Firmenkompass

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Steuerliche Erleichterung für Gründende und Kleinstunternehmen. Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.

Steckbrief

ArtSteuerliche Erleichterung
HöheKeine Umsatzsteuer bei Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufendem Umsatz ≤ 100.000 € (seit 2025)
Wer kann es bekommen?Gründende und Kleinstunternehmen
AusgangslageALG I, Grundsicherung, Selbstzahler/Gründer
TrägerFinanzamt
Antrag beiFinanzamt
Antrag vor Beginnnein
Laufzeitgesetzlich
Gebietbundesweit

Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: gesetze-im-internet.de.

Was du vor dem Antrag beachten solltest

  • Zeitpunkt klären: Frag bei der zuständigen Stelle, ob der Antrag vor dem Start gestellt sein muss.
  • Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
  • Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
  • Unterlagen bereitlegen: Meist brauchst du einen Businessplan und einen Finanzplan.

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Alle Programme bundesweit findest du in der Förderdatenbank. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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