Ausfüllhilfe Anlage EKS
Einkommen aus Selbstständigkeit fürs Jobcenter: vorläufige und abschließende Erklärung, Betriebseinnahmen und -ausgaben Zeile für Zeile, typische Fehler. Fassung 10/2026.
Du willst dich selbstständig machen und bekommst Grundsicherung (früher Bürgergeld)? Das geht, und das Jobcenter kann dich dabei sogar fördern. Hier erfährst du, wie dein Gewinn angerechnet wird, welche Freibeträge gelten, warum die Bewilligung erst vorläufig ist und welche Unterlagen du für die Abrechnung brauchst.
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Ja, du darfst dich auch im Bezug von Grundsicherung (früher Bürgergeld) selbstständig machen, haupt- oder nebenberuflich. Die Bundesagentur für Arbeit stellt klar, dass es für das Aufstocken keine Rolle spielt, ob du angestellt oder selbstständig bist. Reicht dein Einkommen nicht für den Lebensunterhalt deiner Bedarfsgemeinschaft, ergänzt das Jobcenter den fehlenden Betrag.
Wichtig ist Offenheit. Sprich deine Pläne mit deinem/deiner Ansprechpartner/in ab, bevor du startest, und melde jede Änderung. So vermeidest du Rückforderungen und kannst gleichzeitig klären, ob eine Förderung für dich infrage kommt. Für das Jobcenter ist eine tragfähige Gründung ein guter Weg aus dem Leistungsbezug, deshalb begleiten viele Ansprechpartner/innen solche Vorhaben sehr konstruktiv.
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Laut Bundesagentur ist unter anderem die Karenzzeit beim Vermögen entfallen, das Schonvermögen richtet sich jetzt nach dem Lebensalter. An der Art, wie Einkommen aus Selbstständigkeit berechnet wird, hat sich im Grundsatz nichts geändert: Die Regeln stehen weiterhin in § 11b SGB II und in der Verordnung zur Berechnung von Einkommen beim Grundsicherungsgeld.
Das Jobcenter rechnet deinen Gewinn an, also die Betriebseinnahmen abzüglich der notwendigen Betriebsausgaben im Bewilligungszeitraum. Grundlage ist § 3 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen beim Grundsicherungsgeld. Gezählt werden die Einnahmen, die dir im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen. Der Gewinn wird dann gleichmäßig auf die Monate verteilt.
Bei den Ausgaben gelten eigene Regeln, die vom Steuerrecht abweichen:
Erst von diesem Gewinn werden die Freibeträge abgezogen. Weil der Gewinn über den Bewilligungszeitraum gemittelt wird, gleichen sich gute und schwache Monate aus. Ein starker Dezember erhöht also nicht nur die Anrechnung im Dezember, sondern verteilt sich auf alle Monate.
Vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben zuerst 100 Euro im Monat als Grundfreibetrag anrechnungsfrei. Dieser Betrag deckt pauschal Versicherungen, Altersvorsorge und Werbungskosten ab. Liegt dein Einkommen über 400 Euro, kannst du höhere tatsächliche Beträge nachweisen. Darüber hinaus bleibt nach § 11b Abs. 3 SGB II ein gestaffelter Anteil frei:
| Teil des Einkommens | davon frei |
|---|---|
| bis 100 Euro | 100 Prozent (Grundfreibetrag) |
| über 100 bis 520 Euro | 20 Prozent |
| über 520 bis 1.000 Euro | 30 Prozent |
| über 1.000 bis 1.200 Euro (mit minderjährigem Kind bis 1.500 Euro) | 10 Prozent |
Weil dein Einkommen als Selbstständiger vorher nicht feststeht, entscheidet das Jobcenter zunächst vorläufig nach § 41a SGB II und rechnet nach dem Bewilligungszeitraum ab. Der Bewilligungszeitraum beträgt dann in der Regel sechs statt zwölf Monate (§ 41 Abs. 3 SGB II). Die vorläufige Leistung soll deinen Lebensunterhalt trotzdem sichern.
Gut zu wissen: Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung, gilt die vorläufige Bewilligung als endgültig, es sei denn, du hast selbst eine abschließende Entscheidung beantragt. Wer mit Nachzahlungen rechnet, sollte diesen Antrag also stellen.
Die Anlage EKS ist das Formular der Jobcenter für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, aktuell in der Fassung 10/2026. Darin kreuzt du an, ob du vorläufige oder abschließende Angaben machst. Danach trägst du Einnahmen und Ausgaben Monat für Monat ein. Möchtest du über den Bewilligungszeitraum hinaus Leistungen, reichst du zwei Exemplare ein: eines mit den abschließenden Zahlen für den abgelaufenen Zeitraum und eines mit der Prognose für den nächsten.
Wie du deine Zahlen von Anfang an ordentlich führst, erklärt der Ratgeber Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Steuer-EÜR und die Anlage EKS sind zwar nicht identisch, beruhen aber auf denselben Belegen.
Unsere kostenlose Ausfüllhilfe zur Anlage EKS in der Fassung 10/2026 erklärt jede Zeile, mit Beispiel und typischen Fehlern. Das Formular selbst lädst du im Original bei der Bundesagentur für Arbeit herunter. Planst du die Gründung erst noch, hilft dir die Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur Geschäftsidee.
Einkommen aus Selbstständigkeit fürs Jobcenter: vorläufige und abschließende Erklärung, Betriebseinnahmen und -ausgaben Zeile für Zeile, typische Fehler. Fassung 10/2026.
Für den Fragebogen, den viele Jobcenter vor dem AVGS ausgeben: elf typische Fragen mit Musterantworten am Beispiel Malerbetrieb und eine leere Fassung zum Ausfüllen.
Das Jobcenter kann deine Gründung mit Einstiegsgeld, mit Zuschüssen oder Darlehen für Anschaffungen und mit einem Gutschein für ein Coaching unterstützen. Alle drei Leistungen sind Ermessensleistungen. Ob, wie lange und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zur Grundsicherung gezahlt, höchstens 24 Monate lang. Die Bundesagentur verlangt eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche und gute Aussichten, dass du künftig weniger oder keine Grundsicherung brauchst. Den Antrag stellst du, bevor du hauptberuflich startest. Alle Details stehen im Ratgeber Einstiegsgeld.
Für Sachgüter, die du für deine Tätigkeit brauchst, sind Darlehen und Zuschüsse möglich, Zuschüsse höchstens 5.000 Euro. Bist du schon selbstständig, kann das Jobcenter auch eine Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen durch geeignete Dritte fördern, wenn sie für die Fortführung deiner Tätigkeit nötig ist. Voraussetzung ist jeweils, dass die Tätigkeit voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist. Dafür soll das Jobcenter in der Regel die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen. Was darin steht, liest du unter Tragfähigkeitsbescheinigung. Mehr dazu im Ratgeber Zuschuss für die Geschäftsausstattung vom Jobcenter.
Auch das Jobcenter kann dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. § 45 SGB III nennt die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit ausdrücklich als Ziel, und das SGB II verweist auf diese Leistungen. Mit dem Gutschein erarbeitest du im AVGS Gründercoaching Businessplan, Finanzplan und Umsatzvorschau. Genau diese Unterlagen will das Jobcenter für Einstiegsgeld oder Zuschüsse sehen. Wie du den Gutschein beantragst, steht unter AVGS beantragen. Welche Förderung zu dir passt, zeigt dir der Fördercheck.
Bist du selbstständig und beziehst ein Jahr lang ununterbrochen Leistungen, prüft das Jobcenter spätestens dann, ob dir stattdessen eine Beschäftigung zumutbar ist (§ 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II). Das ist keine Strafe, sondern eine Bestandsaufnahme: Trägt das Geschäft, oder ist eine Anstellung der schnellere Weg aus dem Leistungsbezug?
Bereite dich auf dieses Gespräch vor. Zeig deine Umsatzentwicklung, deine Kundengewinnung und einen nachvollziehbaren Plan, wann du ohne Grundsicherung auskommen willst. Wer belegen kann, dass die Zahlen steigen, hat gute Argumente. Dabei hilft dir ein realistischer Finanzplan, wie er im Modul 3: Businessplan Zahlen entsteht. Den Überblick über alle Förderwege findest du unter Fördermöglichkeiten für Gründer.
Wir begleiten regelmäßig Menschen, die aus der Grundsicherung gründen. Insgesamt sind es über 1.400 begleitete Gründerinnen und Gründer. Im AVGS Gründercoaching erarbeitest du mit deinem Coach 1:1 deinen Businessplan, deine Zahlen und dein Marketing. Mit einem bewilligten Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Wir zeigen dir auch, wie du Einnahmen und Ausgaben so dokumentierst, dass die Anlage EKS kein Kraftakt wird.
Über deine Leistungen und jede Förderung entscheidet dein Jobcenter. Wir sorgen dafür, dass dein Vorhaben gut vorbereitet und verständlich begründet ist. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie du vorgehst.
Fragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Ja, eine Selbstständigkeit ist auch im Leistungsbezug erlaubt. Du musst sie dem Jobcenter vorher mitteilen und deine Einnahmen und Ausgaben über die Anlage EKS angeben. Dein Gewinn wird dann nach Abzug der Freibeträge auf die Leistung angerechnet.
Eine feste Hinzuverdienstgrenze gibt es nicht. Vom Gewinn bleiben 100 Euro Grundfreibetrag und gestaffelte Prozentanteile anrechnungsfrei, der Rest mindert die Grundsicherung. Wie viel genau übrig bleibt, rechnet dein Jobcenter im Einzelfall aus.
Die Anlage EKS ist das Formular des Jobcenters für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Vor dem Bewilligungszeitraum trägst du geschätzte Zahlen ein, danach die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit Belegen.
Das Jobcenter bewilligt vorläufig, weil dein Einkommen als Selbstständiger vorher nicht feststeht. Nach Ende des Bewilligungszeitraums rechnet es mit deinen tatsächlichen Zahlen ab und zahlt nach oder fordert zu viel gezahlte Leistungen zurück.
Fehlen die Nachweise trotz Frist und Belehrung, setzt das Jobcenter den Anspruch nur in der nachgewiesenen Höhe fest. Für die übrigen Monate kann es feststellen, dass kein Anspruch bestand, und das Geld zurückfordern. Reiche die Unterlagen deshalb fristgerecht ein oder bitte rechtzeitig um Verlängerung.
Für die Gründung zahlt das Jobcenter Einstiegsgeld in der Regel nur, wenn du die hauptberufliche Selbstständigkeit noch nicht aufgenommen hast. Für bereits Selbstständige kommen eher Leistungen nach § 16c SGB II infrage, etwa Zuschüsse für Anschaffungen oder Beratung.
Ja, auch das Jobcenter kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Heranführung an eine Selbstständigkeit ausstellen. Ob du ihn bekommst, entscheidet dein/e Ansprechpartner/in im Einzelfall.


Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.