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Gründungsstipendium: Welche Länder deinen Lebensunterhalt in der Startphase zahlen

Ein Gründungsstipendium zahlt dir einige Monate lang ein festes Einkommen, damit du dich ganz auf deine Gründung konzentrieren kannst. Fast alle Programme richten sich an innovative Ideen und laufen über Gründungsnetzwerke, Hochschulen oder Inkubatoren. Hier findest du die wichtigsten Stipendien der Länder, ihre Höhe sowie Bedingungen und den Unterschied zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld.

Das Wichtigste in Kürze

1.200 €
im Monat beim Gründungs­stipendium.NRW
2.500 €
im Monat höchstens in Berlin
18 Monate
längste Dauer, in Mecklenburg-Vorpommern
3 Personen
typische Höchstgröße eines Teams
  • Was: ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt in der frühen Gründungsphase, meist mit Coaching.
  • Für wen: vor allem innovative, technologie- oder wissensbasierte Gründungen; einige Programme nur mit Hochschulbezug.
  • Höhe: je nach Land rund 1.000 € bis 2.500 € im Monat, meist für sechs bis zwölf Monate.
  • Antrag: über Gründungsnetzwerke, Hochschulen oder Inkubatoren, oft mit Jury oder festen Stichtagen.
  • Abgrenzung: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld setzen Arbeitslosengeld oder Grundsicherung voraus, sind aber an keine Innovation gebunden.
  • Kein Anspruch: Budgets sind begrenzt, die Vergabe ist ein Wettbewerb.

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Inhalt dieser Seite

Was ist ein Gründungsstipendium?

Ein Gründungsstipendium ist ein nicht rückzahlbarer, monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt, den Länder oder der Bund zahlen, damit du dich in der frühen Phase voll auf deine Gründung konzentrieren kannst. Anders als ein Kredit finanziert es nicht deine Investitionen, sondern dich selbst.

Fast alle Programme verbinden das Geld mit Begleitung. Ein Gründungsnetzwerk, eine Hochschule oder ein Inkubator betreut dich, hilft beim Businessplan und prüft deinen Fortschritt. Dafür erwarten die Programme eine Idee mit erkennbarem Neuheitswert und eine Gründung im Haupterwerb.

Das bekannteste Bundesprogramm ist das EXIST-Gründungsstipendium für Ideen aus Hochschulen. Daneben haben viele Länder eigene Stipendien, die zum Teil auch ohne Hochschulbezug offenstehen.

Welche Gründungsstipendien gibt es in den Ländern?

Eigene Gründungsstipendien bieten unter anderem NRW, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Die Angaben haben wir am 20.10.2026 bei den Programmträgern geprüft:

Land, ProgrammHöhe, DauerWichtige Bedingungen
NRW: Gründungsstipendium.NRW1.200 € je Person und Monat für bis zu zwölf Monate (höchstens 14.400 €); Diversität+: einmalig 3.600 € je Person für gemischtgeschlechtliche Teamsinnovative Idee, jede Branche; ab 18 Jahren, Hauptwohnsitz in NRW; Team bis drei Personen; Empfehlung eines akkreditierten Gründungsnetzwerks nach Jury; neue Richtlinie ab 01.10.2026
Berlin: Berliner Startup Stipendiumbis zu 2.500 € im Monat für bis zu zwölf Monate; Programmlinie BSS Women mit höherer Förderung und längerer Laufzeittechnologieorientierte Idee in der Frühphase; Vergabe über ausgewählte Inkubatoren und Hochschulen; zweiter Fördercall seit 01.03.2026
Mecklenburg-Vorpommern: GründungsstipendiumFrauen und diverse Personen: 2.400 € (Monat eins bis neun), dann 1.900 €; Männer: 1.900 €, dann 1.400 €; höchstens 18 MonateGründung innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung; innovatives Vorhaben; weitere Voraussetzungen laut Richtlinie
Hessen: Hessen Ideen Stipendium2.500 € im Monat in Vollzeit oder 1.000 € in Teilzeit, höchstens sechs Monatemindestens ein Teammitglied an einer staatlichen hessischen Hochschule; Bachelor höchstens fünf Jahre zurück; Team bis drei Personen; nächste Frist 10.03.2027
Niedersachsen: Gründungsstipendiummonatliches Stipendium, Höhe abhängig vom Berufs- oder Hochschulabschluss; aktuelle Beträge und Höchstdauer legt die NBank festinnovatives Vorhaben; Begleitung durch eine akkreditierte Einrichtung in Niedersachsen; keine Kombination mit anderen Leistungen zum Lebensunterhalt
Sachsen: Technologie­gründungs­stipendium1.000 € (Studierende), 2.500 € (mit Abschluss), 3.000 € (mit Promotion) im Monat, höchstens zwölf MonateTeam bis drei Personen aus Hochschule oder Forschung; Antrag vor der Gründung bei der SAB
Thüringen: Gründungsprämiemonatliche Prämie, Höhe und Dauer je nach Qualifikation laut aktueller Richtlinie der Thüringer Aufbaubankinnovatives Vorhaben; Antrag zu Stichtagen bei der Thüringer Aufbaubank

In Bayern (FLÜGGE), Baden-Württemberg (Junge Innovatoren) und Schleswig-Holstein gibt es weitere Programme für Gründungen aus Hochschulen. Aktuelle Aufrufe und Beträge veröffentlichen die jeweiligen Programmträger. Alle Länderprogramme findest du auch in unserer Förderdatenbank.

Welche Voraussetzungen gelten fast überall?

Fast alle Gründungsstipendien verlangen eine innovative Idee, eine Gründung im Land des Programms und die Begleitung durch ein anerkanntes Netzwerk. Die Details unterscheiden sich, diese Punkte solltest du vor jeder Bewerbung prüfen:

  • Ist meine Idee neu oder deutlich besser als das, was es gibt, und kann ich das in zwei Sätzen erklären?
  • Wohne ich im Land des Programms, oder liegt dort der künftige Unternehmenssitz?
  • Habe ich schon gegründet? Viele Programme schließen bestehende Unternehmen aus.
  • Brauche ich einen Hochschulbezug, und erfülle ich ihn?
  • Kann ich mich voll auf die Gründung konzentrieren, oder habe ich einen Nebenjob, der die Grenzen überschreitet?
  • Beziehe ich andere Leistungen zum Lebensunterhalt, die mit dem Stipendium kollidieren?
  • Gibt es Stichtage oder Jurytermine, die ich einplanen muss?

Wenn du mehrere Fragen nicht sicher beantworten kannst, sprich zuerst mit dem Gründungsnetzwerk in deiner Region. Die Beratung dort ist in der Regel kostenlos.

Was ändert sich beim Gründungsstipendium.NRW ab Oktober 2026?

Seit dem 01.10.2026 gilt in NRW eine neue Richtlinie, an Höhe und Dauer des Stipendiums ändert sich aber nichts. Neu sind laut der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderung vor allem drei Punkte:

  • Gründung im Stipendium: Das Unternehmen muss im Stipendienzeitraum gegründet werden. Du darfst keine weiteren Unternehmen gleichzeitig führen oder daran beteiligt sein.
  • Regionale Kontingente: Jedes Gründungsnetzwerk hat ein eigenes Kontingent. So bleibt das Stipendium in allen Regionen verfügbar.
  • Zwischenprüfung: Zur Hälfte der Laufzeit prüft dein Coach, wie weit dein Vorhaben ist.

Der Weg zum Stipendium führt über ein Ideenpapier beim regionalen Netzwerk, eine Präsentation vor der Jury und die schriftliche Empfehlung des Netzwerks. Im Netzwerk Bonn/Rhein-Sieg finden die nächsten Jurysitzungen am 29.10., 26.11. und 17.12.2026 statt. Andere Netzwerke haben eigene Termine.

Was ist der Unterschied zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?

Der wichtigste Unterschied: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld hängen an deinem Leistungsbezug, das Gründungsstipendium an deiner Idee. Alle drei sichern deinen Lebensunterhalt, aber für ganz unterschiedliche Zielgruppen.

PunktGründungsstipendiumGründungszuschussEinstiegsgeld
Voraussetzunginnovative Idee, oft HochschulbezugArbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen RestanspruchBezug von Grundsicherung
Höhefester Betrag je Programmsechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 €, danach bis zu neun Monate 300 €abhängig von Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft
Dauermeist sechs bis zwölf Monatebis zu 15 Monatebis zu 24 Monate
Wer entscheidetNetzwerk, Jury, FörderbankAgentur für Arbeit (Kann-Leistung)Jobcenter (Kann-Leistung)
GrundlageLandesrichtlinie§§ 93, 94 SGB III§ 16b SGB II

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, ist der Gründungszuschuss meist der naheliegende Weg, mit Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Für beide brauchst du einen tragfähigen Businessplan, beim Gründungszuschuss zusätzlich die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Beides erarbeitest du im AVGS Gründercoaching. Über Gutschein und Leistung entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter im Einzelfall.

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Wie bewirbst du dich erfolgreich?

Erfolgreich bewirbst du dich mit einer klaren, kurzen Darstellung, was an deiner Idee neu ist und wer dafür bezahlt. Jurys und Netzwerke lesen viele Anträge, oft entscheiden sie nach wenigen Minuten.

  1. Programm wählen. Prüf, welche Stipendien in deinem Land für dich offen sind und ob ein Hochschulbezug nötig ist.
  2. Netzwerk kontaktieren. Sprich früh mit dem Gründungsnetzwerk, der Hochschule oder dem Inkubator. Sie kennen Fristen und Erwartungen.
  3. Ideenpapier schreiben. Problem, Lösung, Zielgruppe, Markt, Team und die nächsten Meilensteine. Kurz und konkret.
  4. Pitch vorbereiten. Viele Programme verlangen eine Präsentation vor der Jury. Übe sie, am besten vor kritischen Zuhörern.
  5. Nicht vorher gründen. Meld kein Gewerbe an, bevor du die Bedingungen des Programms kennst.

Wie bereitest du dich auf die Zeit danach vor?

Ein Stipendium endet nach wenigen Monaten, deshalb gehört die Anschlussfinanzierung von Anfang an in deinen Plan. Rechne aus, ab wann dein Unternehmen dich selbst trägt und was passiert, wenn es länger dauert.

In Modul 4 Finanzierung unseres AVGS Gründercoachings planen wir mit dir die Finanzierung über das Stipendium hinaus: Förderkredite wie den KfW-Gründerkredit, Programme der Landesförderbanken oder Beteiligungskapital. Einen Überblick über alle Wege gibt der Ratgeber Fördermöglichkeiten. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch klären, welcher Weg zu dir passt.

Markus StolzenburgFragen dazu? Dein CoachMarkus StolzenburgCoach für digitale Geschäftsmodelle
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was ist ein Gründungsstipendium?

Ein Gründungsstipendium ist ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt, den du in der frühen Phase deiner Gründung bekommst und nicht zurückzahlen musst. Es wird meist von den Ländern bezahlt und richtet sich vor allem an innovative Gründungsideen. Dazu gehört in der Regel ein Coaching durch ein Gründungsnetzwerk.

Wie viel Geld gibt es beim Gründungsstipendium?

Die Höhe hängt vom Land und oft von deinem Abschluss ab. Das Gründungsstipendium.NRW zahlt 1.200 € im Monat für bis zu zwölf Monate, das Berliner Startup Stipendium bis zu 2.500 € im Monat. In Mecklenburg-Vorpommern sind es seit Juni 2026 bis zu 2.400 € im Monat für bis zu 18 Monate.

Brauche ich einen Hochschulabschluss?

Nicht immer. Das Gründungsstipendium.NRW steht allen innovativen Gründungen offen, unabhängig vom Abschluss. Programme wie das Hessen Ideen Stipendium, das sächsische Technologie­gründungs­stipendium oder EXIST setzen dagegen einen Bezug zu einer Hochschule voraus.

Kann ich ein Gründungsstipendium neben dem Gründungszuschuss bekommen?

Das ist meist nicht möglich oder nicht sinnvoll, weil beide Leistungen den Lebensunterhalt sichern sollen. EXIST erlaubt nur Kombinationen mit Programmen, die keine Lebenshaltungskosten finanzieren, Niedersachsen schließt andere Leistungen zum Lebensunterhalt laut Produktinformation ebenfalls aus. Kläre das immer vorab mit dem Netzwerk und der Agentur für Arbeit.

Muss ich mein Unternehmen schon gegründet haben?

Bei den meisten Stipendien darfst du zum Antrag noch nicht gegründet haben. In NRW muss das Unternehmen seit Oktober 2026 im Stipendienzeitraum gegründet werden. In Mecklenburg-Vorpommern muss die Gründung innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung erfolgen.

Wo stelle ich den Antrag?

Den Antrag stellst du meist nicht direkt beim Land, sondern über ein Gründungsnetzwerk, eine Hochschule oder einen Inkubator. In NRW brauchst du die Empfehlung eines akkreditierten Netzwerks nach einer Jury, in Berlin vergeben ausgewählte Inkubatoren die Plätze.

Was mache ich, wenn meine Idee nicht innovativ genug ist?

Dann kommen eher Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder Programme der Landesförderbanken infrage. Ein AVGS Gründercoaching hilft dir, Idee und Businessplan zu schärfen und den passenden Förderweg zu finden. Die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall über den Gutschein.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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