Homeoffice absetzen als Selbstständiger: Tagespauschale oder Arbeitszimmer
Viele Gründerinnen und Gründer arbeiten am Anfang von zu Hause. Steuerlich gibt es dafür seit 2023 zwei getrennte Wege: die Tagespauschale und das häusliche Arbeitszimmer. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen jeweils gelten, welche Kosten du ansetzen kannst und welche Fehler du vermeiden solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Tagespauschale: 6 € für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage.
- Kein eigener Raum nötig: Die Pauschale gilt auch für Küchentisch oder Arbeitsecke.
- Arbeitszimmer nur als Mittelpunkt: Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind seit 2023 nur abziehbar, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit ist.
- Dann zwei Möglichkeiten: die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 €.
- Entweder oder: Tagespauschale und Arbeitszimmer schließen sich für denselben Zeitraum aus.
- Arbeitsmittel extra: Laptop, Schreibtisch und Bürostuhl setzt du zusätzlich als Betriebsausgaben an.
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Zwei Wege, das Homeoffice abzusetzen
Seit 2023 unterscheidet das Steuerrecht klar zwischen zwei Regelungen in § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG. Sie werden oft vermischt, haben aber ganz unterschiedliche Voraussetzungen:
| Tagespauschale (Nr. 6c) | Häusliches Arbeitszimmer (Nr. 6b) | |
|---|---|---|
| Raum | kein eigener Raum nötig | abgeschlossener Raum, (nahezu) ausschließlich betrieblich genutzt |
| Voraussetzung | an dem Tag überwiegend zu Hause gearbeitet, keine auswärtige erste Betätigungsstätte aufgesucht | Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung |
| Betrag | 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr | tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 € |
| Nachweis | Aufzeichnung der Homeoffice-Tage | Fläche, Kosten, Nutzung des Raums |
Für die meisten Gründerinnen und Gründer ist die Tagespauschale der einfachere Weg. Das Arbeitszimmer kommt nur infrage, wenn du tatsächlich einen eigenen Raum hast und deine gesamte Tätigkeit im Kern dort stattfindet.
Die Tagespauschale: 6 € pro Tag
Für jeden Kalendertag, an dem du deine betriebliche Tätigkeit überwiegend in deiner Wohnung ausübst und keine außerhalb gelegene erste Betätigungsstätte aufsuchst, kannst du 6 € als Betriebsausgabe ansetzen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 € im Jahr, das entspricht 210 Tagen.
- Überwiegend heißt: Du arbeitest an dem Tag mehr Zeit zu Hause als auswärts. Ein Tag mit fünf Stunden am Schreibtisch und zwei Stunden beim Kunden zählt, ein Tag mit zwei Stunden zu Hause und fünf Stunden beim Kunden nicht.
- Kein anderer Arbeitsplatz: Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, darfst du die Pauschale auch an Tagen ansetzen, an denen du zusätzlich auswärts arbeitest. Das betrifft viele Solo-Selbstständige ohne eigenes Büro.
- Kein Raum nötig: Es spielt keine Rolle, ob du am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einem eigenen Zimmer arbeitest.
- Pro Person: Der Höchstbetrag gilt insgesamt, auch wenn du neben der Selbstständigkeit angestellt bist. Jeder Tag zählt nur einmal.
Die Pauschale deckt die Kosten für den Arbeitsplatz zu Hause ab, also anteilige Miete, Strom und Heizung. Sie mindert deinen Gewinn in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wie viel Steuer du dadurch tatsächlich sparst, hängt von deinem Einkommen ab. Im Gründungsjahr mit niedrigem Gewinn kann die Wirkung gering sein.
Das häusliche Arbeitszimmer: nur als Mittelpunkt
Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind seit 2023 nur noch abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Die früher mögliche Begrenzung auf 1.250 €, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, gibt es nicht mehr. Dieser Fall wird heute über die Tagespauschale abgedeckt.
Voraussetzungen
- Eigener Raum. Ein abgeschlossenes Zimmer in deiner Wohnung oder deinem Haus. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Schlafzimmer reicht nicht.
- Betriebliche Nutzung. Der Raum wird ausschließlich oder nahezu ausschließlich für die Arbeit genutzt. Gästebett, Fernseher oder Fitnessgerät sprechen dagegen.
- Mittelpunkt. Du übst dort die Tätigkeiten aus, die für deinen Beruf prägend sind. Eine Programmiererin, die zu Hause entwickelt, erfüllt das eher. Ein Handwerker, der nur Rechnungen schreibt und sonst auf Baustellen arbeitet, eher nicht.
Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale
Sind die Voraussetzungen erfüllt, hast du die Wahl: Du setzt die tatsächlichen Kosten an oder pauschal 1.260 € im Jahr. Die Jahrespauschale verringert sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen. Startest du zum Beispiel im April, sind es höchstens 945 €. Mit der Jahrespauschale sparst du dir die Kostenaufstellung, die Voraussetzungen musst du trotzdem erfüllen.
Welche Kosten zählen beim Arbeitszimmer?
Setzt du die tatsächlichen Kosten an, teilst du die Kosten der Wohnung in der Regel nach der Fläche auf: Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch die Wohnfläche.
| Kostenart | Behandlung |
|---|---|
| Kaltmiete | anteilig nach Fläche |
| Nebenkosten, Heizung, Strom, Wasser | anteilig nach Fläche |
| Bei Eigentum: Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen, Grundsteuer, Versicherungen | anteilig nach Fläche |
| Renovierung des Arbeitszimmers | voll, wenn sie nur diesen Raum betrifft |
| Ausstattung wie Tapete, Lampen, Vorhänge | gehört zu den Arbeitszimmerkosten |
| Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regal, Computer | unabhängig vom Arbeitszimmer als Betriebsausgabe |
Was unabhängig davon absetzbar ist
Egal ob Tagespauschale oder Arbeitszimmer: Einige Kosten setzt du immer zusätzlich als Betriebsausgaben an.
- Arbeitsmittel: Laptop, Monitor, Drucker, Schreibtisch, Bürostuhl. Bis 800 € netto sofort absetzbar, Computerhardware und Software mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr.
- Telefon und Internet: mit dem betrieblichen Anteil.
- Büromaterial und Software: voll.
Eine vollständige Übersicht findest du im Ratgeber Betriebsausgaben absetzen.
Welcher Weg passt zu dir?
Welcher Weg beim Homeoffice zu dir passt, hängt davon ab, ob du einen eigenen, ausschließlich betrieblich genutzten Raum als Mittelpunkt deiner Tätigkeit hast: Nur dann kommt das Arbeitszimmer infrage, sonst bleibt die Tagespauschale.
| Deine Situation | Möglicher Weg |
|---|---|
| Kein eigener Raum, Arbeit am Esstisch oder in einer Ecke | nur Tagespauschale |
| Eigener Raum, aber Arbeit überwiegend beim Kunden, im Laden oder auf Baustellen | Tagespauschale für die Tage, an denen die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Eigener Raum, ausschließlich betrieblich, Mittelpunkt der Tätigkeit | Arbeitszimmer: tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 € |
| Raum wird auch privat genutzt | kein Arbeitszimmer, nur Tagespauschale |
| Eigenes Büro außerhalb der Wohnung | Büromiete als Betriebsausgabe, Tagespauschale nur an Tagen, an denen du das Büro nicht aufsuchst und überwiegend zu Hause arbeitest |
Typische Fehler
Typische Fehler beim Absetzen des Homeoffice sind ein Arbeitszimmer ohne Mittelpunkt, Tagespauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig, fehlende oder widersprüchliche Aufzeichnungen, Mischnutzung sowie ein vergessener Blick in den Mietvertrag.
- Arbeitszimmer ohne Mittelpunkt: Ein eigener Raum allein reicht seit 2023 nicht mehr. Ohne Mittelpunkt bleibt nur die Tagespauschale.
- Beides gleichzeitig: Tagespauschale und Arbeitszimmerkosten für denselben Zeitraum schließen sich aus.
- Keine Aufzeichnung: Notiere deine Homeoffice-Tage laufend, nicht erst am Jahresende aus der Erinnerung.
- Mischnutzung: Ein Gästebett oder private Sachen im Arbeitszimmer können zur Aberkennung führen.
- Aufzeichnungen widersprechen sich: Wer 210 Homeoffice-Tage angibt, aber zugleich an vielen dieser Tage Fahrten zu Kunden abrechnet, muss mit Rückfragen rechnen. Halte Kalender, Fahrtenprotokoll und Rechnungen stimmig.
- Mietvertrag vergessen: Kundenverkehr oder Lager in der Wohnung kann eine Erlaubnis des Vermieters erfordern. Reine Schreibtischarbeit ist in der Regel unproblematisch.
Wie die Pauschale in deiner Steuererklärung landet, erklären wir dort. Im AVGS Gründercoaching klären wir in Modul 5 Unternehmensorganisation mit dir, wie du deinen Arbeitsplatz organisierst und welche Kosten in deinen Finanzplan gehören. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Kurz beantwortet
Brauche ich für die Tagespauschale ein eigenes Zimmer?
Nein, für die Tagespauschale brauchst du kein eigenes Zimmer. Die Tagespauschale bekommst du auch, wenn du am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeitest. Entscheidend ist, dass du an dem Tag überwiegend zu Hause arbeitest und keine auswärtige erste Betätigungsstätte aufsuchst.
Kann ich Tagespauschale und Arbeitszimmer kombinieren?
Nein, Tagespauschale und Arbeitszimmer kannst du nicht kombinieren. Setzt du die Kosten oder die Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer an, ist die Tagespauschale für denselben Zeitraum ausgeschlossen.
Wann ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner Tätigkeit?
Wenn du dort die Tätigkeiten ausübst, die für deinen Beruf prägend sind, und nicht nur Büroarbeit erledigst. Arbeitest du überwiegend beim Kunden, auf Baustellen oder in einem eigenen Laden, liegt der Mittelpunkt in der Regel woanders.
Gilt der Höchstbetrag von 1.260 € pro Tätigkeit?
Nein, er gilt pro Person und Jahr. Bist du zum Beispiel angestellt und nebenberuflich selbstständig, zählt jeder Homeoffice-Tag nur einmal, und insgesamt bleibt es bei höchstens 1.260 €.
Kann ich Schreibtisch und Bürostuhl absetzen, wenn ich nur die Tagespauschale nutze?
Ja, Schreibtisch und Bürostuhl kannst du auch bei der Tagespauschale absetzen. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Laptop oder Monitor sind eigene Betriebsausgaben und werden nicht von der Pauschale abgegolten.
Wie weise ich meine Homeoffice-Tage nach?
Ein einfacher Kalender oder eine Liste mit Datum und Arbeitsort genügt in der Regel. Wichtig ist, dass sie zu deinen übrigen Unterlagen passt, etwa zu Fahrtenprotokoll und Kundenterminen.
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