Ausfüllhilfe Geschäftsidee beschreiben (Jobcenter)
Für den Fragebogen, den viele Jobcenter vor dem AVGS ausgeben: elf typische Fragen mit Musterantworten am Beispiel Malerbetrieb und eine leere Fassung zum Ausfüllen.
Du willst dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen und dafür ein Gründungscoaching nutzen? Dann brauchst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Hier erfährst du, wer ihn bekommen kann, wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter beantragst, was auf dem Gutschein stehen muss und was du tun kannst, wenn er abgelehnt wird.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Alles zum Coaching selbst, also Inhalte, Module und Umfang, findest du auf unserer Seite AVGS Gründercoaching. Auf dieser Seite geht es um den Weg dorthin: den Antrag.
Wie du dich auf das Gespräch mit deinem/deiner Ansprechpartner/in vorbereitest, steht ausführlich im Ratgeber Gespräch bei Agentur oder Jobcenter vorbereiten.
Der AVGS ist ein Förderinstrument nach § 45 SGB III. Mit ihm übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer zugelassenen Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Für Gründerinnen und Gründer gibt es ein eigenes Ziel: die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Auf dem Gutschein ist das als Ziffer 4 vermerkt.
Mit diesem Gutschein kannst du ein Gründungscoaching besuchen, in dem du zum Beispiel dein Geschäftsmodell, den Businessplan, die Finanzierung, dein Marketing oder deine Website erarbeitest. Bei Bewilligung zahlst du keinen Eigenanteil. Der Träger rechnet direkt mit der Behörde ab.
Einen AVGS für ein Gründungscoaching können vor allem Arbeitslose, Arbeitsuchende und Menschen in Grundsicherung bekommen, einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. Infrage kommen vor allem:
Wichtig: Für ein Gründungscoaching gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS. Dein/e Ansprechpartner/in entscheidet nach Ermessen, ob das Coaching für deine berufliche Eingliederung sinnvoll ist. Die oft gehörte Regel „nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit gibt es einen Anspruch“ betrifft nur den Gutschein für die private Arbeitsvermittlung, nicht das Gründungscoaching.
Gute Chancen hast du, wenn du eine konkrete, hauptberufliche Gründungsidee hast und erklären kannst, wobei du Unterstützung brauchst. Für eine reine Nebentätigkeit wird ein AVGS mit Ziffer 4 in der Regel nicht bewilligt.
Einen AVGS beantragst du in sechs Schritten: Idee aufschreiben, Angebot eines Trägers einholen, Termin bei Agentur oder Jobcenter vereinbaren, Vorhaben im Gespräch erklären, Gutschein prüfen, ihn beim Träger einlösen.
Ein Gutschein für ein Gründungscoaching enthält typischerweise diese Angaben:
| Angabe | Worauf du achten solltest |
|---|---|
| Ziel | Ziffer 4 – Heranführung an eine selbständige Tätigkeit |
| Gültigkeitszeitraum | Bis zu diesem Datum muss das Coaching beginnen. |
| Maßnahmeinhalt | Bei Einzelcoaching unter „Einzelmaßnahme“, zum Beispiel „Einzelcoaching zur Selbständigkeit / Existenzgründung“. Ein Gutschein für eine Gruppenmaßnahme lässt sich nicht für ein Einzelcoaching einlösen. |
| Umfang und Dauer | Zahl der Unterrichtseinheiten (eine UE = 45 Minuten) und die maximale Dauer in Wochen |
| Voll- oder Teilzeit | Bestimmt, wie viele Einheiten pro Woche möglich sind. |
| Regionale Beschränkung | Manchmal steht eine Region dabei, zum Beispiel „Umkreis 30 km“. |
Steht auf deinem Gutschein eine regionale Beschränkung und du möchtest ein Online-Coaching machen, sprich vor der Einlösung mit deinem Träger. Nach den fachlichen Weisungen der Bundesagentur soll sich eine solche Beschränkung daran orientieren, wo eine passende Maßnahme angeboten wird. Ein Online-Angebot ist bundesweit verfügbar. Mehr dazu, auch zum Thema Wohnort und Trägerwahl, liest du im Ratgeber AVGS abgelehnt: so legst du Widerspruch ein.
Für den AVGS-Antrag sind keine Unterlagen vorgeschrieben, hilfreich sind aber eine Beschreibung deiner Idee, dein Lebenslauf, das Angebot des Trägers sowie eine kurze Begründung. Im Einzelnen:
Ein Tipp aus der Praxis: Frag nicht pauschal nach dem größtmöglichen Umfang. Begründe, welche Module du für dein Vorhaben wirklich brauchst. Ein nachvollziehbar begründetes Angebot wird seltener gekürzt. Wenn du Kinder hast, sprich die Kinderbetreuung schon im Gespräch an: Kosten dafür können erstattet werden, darüber wird aber vor Beginn entschieden.
Viele Jobcenter geben vor dem AVGS einen Fragebogen zur Geschäftsidee aus, und unsere Ausfüllhilfe zeigt dir jede typische Frage mit einer Musterantwort und einer leeren Fassung zum Ausfüllen.
Einen bundeseinheitlichen Vordruck gibt es nicht, die Fragen ähneln sich aber: Idee, Zielgruppe, Qualifikation, Kapitalbedarf, Umsatz- und Kostenschätzung und wobei du Unterstützung brauchst. Die letzte Frage ist die wichtigste, denn über den Gutschein entscheidet die Behörde im Ermessen (§ 45 SGB III). Benenne deine Lücken offen, genau dafür ist das AVGS Gründercoaching da.
Für den Fragebogen, den viele Jobcenter vor dem AVGS ausgeben: elf typische Fragen mit Musterantworten am Beispiel Malerbetrieb und eine leere Fassung zum Ausfüllen.
So bereitest du das Gespräch für Gründercoaching und Förderung vor: vorher, im Gespräch, danach.
Wie lange die Bewilligung des AVGS dauert, ist sehr unterschiedlich: Manche Fachkräfte stellen den Gutschein direkt im Gespräch aus, andere prüfen einige Tage oder Wochen. Wenn du nach dem Gespräch lange nichts hörst, frag freundlich schriftlich nach und bitte um eine Entscheidung.
Bei Arbeitslosengeld ist Zeit besonders wichtig: Wer danach den Gründungszuschuss beantragen will, braucht bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Plane AVGS, Coaching und Gründung deshalb früh.
Die meisten Probleme mit dem Gutschein entstehen nicht beim Antrag selbst, sondern davor oder danach. Diese Fehler siehst du in der Praxis am häufigsten:
Eine Ablehnung ist nicht das Ende deiner Gründungspläne. Die drei wichtigsten Schritte:
Welche Ablehnungsgründe häufig sind, wie ein guter Widerspruch aufgebaut ist und was bei Trägerzwang oder regionaler Beschränkung hilft, erklären wir ausführlich im Ratgeber AVGS abgelehnt – Widerspruch einlegen. Im Erstgespräch schauen wir uns deinen Bescheid gern an und helfen dir beim Formulieren. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld werden oft verwechselt: Der AVGS bezahlt das Gründungscoaching, Gründungszuschuss (bei Arbeitslosengeld) oder Einstiegsgeld (bei Grundsicherung) unterstützen dich in den ersten Monaten nach dem Start.
| AVGS | Gründungszuschuss | Einstiegsgeld | |
|---|---|---|---|
| Wofür | Kosten des Gründungscoachings | Lebensunterhalt in den ersten Monaten | Zuschuss in den ersten Monaten |
| Für wen | Arbeitslose, Arbeitsuchende, Grundsicherung | Arbeitslosengeld, mind. 150 Tage Restanspruch | Grundsicherung (Jobcenter) |
| Wer entscheidet | Agentur oder Jobcenter (Ermessen) | Agentur für Arbeit (Ermessen) | Jobcenter (Ermessen) |
| Was du brauchst | konkrete Gründungsidee | Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung | Businessplan, Tragfähigkeitsprüfung |
Der übliche Weg: erst AVGS und Coaching, dann mit dem fertigen Businessplan Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen. Mehr dazu in unseren Ratgebern zum Gründungszuschuss, zum Einstiegsgeld und zur Tragfähigkeitsbescheinigung.
Du möchtest wissen, ob ein AVGS für dein Vorhaben infrage kommt? Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir deine Ausgangslage und bereiten mit dir das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter vor.
Fragen dazu? Dein CoachMaximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmensentwicklung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Wenn du Arbeitslosengeld bekommst, bei deiner Agentur für Arbeit. Wenn du Grundsicherung (früher Bürgergeld) bekommst, bei deinem Jobcenter. Zuständig ist dein/e Ansprechpartner/in.
Nein, einen Anspruch auf einen AVGS für ein Gründungscoaching hast du nicht. Die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall nach Ermessen. Mit einer konkreten Idee und einem passenden Angebot eines Trägers steigen deine Chancen.
Bei Bewilligung des AVGS kostet dich das Coaching nichts. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab, du zahlst keinen Eigenanteil.
Der Gutschein berechtigt dich, einen zugelassenen Träger mit einer passenden Maßnahme auszuwählen. Die Behörde kann allerdings prüfen, ob eine eigene, eingekaufte Maßnahme besser passt.
Das steht auf dem Gutschein. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Coaching beginnen, sonst musst du einen neuen Gutschein beantragen.
Ja, wenn die zugelassene Maßnahme das vorsieht. Bei Firmenkompass läuft das Gründercoaching 1:1 online und bundesweit.
Lass dir die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben, prüfe die Gründe und lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Hat sich deine Lage geändert, kannst du auch neu beantragen.
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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.