als Selbstständiger von Firmenkompass · kostenlos, ohne Gewähr