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EXIST-Gründungsstipendium: So förderst du deine Gründung aus der Hochschule

Das EXIST-Gründungsstipendium des Bundes zahlt Studierenden, Absolventen und Forschenden zwölf Monate lang ein Stipendium, dazu Sachmittel und Coaching. Den Antrag stellst du nicht selbst, sondern über deine Hochschule. Hier erfährst du, wer gefördert wird, welche Beträge 2026 gelten, was sich beim Antrag geändert hat und was EXIST Women bietet.

Das Wichtigste in Kürze

3.000 €
im Monat für Promovierte
30.000 €
Sachmittel für Teams
5.000 €
Coachingbudget
12 Monate
Förderdauer
  • Für wen: Studierende ab der Hälfte des Studiums, Absolventen und Forschende bis fünf Jahre nach Abschluss oder Ausscheiden.
  • Stipendium: 1.000 € bis 3.000 € im Monat je nach Abschluss, plus 150 € je Kind.
  • Dazu: Sachmittel bis 10.000 € (Einzelgründung) oder 30.000 € (Team) und 5.000 € Coaching.
  • Dauer: zwölf Monate, Team bis drei Personen.
  • Antrag: über die Hochschule oder Forschungseinrichtung, fortlaufend ohne feste Fristen.
  • Innovation: nur Vorhaben mit klarem Alleinstellungsmerkmal, keine bloßen Weiterentwicklungen bestehender Produkte.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Was ist das EXIST-Gründungsstipendium?

Das EXIST-Gründungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das innovative Gründungsideen aus Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase finanziert. Es wird vom Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert und vom Projektträger Jülich betreut.

Ziel ist, aus einer Idee oder Technologie ein marktfähiges Produkt und ein tragfähiges Geschäftsmodell zu machen. Gefördert werden Produktentwicklung, Businessplan, Marktvalidierung und die Vorbereitung der Gründung. Das Programm ist branchen- und technologieoffen, also auch für digitale Geschäftsmodelle, Software oder soziale Innovationen.

Neben dem Geld bekommst du Zugang zur Infrastruktur deiner Hochschule, eine Mentorin oder einen Mentor und die Betreuung durch das Gründungsnetzwerk vor Ort.

Wer kann das EXIST-Gründungsstipendium bekommen?

Das EXIST-Gründungsstipendium bekommen Studierende, Hochschulabsolventen sowie Forschende aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Laut exist.de gelten diese Bedingungen:

  • Studierende: Du hast mindestens die Hälfte deines Studiums abgeschlossen. Das Team soll nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen.
  • Absolventen und Forschende: Dein Abschluss oder dein Ausscheiden liegt höchstens fünf Jahre zurück.
  • Team: Einzelgründung oder Team mit höchstens drei Personen. Mindestens eine Person hat einen Hochschulabschluss.
  • Erfahrene Teammitglieder: Höchstens eine Person darf einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss haben, der länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • Noch nicht gegründet: Das Unternehmen darf zum Förderstart nicht bestehen, gründen darfst du aber während der Förderung.
  • Innovation: Das Vorhaben hat ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal und gute wirtschaftliche Aussichten.

Ob dein Vorhaben grundsätzlich passt, kannst du mit dem EGS-Check auf exist.de vorab prüfen.

Wie hoch ist das EXIST-Gründungsstipendium 2026?

Das EXIST-Gründungsstipendium zahlt zwölf Monate lang je nach Abschluss zwischen 1.000 € und 3.000 € im Monat, dazu kommen Sachmittel sowie 5.000 € für Coaching. Die Beträge laut exist.de (Stand 20.10.2026):

StatusStipendium im Monat
Promovierte Gründerinnen und Gründer3.000 €
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen2.500 €
Gründende mit Berufsabschluss2.000 €
Studierende1.000 €
Kinderzuschlag150 € je Kind und Monat

Dazu kommen pauschale Mittel für Investitionen und Coaching: Teams erhalten 30.000 € Sachmittel, Einzelgründungen bis zu 10.000 €. Für Coaching stehen 5.000 € bereit. Sachmittel kannst du zum Beispiel für Prototypen, Geräte oder Software nutzen.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
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Wie läuft der Antrag über die Hochschule?

Den Antrag stellst du nicht selbst, sondern deine Hochschule oder Forschungseinrichtung reicht ihn beim Projektträger Jülich ein. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

  1. Gründungsnetzwerk kontaktieren. Wende dich früh an die Gründungsberatung oder Transferstelle deiner Hochschule. Viele Netzwerke begleiten Teams Wochen oder Monate vor der Einreichung.
  2. Förderfähigkeit prüfen. Gemeinsam schätzt ihr ein, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie hoch der Innovationsgrad ist.
  3. Ideenpapier und Unterlagen erstellen. Projektbeschreibung, Finanz- und Sachmittelplanung, Meilensteine sowie Teamdarstellung. Das Ideenpapier beantwortet: Was entwickelt ihr, was ist neu, wer sind die Kunden, wie groß ist der Markt?
  4. Einreichung. Die Hochschule lädt die Unterlagen in easy-Online hoch. Postalisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
  5. Begutachtung. Die Prüfung dauert mehrere Wochen. Erst nach Förderbeginn darfst du gründen.

Feste Fristen gibt es nicht, das Stipendium kann fortlaufend beantragt werden.

Plane für die Vorbereitung genug Zeit ein. Nach den Voraussetzungen auf exist.de zählen vor allem ein klares Alleinstellungsmerkmal und gute wirtschaftliche Aussichten. Beschreibe deshalb konkret, welches Problem du löst, wer dafür zahlt und was dich von bestehenden Lösungen unterscheidet. Lege außerdem fest, welche Meilensteine du in den zwölf Monaten erreichen willst und wofür du Sachmittel und Coaching einsetzt. Je klarer diese Punkte im Ideenpapier stehen, desto leichter fällt die Abstimmung mit dem Gründungsnetzwerk deiner Hochschule. Hol dir dort früh Rückmeldung zu einem ersten Entwurf, statt mit einem fertigen Antrag zu kommen, denn Änderungen an Konzept und Teamaufstellung sind am Anfang am einfachsten.

Was hat sich 2026 bei EXIST geändert?

Die wichtigste Änderung betrifft den Antrag: Er ist schlanker und digital geworden, die Einzelheiten nennt exist.de. Grundlage bleibt die Richtlinie in der Neufassung vom 18. April 2023, die Stipendienbeträge sind unverändert.

  • Weniger Unterlagen: Zeugnisse, Aufenthaltstitel und Geburtsurkunden müssen nur noch auf Nachfrage eingereicht werden.
  • Erklärungen integriert: Verpflichtungserklärung, Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen und die Erklärung zur EU-Grundrechtecharta sind direkt in easy-Online enthalten.
  • Digitales Formular: Ein Online-PDF-Generator erzeugt die Dateien für die Einreichung.
  • Ein Auftritt: Alle Programme stehen gebündelt auf exist.de, darunter auch exist Forschungstransfer und die Startup Factories.

Wie es mit dem Programm nach der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds Plus weitergeht, veröffentlicht das Bundeswirtschafts­ministerium auf exist.de.

Was musst du während der Förderung beachten?

Während der Förderung sollst du dich überwiegend auf dein Gründungsvorhaben konzentrieren, eine parallele Erwerbstätigkeit ist laut exist.de nur eingeschränkt möglich. Kläre einen Nebenjob deshalb vorher mit deiner Hochschule.

Kombinieren kannst du das Stipendium nur mit Programmen, die keine Lebenshaltungskosten finanzieren, zum Beispiel mit Preisgeldern aus Businessplan-Wettbewerben oder einzelnen Coachingprogrammen. Die Hochschule muss alle unterschriebenen Originaldokumente mindestens fünf Jahre nach Projektende aufbewahren, weil Vor-Ort-Prüfungen möglich sind.

Plane außerdem früh, wie es nach den zwölf Monaten weitergeht. Viele Teams gründen während oder direkt nach der Förderung. Als Anschluss nennt exist.de unter anderem exist Forschungstransfer, Accelerator-Programme, öffentliche Förderprogramme und Beteiligungskapital. Für Kredite und Beteiligungen verlangen Banken wie Investoren einen belastbaren Finanzplan. Hinweise dazu findest du im Ratgeber Finanzierung der Gründung.

Was bietet EXIST Women?

EXIST Women unterstützt Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die eine erste Gründungsidee haben. Das Programm dauert bis zu zehn Monate. Es setzt auf Qualifizierung, Mentoring und Vernetzung.

  • Sachmittel: 2.000 € je geförderter Gründerin, etwa für Veranstaltungen, Coaching, Reisen oder Prototypen.
  • Stipendium: Ein Teil der Teilnehmerinnen erhält bis zu drei Monate ein Stipendium, gestaffelt wie beim Gründungsstipendium von 1.000 € bis 3.000 € plus 150 € je Kind. Die Kriterien legt die Hochschule fest.
  • Pflichtseminar: „Gründerin“, zwei Tage in Präsenz in Berlin oder München.
  • Bewerbung: bei einer teilnehmenden Hochschule, nicht direkt bei EXIST. Hochschulen konnten Anträge für die Runde 2027 vom 01. bis 30.09.2026 einreichen.

EXIST Women ist oft der Einstieg, aus dem später ein Antrag auf das EXIST-Gründungsstipendium wird.

Was tun ohne Hochschulbezug?

Ohne Hochschulbezug kommt EXIST nicht infrage, es gibt aber andere Wege. Einige Länder bieten Gründungsstipendien für innovative Gründungen ohne Hochschulbezug an, etwa NRW.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, sind der Gründungszuschuss (mit mindestens 150 Tagen Restanspruch auf Arbeitslosengeld, § 93 SGB III) und das Einstiegsgeld bei Grundsicherung (früher Bürgergeld) die üblichen Wege. Über beide entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter im Einzelfall.

Egal ob EXIST oder Gründungszuschuss: Im Mittelpunkt steht ein überzeugender Businessplan. Im AVGS Gründercoaching erarbeiten wir ihn in Modul 2 Businessplan Text gemeinsam mit dir. Wenn er schon steht, prüfen wir ihn im Businessplan-Check-up für die Bank. Wie er aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Businessplan erstellen. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich mit uns im kostenlosen Erstgespräch.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie viel Geld gibt es beim EXIST-Gründungsstipendium?

Das EXIST-Gründungsstipendium zahlt je nach Abschluss 1.000 € (Studierende), 2.000 € (mit Berufsabschluss), 2.500 € (Hochschulabsolventen) oder 3.000 € (Promovierte) im Monat. Dazu kommen 150 € je Kind und Monat, Sachmittel bis 10.000 € für Einzelgründungen oder 30.000 € für Teams sowie 5.000 € für Coaching.

Wie lange läuft das EXIST-Gründungsstipendium?

Die Förderung läuft in der Regel zwölf Monate. In dieser Zeit entwickelst du Produkt und Businessplan und bereitest die Gründung vor.

Kann ich mich selbst bei EXIST bewerben?

Nein, den Antrag stellt immer deine Hochschule oder Forschungseinrichtung beim Projektträger Jülich. Dein erster Schritt ist deshalb der Kontakt zum Gründungsnetzwerk oder zur Transferstelle deiner Hochschule.

Darf ich schon gegründet haben?

Nein, zum Förderstart darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein. Gründen darfst du aber jederzeit während der Förderphase.

Gibt es Fristen für den EXIST-Antrag?

Nein, das EXIST-Gründungsstipendium kann laut exist.de fortlaufend beantragt werden. Die Begutachtung dauert aber mehrere Wochen, und die Vorbereitung mit dem Gründungsnetzwerk kann Monate in Anspruch nehmen.

Kann ich EXIST mit dem Gründungszuschuss kombinieren?

EXIST lässt sich nur mit Programmen kombinieren, die keine Lebenshaltungskosten finanzieren, etwa Preisgeldern oder Wettbewerben. Der Gründungszuschuss sichert ebenfalls den Lebensunterhalt. Eine Kombination solltest du deshalb vorher mit Hochschule und Agentur für Arbeit klären.

Was ist EXIST Women?

EXIST Women ist ein Programm für Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer ersten Gründungsidee. Es bietet bis zu zehn Monate Qualifizierung, Mentoring, 2.000 € Sachmittel und für einen Teil der Teilnehmerinnen ein Stipendium von bis zu drei Monaten.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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