Firmenname finden: Welche Regeln gelten und wie du deinen Namen prüfst
Der Name deines Unternehmens steht auf jeder Rechnung, auf der Website und im Kopf deiner Kundinnen und Kunden. Welche Freiheit du dabei hast, hängt davon ab, ob du im Handelsregister stehst. Hier erfährst du, worin sich Geschäftsbezeichnung und Firma unterscheiden, was nicht erlaubt ist und wie du prüfst, ob dein Wunschname frei ist.
Das Wichtigste in Kürze
- 0 €
- kostet die Suche im Handelsregister und im DPMAregister
- 290 €
- kostet eine Markenanmeldung beim DPMA online, bis zu drei Klassen
- 3 Monate
- dauert die Widerspruchsfrist gegen eine neu eingetragene Marke
- Ohne Handelsregister: Du führst keine Firma, sondern trittst mit Vor- und Nachnamen auf. Eine Geschäftsbezeichnung darfst du ergänzen.
- Mit Handelsregister: Deine Firma braucht Unterscheidungskraft und einen Rechtsformzusatz wie e. K., GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
- Verboten: Angaben, die über Größe, Rechtsform oder Tätigkeit täuschen (§ 18 HGB).
- Prüfen: Handelsregister, DPMAregister, TMview, Internet, Domain sowie Social Media, bevor du für Logo oder Website bezahlst.
- Risiko: Ein Name, der einer älteren Marke ähnelt, kann zu Abmahnung und Umbenennung führen.
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Was ist der Unterschied zwischen Firma und Geschäftsbezeichnung?
Eine Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt (§ 17 HGB). Sie steht im Handelsregister. Eine Firma haben also nur eingetragene Kaufleute und Gesellschaften wie GmbH, UG, OHG oder KG. Kleingewerbetreibende, Freiberuflerinnen und nicht eingetragene GbR führen rechtlich keine Firma, auch wenn im Alltag jeder vom „Firmennamen“ spricht.
Wer nicht eingetragen ist, darf eine Geschäftsbezeichnung verwenden, etwa „Malerwerkstatt Blau“ oder „Textbüro Nordlicht“. Sie wirkt wie ein Logo oder Schild. Den Namen der Inhaberin oder des Inhabers ersetzt sie nicht. Ob du ins Handelsregister musst, hängt davon ab, ob dein Betrieb nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht (§ 1 HGB). Was das bedeutet und wie die Eintragung abläuft, erklärt der Ratgeber Handelsregister.
| Geschäftsbezeichnung | Firma | |
|---|---|---|
| Wer | Einzelunternehmer und GbR ohne Registereintrag, Freiberufler | eingetragene Kaufleute (e. K.), OHG, KG, GmbH, UG, AG |
| Pflichtangabe | Vor- und Nachname, bei der GbR aller Gesellschafter | Firma mit Rechtsformzusatz |
| Rechtsgrundlage | Informationspflichten, etwa § 2 DL-InfoV, § 5 DDG | §§ 17 bis 37 HGB, § 4 GmbHG |
| Prüfung | keine amtliche Prüfung vorab | Registergericht prüft, oft mit Stellungnahme der IHK |
Wie musst du als Einzelunternehmer ohne Handelsregister auftreten?
Als Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag musst du deinen Vor- und Nachnamen nennen, und zwar auf Rechnungen, Geschäftsbriefen, Angeboten sowie im Impressum. Eine allgemeine Vorschrift dafür gibt es in der Gewerbeordnung nicht mehr. Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Einzelregeln: Dienstleister müssen ihren Vor- und Familiennamen sowie eine ladungsfähige Anschrift angeben (§ 2 DL-InfoV), Websites brauchen Name sowie Anschrift im Impressum (§ 5 DDG), Rechnungen müssen den vollständigen Namen des leistenden Unternehmers tragen (§ 14 Abs. 4 UStG).
So sieht das in der Praxis aus: „Textbüro Nordlicht, Inhaberin Anna Beispiel“ oder „Anna Beispiel – Textbüro Nordlicht“. Laut IHK Frankfurt genügt mindestens ein ausgeschriebener Vorname mit dem Familiennamen. Bei einer nicht eingetragenen GbR nennst du die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter. Wer einen anderen Weg geht als das Einzelunternehmen, findet die Unterschiede im Ratgeber Einzelunternehmen gründen.
Welche Regeln gelten für eine Firma im Handelsregister?
Eine Firma im Handelsregister muss den Inhaber kennzeichnen, Unterscheidungskraft haben, darf nicht irreführen und braucht einen Rechtsformzusatz. Diese vier Punkte stehen in §§ 18 und 19 HGB. Innerhalb dieser Grenzen hast du viel Freiheit: Du kannst eine Personenfirma („Maria Meister e. Kfr.“), eine Sachfirma („Holzbau Nord GmbH“), eine Fantasiefirma oder eine Mischung wählen.
- Eingetragener Kaufmann: Zusatz „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder eine verständliche Abkürzung wie „e. K.“, „e. Kfm.“ oder „e. Kfr.“ (§ 19 Abs. 1 HGB).
- OHG und KG: Zusatz „offene Handelsgesellschaft“ oder „Kommanditgesellschaft“ beziehungsweise eine verständliche Abkürzung. Haftet keine natürliche Person persönlich, muss die Firma die Haftungsbeschränkung kennzeichnen, etwa bei der GmbH & Co. KG (§ 19 Abs. 2 HGB).
- GmbH: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine verständliche Abkürzung (§ 4 GmbHG). Mehr im Ratgeber GmbH gründen.
- UG: zwingend „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Ein bloßes „UG“ reicht nicht.
- Eingetragene GbR: Mit der Eintragung ins Gesellschaftsregister führt sie den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ (§ 707a Abs. 2 BGB).
- Partnerschaft: Der Name enthält mindestens einen Partnernamen, den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie die vertretenen Berufe (§ 2 PartGG).
Dazu kommt § 30 HGB: Deine Firma muss sich von allen Firmen deutlich unterscheiden, die am selben Ort oder in derselben Gemeinde bereits in einem Register stehen. Das ist ein örtlicher Schutz. Gegen gleichnamige Unternehmen in anderen Städten hilft er dir nicht.
Was ist bei Firmennamen nicht erlaubt?
Nicht erlaubt sind Namensbestandteile, die über wesentliche geschäftliche Verhältnisse täuschen können (§ 18 Abs. 2 HGB). Das Registergericht greift dabei nur ein, wenn die Irreführung offensichtlich ist. Wettbewerber oder Verbände können aber auch später gegen einen irreführenden Namen vorgehen. Für nicht eingetragene Unternehmen gilt derselbe Gedanke über das Wettbewerbsrecht.
- Größe und Bedeutung übertreiben: „Fabrik“ für eine kleine Werkstatt, „Zentrum“, „Gruppe“, „Deutsche“ oder „Europäische“ ohne entsprechende Größe oder Marktstellung.
- Falsche Rechtsform: „GmbH“, „AG“ oder „e. K.“, wenn du diese Rechtsform nicht hast. „Partnerschaft“ oder „und Partner“ dürfen nur Partnerschaftsgesellschaften im Namen führen (§ 11 PartGG).
- Falsche Tätigkeit oder Qualifikation: Berufsbezeichnungen, die geschützt sind oder die du nicht führen darfst, etwa ein Freier Beruf, den du nicht ausübst.
- Irreführende Ortsangaben: „Frankfurter …“ für einen Betrieb, der dort keinen Bezug hat, kann problematisch sein.
- Fremde Namen und Marken: Namen, die mit einer älteren Marke oder einem bekannten Unternehmen verwechselt werden können.
Verwendest du eine Firma, die dir nicht zusteht, kann das Registergericht dich mit Ordnungsgeld zur Unterlassung anhalten, und wer dadurch in seinen Rechten verletzt ist, kann Unterlassung verlangen (§ 37 HGB).
Wie findest du einen guten Firmennamen?
Ein guter Firmenname ist leicht auszusprechen, bleibt im Kopf und lässt Raum für Wachstum. Er muss nicht erklären, was du tust. Rein beschreibende Namen wie „Steuerberatung Online“ sind oft schwer zu schützen, weil jeder sie benutzen darf. Ein Name mit eigenem Charakter lässt sich später eher als Marke eintragen.
- Kern klären. Für wen arbeitest du, was ist dein Versprechen, wie willst du klingen? Notiere fünf bis zehn Begriffe, die dazu passen.
- Varianten sammeln. Kombiniere Begriffe, nutze deinen eigenen Namen, Orte mit echtem Bezug, Bilder oder Kunstwörter. Sammle zuerst viel und sortiere erst danach.
- Laut testen. Sprich den Namen am Telefon aus und lass ihn von anderen buchstabieren. Wenn ständig nachgefragt wird, ist er für den Alltag zu kompliziert.
- Zukunft mitdenken. Ein Name wie „Fahrradservice Ostend“ passt nicht mehr, wenn du später E-Bikes in ganz Hessen verkaufst.
- Kurzliste prüfen. Drei bis fünf Favoriten gehen in die Recherche, die im nächsten Abschnitt beschrieben ist.
Ob der Name zu deiner Zielgruppe passt, ist eine Frage der Positionierung. Im AVGS Gründercoaching arbeiten wir daran in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, zusammen mit Website, Angebot sowie erstem Auftritt.
Wie prüfst du, ob dein Wunschname frei ist?
Du prüfst deinen Wunschnamen in mehreren Quellen, weil es kein zentrales Verzeichnis für alle Namen gibt. Die wichtigsten Schritte kosten nichts und dauern zusammen etwa einen Nachmittag.
Firmennamen-Check: Wunschname in einem Schritt prüfen
Gib deinen Wunschnamen ein. Du bekommst Direktlinks zu den wichtigsten Registern und Suchen. Bei Unternehmensregister, DPMA und TMview wird dein Name beim Klick kopiert, du fügst ihn dort ins Suchfeld ein. Alle anderen Links öffnen die Suche schon mit deinem Namen. Wir speichern und senden nichts.
: Prüfe der Reihe nach.
- Firmen im Handelsregister (North Data) (öffnet neuen Tab)Ist eine gleiche oder ähnliche Firma eingetragen? North Data zeigt die Einträge aus dem Handelsregister. Am selben Ort muss sich deine Firma deutlich unterscheiden (§ 30 HGB), und sie muss sich zur Kennzeichnung eignen (§ 18 HGB).
- Unternehmensregister (amtlich) (öffnet neuen Tab)Die amtliche Suche des Bundes, falls du einen Eintrag genau nachlesen willst. Name ins Suchfeld einfügen.
- DPMAregister (deutsche Marken) (öffnet neuen Tab)Gibt es eine eingetragene Marke mit gleichem oder ähnlichem Namen in deiner Branche? Ältere Marken können dir den Namen verbieten (Markengesetz). Name ins Suchfeld einfügen.
- TMview (EU-Marken) (öffnet neuen Tab)EU-Marken gelten auch in Deutschland. TMview durchsucht die Register vieler Markenämter. Name ins Suchfeld einfügen.
- Domain wunschname.de (öffnet neuen Tab)Ist die Adresse mit .de noch frei? Eine freie Domain heißt nicht, dass der Name rechtlich frei ist.
- Internetsuche bei Google (öffnet neuen Tab)Nutzt jemand den Namen schon ohne Eintragung? Auch nicht eingetragene Namen können geschützt sein (§ 5 MarkenG).
- Instagram @wunschname (öffnet neuen Tab)Zeigt Instagram ein Profil, ist der Name vergeben. Steht dort „Profil ist nicht verfügbar“, ist er wahrscheinlich frei.
- LinkedIn-Unternehmensseiten (öffnet neuen Tab)Gibt es schon eine Unternehmensseite mit diesem Namen? Dafür musst du bei LinkedIn angemeldet sein.
Das ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln hilft deine IHK oder Handwerkskammer, für eine Markenanmeldung eine Patentanwaltskanzlei.
Noch keinen Namen? Ideen aus einem Stichwort
- Handelsregister: Im gemeinsamen Registerportal der Länder (handelsregister.de) suchst du kostenfrei nach eingetragenen Firmen. Seit August 2022 ist der Online-Abruf ohne Gebühr möglich.
- DPMAregister: Im DPMAregister findest du deutsche Marken kostenfrei. Eine echte Ähnlichkeitssuche bietet es laut DPMA nicht, du findest nur Marken mit übereinstimmenden Elementen.
- TMview: Die Suchmaschine des EU-Markenamts TMview zeigt Marken vieler Ämter, auch EU-Marken, die in Deutschland gelten.
- Internetsuche: Suche nach dem Namen und ähnlichen Schreibweisen, auch in Branchenverzeichnissen. Das DPMA empfiehlt das ausdrücklich, weil auch nicht eingetragene Namen geschützt sein können.
- Domain: Prüfe, ob die passende Adresse mit .de frei ist, etwa über die Abfrage der Registrierungsstelle DENIC. Eine freie Domain heißt aber nicht, dass der Name rechtlich frei ist.
- Social Media: Sieh nach, ob der Name auf den Plattformen frei ist, die du wirklich nutzen willst.
- IHK oder Handwerkskammer: Die Kammer berät zur Firmenwahl. Frag dort nach, ob sie deinen Namen vorab prüft, wie das abläuft und ob Kosten anfallen.
Was passiert, wenn dein Name mit einer Marke kollidiert?
Wenn dein Name mit einer älteren Marke oder einem älteren Unternehmensnamen verwechselt werden kann, kann dessen Inhaber von dir verlangen, den Namen nicht mehr zu benutzen. Das gilt nicht nur bei identischen Namen. Es reicht, dass sich die Namen ähneln und ihr in derselben oder einer nahen Branche tätig seid. Geschützt sind eingetragene Marken, aber auch Unternehmenskennzeichen, also Namen, unter denen ein Betrieb im Geschäftsverkehr auftritt (§§ 5 und 15 MarkenG). Dazu kommt das allgemeine Namensrecht (§ 12 BGB).
In der Praxis beginnt so ein Konflikt meist mit einer Abmahnung, oft verbunden mit einer Unterlassungserklärung und Kosten. Im schlimmsten Fall musst du Namen, Domain und Unterlagen ändern. Prüfe ein solches Schreiben genau und lass es von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Markenrecht bewerten, bevor du etwas unterschreibst.
Umgekehrt schützt dich die Eintragung ins Handelsregister nicht gegen Marken anderer und auch nicht bundesweit. Ein Unternehmenskennzeichen entsteht zwar schon durch die Benutzung, gilt aber oft nur dort, wo du tatsächlich tätig bist, und ist ohne Register schwer nachzuweisen. Wer den Namen bundesweit absichern will, meldet ihn als Marke an. Meldest du selbst eine Marke an, können Inhaber älterer Rechte innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch einlegen (§ 42 MarkenG). Alles zu Kosten, Klassen und Ablauf erklärt der Ratgeber Markenschutz für Gründer.
Firmenname und Rechtsform im AVGS Gründercoaching klären
Der Name hängt eng an der Rechtsform: Ob du „e. K.“, „UG (haftungsbeschränkt)“ oder einfach deinen Namen mit Geschäftsbezeichnung führst, entscheidest du mit der Wahl der Rechtsform. Einen Überblick gibt der Ratgeber Rechtsformen im Vergleich. Rechtsform, Anmeldungen und Pflichtangaben klären wir im Modul 5 Unternehmensorganisation.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du Name, Positionierung sowie Rechtsform vor dem Start im AVGS Gründercoaching erarbeiten, 1:1 online und bundesweit, bei Bewilligung des Gutscheins ohne eigene Kosten. Beziehst du Arbeitslosengeld, kommt für die Startphase der Gründungszuschuss infrage, bei Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Fragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 17 HGB – Begriff der Firma
- § 18 HGB – Kennzeichnungseignung, Unterscheidungskraft, Irreführungsverbot
- § 19 HGB – Rechtsformzusatz (e. K., OHG, KG)
- § 30 HGB – Unterscheidbarkeit am selben Ort
- § 37 HGB – Unzulässiger Firmengebrauch
- § 1 HGB – Kaufmann, Handelsgewerbe
- § 31 HGB – Änderung der Firma
- § 11 PartGG – Schutz der Bezeichnung „Partnerschaft“
- § 14 UStG – Pflichtangaben in Rechnungen (Abs. 4)
- § 4 GmbHG – Firma der GmbH
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- § 707a BGB – Name der eingetragenen GbR (Abs. 2)
- § 2 PartGG – Name der Partnerschaft
- § 2 DL-InfoV – Informationspflichten für Dienstleister (Name, Anschrift)
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten (Impressum)
- § 12 BGB – Namensrecht
- § 5 MarkenG – Geschäftliche Bezeichnungen
- § 15 MarkenG – Schutz geschäftlicher Bezeichnungen
- § 42 MarkenG – Widerspruch (drei Monate)
- DPMA: Markenrecherche (DPMAregister, TMview)
- DPMA: Häufige Fragen zu Marken
- DPMA: Gebühren für Markenschutzrechte (Stand 29.09.2026)
- Existenzgründungsportal des Bundes: Unternehmensname
- IHK Frankfurt am Main: Geschäftsbezeichnungen
- IHK Lahn-Dill: Kostenfreier Online-Abruf des Handelsregisters
Kurz beantwortet
Darf ich als Einzelunternehmer einen Fantasienamen verwenden?
Ja, als Zusatz darfst du einen Fantasienamen verwenden. Auf Rechnungen, Geschäftsbriefen und im Impressum musst du aber zusätzlich deinen Vor- und Nachnamen angeben, solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist.
Was ist der Unterschied zwischen Firma und Geschäftsbezeichnung?
Eine Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Kaufmanns oder einer Gesellschaft, mit Rechtsformzusatz. Eine Geschäftsbezeichnung ist ein Zusatz, den auch nicht eingetragene Gewerbetreibende führen dürfen. Sie ersetzt den eigenen Namen nicht.
Darf ich „GmbH“ oder „e. K.“ in meinen Namen schreiben, wenn ich nicht eingetragen bin?
Nein, das ist nicht erlaubt. Rechtsformzusätze darf nur führen, wer die Rechtsform tatsächlich hat und im Register steht. Wer den Eindruck einer eingetragenen Firma erweckt, riskiert Abmahnungen und kann so behandelt werden, als wäre er Kaufmann.
Wie prüfe ich, ob mein Firmenname schon vergeben ist?
Am schnellsten mit einer kostenlosen Suche im Handelsregister und im DPMAregister. Dazu kommen TMview für EU-Marken, eine Internetsuche, die Domainabfrage und die Profile in den sozialen Netzwerken, die du nutzen willst. Deine IHK berät dich zusätzlich zur Zulässigkeit.
Schützt die Eintragung ins Handelsregister meinen Namen bundesweit?
Nein, das Handelsregister schützt nicht bundesweit. § 30 HGB verlangt nur, dass sich deine Firma von den Firmen am selben Ort unterscheidet. Bundesweiten Schutz für Waren und Dienstleistungen gibt dir eine eingetragene Marke beim DPMA.
Muss ich meinen Firmennamen als Marke anmelden?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Eine Marke lohnt sich vor allem, wenn du unter dem Namen langfristig Produkte oder Leistungen verkaufst und ihn gegen Nachahmer verteidigen willst. Die Anmeldung beim DPMA kostet online 290 € für bis zu drei Klassen.
Kann ich meinen Firmennamen später ändern?
Ja, du kannst deinen Namen später ändern. Als Einzelunternehmer ohne Eintrag passt du Rechnungen, Website und Unterlagen an und meldest Änderungen beim Gewerbeamt um, wenn sie die Anzeige betreffen. Eine Änderung der Firma meldest du zum Handelsregister an (§ 31 HGB), bei Gesellschaften meist mit Änderung des Gesellschaftsvertrags.
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