Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)
Zuschuss für Grundsicherungsbeziehende bei Aufnahme einer Beschäftigung oder hauptberuflichen Selbstständigkeit. Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.
Steckbrief
| Art | Zuschuss |
|---|---|
| Höhe | Nach Ermessen; Richtwert bis ca. 50 % des Regelbedarfs (Alleinstehende rund 280 €/Monat), Zuschläge möglich; max. 24 Monate |
| Wer kann es bekommen? | Grundsicherungsbeziehende bei Aufnahme einer Beschäftigung oder hauptberuflichen Selbstständigkeit |
| Ausgangslage | Grundsicherung |
| Träger | Jobcenter |
| Antrag bei | Jobcenter |
| Antrag vor Beginn | ja |
| Laufzeit | gesetzlich, unbefristet |
| Gebiet | bundesweit |
Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: arbeitsagentur.de.
Was du vor dem Antrag beachten solltest
- Antrag vor dem Start: Stell den Antrag, bevor du Verträge schließt oder mit der Tätigkeit beginnst. Sonst ist die Förderung meist ausgeschlossen.
- Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
- Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
- Unterlagen bereitlegen: Meist brauchst du einen Businessplan und einen Finanzplan.
Ähnliche Programme
- BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows
- Eingliederungszuschuss (§§ 88 ff. SGB III)
- Gründungszuschuss (§ 93 SGB III)
Alle Programme bundesweit findest du in der Förderdatenbank. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.


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