Firmenkompass

Förderrechner für deine Gründung

Wie viel Gründungszuschuss bekommst du, bis wann musst du dafür gründen, und mit wie viel Einstiegsgeld kannst du rechnen? Drei Rechner, offen gelegte Formeln, keine Anmeldung.

Gründungszuschuss-Rechner

Trag dein monatliches Arbeitslosengeld ein. Es steht in deinem Bewilligungsbescheid (Tagessatz mal 30).

So rechnen wir: (ALG + 300 €) × 6 Monate, danach 300 € × 9 Monate. Rechtsgrundlage § 94 SGB III. Voraussetzung unter anderem mindestens 150 Tage Restanspruch bei der Gründung (§ 93 SGB III).

Phase 1 · 6 Monate1.700 €pro Monat: ALG I plus 300 € für die Sozialversicherung
Phase 2 · 9 Monate, auf Antrag300 €pro Monat, wenn du hauptberuflich aktiv bist
Bis zu insgesamt12.900 €

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Bis wann musst du gründen?

Für den Gründungszuschuss brauchst du am Tag deiner Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Rechne aus, bis wann das bei dir der Fall ist.

So rechnen wir: Anspruchsdauer × 30 Tage (§ 339 SGB III), davon müssen bei der Gründung noch 150 Tage übrig sein (§ 93 SGB III). Sperrzeiten oder Unterbrechungen verschieben das Datum, deinen genauen Restanspruch kennt deine Agentur.

Spätester Gründungstag für den Gründungszuschuss–
Dein Arbeitslosengeld endet etwa am–

Einstiegsgeld-Rechner

Das Jobcenter kann dir für den Start in die Selbstständigkeit bis zu 24 Monate Einstiegsgeld zahlen, zusätzlich zur Grundsicherung (früher Bürgergeld).

So rechnen wir: Grundbetrag bis 50 % des Regelbedarfs (281,50 €), plus 20 % bei mindestens zwei Jahren Arbeitslosigkeit, plus 10 % für jede weitere Person, höchstens 100 %. Rechtsgrundlage § 16b SGB II und § 1 ESGV.

Einstiegsgeld im Monat281,50 €50 % von 563 €
Dauerbis 24Monate, festgelegt vom Jobcenter
Bis zu insgesamt6.756 €

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Höhe und Dauer legt deine Ansprechperson im Jobcenter fest, der Antrag muss vor der Gründung gestellt sein.

Nicht sicher, welche Förderung zu dir passt?

Der Fördercheck auf der Startseite sortiert in vier Fragen, welche Wege dir offenstehen. Im Erstgespräch rechnen wir deine Zahlen dann mit dir durch.

Was passt zu dir?

Zwei Wege, je nachdem, wo du gerade stehst.

Arbeitslos oder arbeitsuchend?

Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Mit einem AVGS bekommst du das Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil.

Angestellt, nebenberuflich oder schon selbstständig?

Ohne Gutschein

Ohne Arbeitslosmeldung gibt es keinen AVGS. Für Selbstständige kann KOMPASS greifen, sonst buchst du Hilfe zum Festpreis.

Häufige Fragen zu den Rechnern

Wie genau sind die Förderrechner?

Sie rechnen mit den Formeln aus Gesetz und Verordnung und zeigen dir, mit welcher Größenordnung du planen kannst. Die verbindliche Höhe steht erst in deinem Bescheid, denn Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind Ermessensleistungen.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Rechner laufen nur in deinem Browser, nichts wird übertragen oder gespeichert.

Wo finde ich meinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld?

In deinem Bewilligungsbescheid und in den eServices der Agentur für Arbeit. Sperrzeiten oder Unterbrechungen können die Zahl verändern, im Zweifel fragst du deine/n Ansprechpartner/in.

Kostenloser Fördercheck

Wird deine Gründung gefördert?

Vier Fragen, eine Minute, ohne Anmeldung. Bei Bewilligung zahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründungscoaching per AVGS.

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Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

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