QualiScheck Rheinland-Pfalz
Zuschuss (Scheck) für Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort in RLP (ohne Einkommensgrenze). Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.
Steckbrief
| Art | Zuschuss (Scheck) |
|---|---|
| Höhe | 60 % der Weiterbildungskosten, max. 1.500 € pro Person, Maßnahme und Kalenderjahr |
| Wer kann es bekommen? | Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort in RLP (ohne Einkommensgrenze) |
| Ausgangslage | beschäftigt |
| Träger | Land RLP (ESF Plus) |
| Antrag bei | Online über EurekaRLP Plus (spätestens 1 Monat vor Beginn) |
| Antrag vor Beginn | ja |
| Laufzeit | ESF Plus 2021–2027 |
| Gebiet | Rheinland-Pfalz |
Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: esf.rlp.de.
Was du vor dem Antrag beachten solltest
- Antrag vor dem Start: Stell den Antrag, bevor du Verträge schließt oder mit der Tätigkeit beginnst. Sonst ist die Förderung meist ausgeschlossen.
- Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
- Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
- Unterlagen bereitlegen: Meist brauchst du einen Businessplan und einen Finanzplan.
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Alle Programme in Rheinland-Pfalz findest du in der Förderdatenbank, die Landesseite unter AVGS Gründercoaching Rheinland-Pfalz. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.


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