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Gewerbesteuer: Wer zahlt, wie viel und was du zurückbekommst

Die Gewerbesteuer zahlst du an deine Gemeinde, nicht an das Finanzamt. Als Einzelunternehmer hast du einen Freibetrag von 24.500 € und bekommst einen großen Teil über die Einkommensteuer wieder zurück. Hier erfährst du, wer sie zahlt, wie sie berechnet wird, was der Hebesatz bedeutet und wann die Vorauszahlungen fällig sind.

Das Wichtigste in Kürze

24.500 €
Freibetrag für Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften
3,5 %
Steuermesszahl
280 %
Mindesthebesatz ab 2027 (2026: 200 %)
4,0
Faktor der Anrechnung auf die Einkommen­steuer
  • Wer zahlt: Gewerbetreibende sowie jede UG und GmbH. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
  • Freibetrag: 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr für Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften, für Kapitalgesellschaften keiner.
  • Berechnung: Gewerbeertrag mal 3,5 % ergibt den Messbetrag, mal Hebesatz der Gemeinde ergibt die Steuer.
  • Hebesatz: legt deine Gemeinde fest, 2026 mindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 %.
  • Anrechnung: Einzelunternehmer ziehen das Vierfache des Messbetrags von der Einkommensteuer ab.
  • Vorauszahlungen: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

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Inhalt dieser Seite

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag deines Gewerbebetriebs, und sie fließt an die Gemeinde, in der dein Betrieb liegt. Das Finanzamt berechnet nur den sogenannten Steuermessbetrag. Die Steuer selbst setzt die Gemeinde fest, sie schickt dir den Bescheid und kassiert auch die Vorauszahlungen.

Für Gemeinden ist die Gewerbesteuer eine wichtige eigene Einnahme. Deshalb dürfen sie mit dem Hebesatz selbst bestimmen, wie hoch sie ausfällt. Das erklärt, warum zwei Betriebe mit gleichem Gewinn in verschiedenen Orten unterschiedlich viel zahlen.

Wie die Gewerbesteuer in dein gesamtes Steuerbild passt, zeigt der Überblick Steuern für Selbstständige.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuer zahlt, wer einen Gewerbebetrieb im Inland betreibt, also Einzelunternehmer mit Gewerbe, gewerbliche Personen­gesellschaften wie die GbR oder OHG und jede Kapitalgesellschaft (§ 2 GewStG). Eine UG oder GmbH gilt immer und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, egal was sie tut.

Wer?Gewerbesteuer?FreibetragAnrechnung auf Einkommensteuer
Freiberufler (§ 18 EStG)neinentfälltentfällt
Einzelunternehmer mit Gewerbeja24.500 €ja, nach § 35 EStG
Gewerbliche GbR, OHG, KGja, die Gesellschaft24.500 €ja, anteilig bei den Gesellschaftern
UG und GmbHja, immerkeinernein

Freiberufler sind zum Beispiel Ärztinnen, Anwälte, Ingenieure, Architektinnen, Steuerberater, Journalisten, Dolmetscherinnen und Lehrende. Ob deine Tätigkeit dazugehört, ist nicht immer eindeutig. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe?. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt, nicht das Gewerbeamt.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Gewerbesteuer berechnest du in drei Schritten: Gewerbeertrag ermitteln, mit 3,5 % den Messbetrag bilden und diesen mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multiplizieren.

  1. Gewerbeertrag ermitteln. Ausgangspunkt ist dein steuerlicher Gewinn. Dazu kommen bestimmte Hinzurechnungen, abgezogen werden bestimmte Kürzungen. Bei den meisten Gründern entspricht der Gewerbeertrag dem Gewinn.
  2. Abrunden und Freibetrag abziehen. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften ziehen dann den Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG).
  3. Messbetrag bilden. Den verbleibenden Betrag multiplizierst du mit der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG). Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt.
  4. Hebesatz anwenden. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Bei 400 % zahlst du also das Vierfache des Messbetrags.

Wichtig für deine Planung: Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindert deinen Gewinn nicht.

Mit deinen eigenen Zahlen rechnest du hier:

Gewerbesteuer-Rechner

Wie viel Gewerbesteuer zahlst du, und wie viel davon bekommst du über die Einkommensteuer zurück?

So rechnen wir: Messbetrag = (Gewinn − Freibetrag 24.500 € für Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften, auf volle 100 € abgerundet) × 3,5 % (§ 11 GewStG). Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz (§ 16 GewStG). Anrechnung = 4,0 × Messbetrag, höchstens die tatsächliche Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Ob genug Einkommensteuer für die volle Anrechnung anfällt, prüft der Rechner nicht.

Steuermessbetrag–
Gewerbesteuer im Jahr–
Anrechnung auf die Einkommensteuer–höchstens bis zur Höhe der Gewerbesteuer und der anteiligen Einkommensteuer
Verbleibende Belastung–

Den Rechner findest du auch einzeln unter Gewerbesteuer-Rechner.

Was bedeutet der Hebesatz?

Der Hebesatz ist der Prozentsatz, mit dem deine Gemeinde den Steuermessbetrag vervielfacht, und er bestimmt am Ende, wie viel Gewerbesteuer du zahlst. Jede Gemeinde legt ihn selbst fest, er gilt dort für alle Betriebe gleich (§ 16 GewStG).

Das Gesetz setzt eine Untergrenze. Hat die Gemeinde keinen höheren Satz bestimmt, gilt 2026 ein Hebesatz von 200 %. Ab dem Jahr 2027 steigt diese Untergrenze auf 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG in Verbindung mit § 36 Abs. 5b GewStG). Für die meisten Städte ändert das nichts, weil ihr Hebesatz ohnehin höher liegt. Betroffen sind vor allem einzelne Gemeinden mit sehr niedrigen Sätzen.

Den aktuellen Hebesatz findest du auf der Website deiner Gemeinde oder in ihrer Haushaltssatzung. Frag im Zweifel bei der Steuerabteilung der Stadt nach.

Wie viel bekommst du über die Einkommensteuer zurück?

Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft sinkt deine Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz bis 400 % gleicht das die Gewerbesteuer im besten Fall komplett aus. Liegt der Hebesatz darüber, bleibt ein Rest als echte Mehrbelastung.

Zwei Grenzen gelten. Die Ermäßigung ist auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt. Außerdem darf sie nur die Einkommensteuer mindern, die anteilig auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Hast du daneben Verluste oder sehr wenig Einkommensteuer, geht ein Teil der Anrechnung verloren.

Eine UG oder GmbH bekommt keine Anrechnung. Dort ist die Gewerbesteuer eine echte zusätzliche Steuer neben der Körperschaftsteuer.

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Was sind Hinzurechnungen?

Hinzurechnungen sind Teile von Ausgaben, die du beim Gewinn abgezogen hast, für die Gewerbesteuer aber wieder hinzuzählen musst (§ 8 Nr. 1 GewStG). Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass ein Betrieb mit Fremdkapital und gemieteten Räumen ähnlich besteuert wird wie einer, der alles selbst besitzt.

AusgabeDavon hinzugerechnet
Zinsen für Krediteein Viertel
Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile stiller Gesellschafterein Viertel
Miete und Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge)ein Viertel von einem Fünftel
Miete für Räume und Grundstückeein Viertel von der Hälfte
Lizenzen und Konzessionen auf Zeitein Viertel von einem Viertel

Entscheidend ist der Freibetrag: Hinzugerechnet wird nur, soweit die Summe dieser Anteile 200.000 € im Jahr übersteigt. Ein Gründer, der ein Büro mietet und einen Kredit abzahlt, kommt in aller Regel nicht in diese Größenordnung. Relevant wird das Thema erst bei größeren Mieten, Leasingverträgen oder Finanzierungen, etwa bei einer Betriebsübernahme mit hohem Kredit. Das Gesetz rechnet dabei „ein Viertel der Summe“ der einzelnen Teilbeträge hinzu, deshalb stehen in der Tabelle die doppelten Brüche.

Wann sind die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fällig?

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zahlst du am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 Abs. 1 GewStG). Jede Rate beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer aus der letzten Veranlagung. Die Gemeinde kann sie an die voraussichtliche Steuer anpassen. Unter 50 € je Termin setzt sie keine Vorauszahlung fest (§ 19 Abs. 5 GewStG).

Im ersten Jahr hat die Gemeinde noch keine Veranlagung. Sie richtet sich dann nach der Schätzung, die du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben hast. Erfährt sie davon erst später, kommt der erste Gewerbesteuerbescheid oft zusammen mit Nachzahlung und neuen Vorauszahlungen. Plane das ein und lege die Gewerbesteuer von Anfang an zurück, am besten auf demselben Steuerkonto wie die Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Läuft dein Geschäft schlechter als erwartet, beantragst du beim Finanzamt einen neuen Messbetrag für die Vorauszahlungen, die Gemeinde passt dann die Raten an. Zahlst du zu spät, fallen Säumniszuschläge von 1 % je angefangenem Monat an (§ 240 AO). Alle Termine findest du im Steuerkalender 2026/2027 als PDF auf unserer Seite Downloads.

Wie gibst du die Gewerbe­steuererklärung ab?

Die Gewerbe­steuererklärung übermittelst du jedes Jahr elektronisch an das Finanzamt, zusammen mit deinen anderen Jahreserklärungen (§ 14a GewStG). Das Finanzamt erlässt daraufhin den Messbescheid und schickt die Daten an die Gemeinde, die den Gewerbesteuerbescheid erstellt.

  • Hebesatz deiner Gemeinde notiert und im Finanzplan berücksichtigt
  • Gewerbesteuer-Rücklage monatlich auf ein eigenes Konto gelegt
  • Vorauszahlungstermine im Kalender eingetragen
  • Größere Mieten, Leasing und Zinsen notiert, falls Hinzurechnungen drohen
  • Gewerbesteuer in der Einkommen­steuererklärung für die Anrechnung erfasst
  • Bescheide von Finanzamt und Gemeinde auf Fehler geprüft

Wann welche Erklärung fällig ist, erklärt der Ratgeber Steuererklärung für Selbstständige.

Gewerbesteuer im AVGS Gründercoaching einplanen

Die Gewerbesteuer gehört in deinen Finanzplan, bevor du anfängst. Im AVGS Gründercoaching rechnen wir sie in Modul 5 Unternehmensorganisation mit dir durch: Rechtsform, Freibetrag, Hebesatz deiner Gemeinde und Anrechnung auf die Einkommensteuer. Wenn du nach dem Start deine Zahlen sicher lesen willst, hilft das Einzeltraining Zahlen verstehen. Verbindliche Steuerberatung leisten wir nicht.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dir einen Gutschein für das Coaching ausstellen. Bei Bewilligung ist es für dich kostenfrei. Daneben gibt es den Gründungszuschuss und für Gründer aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld, beides entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Elena PlinerFragen dazu? Dein CoachElena PlinerCoach für Zahlen und Controlling
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Ab welchem Gewinn zahle ich Gewerbesteuer?

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft zahlst du Gewerbesteuer erst, wenn dein Gewerbeertrag über 24.500 € im Jahr liegt. Darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Eine UG oder GmbH hat keinen Freibetrag und zahlt ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein, Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Lehrende und die anderen freien Berufe nach § 18 EStG haben keinen Gewerbebetrieb. Das gilt nicht, wenn sie ihre Tätigkeit in einer UG oder GmbH ausüben, denn eine Kapitalgesellschaft ist immer gewerbe­steuer­pflichtig.

Wer legt den Hebesatz fest?

Den Hebesatz beschließt deine Gemeinde, also die Stadt oder Gemeinde, in der dein Betrieb seinen Sitz hat. Er gilt für alle Betriebe dort gleich. Gesetzlich gilt 2026 mindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 %.

Bekomme ich die Gewerbesteuer über die Einkommensteuer zurück?

Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft bekommst du einen Teil zurück. Die Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von 400 % kann das die Gewerbesteuer ganz ausgleichen, wenn genug Einkommensteuer auf den Gewinn entfällt.

Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?

Nein, die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe. Das steht ausdrücklich in § 4 Abs. 5b EStG. Den Ausgleich bekommen Einzelunternehmer stattdessen über die Anrechnung nach § 35 EStG.

Wann muss ich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten?

Die Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinde setzt sie per Bescheid fest, grundsätzlich mit je einem Viertel der zuletzt festgesetzten Steuer. Unter 50 € je Termin werden keine Vorauszahlungen festgesetzt.

Muss ich bei Mietzahlungen Gewerbesteuer zahlen?

Mieten, Zinsen und Leasingraten werden dem Gewinn anteilig wieder hinzugerechnet, aber nur soweit die Summe dieser Anteile 200.000 € im Jahr übersteigt. Für die meisten Gründer spielt das deshalb keine Rolle.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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