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Gründungszuschuss

Gründungs-zuschuss

Allgemeine Informationen zum Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Option für potenzielle Unternehmensgründer, die derzeit Arbeitslosengeld I beziehen. Er ist eine finanzielle Unterstützung für Existenzgründer von der Agentur für Arbeit. Dieser Zuschuss stellt keine rechtliche Verpflichtung dar, sondern wird auf Ermessen der Agentur für Arbeit gewährt. 

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

  • mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Businessplan mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Persönliche und fachliche Kompetenzen müssen gegeben sein
  • Der Gründer macht sich im Haupterwerb (min. 15h/Woche) Selbstständig

Ablauf des Gründungszuschuss

Die Unterstützung in Form des Gründerzuschusses erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Phasen. Die erste Phase erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten, gefolgt von der zweiten Phase, die 9 Monate dauert.

Während der ersten Phase wird dem Gründer monatlich ein Betrag gewährt, der sich aus dem zuvor berechneten Arbeitslosengeld I zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von 300 Euro zusammensetzt. Angenommen, zum Zeitpunkt der positiven Entscheidung über den Gründerzuschuss bezog man Arbeitslosengeld I in Höhe von 1.000 Euro, so erhält man während der ersten Phase einen Zuschuss in Höhe von 1.300 Euro.

Die Beantragung der zweiten Phase des Gründerzuschusses ist erforderlich, da diese nicht automatisch nach Gewährung der ersten Phase gewährt wird. Während der zweiten Phase des Gründerzuschusses wird über einen Zeitraum von 9 Monaten ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 300 Euro gezahlt.

Einreichung der Unterlagen für den Gründerzuschuss:

  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Solide und realisierbare Geschäftskonzeption
  • Detaillierte, positive Einschätzung eines Fachexperten
  • Möglicherweise Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an einer Unternehmensgründungsschulung
  • Registrierung der Geschäftstätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung)
  • Persönliche u. Fachliche Eignung – Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Businessplan – Tragfähigkeitsbescheinigung,
  • Detaillierte, positive Einschätzung – Fachkundige Stellungnahme
  • Weiterbildungen – Existenzgründerseminar
  • Behördengang – Registrierung der Geschäftstätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung)

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