Was kostet Gründen in deiner Stadt?
Gewerbesteuer-Hebesatz und Gewerbemieten für 99 Städte, jede Zahl mit Quelle. Für die Gewerbesteuer zeigen wir ein Beispiel mit 50.000 € Gewinn. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Bundesland und Stadt meist zwischen 26 und 54 € (Auswertung von 82 Städten mit festem Betrag, Stand Oktober 2026); einige Länder haben einen festen Satz, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen 26 € sowie Hessen und Rheinland-Pfalz 40 €. Die Regeln je Bundesland stehen unten in der Tabelle.
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026, quartalsweise aktualisiert. „Keine Quelle“ heißt: nicht verlässlich belegbar, wir schätzen nicht. Mieten in € je m² und Monat, netto kalt; „Spitzenmiete“ gilt für beste Lagen (beim Laden meist 1A-Innenstadt), Nebenlagen sind deutlich günstiger. „Richtwert“: Angebotsmiete eines Portals, Methode nicht offengelegt, nur zur groben Orientierung. Art, Lage, Stand und Quelle jedes Werts stehen auf der Städteseite.
| Büromiete€/m² netto kalt | Ladenmiete€/m² netto kalt | Lagermiete€/m² netto kalt |
|---|
Gebühr für die Gewerbeanmeldung je Bundesland
Die Gebühr legen Landesgebührenordnungen fest, teils als fester Betrag, teils als Rahmen, den die Gemeinde ausfüllt.
| Bundesland | Regel laut Landesrecht bzw. Städteangaben |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Keine landeseinheitliche Gebühr: Jede Gemeinde setzt sie per Gebührensatzung fest. Belegte Beträge in den Städten: 16 € (Heidelberg) bis 73,20 € (Mannheim), Freiburg Rahmen 35–140 €. Quelle |
| Bayern | Rahmengebühr 25–100 € nach Bayerischem Kostenverzeichnis (Tarif-Nr. 5.III.5/2); Städte setzen feste Beträge im Rahmen (München 50–60 €, Nürnberg 45/50 €, Augsburg 60 €). Rahmen nur über Stadtseite Ingolstadt bzw. Portal belegt, Verordnungstext nicht eingesehen. Quelle |
| Berlin | Verwaltungsgebührenordnung (VGebO): 26 € Einzelgewerbe/je Gesellschafter, 31 € juristische Person (+13 € je weiterer Vertreter), 15 € elektronisch. Quelle |
| Brandenburg | Gebühr nach Zeitaufwand, Mindestbetrag 36,60 € natürliche Person, 66 € juristische Person (je weiterer Vertreter 18 €), Ummeldung ab 30 €, Abmeldung ab 12 € (Gebührenordnung des Wirtschaftsministeriums, MWEKEGebO, aktuelle Fassung; ältere Fassung 26 €/31 €). Quelle |
| Bremen | Kostenverordnung der Wirtschaftsverwaltung (WKostV): 38 € Anmeldung, 21 € Ummeldung, Abmeldung frei; Fassung 12/2025 nicht im Wortlaut geprüft. Quelle |
| Hamburg | 25 € je Anmeldung (bei Personengesellschaften je Gesellschafter); Gebührenordnung im Wortlaut nicht gefunden. Quelle |
| Hessen | Landeseinheitlich 40 € (31 € Gewerbeanzeige + 9 € Empfangsbescheinigung) laut Städten; Verwaltungskostenordnung des Wirtschaftsministeriums, Wortlaut nicht abgerufen. Quelle |
| Mecklenburg-Vorpommern | Fester Satz: Anmeldung 32 €, Ummeldung 27 €, Abmeldung gebührenfrei (Gewerbekostenverordnung M-V vom 01.09.2023, Tarifstelle 100, gültig seit 12.10.2023); Zweitschrift 11 €. Quelle |
| Niedersachsen | Rahmengebühr nach Zeitaufwand gemäß Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO); Betrag legt die Gemeinde fest (beobachtet 30–65 €). Tarifstelle nicht im Wortlaut gefunden. Quelle |
| Nordrhein-Westfalen | Fester Landessatz nach Allgemeinem Gebührentarif AVwGebO NRW, Tarifstelle 12.1.3: 26 € natürliche Personen/Gesellschafter von Personengesellschaften, 33 € juristische Personen, 13 € je weiterem gesetzlichen Vertreter; Zweitschrift (12.1.4) 15 €. Kein Rahmen, kommunal nicht abweichend. Quelle |
| Rheinland-Pfalz | 40 € für Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung (WiVwGebV RP, lfd. Nr. 2.3.1–2.3.3), landeseinheitlich. Quelle |
| Saarland | Kein Landeswortlaut gefunden; Saarbrücken 55 € (Anmeldung), 45 € (Ummeldung), 35 € (Abmeldung). Quelle |
| Sachsen | Rahmen 22–112 € für Gewerbemeldungen nach 10. Sächsischem Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ), lfd. Nr. 46, Tarifstelle 2; Um-/Abmeldung nach Dresden 10–65 €. Verordnungstext nicht direkt eingesehen. Quelle |
| Sachsen-Anhalt | Rahmen 15–60 € für die Prüfung der Gewerbeanzeige nach § 14 Abs. 1 GewO (Allgemeine Gebührenordnung AllGO LSa, lfd. Nr. 69); Städte: Magdeburg 52 €, Halle 55 €. Quelle |
| Schleswig-Holstein | Verwaltungsgebührenverordnung vom 26.09.2018, Tarifstelle 11.1.1 a): Entgegennahme/Bescheinigung Gewerbeanmeldung; Betrag nicht abgerufen, darf tatsächliche Kosten nicht übersteigen (beobachtet 30 €). Quelle |
| Thüringen | Gesetzlicher Rahmen (Thüringer Allgemeines Verwaltungskostenverzeichnis) nicht ermittelt; Städte Erfurt und Gera nennen 25 € Anmeldung, 15 € Ummeldung, 10 € Abmeldung. Quelle |
So rechnen wir
Gewerbesteuer: Gewinn ohne Hinzurechnungen und Kürzungen, abgerundet auf volle 100 €, minus 24.500 € Freibetrag, mal 3,5 % Messzahl ergibt den Messbetrag. Der Messbetrag mal Hebesatz ist die Gewerbesteuer. Beispiel bei 50.000 € Gewinn: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % = 892,50 € Messbetrag; bei 400 % Hebesatz sind das 3.570 € Gewerbesteuer.
Anrechnung: Nach § 35 EStG ermäßigt sich deine Einkommensteuer um bis zu das 4,0-Fache des Messbetrags, also bei 50.000 € Gewinn um höchstens 3.570 €, und nur soweit Einkommensteuer anfällt. Bis 400 % Hebesatz gleicht sich die Gewerbesteuer dadurch in der Regel aus.
Quellen: Hebesatzsatzungen und Gebührenseiten der Städte, Satzungen der Kammern, Marktberichte für Gewerbemieten. Jede Zahl ist auf der Städteseite mit ihrer Quelle verlinkt. Mehr im Ratgeber Gewerbesteuer und im Gründungsfahrplan.
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