AVGS einlösen: Was nach der Bewilligung deines Gutscheins passiert
Du hast den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in der Hand. Glückwunsch, der schwierigste Teil ist geschafft. Damit dein Gründungscoaching reibungslos startet und bis zum Ende bezahlt wird, gibt es jetzt ein paar Regeln. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was du prüfen, einreichen und beachten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Erst prüfen: Auf dem Gutschein müssen das Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“, „Einzelmaßnahme“, die Zahl der Unterrichtseinheiten und ein gültiger Zeitraum stehen.
- Träger frei wählen: Du entscheidest, bei welchem zugelassenen Träger du den Gutschein einlöst.
- Original einreichen: Der Original-Gutschein muss vor Beginn bei der Agentur vorliegen. Starten darfst du erst, wenn die Bewilligung da ist.
- Regelmäßig dranbleiben: Das Coaching findet an mindestens zwei Tagen pro Woche statt. Krankheit meldest du sofort.
- Nicht zu früh gründen: Melde deine Selbstständigkeit erst nach dem Ende des Coachings hauptberuflich an, sonst endet die Förderung.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Wie du den Gutschein beantragst und welche Voraussetzungen gelten, steht im Ratgeber AVGS beantragen. Hier geht es um die Zeit danach: vom Moment, in dem du den Gutschein in der Hand hältst, bis zum Folgegespräch nach dem Coaching.
Schritt 1: Prüfe deinen Gutschein
Der AVGS ist eine verbindliche Zusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit du ihn für ein 1:1-Gründungscoaching einlösen kannst, müssen die Angaben passen. Nimm dir fünf Minuten und geh diese Punkte durch:
| Angabe | Was dort stehen sollte |
|---|---|
| Ziel | Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) |
| Art der Maßnahme | Einzelmaßnahme. Ein Gutschein für eine Gruppenmaßnahme lässt sich für ein 1:1-Coaching nicht einlösen. |
| Gültigkeitszeitraum | Bis zu diesem Datum muss das Coaching beginnen. Bei Arbeitslosengeld endet er spätestens mit deinem Anspruch. |
| Umfang | Zahl der Unterrichtseinheiten (eine UE = 45 Minuten) und gegebenenfalls die Dauer in Wochen |
| Region | Keine Einschränkung oder eine, die ein Online-Angebot zulässt. Ein Online-Coaching ist bundesweit verfügbar. |
Fehlt etwas oder ist etwas falsch, etwa „Gruppenmaßnahme“ statt „Einzelmaßnahme“, sprich deine/n Ansprechpartner/in direkt an und bitte um Korrektur. Das ist in der Regel unkompliziert, solange das Coaching noch nicht begonnen hat. Wurde der Umfang deutlich gekürzt und du hältst das für falsch, lies unseren Ratgeber AVGS abgelehnt oder gekürzt.
Schritt 2: Wähle deinen Träger
Den Träger, bei dem du deinen Gutschein einlöst, wählst du frei aus den zugelassenen Anbietern. Die Bundesagentur schreibt ausdrücklich vor, dass Ansprechpartner/innen keinen bestimmten Träger empfehlen dürfen. Achte bei der Auswahl auf drei Dinge:
- Zulassung: Der Träger und die Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein. Lass dir die Maßnahmennummer und den Zulassungszeitraum zeigen.
- Passung: Bietet der Träger 1:1-Coaching an, online oder vor Ort, mit Coaches, die deine Branche und deine Fragen kennen?
- Persönlicher Eindruck: Ein kostenloses Erstgespräch zeigt dir, ob die Chemie stimmt. Du arbeitest über mehrere Wochen eng mit deinem Coach zusammen.
Bei Firmenkompass läuft das AVGS Gründercoaching als zugelassene Online-Maßnahme in zwei Varianten:
| Vollzeit | Teilzeit | |
|---|---|---|
| Maßnahmennummer | 419/436/24 | 419/450/24 |
| Zulassung bis | 05.08.2027 | 26.08.2027 |
| Durchführung | 1:1, online, bundesweit | 1:1, online, bundesweit |
Alles zu Inhalten und Modulen findest du auf der Seite AVGS Gründercoaching.
Schritt 3: Gutschein und Unterlagen einreichen
Zum Einreichen schickst du deinem Träger den Gutschein, schließt einen Teilnehmervertrag, gibst weitere Unterlagen ab und wartest den Bewilligungsbescheid ab, bevor das Coaching beginnt.
- Gutschein an den Träger. Du schickst deinem Träger den Gutschein. Der Träger trägt seine Daten und die Maßnahme ein und sorgt dafür, dass das Original vor Beginn bei der Agentur oder dem Jobcenter vorliegt. Wie du den Gutschein übermittelst, sagt dir dein Träger.
- Teilnehmervertrag. Du schließt mit dem Träger einen Vertrag über das Coaching. Darin stehen Umfang, Zeitraum, Ablauf und deine Pflichten als Teilnehmerin oder Teilnehmer. Lies ihn in Ruhe und frag nach, wenn etwas unklar ist.
- Weitere Unterlagen. Häufig braucht der Träger zusätzlich deine Kontaktdaten, eine Kopie des Gutscheins und eine kurze Beschreibung deines Vorhabens. Kosten für die Kinderbetreuung während der Termine musst du vor dem Start bei deinem/deiner Ansprechpartner/in geklärt haben.
- Bewilligung abwarten. Die Agentur prüft die Angaben, unter anderem, ob die Zulassung des Trägers gilt, und schickt dir einen Bewilligungsbescheid. Erst dann geht es los.
Während des Coachings: Termine, Fehlzeiten, Krankheit
Nach der Bewilligung legst du mit deinem Coach die Termine fest. Die Weisungen der Bundesagentur sehen vor, dass die Inhalte an mindestens zwei Tagen pro Woche stattfinden, auch online. Plane dein Coaching deshalb so, dass du jede Woche mindestens zwei Termine wahrnehmen kannst.
- Pünktlich und vorbereitet: Bezahlt werden nur Stunden, die tatsächlich mit dir stattgefunden haben. Je besser du vorbereitet bist, desto mehr holst du aus jeder Einheit heraus.
- Fehlzeiten: Der Träger meldet Fehltage regelmäßig an die Agentur. Musst du einen Termin absagen, sag so früh wie möglich Bescheid, damit ihr ihn verschieben könnt.
- Krankmeldung: Bist du krank, meldest du das sofort bei deinem Träger und bei deiner Agentur oder deinem Jobcenter. Die Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel elektronisch von der Krankenkasse abgerufen; bist du privat versichert oder beziehst du nur Grundsicherung (früher Bürgergeld), reichst du die Bescheinigung selbst ein.
- Abbruch: Brichst du das Coaching ab oder trittst es nicht an, muss der Träger das sofort melden. Sprich vorher mit deinem Coach, oft gibt es eine Lösung.
Wann der Gutschein erlischt
Der Gutschein erlischt bei Arbeitsaufnahme, beim Ende der Arbeitslosigkeit, bei einem Umzug in einen anderen Agenturbezirk, beim Wechsel ins Jobcenter oder wenn der Gültigkeitszeitraum abläuft. Die Zusicherung gilt nicht unbegrenzt. Sie erlischt in diesen Fällen:
- Arbeitsaufnahme: Du nimmst eine Beschäftigung auf.
- Ende der Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen.
- Umzug in einen anderen Agenturbezirk: Dann brauchst du einen neuen Gutschein von der neuen Agentur.
- Wechsel ins Jobcenter: Endet dein Arbeitslosengeld, bevor das Coaching beginnt, ist das Jobcenter zuständig. Läuft das Coaching schon, kann die Agentur es mit Zustimmung des Jobcenters bis zum Ende weiter bezahlen.
- Fristablauf: Beginnt das Coaching nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums, kann ein neuer Gutschein ausgestellt werden. Die Voraussetzungen werden dann aber neu geprüft.
Wenn sich bei dir etwas ändert, sag es deinem Träger und deinem/deiner Ansprechpartner/in lieber einmal zu früh als zu spät.
Gewerbe erst nach dem Coaching hauptberuflich anmelden
Dein Gewerbe meldest du erst nach dem Gründungscoaching hauptberuflich an, denn sobald du eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmst, wird die Bewilligung aufgehoben, und die Agentur bezahlt keine weiteren Coaching-Stunden. Das Coaching soll dich an die Selbstständigkeit heranführen, deshalb muss es abgeschlossen sein, bevor du gründest.
Vorbereitungen sind dagegen ausdrücklich erwünscht: Businessplan schreiben, Preise kalkulieren, Website planen, mit möglichen Kunden sprechen. Willst du danach den Gründungszuschuss beantragen, gilt außerdem: Du brauchst bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein. Plan den Termin für die Gewerbeanmeldung deshalb gemeinsam mit deinem Coach.
Ein Tipp aus der Praxis: Leg dir einen kleinen Ordner an, digital oder auf Papier. Dort sammelst du den Gutschein als Kopie, den Bewilligungsbescheid, deinen Teilnehmervertrag, deine Terminübersicht und jede Nachricht an Agentur oder Jobcenter mit Datum. Wenn später eine Rückfrage kommt, etwa zu einer Fehlzeit oder zum Gründungstermin, hast du alles griffbereit. Das gilt besonders, wenn du anschließend Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen willst, denn dort fragt die Behörde oft nach, wann das Coaching geendet hat und wann deine Selbstständigkeit begonnen hat.
Nach dem Coaching: Abschlussbericht und Folgegespräch
Am Ende des Coachings schickt der Träger einen teilnahmebezogenen Abschlussbericht an deine Agentur oder dein Jobcenter. Darin steht, woran ihr gearbeitet habt und wie weit dein Vorhaben ist. Innerhalb von etwa vier Wochen nach dem Ende lädt dich dein/e Ansprechpartner/in in der Regel zu einem Folgegespräch ein.
Bring dazu deinen fertigen Businessplan mit Finanzplan mit und, wenn du sie brauchst, die Tragfähigkeitsbescheinigung. Im Gespräch geht es meist um den nächsten Schritt: Gründung mit oder ohne Gründungszuschuss bei der Agentur, Einstiegsgeld beim Jobcenter. Über diese Leistungen entscheidet die Behörde im Einzelfall. Wie du dich auf Gespräche mit der Agentur gut vorbereitest, erklären wir im Ratgeber Gespräch bei Agentur oder Jobcenter vorbereiten.
So unterstützen wir dich beim Einlösen
Schick uns deinen Gutschein einfach als Foto oder Scan. Wir prüfen die Angaben, sagen dir, ob alles passt, und kümmern uns um die Unterlagen für die Agentur. Danach bekommst du deinen Teilnehmervertrag und einen festen Coach, mit dem du die Termine planst. Noch Fragen? Melde dich für ein kostenloses Erstgespräch.
Fragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Kurz beantwortet
Wie schnell muss ich den AVGS einlösen?
Das Coaching muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums beginnen, der auf dem Gutschein steht. Melde dich deshalb möglichst bald nach Erhalt bei deinem Träger, damit genug Zeit für die Bewilligung bleibt.
Kann ich den Träger frei wählen?
Ja, den Träger für dein AVGS-Coaching kannst du frei wählen. Dein/e Ansprechpartner/in darf dir keinen bestimmten Träger vorschreiben. Wichtig ist nur, dass der Träger nach AZAV zugelassen ist und die Maßnahme zu den Angaben auf deinem Gutschein passt.
Kann ich den Gutschein auch für ein Online-Coaching nutzen?
Ja, wenn die Maßnahme online zugelassen ist und der Gutschein dafür passt. Steht eine regionale Einschränkung darauf, sprich deine/n Ansprechpartner/in an, denn ein Online-Angebot ist bundesweit verfügbar.
Was passiert, wenn ich während des Coachings krank werde?
Melde dich sofort bei deinem Coach und bei deiner Agentur oder deinem Jobcenter. Die Termine werden dann verschoben, die restlichen Stunden bleiben in der Regel erhalten.
Was passiert mit dem Gutschein, wenn ich eine Arbeit finde?
Mit der Aufnahme einer Arbeit erlischt der Gutschein in der Regel. Sag deinem Träger und deinem/deiner Ansprechpartner/in sofort Bescheid, damit das Coaching ordentlich beendet wird.
Darf ich während des Coachings schon Kunden haben?
Vorbereitende Schritte sind auch während des Coachings normal, wenn du schon Kunden hast. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit solltest du aber erst nach dem Ende des Coachings starten, sonst endet die Förderung vorzeitig.
Kostet mich das Coaching etwas?
Nein, das Coaching kostet dich bei Bewilligung nichts. Bei Bewilligung rechnet der Träger direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab. Du zahlst keinen Eigenanteil.
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