Zuschuss für Gründende und Kleinunternehmen in LEADER-Regionen (je LAG-Strategie). Steckbrief mit Quelle, geprüft im Oktober 2026.
Steckbrief
Art
Zuschuss
Höhe
Je Land/LAG; Beispiel Niedersachsen: bis 80 % (mit Landesmitteln 90 %), Investitionen max. 65 %, Einzelvorhaben bis 250.000 € (bzw. 20 % des LAG-Budgets); auch private Vorhaben/Kleinunternehmen, wenn in der LAG-Strategie vorgesehen
Wer kann es bekommen?
Gründende und Kleinunternehmen in LEADER-Regionen (je LAG-Strategie)
Ausgangslage
ALG I, Grundsicherung, beschäftigt, Selbstzahler/Gründer, Unternehmen/Arbeitgeber
Träger
EU (ELER) über Lokale Aktionsgruppen (LAG)
Antrag bei
Regionalmanagement der LAG
Antrag vor Beginn
ja
Laufzeit
Förderperiode 2023–2027 (Richtlinie NI bis 31.12.2029)
Gebiet
EU-weit (LEADER-Regionen)
Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle. Zur offiziellen Seite: ml.niedersachsen.de.
Was du vor dem Antrag beachten solltest
Antrag vor dem Start: Stell den Antrag, bevor du Verträge schließt oder mit der Tätigkeit beginnst. Sonst ist die Förderung meist ausgeschlossen.
Kein Rechtsanspruch: Die Stelle entscheidet im Einzelfall und im Rahmen ihrer Mittel.
Kombination prüfen: Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, etwa zwei Kredite für dasselbe Vorhaben.
Alle Programme bundesweit findest du in der Förderdatenbank. Welche Förderung zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann das AVGS Gründercoaching bei Bewilligung ohne Eigenanteil helfen, die Unterlagen vorzubereiten.
Deine AnsprechpartnerMaximilian OssotMitgründer, Vertrieb und UnternehmensentwicklungLouis JackelErstkontakt und Förderwege
Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.