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Einstiegsgeld

Einstiegsgeld als finanzielle Unterstützung für Ihre Gründung

Das Einstiegsgeld unterstützt Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit beim Schritt in die Selbstständigkeit. Es soll helfen, die Anfangsphase finanziell abzusichern und eine nachhaltige Existenz aufzubauen.

Für wen ist das Einstiegsgeld geeignet?

  • Personen, die aus dem Bürgergeld in die Selbstständigkeit starten möchten
  • Gründerinnen und Gründer in der Anfangsphase
  • Personen mit tragfähiger Geschäftsidee
  • Menschen, die finanzielle Sicherheit für den Start benötigen

Warum das Einstiegsgeld den Start erleichtert

  • überbrückt die finanzielle Anfangsphase
  • reduziert wirtschaftlichen Druck
  • schafft Zeit für den Aufbau der Selbstständigkeit
  • erhöht die Chancen auf eine nachhaltige Gründung

Für wen ist das Einstiegsgeld Geeignet?

Das Einstiegsgeld ist eine finanzielle Unterstützung des Jobcenters für für Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit planen. Es soll ihnen helfen, die Anfangsphase der Unternehmensgründung zu überbrücken und ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach individuellen Bedarfen und kann für eine begrenzte Zeit gewährt werden. Ziel ist es, die Chancen auf eine nachhaltige berufliche Integration zu verbessern und die Selbstständigkeit als Alternative zur Arbeitslosigkeit zu fördern.

Erforderlichkeiten zur Beantragung

Folgende Punkte sind grundlegend, können jedoch je nach individueller Situation und den Anforderungen des Jobcenters variieren.

  • Ein informelles Schreiben oder eine elektronische Nachricht an das zuständige Jobcenter.
  • Eine detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee und der geplanten Schritte zur Umsetzung.
  • Nachweise über die persönliche und wirtschaftliche Eignung für die Selbstständigkeit.
  • Die Bereitschaft, die Selbstständigkeit als Haupterwerbstätigkeit auszuüben.

Wenn Sie beim Jobcenter registriert sind, dann können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld stellen. Wichtig ist zu beachten, dass kein gesetzlicher Anspruch auf diese Art der Unterstützung besteht.

Folgende Punkte sind grundlegend, können jedoch je nach individueller Situation und den Anforderungen des Jobcenters variieren.

 

  • Ein informelles Schreiben oder eine elektronische Nachricht an das zuständige Jobcenter.
  • Eine detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee und der geplanten Schritte zur Umsetzung.
  • Nachweise über die persönliche und wirtschaftliche Eignung für die Selbstständigkeit.
  • Die Bereitschaft, die Selbstständigkeit als Haupterwerbstätigkeit auszuüben.

Wenn Sie beim Jobcenter registriert sind, dann können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld stellen. Wichtig ist zu beachten, dass kein gesetzlicher Anspruch auf diese Art der Unterstützung besteht.

Leistungsumfang

Das Einstiegsgeld wird ab dem Gründungsdatum vom Jobcenter für bis zu 24 Monate gezahlt. Es entspricht dem Bürgergeldregelsatz plus zusätzliche 50% des Regelsatzes.

Bürgergeld + 50% vom Regelsatz
Beispielrechnung: Bürgergeld 563€ + 281,50€ (50%) = 844,50€ Einstiegsgeld

Die Auszahlung kann bei steigendem Einkommen abnehmen oder ganz entfallen.

HABEN SIE FRAGEN ZUM THEMA EINSTIEGSGELD?

Gerne klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, ob das Einstiegsgeld für Ihr Vorhaben infrage kommt und wie wir Sie bei der Vorbereitung unterstützen können.

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