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Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen, Höhe und Ablauf

Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen, Höhe und Ablauf

Stand: September 2026

Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten sich selbstständig machen? Dann kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit eine wichtige finanzielle Unterstützung für Ihren Start sein. Die Förderung soll Ihnen dabei helfen, in der Anfangsphase Ihrer Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt zu sichern und Ihre soziale Absicherung zu finanzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung von bis zu 15 Monaten möglich.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Gründungszuschuss gelten, wie hoch die Förderung ist und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit beenden. Anders als ein Kredit muss der Gründungszuschuss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Er dient vor allem dazu, Ihnen während der ersten Monate Ihrer Gründung finanzielle Sicherheit zu geben.

Wichtig ist dabei:
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung.

Das bedeutet: Auch wenn Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen, besteht grundsätzlich kein automatischer Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Agentur für Arbeit prüft Ihr Vorhaben und Ihre persönliche Situation individuell.

Wer kann den Gründungszuschuss erhalten?

Die wichtigsten Voraussetzungen ergeben sich aus § 93 SGB III.

Grundsätzlich müssen Sie:

  • bei Aufnahme der Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben,
  • zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld besitzen,
  • Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden,
  • die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung nachweisen und
  • darlegen können, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für Ihre geplante Selbstständigkeit verfügen.

Die Agentur für Arbeit versteht eine hauptberufliche Selbstständigkeit dabei grundsätzlich als eine selbstständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche. Wenn Sie daneben weitere Tätigkeiten ausüben, darf deren zeitlicher Umfang insgesamt nicht den Ihrer Selbstständigkeit übersteigen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen.

Phase 1: Sechs Monate
In den ersten sechs Monaten erhalten Sie:
Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld + 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung. Wenn Sie beispielsweise zuletzt 1.500 Euro Arbeitslosengeld erhalten haben, würde die Förderung in dieser Phase bei: 1.500 € + 300 € = 1.800 € pro Monat liegen. Über sechs Monate wären das in diesem Beispiel insgesamt 10.800 Euro.

Phase 2: Weitere neun Monate
Nach den ersten sechs Monaten kann eine zweite Förderphase folgen. In dieser können Sie für weitere neun Monate jeweils 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung erhalten. Das entspricht zusätzlich bis zu: 9 × 300 € = 2.700 €. Die zweite Phase wird allerdings nicht automatisch gewährt. Sie muss separat beantragt werden. Dabei müssen Sie insbesondere nachweisen, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit tatsächlich hauptberuflich ausüben. Damit kann der Gründungszuschuss insgesamt über einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten gezahlt werden.

Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Ein besonders wichtiger Bestandteil des Antrags ist der Nachweis, dass Ihre geplante Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist. Dafür benötigen Sie die Stellungnahme einer sogenannten fachkundigen Stelle.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern (HWK)
  • berufsständische Kammern
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute
  • Steuerberatungen
  • Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen

Die fachkundige Stelle beurteilt anhand Ihrer Unterlagen, ob Ihr Vorhaben voraussichtlich eine wirtschaftlich tragfähige Selbstständigkeit ermöglicht.

Mehr zur Tragfähigkeitsbescheinigung erfahren

Welche Unterlagen brauche ich für den Gründungszuschuss?

Welche Unterlagen konkret verlangt werden, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft abstimmen. Für die Beurteilung Ihres Gründungsvorhabens spielen typischerweise insbesondere folgende Unterlagen eine Rolle:

Businessplan
Hier beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt, Wettbewerb, Marketing und die geplante Entwicklung Ihres Unternehmens.

Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Welche Investitionen benötigen Sie und wie werden diese finanziert?

Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Wie entwickeln sich voraussichtlich Umsatz, Kosten und Gewinn?

Lebenslauf

Qualifikationsnachweise
Zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate oder andere Nachweise Ihrer fachlichen Qualifikation.

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Sie bestätigt die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens.

Die Bundesagentur für Arbeit nennt diese Unterlagen beziehungsweise Planungsbestandteile als wichtige Grundlage der Prüfung.

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Der Ablauf lässt sich vereinfacht in fünf Schritte unterteilen.

1. Beratungsgespräch vereinbaren
Sprechen Sie möglichst frühzeitig mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit über Ihre geplante Selbstständigkeit. Dabei wird zunächst geklärt, ob der Gründungszuschuss grundsätzlich für Ihre Situation infrage kommt.

2. Gründung vorbereiten
Anschließend bereiten Sie Ihr Vorhaben detailliert vor. Dazu gehören insbesondere Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplanung.

3. Tragfähigkeit prüfen lassen
Mit Ihren ausgearbeiteten Unterlagen wenden Sie sich an eine fachkundige Stelle und lassen die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen.

4. Antrag einreichen
Den Antrag auf Gründungszuschuss reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein.

Wichtig: Klären Sie den Antrag unbedingt vor Aufnahme Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit mit Ihrer Agentur für Arbeit.

5. Zweite Förderphase beantragen
Wenn Sie nach den ersten sechs Monaten weiterhin hauptberuflich selbstständig tätig sind, können Sie die zweite Förderphase beantragen.

Dafür müssen Sie gegenüber der Agentur für Arbeit darlegen, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit tatsächlich aufgenommen und hauptberuflich betrieben haben.

Muss mein Businessplan schon fertig sein?

Für die Beantragung und insbesondere die Tragfähigkeitsprüfung benötigen Sie ein konkret ausgearbeitetes Gründungsvorhaben. Der Businessplan ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Vorbereitung. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Seiten zu produzieren. Entscheidend ist, dass nachvollziehbar wird:

Was möchten Sie anbieten?

Wer sind Ihre Kunden?

Wie gewinnen Sie diese Kunden?

Wie viel Umsatz können Sie realistisch erzielen?

Welche Kosten entstehen?

Kann die Selbstständigkeit langfristig Ihren Lebensunterhalt sichern?

Gerade die Verbindung zwischen Businessplan und Finanzplanung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit wichtig.

Businessplan erstellen: Aufbau, Inhalte und Vorlage

Kann ich den Gründungszuschuss auch beim Jobcenter beantragen?

Hier ist die Unterscheidung wichtig.

Der klassische Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich grundsätzlich an Personen mit entsprechendem Anspruch auf Arbeitslosengeld und wird über die Agentur für Arbeit beantragt. Für Leistungsberechtigte des Jobcenters bestehen andere Fördermöglichkeiten für den Weg in die Selbstständigkeit, beispielsweise Einstiegsgeld. Seit Juli 2026 verwendet die Bundesagentur dafür im Zuge der Reform den Begriff Grundsicherungsgeld. Auch beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung.

AVGS-Gründungscoaching und Gründungszuschuss – wie hängt das zusammen?

AVGS und Gründungszuschuss sind zwei unterschiedliche Förderinstrumente. Ein AVGS kann Ihnen ermöglichen, sich mit professioneller Unterstützung auf die Selbstständigkeit vorzubereiten. Im Gründungscoaching können beispielsweise Ihr Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzplanung, Marketing und Ihre Strategie zur Kundengewinnung entwickelt werden. Der Gründungszuschuss unterstützt dagegen unter bestimmten Voraussetzungen finanziell beim tatsächlichen Start in die hauptberufliche Selbstständigkeit. Deshalb können beide Instrumente auf dem Weg zur Gründung eine unterschiedliche Rolle spielen.

AVGS-Gründungscoaching: Voraussetzungen, Förderung und Ablauf

Typische Fehler beim Antrag auf Gründungszuschuss

Einige Punkte sollten Sie besonders beachten:

Zu spät mit der Agentur für Arbeit sprechen
Klären Sie Ihre geplante Gründung frühzeitig mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Die 150 Tage Restanspruch nicht beachten
Der notwendige Restanspruch muss grundsätzlich bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit vorhanden sein.

Unrealistische Finanzplanung
Umsatzprognosen sollten nachvollziehbar und begründet sein.

Geschäftsidee nicht konkret genug darstellen
Es muss klar erkennbar sein, wie Ihr Unternehmen funktionieren und Geld verdienen soll.

Businessplan und Zahlen passen nicht zusammen
Die Aussagen im Textteil sollten sich auch in Ihrer Finanzplanung wiederfinden.

Von einer automatischen Bewilligung ausgehen
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch bei erfüllten Grundvoraussetzungen wird die Förderung individuell geprüft.

Fazit: Gute Vorbereitung erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Start

Der Gründungszuschuss kann Ihnen den finanziellen Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit deutlich erleichtern. Damit Ihr Vorhaben überzeugen kann, sollten jedoch nicht nur die formalen Voraussetzungen stimmen. Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzplanung und Ihre persönliche Eignung müssen ein schlüssiges Gesamtbild ergeben. Eine gute Vorbereitung hilft Ihnen deshalb nicht nur beim Antrag – sondern vor allem dabei, Ihre Selbstständigkeit auf eine solide Grundlage zu stellen.

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Im AVGS-Gründungscoaching entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Gründungsvorhaben – von Businessplan und Finanzplanung bis zu Marketing, Website und Kundengewinnung.

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