Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die Personen mit Vermittlungshemmnissen einstellen. Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.
Steckbrief
Art
Lohnkostenzuschuss
Höhe
Regel: bis 50 % des Arbeitsentgelts für bis 12 Monate; ab 55 Jahren bis 36 Monate; Menschen mit Behinderung bis 70 % für bis 24 Monate (Sonderfälle länger)
Wer kann es bekommen?
Arbeitgeber, die Personen mit Vermittlungshemmnissen einstellen
Ausgangslage
Unternehmen/Arbeitgeber, ALG I, Grundsicherung
Träger
Agentur für Arbeit / Jobcenter
Antrag bei
Arbeitgeber-Service der Agentur / Jobcenter
Antrag vor Beginn
ja
Laufzeit
gesetzlich, unbefristet
Gebiet
bundesweit
Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: bmas.de.
Was du vor dem Antrag beachten solltest
Antrag vor dem Start: Stell den Antrag, bevor du Verträge schließt oder mit der Tätigkeit beginnst. Sonst ist die Förderung meist ausgeschlossen.
Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
Alle Programme bundesweit findest du in der Förderdatenbank. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.
Deine AnsprechpartnerMaximilian OssotMitgründer, Vertrieb und UnternehmensentwicklungLouis JackelErstkontakt und Förderwege
Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.