Steuervorauszahlungen schätzen

Mit welchen Vorauszahlungen für Einkommen- und Gewerbesteuer musst du rechnen? Eine Näherung für Alleinstehende ohne Kirchensteuer.

So rechnen wir: Einkommensteuer nach Tarif 2026 (§ 32a EStG) auf Gewinn minus Vorsorge, abzüglich Anrechnung der Gewerbesteuer (§ 35 EStG), Soli erst ab 20.350 € Steuer. Gewerbesteuer = (Gewinn − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz. Vorauszahlungstermine nach § 37 EStG und § 19 GewStG. Die echte Höhe setzt das Finanzamt per Bescheid fest.

Einkommensteuer im Jahr (nach Anrechnung)–
Gewerbesteuer im Jahr–
Einkommensteuer je Quartal (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.)–
Gewerbesteuer je Quartal (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)–
Rücklage pro Monat für beides–

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