Gespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter: So bereitest du dich auf den AVGS vor
Ob du einen Gutschein für dein Gründungscoaching bekommst, entscheidet sich meistens in einem einzigen Gespräch mit deinem/deiner Ansprechpartner/in. Hier erfährst du, welche Unterlagen du mitbringst, welche Fragen auf dich zukommen und wie du sachlich auf typische Einwände antwortest.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gespräch entscheidet: Einen Rechtsanspruch auf den AVGS gibt es nicht. Dein/e Ansprechpartner/in entscheidet nach Ermessen, ob das Coaching dir hilft.
- Vier Unterlagen reichen: eine halbe Seite zu deiner Idee, dein Lebenslauf, das Angebot des Trägers mit Maßnahmennummer und eine kurze Begründung, wobei du Hilfe brauchst.
- Hauptberuflich gründen: Für eine reine Nebentätigkeit gibt es in der Regel keinen AVGS mit dem Ziel Selbstständigkeit.
- Die Lücke benennen: Fachlich kannst du viel, unternehmerisch fehlt dir etwas, zum Beispiel Businessplan, Kalkulation oder Kundengewinnung.
- Erst nach der Bewilligung starten und die Gründung nicht vor Ende des Coachings hauptberuflich anmelden.
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Inhalt dieser Seite
Den Antrag selbst, die Voraussetzungen und was auf dem Gutschein stehen muss, erklären wir im Ratgeber AVGS beantragen. Hier geht es nur um eines: wie du das Gespräch so führst, dass dein/e Ansprechpartner/in gut entscheiden kann.
Warum das Gespräch so wichtig ist
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III. Dein/e Ansprechpartner/in muss abwägen, ob ein Gründungscoaching der richtige Weg ist, um deine Arbeitslosigkeit oder deinen Leistungsbezug dauerhaft zu beenden. Grundlage dafür sind dein Profil, deine bisherigen Gespräche und das, was du im Termin erzählst.
Das ist eine gute Nachricht: Du kannst viel beeinflussen. Wer mit einem klaren Vorhaben, einer ehrlichen Einschätzung und einem konkreten Angebot kommt, macht es der Fachkraft leicht, Ja zu sagen. Wer nur sagt „Ich will mich selbstständig machen, können Sie mir ein Coaching geben?“, macht es ihr schwer.
Termin vereinbaren: so meldest du dein Anliegen an
Bei Arbeitslosengeld ist dein/e Ansprechpartner/in bei der Agentur für Arbeit zuständig, bei Grundsicherung (früher Bürgergeld) deine Ansprechperson im Jobcenter. Einen Termin bekommst du telefonisch, über das Online-Postfach oder die App „BA-mobil“.
Schreib bei der Anfrage gleich dazu, worum es geht, zum Beispiel: „Ich plane eine hauptberufliche Selbstständigkeit und möchte einen AVGS für ein Gründungscoaching beantragen.“ Dann weiß deine Ansprechperson Bescheid und kann sich vorbereiten. Wenn du die Unterlagen vorab über das Online-Postfach schickst, verläuft der Termin meistens ruhiger.
Diese Unterlagen bringst du mit
Zum Gespräch bei Agentur oder Jobcenter bringst du eine Kurzbeschreibung deiner Idee, deinen Lebenslauf, das Angebot des Trägers, eine kurze Begründung sowie deinen Zeitplan mit.
- Kurzbeschreibung deiner Idee. Eine halbe Seite: Was bietest du an, für wen, wo, und warum gerade du? Wenn du schon Kunden, einen Standort oder einen geplanten Starttermin hast, schreib das dazu.
- Lebenslauf. Hebe hervor, was zu deiner Gründung passt: Ausbildung, Meister, Studium, Berufsjahre, Branchenkontakte.
- Angebot des Trägers. Mit Maßnahmennummer, Modulen und Unterrichtseinheiten. Das zeigt, dass du dich gekümmert hast, und erspart der Fachkraft die Suche.
- Kurze Begründung. Ein paar Sätze, wobei du Unterstützung brauchst und warum ein Kurs in der Gruppe dafür nicht reicht.
- Dein Zeitplan. Wann willst du starten? Bei Arbeitslosengeld: Wie viele Tage Restanspruch hast du noch? Für den Gründungszuschuss brauchst du bei der Gründung mindestens 150 Tage.
Ein fertiger Businessplan ist nicht nötig. Den erarbeitest du ja gerade im Coaching.
Die vier Fragen, auf die du eine Antwort haben solltest
Fast jedes Gespräch dreht sich um diese vier Punkte. Überleg dir die Antworten vorher und sag sie in zwei, drei Sätzen.
| Frage | Was eine gute Antwort enthält |
|---|---|
| Was möchten Sie gründen? | Dein Angebot, deine Zielgruppe und dein Ort. Konkret statt allgemein: „Ein mobiler Fliesenleger-Betrieb für Privatkunden im Kreis Offenbach“ statt „etwas im Handwerk“. |
| Warum ist die Selbstständigkeit für Sie realistisch? | Deine Erfahrung, Qualifikation und Kontakte. Was spricht dafür, dass du davon leben kannst? |
| Wobei brauchen Sie Unterstützung? | Die Lücke, ehrlich benannt: Businessplan, Zahlen, Preise, Rechtsform, Steuern, Marketing, Website. |
| Was soll am Ende stehen? | Ein tragfähiger Businessplan, ein Finanzplan, ein Plan für die ersten Kunden und, wenn es passt, die Unterlagen für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. |
Typische Einwände und wie du sachlich antwortest
Auf typische Einwände des/der Ansprechpartner/in, etwa kostenlose IHK-Angebote oder eine eigene Gruppenmaßnahme, antwortest du am besten ruhig mit Bezug auf dein Vorhaben. Kritische Fragen sind sein/ihr Job, denn er/sie muss seine/ihre Entscheidung begründen.
| Einwand | So kannst du antworten |
|---|---|
| „Es gibt doch kostenlose Angebote, zum Beispiel bei der IHK.“ | Die sind ein guter Einstieg. Für deinen eigenen Businessplan und Finanzplan brauchst du aber jemanden, der über mehrere Wochen mit dir an genau deinem Vorhaben arbeitet. |
| „Den Businessplan kann heute auch eine KI schreiben.“ | Eine KI kann Texte formulieren, aber nicht prüfen, ob deine Zahlen stimmen und ob dein Vorhaben trägt. Genau das schaut sich später auch die fachkundige Stelle an. |
| „Sie sind doch gut qualifiziert.“ | Fachlich ja. Einen Betrieb zu führen ist etwas anderes: Kalkulation, Liquidität, Steuern, Kundengewinnung. Diese Lücke soll das Coaching schließen. |
| „Eine Vermittlung in Arbeit geht vor.“ | Erkläre, warum die Selbstständigkeit für dich der realistische Weg ist, zum Beispiel wegen deiner Branche, deines Alters oder bereits vorhandener Kunden. |
| „Der Umfang ist zu hoch.“ | Zeig, welche Module du wirklich brauchst. Ein Angebot, das nicht benötigte Module weglässt, wird seltener gekürzt. |
| „Wir haben eine eigene Gruppenmaßnahme.“ | Begründe, warum dein Vorhaben eine 1:1-Begleitung braucht. Ein individueller Finanzplan lässt sich schlecht im Klassenverband erarbeiten. |
Wichtig: Bleib fair. Deine Ansprechperson muss viele Fälle abwägen und hat Vorgaben. Ein sachlicher Ton hilft dir mehr als Druck.
Auch das solltest du im Gespräch ansprechen
Im Gespräch solltest du außerdem ansprechen, dass auf dem Gutschein „Einzelmaßnahme“ steht, ob Online-Coaching möglich ist, ob Kosten der Kinderbetreuung erstattet werden und wann das Coaching starten darf.
- Einzelmaßnahme: Auf dem Gutschein muss „Einzelmaßnahme“ stehen, wenn du ein 1:1-Coaching machen willst. Ein Gutschein für eine Gruppenmaßnahme lässt sich dafür nicht einlösen.
- Online-Coaching: Steht eine Region auf dem Gutschein, etwa „Umkreis 30 km“, frag nach. Ein Online-Angebot ist bundesweit verfügbar.
- Kinderbetreuung: Kosten für die Betreuung deiner Kinder während der Coaching-Termine können erstattet werden. Darüber wird vor dem Start entschieden, deshalb gleich mit ansprechen.
- Starttermin: Das Coaching darf erst nach der Bewilligung beginnen, und es muss abgeschlossen sein, bevor du hauptberuflich gründest. Sonst werden die restlichen Stunden nicht mehr bezahlt.
Nach dem Gespräch
Schreib dir direkt danach auf, was besprochen wurde: Datum, Name deiner Ansprechperson, was zugesagt oder abgelehnt wurde und bis wann du eine Entscheidung bekommst. Das hilft dir später, falls es Rückfragen gibt.
Bekommst du den Gutschein, prüfe die Angaben und melde dich bei deinem Träger. Wird er abgelehnt, bitte um einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Die Behörde muss ihre Entscheidung begründen (§ 35 SGB X), und du kannst Einsicht in deine Akte verlangen (§ 25 SGB X). Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht im Ratgeber AVGS abgelehnt.
So helfen wir dir bei der Vorbereitung
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine Idee an und sagen dir ehrlich, ob ein AVGS realistisch ist. Danach bekommst du ein Angebot mit Maßnahmennummer und den Modulen, die zu deinem Vorhaben passen, und auf Wunsch eine Hilfe für deine Kurzbeschreibung. Den Antrag stellst du selbst; das schreibt die Bundesagentur so vor. Mehr zum Coaching selbst findest du auf der Seite AVGS Gründercoaching. Was die Agentur später im Businessplan sehen will, erklärt der Ratgeber Businessplan für AVGS und Gründungszuschuss.
Fragen dazu? Dein CoachLouis JackelErstkontakt und Förderwege
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Kurz beantwortet
Wie lange dauert das Gespräch bei der Agentur für Arbeit?
Meist 20 bis 45 Minuten. Plane mehr Zeit ein und bring deine Unterlagen ausgedruckt oder digital mit, damit du nichts suchen musst.
Kann ich das Gespräch auch telefonisch oder per Video führen?
Viele Agenturen und Jobcenter bieten Telefon- oder Videotermine an. Frag bei der Terminvereinbarung danach. Schick deine Unterlagen dann vorab über das Online-Postfach.
Muss ich schon einen Businessplan mitbringen?
Nein, einen Businessplan musst du zum Gespräch noch nicht mitbringen. Der Businessplan entsteht im Coaching. Eine halbe Seite zu deiner Idee und ein Angebot des Trägers reichen für das Gespräch.
Darf ich jemanden zum Termin mitnehmen?
Ja, du darfst eine Vertrauensperson als Beistand mitbringen. Sag das am besten bei der Terminvereinbarung an.
Was ist, wenn mir eine Gruppenmaßnahme angeboten wird?
Erkläre ruhig, warum dein Vorhaben eine individuelle 1:1-Begleitung braucht, zum Beispiel wegen deines Finanzplans oder deiner Branche. Die Entscheidung liegt bei dem/der Ansprechpartner/in, er/sie muss sie aber begründen.
Bekomme ich den Gutschein direkt im Gespräch?
Manchmal ja, manchmal entscheidet der/die Ansprechpartner/in erst nach einigen Tagen. Frag am Ende, bis wann du mit einer Entscheidung rechnen kannst.
Was mache ich, wenn das Gespräch schlecht gelaufen ist?
Bitte um eine schriftliche Entscheidung mit Begründung. Gegen einen schriftlichen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
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