Firmenkompass

Sie haben Fragen?

Für Arbeitsagenturen und Jobcenter

Für wen sind unsere Maßnahmen geeignet?

Unsere Maßnahmen sind geeignet für Existenzgründer und Personen, welche eine Übernahme eines Geschäfts oder eines Unternehmens planen. Wir bieten individuelle Unterstützung in jeder Phase der unternehmerischen Reise.

WIE SCHNELL KANN DIE MASSNAHME BEGONNEN WERDEN?

Nach Erhalt des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) beginnen wir unverzüglich den Bewilligungsprozess. Die Maßnahme kann frühestens in zwei Wochen starten, da wir postalische Schritte für unsere Kunden einleiten.

WIE KANN DIE MASSNAHME DURCHGEFÜHRT WERDEN?

Unsere Maßnahmen können wahlweise an unseren Schulungsstandorten deutschlandweit oder online in unseren virtuellen Räumen stattfinden. Das Coaching findet ausschließlich im Einzel-Coaching statt. Somit können wir einen maßgeschneiderten Ansatz für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer gewährleisten, der individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt ist.

Welche Zeitformen sind möglich?

Unsere zeitlichen Möglichkeiten sind äußerst flexibel und werden individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten. Wir berücksichtigen die vielfältigen Lebenslagen von Existenzgründern und Bestandsunternehmern, daher erstellen wir  gemeinsam mit unseren Beratern einen Stundenplan, der sich flexibel an die jeweiligen Anforderungen anpasst.

Welche Sprachen stehen zur Verfügung?

Die verfügbaren Sprachen für unsere Schulungsmaßnahmen sind Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch und Ukrainisch.
Sollten Sie das Coaching in einer anderen Sprache durchführen wollen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir verfügen über ein Netzwerk von Beratern, die Ihnen in Ihrer Sprache zur Seite stehen und Sie bei Ihrer Gründung unterstützen können.

Wie funktioniert der Ablauf?

Der Kunde reicht uns den Gutschein entweder digital oder postalisch ein. Anschließend bearbeitet unsere Einsatzplanung den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und trägt die erforderlichen Informationen ein. Wir betragen die Bewilligung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter. Nach Erhalt der Bewilligung kann die Maßnahme unverzüglich beginnen.

Unsere Partner

Haben Sie Fragen zu unseren maßnahmen?

Kontaktieren Sie uns, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Haben Sie Fragen
zu unseren Maßnahmen?

Kontaktieren Sie uns, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Nach oben scrollen