Meisterprämie MV (Handwerksnachfolge)
Zuschuss für Handwerksmeister:innen bei Gründung/Nachfolge in MV. Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.
Steckbrief
| Art | Zuschuss |
|---|---|
| Höhe | 7.500 € Zuschuss (Stufe 1) + 2.500 € bei neuem Arbeitsplatz innerhalb von 12 Monaten (Stufe 2) |
| Wer kann es bekommen? | Handwerksmeister:innen bei Gründung/Nachfolge in MV |
| Ausgangslage | ALG I, Grundsicherung, beschäftigt, Selbstzahler/Gründer |
| Träger | Landesförderinstitut MV |
| Antrag bei | LFI MV |
| Antrag vor Beginn | ja |
| Laufzeit | siehe offizielle Programmseite |
| Gebiet | Mecklenburg-Vorpommern |
Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: lfi-mv.de.
Was du vor dem Antrag beachten solltest
- Antrag vor dem Start: Stell den Antrag, bevor du Verträge schließt oder mit der Tätigkeit beginnst. Sonst ist die Förderung meist ausgeschlossen.
- Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
- Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
- Unterlagen bereitlegen: Meist brauchst du einen Businessplan und einen Finanzplan.
Ähnliche Programme
Alle Programme in Mecklenburg-Vorpommern findest du in der Förderdatenbank, die Landesseite unter AVGS Gründercoaching Mecklenburg-Vorpommern. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.


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