AVGS Gründungscoaching (§ 45 SGB III)
Gutschein für Arbeitslose und Arbeitsuchende (ALG I oder Grundsicherung), von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.
Steckbrief
| Art | Gutschein |
|---|---|
| Höhe | 100 % der Maßnahmekosten einer AZAV-zugelassenen Maßnahme; Umfang (UE) nach Ermessen |
| Wer kann es bekommen? | Arbeitslose und Arbeitsuchende (ALG I oder Grundsicherung), von Arbeitslosigkeit Bedrohte |
| Ausgangslage | ALG I, Grundsicherung, beschäftigt (Kündigung absehbar) |
| Träger | Agentur für Arbeit / Jobcenter |
| Antrag bei | Arbeitsvermittlung Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter (§ 16 SGB II) |
| Antrag vor Beginn | ja |
| Laufzeit | gesetzlich, unbefristet |
| Gebiet | bundesweit |
Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: gesetze-im-internet.de.
Was du vor dem Antrag beachten solltest
- Antrag vor dem Start: Stell den Antrag, bevor du Verträge schließt oder mit der Tätigkeit beginnst. Sonst ist die Förderung meist ausgeschlossen.
- Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
- Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
- Unterlagen bereitlegen: Meist brauchst du einen Businessplan und einen Finanzplan.
Ähnliche Programme
- AVGS Maßnahmen beim Träger und Arbeitgeber (MAT, MAG)
- BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows
- Bildungsgutschein und Qualifizierung (§§ 81, 82 SGB III)
Alle Programme bundesweit findest du in der Förderdatenbank. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.


Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.
