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KfW-Gründerkredit: So bekommst du das ERP-Gründerkredit StartGeld

Für Ausstattung, Fahrzeug, Waren oder die ersten Monate brauchen viele Gründerinnen und Gründer einen Kredit. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW ist dafür gemacht: bis 200.000 €, fester Zins, tilgungsfreie Anlaufzeit. Hier erfährst du, welche Konditionen gelten, wer ihn bekommt, wie der Antrag über die Hausbank läuft und welche Alternativen es gibt, wenn Sicherheiten fehlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betrag: ERP-Gründerkredit StartGeld (067) bis 200.000 € je Vorhaben, davon höchstens 80.000 € Betriebsmittel.
  • Für wen: Gründerinnen, Gründer, Freiberufler sowie kleine Unternehmen unter fünf Jahren am Markt, auch im Nebenerwerb.
  • Konditionen: Laufzeit bis fünf Jahre (ein tilgungsfreies Jahr) oder bis zehn Jahre (zwei tilgungsfreie Jahre), Zins fest für die gesamte Laufzeit.
  • Risiko: Die KfW stellt deine Bank zu 80 % von der Haftung frei. Das erleichtert die Zusage, Sicherheiten verlangt die Bank trotzdem.
  • Antrag: immer über die Hausbank und immer vor Beginn des Vorhabens.
  • Grundlage: ein schlüssiger Businessplan mit Finanzplan. Einen Rechtsanspruch auf den Kredit gibt es nicht.

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Was ist der ERP-Gründerkredit StartGeld?

Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW für Gründungen und junge Unternehmen mit einem Fremdkapitalbedarf bis 200.000 €. Der Zins wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens verbilligt, das Programm läuft im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Das Besondere: Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos deiner Bank. Für die Bank wird ein kleiner Gründungskredit dadurch deutlich attraktiver, gerade wenn du noch keine Geschäftszahlen vorweisen kannst. Du haftest aber weiterhin für den gesamten Betrag.

Finanziert werden Investitionen wie Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtung oder Geschäftsausstattung, außerdem Betriebsmittel und ein Warenlager zum Start. Auch die Übernahme eines Unternehmens oder eine tätige Beteiligung sind möglich. Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, wenn du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, etwa als Kleinunternehmer.

Welche Konditionen gelten für das StartGeld?

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW bietet bis zu 200.000 € je Vorhaben, läuft zwei bis zehn Jahre, der Zins ist für die gesamte Laufzeit fest. Die wichtigsten Eckdaten laut Merkblatt der KfW (Stand 18.06.2026):

PunktRegelung
Höchstbetrag200.000 € je Vorhaben, davon höchstens 80.000 € Betriebsmittel; kein Mindestbetrag
Finanzierungsanteilbis zu 100 % des Fremd­finanzierungsbedarfs; kostet das Vorhaben mehr, finanzierst du den Rest selbst
Laufzeitbis fünf Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Jahr oder bis zehn Jahre mit höchstens zwei tilgungsfreien Jahren
Zinsfest für die gesamte Laufzeit, festgesetzt am Tag der Zusage
Haftungsfreistellung80 % für die Bank; bankübliche Sicherheiten bleiben nötig
Auszahlung100 %, in einer Summe oder in Teilen, Abruf innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage
Tilgungnach der Anlaufzeit in gleich hohen Monatsraten; vorzeitige Rückzahlung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Der Zinssatz ändert sich laufend mit dem Kapitalmarkt. Den tagesaktuellen Zins findest du in der KfW-Konditionenübersicht für das StartGeld (Programm 067). Beim StartGeld gilt ein Satz für alle, unabhängig von deiner Bonität, und er bleibt über die ganze Laufzeit fest. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Zusage.

Wer bekommt den KfW-Gründerkredit?

Den KfW-Gründerkredit StartGeld bekommen Gründerinnen, Gründer, Freiberufler sowie kleine Unternehmen, die seit weniger als fünf Jahren am Markt sind. Als Start zählt das Datum deines ersten Umsatzes. Gefördert wird ausdrücklich auch eine Gründung im Nebenerwerb.

Laut Merkblatt musst du außerdem diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Qualifikation: Du bringst die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation mit.
  • Leitung: Du führst das Unternehmen selbst und hast ausreichenden unternehmerischen Einfluss.
  • Kleines Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme nach EU-Definition.
  • Standort: Sitz und Vorhaben liegen in Deutschland.
  • Erfolgsaussicht: Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
  • Neustart: Eine erneute Gründung ist möglich, wenn aus einer früheren Selbstständigkeit keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.

Die KfW holt für jeden Antragsteller eine SCHUFA-Auskunft ein. Negative Einträge machen eine Zusage schwer, schließen sie aber nicht automatisch aus. Sprich offene Punkte früh mit deiner Bank an.

Welche weiteren KfW-Kredite gibt es für Gründer?

Neben dem StartGeld bietet die KfW zwei weitere Kredite, die für Gründungen infrage kommen. Für die meisten kleinen Gründungen bleibt das StartGeld aber der passende Einstieg.

ProgrammHöchstbetragBesonderheit
ERP-Gründerkredit StartGeld (067)200.000 €, davon höchstens 80.000 € Betriebsmittel80 % Haftungsfreistellung, auch im Nebenerwerb
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)500.000 € je Antragsteller, höchstens 35 % der förderfähigen Kosten100 % Garantie einer Bürgschaftsbank; Laufzeit bis zehn Jahre (zwei tilgungsfreie Jahre) oder bis 15 Jahre (fünf tilgungsfreie Jahre); laut Merkblatt nur im Haupterwerb
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)bis 25 Mio. €für größere Vorhaben; die optionale 50-%-Risikoübernahme (366) setzt Jahresabschlüsse aus zwei vollständigen Geschäftsjahren voraus

Beim Programm 077 übernimmt die Bürgschaftsbank das volle Risiko der Bank. Weitere Sicherheiten sind dann nicht nötig, du haftest aber persönlich. Weil der Kredit höchstens 35 % der Kosten deckt, ist er vor allem als Baustein in einer größeren Finanzierung gedacht, etwa bei einer Unternehmensnachfolge. Einen Überblick über alle Förderwege von Coaching bis Stipendium gibt der Ratgeber Fördermöglichkeiten für die Existenzgründung.

Wann passt der ERP-Förderkredit KMU (365 und 366)?

Der ERP-Förderkredit KMU passt, wenn dein Vorhaben größer ist als die 200.000 € des StartGelds oder wenn du schon einige Jahre am Markt bist. Er finanziert Investitionen und Betriebsmittel bis 25 Mio. €, mit Laufzeiten bis 20 Jahre und tilgungsfreien Anlaufjahren. Den Zins legt deine Bank nach Bonität und Sicherheiten in einer von neun Preisklassen fest.

  • Programm 365: Deine Bank trägt das volle Kreditrisiko. Das ist die Variante, die neu gegründete Unternehmen in der Regel bekommen.
  • Programm 366: Die KfW übernimmt 50 % des Risikos deiner Bank. Dafür brauchst du Jahresabschlüsse aus zwei vollständigen Geschäftsjahren.
  • Zins: ändert sich laufend und hängt von der Preisklasse ab. Den tagesaktuellen Zins findest du in der KfW-Konditionenübersicht für Programm 365 und für Programm 366.

Alle Einzelheiten zu Laufzeiten, Abruffristen und Preisklassen stehen im Ratgeber ERP-Förderkredit KMU. Alle Förderkredite von Bund und Ländern findest du in der Förderdatenbank.

Was tun, wenn Sicherheiten fehlen?

Fehlen dir Sicherheiten, helfen Bürgschaftsbanken und die Förderbanken der Länder. Beide sind darauf ausgerichtet, tragfähige Gründungen zu finanzieren, die bei der Bank allein an den Sicherheiten scheitern würden.

Bürgschaftsbanken

In jedem Bundesland gibt es eine Bürgschaftsbank. Sie bürgt gegenüber deiner Hausbank für einen Teil des Kredits. Wie hoch dieser Anteil ist, legt die Bürgschaftsbank deines Landes fest. Du haftest trotzdem für die volle Kreditsumme. Viele Bürgschaftsbanken bieten auch eine „Bürgschaft ohne Bank“ an: Du stellst den Antrag direkt, bekommst bei positiver Prüfung eine Zusage und gehst damit zur Bank. Grundlage ist dein Businessplan. Für die Bürgschaft fallen Gebühren an, deren Höhe die jeweilige Bürgschaftsbank festlegt.

Landesförderbanken

Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank, zum Beispiel die NRW.BANK, die WIBank in Hessen, die L-Bank in Baden-Württemberg oder die LfA in Bayern. Sie bieten eigene Gründungskredite und Mikrodarlehen für kleine Beträge. Auch hier läuft der Antrag meist über die Hausbank. Welche Programme in deinem Land gerade gelten, findest du im Ratgeber Fördermöglichkeiten und in der Förderdatenbank des Bundes.

Wie läuft der Antrag über die Hausbank?

Den KfW-Gründerkredit beantragst du bei einer Bank oder Sparkasse deiner Wahl, und zwar bevor du mit dem Vorhaben beginnst. Die KfW vergibt das Geld nicht direkt, sondern über die Bank. Fachleute nennen das Durchleitungsprinzip.

  1. Businessplan und Finanzplan fertigstellen. Die Bank will sehen, wofür du das Geld brauchst. Und sie will wissen, wie du Zins und Tilgung zahlst.
  2. Termin bei der Bank vereinbaren. Sag gleich, dass du den ERP-Gründerkredit StartGeld nutzen möchtest. Sprich ruhig mit mehreren Banken, nicht jede vergibt Förderkredite gern.
  3. Antrag stellen, bevor du startest. Unterschreibe keine Kauf-, Miet- oder Leasingverträge und löse keine Bestellungen aus, bevor der Antrag gestellt ist. Bereits begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen.
  4. Prüfung durch Bank und KfW. Die Bank prüft deine Unterlagen sowie Sicherheiten und reicht den Antrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Bonität und Förderfähigkeit.
  5. Zusage und Kreditvertrag. Nach der Zusage schließt du den Kreditvertrag mit deiner Bank. Der Zins wird am Tag der Zusage festgelegt.
  6. Abruf und Nachweis. Du rufst das Geld innerhalb von zwölf Monaten ab und weist der Bank nach, dass du es wie geplant verwendet hast.

Welche Unterlagen brauchst du für den KfW-Kredit?

Für den KfW-Kredit brauchst du vor allem einen überzeugenden Businessplan mit Finanzplan. Laut Merkblatt musst du die Schwerpunkte deiner Tätigkeit und die Erfolgsaussichten mit geeignetem Zahlenmaterial darlegen. Banken erwarten in der Regel:

  • Businessplan: Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt, Wettbewerb, Marketing und deine Qualifikation. Wie er aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Businessplan erstellen.
  • Finanzplan: Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilität und vor allem Liquidität für mindestens zwölf Monate. Anleitung im Ratgeber Finanzplan erstellen.
  • Lebenslauf, Nachweise: Ausbildung, Berufserfahrung, Zeugnisse oder Zertifikate, die deine fachliche und kaufmännische Eignung belegen.
  • Angebote: Kostenvoranschläge für die geplanten Investitionen.
  • KfW-Formulare: Selbsterklärung zur KMU-Definition, De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen und die Datenliste zu subventionserheblichen Tatsachen. Diese Formulare bekommst du über die Bank.
  • Selbstauskunft: private Einnahmen, Ausgaben, Vermögen sowie bestehende Kredite.

Eine Tragfähigkeits­bescheinigung verlangt die KfW nicht. Hast du für den Gründungszuschuss ohnehin die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, kann sie das Bankgespräch aber stützen.

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Lässt sich der KfW-Kredit mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld kombinieren?

Ja, der ERP-Gründerkredit StartGeld lässt sich laut KfW grundsätzlich mit anderen Fördermitteln wie Zuschüssen kombinieren. Nicht erlaubt ist ein zweiter KfW- oder ERP-Kredit für dasselbe Vorhaben.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, ist die Reihenfolge wichtig. Mit einem AVGS Gründercoaching erarbeitest du zuerst Businessplan und Finanzplan. Mit Arbeitslosengeld kannst du danach den Gründungszuschuss beantragen. Dafür brauchst du mindestens 150 Tage Restanspruch und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§ 93 SGB III). Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kommt das Einstiegsgeld infrage. Über beide Leistungen entscheiden Agentur oder Jobcenter im Einzelfall. Den Kredit beantragst du parallel bei der Bank, bevor du kaufst. Sprich mit dem Jobcenter ab, wie sich ein Kredit auf deine Leistungen auswirkt.

Ein Zuschuss für deinen Lebensunterhalt und ein Kredit für die Investitionen ergänzen sich gut. Die Bank sieht, dass deine privaten Kosten in der Anlaufzeit gedeckt sind, und der Kredit muss nicht auch noch deinen Lebensunterhalt tragen.

Wie bereitest du dich auf das Bankgespräch vor?

Gut vorbereitet bist du, wenn du jede Zahl in deinem Finanzplan erklären kannst. Die Bank fragt vor allem, ob du Zins und Tilgung aus dem laufenden Geschäft zahlen kannst. Außerdem will sie wissen, was passiert, wenn Umsätze später kommen als geplant.

  • Kapitalbedarf genau beziffern: Investitionen, Anlaufkosten und eine Reserve, statt einer runden Wunschsumme.
  • Eigenmittel zeigen: Auch ein kleiner eigener Beitrag zeigt, dass du selbst ins Risiko gehst.
  • Tilgungsfreie Zeit sinnvoll nutzen: In den ersten Monaten zahlst du nur Zinsen. Plane trotzdem, wann die Raten beginnen.
  • Vorsichtige Variante rechnen: Ein Szenario mit weniger Umsatz zeigt der Bank, dass du Risiken kennst.
  • Sicherheiten offen ansprechen: Was kannst du anbieten, wo könnte eine Bürgschaftsbank helfen?

Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass bereitest du genau das vor: In Modul 2 und Modul 3 entstehen Businessplan sowie Zahlen. In Modul 4 Finanzierung klären wir Kapitalbedarf, Förderkredite und das Bankgespräch. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall, über den Kredit entscheiden Bank und KfW. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über deine Finanzierung sprechen. Diese Seite ersetzt keine Finanz- oder Rechtsberatung.

Dr. Michael SendkerFragen dazu? Dein CoachDr. Michael SendkerCoach für Betriebswirtschaft und Finanzplanung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie viel Geld gibt es beim KfW StartGeld?

Beim ERP-Gründerkredit StartGeld sind bis zu 200.000 Euro je Vorhaben möglich. Davon dürfen höchstens 80.000 Euro auf Betriebsmittel wie laufende Kosten oder Warennachschub entfallen. Einen Mindestbetrag gibt es nicht.

Kann ich den KfW-Gründerkredit direkt bei der KfW beantragen?

Nein, den KfW-Gründerkredit beantragst du immer über einen Finanzierungspartner, also deine Hausbank, eine Sparkasse oder eine andere Bank. Die Bank prüft deinen Antrag, entscheidet über die Kreditvergabe und leitet ihn an die KfW weiter.

Brauche ich Eigenkapital für das StartGeld?

Eigenkapital ist beim StartGeld keine feste Voraussetzung. Laut KfW-Merkblatt sollst du vorhandene eigene Mittel aber nach Möglichkeit einbringen, weil sie in die Bonitätsbeurteilung einfließen.

Bekomme ich das StartGeld auch im Nebenerwerb?

Ja, das StartGeld fördert ausdrücklich auch Gründungen im Nebenerwerb. Gefördert werden außerdem Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind.

Was passiert, wenn ich schon vor dem Antrag gekauft habe?

Bereits begonnene Vorhaben fördert die KfW nicht. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Stell den Antrag deshalb bei deiner Bank, bevor du Kaufverträge unterschreibst oder Bestellungen auslöst.

Kann ich das StartGeld mit dem Gründungszuschuss kombinieren?

Ja, laut KfW-Merkblatt lässt sich das StartGeld grundsätzlich mit anderen Fördermitteln wie Zuschüssen kombinieren. Ausgeschlossen ist nur ein zweiter KfW- oder ERP-Kredit für dasselbe Vorhaben. Über den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Was mache ich, wenn mir Sicherheiten fehlen?

Fehlen dir bankübliche Sicherheiten, kann eine Bürgschaftsbank einspringen. Sie bürgt gegenüber der Hausbank für einen Teil des Kredits. Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) ist eine Garantie der Bürgschaftsbank sogar fester Bestandteil.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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