KI-Förderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss für KMU bis 100 Beschäftigte mit Betriebsstätte in MV. Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.
Steckbrief
| Art | Zuschuss |
|---|---|
| Höhe | 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 € je Unternehmen (Hard- und Software für KI-Lösungen) |
| Wer kann es bekommen? | KMU bis 100 Beschäftigte mit Betriebsstätte in MV |
| Ausgangslage | Unternehmen/Arbeitgeber, Selbstzahler/Gründer |
| Träger | Land MV, Abwicklung TBI Technologie-Beratungs-Institut |
| Antrag bei | TBI GmbH |
| Antrag vor Beginn | ja |
| Laufzeit | Richtlinie vom 30.06.2026 |
| Gebiet | Mecklenburg-Vorpommern |
Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: ihk.de.
Was du vor dem Antrag beachten solltest
- Antrag vor dem Start: Stell den Antrag, bevor du Verträge schließt oder mit der Tätigkeit beginnst. Sonst ist die Förderung meist ausgeschlossen.
- Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
- Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
- Unterlagen bereitlegen: Meist brauchst du einen Businessplan und einen Finanzplan.
Ähnliche Programme
Alle Programme in Mecklenburg-Vorpommern findest du in der Förderdatenbank, die Landesseite unter AVGS Gründercoaching Mecklenburg-Vorpommern. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.


Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.
