Firmenkompass

Thüringer Gründungsrichtlinie – Beratungszuschuss

Zuschuss (Beratung) für Erstgründende, Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb, Nachfolger:innen (noch nicht hauptberuflich selbstständig). Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.

Steckbrief

ArtZuschuss (Beratung)
Höhe692 € Zuschuss je Beratungstag (ca. 80 % des Honorars), bis 20 Tage
Wer kann es bekommen?Erstgründende, Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb, Nachfolger:innen (noch nicht hauptberuflich selbstständig)
AusgangslageALG I, Grundsicherung, beschäftigt, Selbstzahler/Gründer
TrägerLand Thüringen, RKW Thüringen, Thüringer Aufbaubank
Antrag beiRKW Thüringen
Antrag vor Beginnja
LaufzeitRichtlinie 2026
GebietThüringen

Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: rkw-thueringen.de.

Was du vor dem Antrag beachten solltest

  • Antrag vor dem Start: Stell den Antrag, bevor du Verträge schließt oder mit der Tätigkeit beginnst. Sonst ist die Förderung meist ausgeschlossen.
  • Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
  • Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
  • Unterlagen bereitlegen: Meist brauchst du einen Businessplan und einen Finanzplan.

Ähnliche Programme

Alle Programme in Thüringen findest du in der Förderdatenbank, die Landesseite unter AVGS Gründercoaching Thüringen. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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