Selbstständig als Maler und Lackierer: Meisterpflicht, Steuern und Förderung
Malerbetriebe werden für Renovierung, Fassade und Sanierung gebraucht, vom Privathaushalt bis zur Hausverwaltung. Bevor du loslegst, brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier erfährst du, welche Wege dorthin führen, was bei Steuern, Versicherungen sowie Gefahrstoffen gilt und welche Förderung infrage kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nr. 10
- Maler und Lackierer in Anlage A der Handwerksordnung
- 6 Jahre
- Berufserfahrung für die Altgesellenregel (§ 7b HwO)
- 15 %
- Bauabzugsteuer ohne Freistellungsbescheinigung
- 1.200 €
- Steuerermäßigung für Privatkunden pro Jahr höchstens
- Meisterpflicht: Maler und Lackierer stehen in Anlage A der Handwerksordnung (Nr. 10). Du brauchst die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Ohne Meisterbrief: Altgesellenregel nach § 7b HwO, Ausnahmebewilligung oder angestellter Meister als Betriebsleiter.
- Steuern: Reverse Charge bei Bauleistungen für andere Baubetriebe, Bauabzugsteuer ohne Freistellungsbescheinigung.
- Berufsgenossenschaft: BG BAU, für dich selbst freiwillige Versicherung.
- Förderung: AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und in vielen Ländern eine Meistergründungsprämie.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
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Welche Voraussetzungen brauchst du als selbstständiger Maler?
Als selbstständiger Maler und Lackierer brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle, weil das Handwerk zulassungspflichtig ist (Anlage A Nr. 10 HwO). Ein Malerbetrieb ist ein Gewerbe, kein freier Beruf. Du meldest ihn beim Gewerbeamt an und wirst Mitglied der Handwerkskammer. Den Ablauf findest du im Ratgeber Gewerbeanmeldung. Verwandt, aber ein eigenes Handwerk ist das der Stuckateure (Anlage A Nr. 9). Wer Innenputz oder Trockenbau anbietet, klärt die Abgrenzung früh mit der Handwerkskammer.
Wege in die Handwerksrolle
- Meisterprüfung: Mit dem Meisterbrief im Maler- und Lackiererhandwerk wirst du eingetragen (§ 7 Abs. 1a HwO).
- Altgesellenregel: Gesellenprüfung, sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung (§ 7b HwO). Ausgenommen sind nur die Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, also Schornsteinfeger sowie Gesundheitshandwerke, nicht die Maler.
- Ausnahmebewilligung: Wenn die Meisterprüfung für dich unzumutbar wäre und du deine Kenntnisse anders nachweist (§ 8 HwO). Die Bewilligung kann auf wesentliche Teile des Handwerks beschränkt werden.
- Betriebsleiter: Eingetragen wird der Betrieb auch, wenn ein angestellter Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO).
Gefahrstoffe und Asbest
Als Maler arbeitest du mit Lacken, Lösemitteln und Stäuben, für die das Gefahrstoffrecht gilt. Du erstellst für deine Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung, danach richtest du den Schutz für dich und deine Beschäftigten aus. Besonders wichtig ist Asbest: Asbest ist in Deutschland seit dem 31.10.1993 verboten, in älteren Gebäuden können aber Spachtelmassen, Putze und Fliesenkleber asbesthaltig sein. Seit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung muss dein Auftraggeber dir vor Arbeitsbeginn schriftlich oder elektronisch alle ihm bekannten Informationen über Gefahrstoffe geben, dazu das Baujahr oder den Baubeginn (§ 5a GefStoffV). Das gilt auch für Privathaushalte. Kannst du danach nicht ausschließen, dass Material Asbest enthält, lässt du es untersuchen, bevor du schleifst oder abträgst. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien musst du vorher bei Behörde sowie Berufsgenossenschaft anzeigen, und sie brauchen geschultes Personal. Die BG BAU berät dich dazu.
Welche Rechtsform passt für einen Malerbetrieb?
Für einen kleinen Malerbetrieb reicht zum Start meist das Einzelunternehmen, bei größeren Aufträgen oder mehreren Beschäftigten ist eine GmbH oder UG eine Überlegung wert. Schäden an Kundeneigentum, Fassaden oder Böden können teuer werden. Eine GmbH begrenzt die Haftung für Verbindlichkeiten des Betriebs, ersetzt aber keine Versicherung. Vergleiche die Varianten im Rechtsformen-Vergleich.
Was kostet der Start als Maler?
Der Start als Maler ist vergleichsweise günstig, die größten Posten sind Fahrzeug, Gerüst oder Leitern und Spritztechnik. Material musst du oft vorfinanzieren.
Mit dem Gründungskosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen. Für deine Preise hilft die Preis- und Stundensatzkalkulation.
Welche Versicherungen brauchst du als Maler?
Als Maler brauchst du vor allem eine Betriebshaftpflicht und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Die Betriebshaftpflicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber von vielen Auftraggebern verlangt und deckt Schäden an Kundeneigentum. Dein Unternehmen meldest du innerhalb einer Woche nach Gründung bei der Berufsgenossenschaft an (§ 192 SGB VII), für Malerbetriebe ist das in der Regel die BG BAU. Deine Beschäftigten sind dort pflichtversichert. Du selbst bist nicht automatisch versichert, kannst dich aber freiwillig absichern. Im Jahr 2026 wählst du eine Versicherungssumme zwischen 37.500 € und 94.920 €. Gerade wer selbst auf Leitern und Gerüsten steht, sollte das prüfen.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Handwerker bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI). Nach mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen kannst du dich auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI). Mehr in den Ratgebern Rentenversicherung für Selbstständige und Pflichtversicherungen nach Beruf. Sinnvoll sind außerdem eine Versicherung für Firmenfahrzeuge und eine Inhaltsversicherung für Werkzeug sowie Lager.
Welche Steuern gelten für Maler?
Für Maler gelten die normalen Regeln für Gewerbetreibende, dazu Besonderheiten bei Bauleistungen.
- Kleinunternehmerregelung: möglich bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Mehr im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.
- Reverse Charge: Arbeitest du für einen Betrieb, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet dieser die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 UStG). Malerarbeiten an Gebäuden zählen in der Regel zu den Bauleistungen. Mehr im Ratgeber Reverse Charge.
- Bauabzugsteuer: Unternehmerische Auftraggeber behalten 15 % deiner Rechnung ein, wenn du keine Freistellungsbescheinigung vorlegst und deine Leistungen an sie im Jahr voraussichtlich 5.000 € übersteigen (§ 48 EStG). Beantrage die Bescheinigung früh beim Finanzamt.
- Gewerbesteuer: Als Einzelunternehmen hast du einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 GewStG).
Ein gutes Verkaufsargument bei Privatkunden: Sie können 20 % der Arbeitskosten deiner Rechnung, höchstens 1.200 € im Jahr, von ihrer Einkommensteuer abziehen, wenn sie per Überweisung zahlen (§ 35a Abs. 3 und 5 EStG). Weise Arbeits- und Materialkosten deshalb getrennt aus. Mehr zur Umsatzsteuer für Gründer im eigenen Ratgeber.
Wie gewinnst du als Maler Kunden?
Als Maler gewinnst du Kunden vor allem über Empfehlungen, sichtbare Baustellen und feste Partner wie Hausverwaltungen. Zufriedene Privatkunden erzählen weiter, und jede Fassade ist eine Visitenkarte.
- Hausverwaltungen und Vermieter: Renovierungen bei Mieterwechsel bringen regelmäßige Aufträge.
- Kooperationen: Bauunternehmen, Elektriker, Bodenleger oder Hausmeisterdienste geben Aufträge weiter. Wie andere Gewerke gründen, zeigen die Ratgeber Bauunternehmen gründen, Selbstständig als Elektriker und Hausmeisterservice gründen.
- Spezialisierung: Fassadengestaltung, Wärmedämmung, Lackierarbeiten oder Schimmelsanierung heben dich ab.
- Lokale Website: Vorher-nachher-Bilder, Leistungen, Einzugsgebiet. Das planen wir in Modul 7 Website.
Deine Marketingstrategie erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.
Viele weitere Ideen, von Hausverwaltungen bis zum Bauschild, stehen im Ratgeber Kunden gewinnen im Handwerk und im Leitfaden Hausverwaltungen als Auftraggeber gewinnen.
Welche Förderung gibt es für Maler?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei vorbereiten. Mit Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage, wenn du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen. Über beides wird im Einzelfall entschieden.
Speziell für Meisterinnen und Meister gibt es in mehreren Ländern eine Meistergründungsprämie, in Nordrhein-Westfalen bis zu 16.000 €, in Berlin bis zu 25.000 € in zwei Stufen. Hast du deine Meisterfortbildung mit Aufstiegs-BAföG finanziert, kann dir bei einer Gründung das Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf Antrag erlassen werden (§ 13b AFBG). Für Fahrzeug und Ausstattung kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld infrage, die Konditionen tagesaktuell bei der KfW. Programme deines Landes findest du in der Förderdatenbank, einen ersten Überblick gibt der Fördercheck.
Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?
Für einen Malerbetrieb passen vor allem die Module zu Zahlen, Organisation und Marketing, weil Kalkulation, Handwerksrolle sowie Kundengewinnung den Start bestimmen.
- Modul 1: Welcher Weg führt dich in die Handwerksrolle, und welche Spezialisierung passt?
- Modul 3: Stundensatz, Quadratmeterpreise, Umsatz- und Liquiditätsplanung.
- Modul 4: Fahrzeug, Ausstattung, Meistergründungsprämie und Kredit.
- Modul 5: Handwerksrolle, BG BAU, Rentenversicherung, Reverse Charge und Freistellungsbescheinigung.
- Modul 6: Positionierung, Hausverwaltungen und Empfehlungen.
Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch besprechen, wie dein Start als Maler aussehen kann. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen dazu? Dein CoachMichael WildMitgründer, Seniorberater und Board Advisor
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Handwerksordnung – Anlage A (Nr. 9 Stuckateure, Nr. 10 Maler und Lackierer)
- § 1 HwO – Handwerksbetrieb, wesentliche Tätigkeiten
- § 7 HwO – Eintragung, Betriebsleiter
- § 7b HwO – Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen (Ausnahme nur Nr. 12 und 33 bis 37)
- § 8 HwO – Ausnahmebewilligung
- § 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Bauleistungen)
- § 48 EStG – Steuerabzug bei Bauleistungen (15 %, 5.000 €)
- § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Abs. 3 und 5)
- § 19 UStG – Kleinunternehmer (25.000 € / 100.000 €)
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 €
- § 5a GefStoffV – Mitwirkungspflichten des Veranlassers
- Verbraucherzentrale – Asbest: gefährlich und immer noch aktuell (Verbot seit 31.10.1993, Pflichten nach GefStoffV)
- BG BAU – Freiwillige Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer (2026: 37.500 € bis 94.920 €)
- BG BAU – Die KMU-Mappe Maler- und Lackiererarbeiten
- BG BAU – Informationen für die Unternehmensgründung
- § 192 SGB VII – Anmeldung beim Unfallversicherungsträger
- § 2 SGB VI – Rentenversicherungspflicht für Handwerker (Satz 1 Nr. 8)
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht (18 Jahre Handwerker)
- NRW fördert – Meistergründungsprämie NRW
- Handwerkskammer Berlin – Meistergründungsprämie
- § 13b AFBG – Erlass des Darlehens bei Gründung
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- KfW – ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Kurz beantwortet
Brauche ich einen Meister, um mich als Maler selbstständig zu machen?
Ja, Maler und Lackierer sind ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A Nr. 10 der Handwerksordnung. Ohne Meisterbrief kommen die Altgesellenregel nach § 7b HwO, eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO oder ein angestellter Meister als Betriebsleiter infrage.
Was ist die Altgesellenregel?
Die Altgesellenregel erlaubt erfahrenen Gesellen die Eintragung in die Handwerksrolle ohne Meisterbrief. Du brauchst die Gesellenprüfung und sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung (§ 7b HwO). Für Maler gilt die Regel, ausgenommen sind nur Schornsteinfeger und die Gesundheitshandwerke.
Muss ich als Maler Reverse Charge anwenden?
Ja, wenn du für einen Betrieb arbeitest, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dann schuldet dein Auftraggeber die Umsatzsteuer (§ 13b UStG), du stellst eine Nettorechnung mit Hinweis aus. Für Privatkunden rechnest du ganz normal mit Umsatzsteuer ab.
Bin ich als selbstständiger Maler bei der BG BAU versichert?
Nein, nicht automatisch. Deine Beschäftigten sind bei der BG BAU pflichtversichert, du selbst kannst dich freiwillig versichern. Im Jahr 2026 liegt die Versicherungssumme zwischen 37.500 € und 94.920 €.
Was muss ich als Maler beim Thema Asbest beachten?
Bei Gebäuden, die vor dem Asbestverbot im Oktober 1993 gebaut wurden, können Spachtelmassen, Putze und Fliesenkleber Asbest enthalten. Dein Auftraggeber muss dir vor Arbeitsbeginn das Baujahr und bekannte Gefahrstoffe mitteilen (§ 5a GefStoffV). Du selbst bist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.
Können Privatkunden meine Rechnung von der Steuer absetzen?
Ja, Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr, von ihrer Einkommensteuer abziehen (§ 35a Abs. 3 EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Weise Arbeits- und Materialkosten deshalb getrennt aus.
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