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AVGS beantragen: Voraussetzungen, Antrag und Ablauf für Gründer

Du willst dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen und dafür ein Gründungscoaching nutzen? Dann brauchst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Hier erfährst du, wer ihn bekommen kann, wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter beantragst, was auf dem Gutschein stehen muss und was du tun kannst, wenn er abgelehnt wird.

Das Wichtigste in Kürze

1 Monat
Frist für den Widerspruch gegen eine Ablehnung
Ziffer 4
Ziel auf dem Gutschein: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
45 Minuten
dauert eine Unterrichtseinheit (UE)
150 Tage
Restanspruch für den späteren Gründungs­zuschuss
  • Wofür: Mit dem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bei Bewilligung die Kosten deines Gründungscoachings, ohne Eigenanteil.
  • Wo: Bei Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit, bei Grundsicherung (früher Bürgergeld) beim Jobcenter.
  • Kein Rechtsanspruch: Dein/e Ansprechpartner/in entscheidet im Einzelfall. Eine konkrete, hauptberufliche Gründungsidee hilft.
  • Auf dem Gutschein: Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“, Einzelmaßnahme, Umfang in UE und Gültigkeitszeitraum.
  • Bei Ablehnung: Schriftlichen Bescheid verlangen und innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Alles zum Coaching selbst, also Inhalte, Module und Umfang, findest du auf unserer Seite AVGS Gründercoaching. Auf dieser Seite geht es um den Weg dorthin: den Antrag.

Wie du dich auf das Gespräch mit deinem/deiner Ansprechpartner/in vorbereitest, steht ausführlich im Ratgeber Gespräch bei Agentur oder Jobcenter vorbereiten.

Was ist ein AVGS für Gründer?

Der AVGS ist ein Förderinstrument nach § 45 SGB III. Mit ihm übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer zugelassenen Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Für Gründerinnen und Gründer gibt es ein eigenes Ziel: die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Auf dem Gutschein ist das als Ziffer 4 vermerkt.

Mit diesem Gutschein kannst du ein Gründungscoaching besuchen, in dem du zum Beispiel dein Geschäftsmodell, den Businessplan, die Finanzierung, dein Marketing oder deine Website erarbeitest. Bei Bewilligung zahlst du keinen Eigenanteil. Der Träger rechnet direkt mit der Behörde ab.

Wer kann einen AVGS für ein Gründungscoaching bekommen?

Einen AVGS für ein Gründungscoaching können vor allem Arbeitslose, Arbeitsuchende und Menschen in Grundsicherung bekommen, einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. Infrage kommen vor allem:

  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bekommen
  • Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht und die bei der Agentur gemeldet sind
  • Menschen in Grundsicherung (früher Bürgergeld), die vom Jobcenter betreut werden

Wichtig: Für ein Gründungscoaching gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS. Dein/e Ansprechpartner/in entscheidet nach Ermessen, ob das Coaching für deine berufliche Eingliederung sinnvoll ist. Die oft gehörte Regel „nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit gibt es einen Anspruch“ betrifft nur den Gutschein für die private Arbeitsvermittlung, nicht das Gründungscoaching.

Gute Chancen hast du, wenn du eine konkrete, hauptberufliche Gründungsidee hast und erklären kannst, wobei du Unterstützung brauchst. Für eine reine Nebentätigkeit wird ein AVGS mit Ziffer 4 in der Regel nicht bewilligt.

AVGS beantragen: Schritt für Schritt

Einen AVGS beantragst du in sechs Schritten: Idee aufschreiben, Angebot eines Trägers einholen, Termin bei Agentur oder Jobcenter vereinbaren, Vorhaben im Gespräch erklären, Gutschein prüfen, ihn beim Träger einlösen.

  1. Idee kurz aufschreiben. Eine halbe Seite reicht: Was willst du anbieten, für wen, und warum gerade du? Das hilft dir im Gespräch und zeigt, dass dein Vorhaben ernst gemeint ist.
  2. Passenden Träger suchen und ein Angebot einholen. Viele Fachkräfte wollen wissen, bei wem und in welchem Umfang du das Coaching machen möchtest. Ein Träger wie Firmenkompass führt mit dir ein kostenloses Erstgespräch und schickt dir danach ein Angebot mit Maßnahmenummer, Modulen und Unterrichtseinheiten (UE). Worauf du bei der Wahl achtest, zeigt der Ratgeber AVGS-Anbieter prüfen.
  3. Termin bei deiner Ansprechperson vereinbaren. Bei Arbeitslosengeld ist das dein/e Ansprechpartner/in bei der Agentur für Arbeit, bei Grundsicherung dein Jobcenter. Du kannst den Termin telefonisch, über das Online-Postfach oder die App „BA-Mobil“ anfragen. Sag gleich dazu, dass du eine Selbstständigkeit planst und einen AVGS für ein Gründungscoaching beantragen möchtest.
  4. Im Gespräch dein Vorhaben erklären. Den Antrag stellst du selbst, ein Träger kann das nicht für dich übernehmen. Bereite dich deshalb auf die Fragen im nächsten Abschnitt vor.
  5. Gutschein prüfen. Wird der AVGS bewilligt, bekommst du ihn per Post oder digital. Prüf die Angaben (siehe Tabelle weiter unten) und melde dich bei deinem Träger.
  6. Gutschein einlösen und starten. Du gibst den Gutschein beim Träger ab. Das Coaching muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums beginnen, der auf dem Gutschein steht. Warte deshalb nicht zu lange.

Vier Fragen, die du im Gespräch beantworten solltest

  • Was möchtest du gründen? Deine Idee in zwei, drei Sätzen.
  • Warum ist die Selbstständigkeit für dich realistisch? Berufserfahrung, Qualifikationen, Branchenkenntnis, Kontakte.
  • Wobei brauchst du Unterstützung? Zum Beispiel Businessplan, Finanzplanung, Marketing oder Website.
  • Was soll am Ende stehen? Ein tragfähiger Businessplan und ein klarer Fahrplan für den Start.

Was muss auf dem AVGS stehen?

Ein Gutschein für ein Gründungscoaching enthält typischerweise diese Angaben:

AngabeWorauf du achten solltest
ZielZiffer 4 – Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
GültigkeitszeitraumBis zu diesem Datum muss das Coaching beginnen.
MaßnahmeinhaltBei Einzelcoaching unter „Einzelmaßnahme“, zum Beispiel „Einzelcoaching zur Selbständigkeit / Existenzgründung“. Ein Gutschein für eine Gruppenmaßnahme lässt sich nicht für ein Einzelcoaching einlösen.
Umfang und DauerZahl der Unterrichtseinheiten (eine UE = 45 Minuten) und die maximale Dauer in Wochen
Voll- oder TeilzeitBestimmt, wie viele Einheiten pro Woche möglich sind.
Regionale BeschränkungManchmal steht eine Region dabei, zum Beispiel „Umkreis 30 km“.

Steht auf deinem Gutschein eine regionale Beschränkung und du möchtest ein Online-Coaching machen, sprich vor der Einlösung mit deinem Träger. Nach den fachlichen Weisungen der Bundesagentur soll sich eine solche Beschränkung daran orientieren, wo eine passende Maßnahme angeboten wird. Ein Online-Angebot ist bundesweit verfügbar. Mehr dazu, auch zum Thema Wohnort und Trägerwahl, liest du im Ratgeber AVGS abgelehnt: so legst du Widerspruch ein.

Welche Unterlagen helfen beim Antrag?

Für den AVGS-Antrag sind keine Unterlagen vorgeschrieben, hilfreich sind aber eine Beschreibung deiner Idee, dein Lebenslauf, das Angebot des Trägers sowie eine kurze Begründung. Im Einzelnen:

  • eine kurze Beschreibung deiner Geschäftsidee (eine halbe Seite)
  • dein Lebenslauf mit den Erfahrungen, die zur Gründung passen
  • das Angebot des Trägers mit Maßnahmenummer und Umfang
  • eine kurze Begründung, wobei du Unterstützung brauchst

Ein Tipp aus der Praxis: Frag nicht pauschal nach dem größtmöglichen Umfang. Begründe, welche Module du für dein Vorhaben wirklich brauchst. Ein nachvollziehbar begründetes Angebot wird seltener gekürzt. Wenn du Kinder hast, sprich die Kinderbetreuung schon im Gespräch an: Kosten dafür können erstattet werden, darüber wird aber vor Beginn entschieden.

Fragebogen zur Geschäftsidee: So füllst du ihn aus

Viele Jobcenter geben vor dem AVGS einen Fragebogen zur Geschäftsidee aus, und unsere Ausfüllhilfe zeigt dir jede typische Frage mit einer Musterantwort und einer leeren Fassung zum Ausfüllen.

Einen bundeseinheitlichen Vordruck gibt es nicht, die Fragen ähneln sich aber: Idee, Zielgruppe, Qualifikation, Kapitalbedarf, Umsatz- und Kostenschätzung und wobei du Unterstützung brauchst. Die letzte Frage ist die wichtigste, denn über den Gutschein entscheidet die Behörde im Ermessen (§ 45 SGB III). Benenne deine Lücken offen, genau dafür ist das AVGS Gründercoaching da.

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Ausfüllhilfe Geschäftsidee beschreiben (Jobcenter)

Für den Fragebogen, den viele Jobcenter vor dem AVGS ausgeben: elf typische Fragen mit Musterantworten am Beispiel Malerbetrieb und eine leere Fassung zum Ausfüllen.

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Checkliste Gespräch bei Agentur oder Jobcenter

So bereitest du das Gespräch für Gründercoaching und Förderung vor: vorher, im Gespräch, danach.

Wie lange dauert es, bis der AVGS bewilligt wird?

Wie lange die Bewilligung des AVGS dauert, ist sehr unterschiedlich: Manche Fachkräfte stellen den Gutschein direkt im Gespräch aus, andere prüfen einige Tage oder Wochen. Wenn du nach dem Gespräch lange nichts hörst, frag freundlich schriftlich nach und bitte um eine Entscheidung.

Bei Arbeitslosengeld ist Zeit besonders wichtig: Wer danach den Gründungszuschuss beantragen will, braucht bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Plane AVGS, Coaching und Gründung deshalb früh.

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Typische Fehler rund um den AVGS

Die meisten Probleme mit dem Gutschein entstehen nicht beim Antrag selbst, sondern davor oder danach. Diese Fehler siehst du in der Praxis am häufigsten:

  • Zu spät beantragen: Während des Coachings läuft dein Arbeitslosengeld weiter. Wer erst kurz vor knappem Restanspruch fragt, hat für den Gründungszuschuss keine 150 Tage mehr übrig.
  • Ohne konkrete Idee ins Gespräch gehen: „Ich würde mich gern mal selbstständig machen“ reicht selten. Erkläre in zwei, drei Sätzen, was du anbieten willst, für wen und warum du das kannst.
  • Einen Anbieter ohne Zulassung wählen: Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem Träger, der nach AZAV zugelassen ist und dessen Maßnahme zu deinem Gutschein passt. Frag im Zweifel nach dem Zertifikat.
  • Vor dem Bescheid anfangen: Termine mit dem Coach beginnen erst, wenn der Gutschein vorliegt. Sonst bleiben die Kosten an dir hängen.
  • Die Gültigkeit verstreichen lassen: Das Coaching muss innerhalb des Zeitraums beginnen, der auf dem Gutschein steht. Melde dich nach der Bewilligung zügig beim Träger.
  • AVGS und Gründungszuschuss verwechseln: Der AVGS bezahlt die Vorbereitung vor der Gründung. Der Gründungszuschuss sichert dich nach dem Start ab. Beides musst du getrennt beantragen.
  • Eine mündliche Absage hinnehmen: Gegen ein „Nein“ im Gespräch kannst du nichts tun. Bitte um einen schriftlichen Bescheid.

Was tun, wenn der AVGS abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende deiner Gründungspläne. Die drei wichtigsten Schritte:

  1. Ablehnung schriftlich geben lassen. Eine mündliche Absage im Gespräch reicht nicht. Bitte um einen schriftlichen Bescheid mit Begründung, denn nur dagegen kannst du Widerspruch einlegen.
  2. Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen. Erklär sachlich, warum gerade ein individuelles 1:1-Gründungscoaching für dein Vorhaben nötig ist. Fachliche Qualifikation ist übrigens nicht dasselbe wie unternehmerisches Wissen.
  3. Neu beantragen, wenn sich etwas geändert hat. Ist deine Idee inzwischen konkreter, kannst du auch einen neuen Antrag stellen.

Welche Ablehnungsgründe häufig sind, wie ein guter Widerspruch aufgebaut ist und was bei Trägerzwang oder regionaler Beschränkung hilft, erklären wir ausführlich im Ratgeber AVGS abgelehnt – Widerspruch einlegen. Im Erstgespräch schauen wir uns deinen Bescheid gern an und helfen dir beim Formulieren. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld: der Unterschied

AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld werden oft verwechselt: Der AVGS bezahlt das Gründungscoaching, Gründungszuschuss (bei Arbeitslosengeld) oder Einstiegsgeld (bei Grundsicherung) unterstützen dich in den ersten Monaten nach dem Start.

AVGSGründungszuschussEinstiegsgeld
WofürKosten des GründungscoachingsLebensunterhalt in den ersten MonatenZuschuss in den ersten Monaten
Für wenArbeitslose, Arbeitsuchende, GrundsicherungArbeitslosengeld, mind. 150 Tage RestanspruchGrundsicherung (Jobcenter)
Wer entscheidetAgentur oder Jobcenter (Ermessen)Agentur für Arbeit (Ermessen)Jobcenter (Ermessen)
Was du brauchstkonkrete GründungsideeBusinessplan, Tragfähigkeits­bescheinigungBusinessplan, Tragfähigkeitsprüfung

Der übliche Weg: erst AVGS und Coaching, dann mit dem fertigen Businessplan Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen. Mehr dazu in unseren Ratgebern zum Gründungszuschuss, zum Einstiegsgeld und zur Tragfähigkeits­bescheinigung.

Du möchtest wissen, ob ein AVGS für dein Vorhaben infrage kommt? Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir deine Ausgangslage und bereiten mit dir das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter vor.

Maximilian OssotFragen dazu? Dein CoachMaximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wo beantrage ich den AVGS?

Wenn du Arbeitslosengeld bekommst, bei deiner Agentur für Arbeit. Wenn du Grundsicherung (früher Bürgergeld) bekommst, bei deinem Jobcenter. Zuständig ist dein/e Ansprechpartner/in.

Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS für ein Gründungscoaching?

Nein, einen Anspruch auf einen AVGS für ein Gründungscoaching hast du nicht. Die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall nach Ermessen. Mit einer konkreten Idee und einem passenden Angebot eines Trägers steigen deine Chancen.

Kostet mich das Coaching etwas?

Bei Bewilligung des AVGS kostet dich das Coaching nichts. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab, du zahlst keinen Eigenanteil.

Kann ich den Träger selbst wählen?

Der Gutschein berechtigt dich, einen zugelassenen Träger mit einer passenden Maßnahme auszuwählen. Die Behörde kann allerdings prüfen, ob eine eigene, eingekaufte Maßnahme besser passt.

Wie lange ist der AVGS gültig?

Das steht auf dem Gutschein. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Coaching beginnen, sonst musst du einen neuen Gutschein beantragen.

Kann das Coaching online stattfinden?

Ja, wenn die zugelassene Maßnahme das vorsieht. Bei Firmenkompass läuft das Gründercoaching 1:1 online und bundesweit.

Was mache ich, wenn mein AVGS abgelehnt wird?

Lass dir die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben, prüfe die Gründe und lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Hat sich deine Lage geändert, kannst du auch neu beantragen.

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