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Fachkundige Stellungnahme für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld

auch bekannt als: Tragfähigkeitsbescheinigung · Stellungnahme zur Tragfähigkeit · Gründungscoaching AVGS

Firmenkompass prüft deinen Businessplan auf Plausibilität und erstellt deine fachkundige Stellungnahme als PDF – mit Unterschrift und ggf. Stempel. Im Erstgespräch klären wir außerdem, ob AVGS-Gründungscoaching für dich möglich ist.

Die Entscheidung über Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld trifft die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Eine fachkundige Stellungnahme ist ein zentraler Baustein der Prüfung.

Was ist eine fachkundige Stellungnahme?

Die fachkundige Stellungnahme – auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt – ist ein Pflichtdokument für den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld. Sie wird von einer anerkannten fachkundigen Stelle ausgestellt und bestätigt dass Ihre Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter verlangt dieses Dokument zwingend als Teil des Förderantrags. Ohne eine positive fachkundige Stellungnahme wird der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld nicht bewilligt.

Firmenkompass ist als AZAV-zertifizierter Bildungsträger (Träger-Nr. T-04665-3218) offiziell anerkannt und berechtigt, fachkundige Stellungnahmen auszustellen – deutschlandweit, schnell und zuverlässig. Wir prüfen Ihren Businessplan auf Plausibilität, Logik und Stimmigkeit und stellen Ihnen die Bescheinigung als PDF mit Unterschrift und Stempel aus.

Zwei Wege – je nachdem wo du stehst

Viele Gründerinnen und Gründer sind unsicher was genau geprüft wird und wie sie sich optimal vorbereiten können. Bei Firmenkompass erhalten Sie nicht nur das fertige Dokument – sondern auch ehrliches Feedback zu Ihrem Businessplan und konkrete Hinweise was noch verbessert werden sollte. So starten Sie mit der bestmöglichen Grundlage in Ihren Förderantrag.

Du hast bereits einen
Businessplan

Du reichst Businessplan und Finanzteil ein – wir prüfen die Tragfähigkeit und erstellen die fachkundige Stellungnahme auf Basis deiner Unterlagen.

Du willst professionell vorbereitet sein

Im Erstgespräch klären wir, ob AVGS-Gründungscoaching für dich in Frage kommt. Damit bereitest du Businessplan, Zahlenlogik und Positionierung strukturiert vor – oft ohne private Kosten.

Wichtig: Den AVGS beantragst du bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Ob er bewilligt wird, entscheidet die jeweilige Stelle.

So läuft es mit Firmenkompass ab

Erstgespräch (inkl. AVGS-Orientierung)

Wir klären deinen Stand (ALG I / Jobcenter), was du konkret brauchst und welcher Weg für dich sinnvoll ist – kostenlos und unverbindlich per Video oder Telefon.

Unterlagen einreichen & Plausibilitätscheck

Du sendest uns Businessplan, Finanzteil und Lebenslauf. Wir prüfen Logik und Stimmigkeit – und melden uns, falls Rückfragen oder Verbesserungsbedarf besteht.

Fachkundige Stellungnahme als PDF

Du erhältst die fertige Stellungnahme per E-Mail als PDF – unterschrieben und ggf. gestempelt durch unseren Unternehmensberater.

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Häufige Fragen zur fachkundigen Stellungnahme

Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Dokument. Die offizielle Bezeichnung lautet „fachkundige Stellungnahme“, im allgemeinen Sprachgebrauch wird sie auch als Tragfähigkeitsbescheinigung bezeichnet. Bei der Agentur für Arbeit ist der Begriff „fachkundige Stellungnahme“ gebräuchlicher.

Nach Einreichung Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihren Businessplan und melden uns zeitnah mit Feedback. Bei vollständigen und plausiblen Unterlagen kann die Stellungnahme in der Regel innerhalb weniger Werktage ausgestellt werden.

Sie benötigen einen vollständigen Businessplan mit Textteil und Zahlenteil, einen Lebenslauf sowie Nachweise über Ihre fachliche Eignung. Firmenkompass unterstützt Sie auch bei der Erstellung des Businessplans – gerne im Rahmen eines AVGS-Coachings.

Mit einem AVGS-Gutschein ist die Stellungnahme für Sie vollständig kostenfrei. Ohne AVGS bieten wir individuelle Angebote an – sprechen Sie uns gerne an.

Ja – als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind wir deutschlandweit anerkannt. Das Dokument wird von allen Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Deutschland akzeptiert.

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