Firmenkompass

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Zuschuss (Beratung) für Personen ab 18 vor Gründung oder Übernahme in NRW (auch Freiberufler, Wechsel aus dem Nebenerwerb). Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.

Steckbrief

ArtZuschuss (Beratung)
Höhe50–90 % des Tagewerksatzes, max. 8 Beratertage à 510–918 €
Wer kann es bekommen?Personen ab 18 vor Gründung oder Übernahme in NRW (auch Freiberufler, Wechsel aus dem Nebenerwerb)
AusgangslageALG I, Grundsicherung, beschäftigt, Selbstzahler/Gründer
TrägerLand NRW (ESF Plus), LGH / IBP
Antrag beiLGH (Handwerk) bzw. IBP (Industrie, Handel, Dienstleistung)
Antrag vor Beginnja
Laufzeitbis 30.06.2027
GebietNordrhein-Westfalen

Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: nrwbank.de.

Was du vor dem Antrag beachten solltest

  • Antrag vor dem Start: Stell den Antrag, bevor du Verträge schließt oder mit der Tätigkeit beginnst. Sonst ist die Förderung meist ausgeschlossen.
  • Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
  • Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
  • Unterlagen bereitlegen: Meist brauchst du einen Businessplan und einen Finanzplan.

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Alle Programme in Nordrhein-Westfalen findest du in der Förderdatenbank, die Landesseite unter AVGS Gründercoaching Nordrhein-Westfalen. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.

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