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Businessplan für AVGS und Gründungszuschuss: Was die Agentur wirklich sehen will

Für eine geförderte Gründung brauchst du einen Businessplan, aber nicht für jeden Schritt den gleichen. Für den AVGS reicht eine klare Idee, für den Gründungszuschuss braucht es einen vollständigen Plan mit Tragfähigkeits­bescheinigung. Hier erfährst du, wann welcher Nachweis fällig ist, was Agentur und fachkundige Stelle prüfen und wie du einen Plan schreibst, der überzeugt.

Das Wichtigste in Kürze

  • AVGS: Für den Gutschein brauchst du noch keinen Businessplan und keine Tragfähigkeits­bescheinigung. Eine klare Idee reicht, der Plan entsteht im Coaching.
  • Gründungszuschuss: Hier sind Businessplan, Finanzplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle Pflicht (§ 93 SGB III).
  • Einstiegsgeld: Jobcenter verlangen meist ebenfalls einen Plan und oft eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit.
  • Kernfrage: Kannst du nach der Anlaufzeit dauerhaft von deiner Selbstständigkeit leben?
  • Entscheidend: nachvollziehbare Zahlen, vollständige Kosten und eine überzeugende Darstellung deiner Qualifikation.

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Wann brauchst du welchen Nachweis?

Viele verwechseln die Schritte, und das führt zu unnötigem Stress. Die Reihenfolge ist klar: Erst gibt es den Gutschein für das Coaching, dann entsteht im Coaching der Businessplan, dann prüft eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit, und erst danach stellst du den Antrag auf Gründungszuschuss.

SchrittWas du brauchstWer prüft
AVGS beantragenkonkrete Gründungsidee, ggf. Angebot eines TrägersAnsprechpartner/in bei Agentur oder Jobcenter
AVGS GründercoachingGutschein; Businessplan und Finanzplan entstehen hierCoach und Träger
Tragfähigkeits­bescheinigungfertiger Businessplan mit Finanzplan, Lebenslauffachkundige Stelle
Gründungszuschuss beantragenBusinessplan, Finanzplan, Tragfähigkeits­bescheinigung, QualifikationsnachweiseAgentur für Arbeit
Einstiegsgeld beantragenBusinessplan, Finanzplan, oft Stellungnahme zur TragfähigkeitJobcenter

Was prüfen Agentur und fachkundige Stelle?

Ein Plan für die Förderung unterscheidet sich von einem Plan für Investoren oder einen großen Bankkredit. Im Mittelpunkt steht nicht die Wachstumsgeschichte, sondern eine nüchterne Frage: Ist die Gründung tragfähig? Kannst du nach einer Anlaufzeit deinen Lebensunterhalt dauerhaft aus dem Gewinn bestreiten?

§ 93 SGB III verlangt für den Gründungszuschuss zwei Nachweise: die Tragfähigkeit, bestätigt durch eine fachkundige Stelle, und deine Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit. Als fachkundige Stellen nennt das Gesetz insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Was eine solche Stellungnahme enthält, erklärt der Ratgeber fachkundige Stellungnahme.

  • Die Person: Bringst du Erfahrung, Qualifikation und Kontakte mit, die zum Vorhaben passen?
  • Das Angebot: Ist klar, was du verkaufst, an wen und zu welchem Preis?
  • Der Markt: Gibt es genug Nachfrage, und wie gewinnst du die ersten Kunden?
  • Die Zahlen: Sind Umsätze hergeleitet und alle Kosten erfasst, auch die privaten?
  • Das Ergebnis: Bleibt nach Steuern und Sozialversicherung genug zum Leben?

Eine feste Einkommensgrenze steht nicht im Gesetz. Die fachkundige Stelle bewertet deinen Fall im Zusammenhang, also deine Lebenshaltungskosten, deine Familie und die Entwicklung über die ersten Jahre.

Die Kapitel deines Businessplans

Ein guter Förder-Businessplan folgt einer klaren Gliederung. Diese Kapitel solltest du abdecken:

  1. Zusammenfassung. Eine Seite: Idee, Zielgruppe, Startzeitpunkt, Kapitalbedarf und erwarteter Gewinn. Schreib sie zum Schluss.
  2. Gründerprofil. Ausbildung, Berufserfahrung, Branchenkenntnis, Zertifikate. Erkläre, warum gerade du dieses Geschäft führen kannst. Lebenslauf und Nachweise kommen in den Anhang.
  3. Angebot. Was bietest du an, welches Problem löst du, wie sieht ein typischer Auftrag aus? Schreib so, dass auch jemand ohne Branchenwissen es versteht.
  4. Markt und Zielgruppe. Wer sind deine Kunden, wo findest du sie, wie groß ist die Nachfrage in deinem Einzugsgebiet oder online?
  5. Wettbewerb. Wer bietet Ähnliches an, und warum sollten Kunden zu dir kommen?
  6. Marketing und Vertrieb. Wie gewinnst du die ersten Kunden? Konkrete Kanäle, Kontakte und Maßnahmen sind überzeugender als allgemeine Aussagen.
  7. Organisation und Rechtsform. Rechtsform, Standort, Genehmigungen, Versicherungen, Partner. Hilfe bei der Wahl gibt der Ratgeber Rechtsformen im Vergleich.
  8. Chancen und Risiken. Was kann schiefgehen, und wie reagierst du darauf?
  9. Finanzplan. Der Teil, auf den es am meisten ankommt. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Wie du jedes Kapitel aufbaust, zeigt der Ratgeber Businessplan erstellen.

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Der Finanzplan: das entscheidende Kapitel

Im Finanzplan zeigt sich, ob deine Gründung trägt. Text und Zahlen müssen zusammenpassen: Wenn du im Marketingteil zehn Neukunden im Quartal planst, muss sich das im Umsatz wiederfinden.

BestandteilInhalt
KapitalbedarfAnschaffungen, Gründungskosten, Anlaufkosten und eine Reserve
FinanzierungEigenmittel, Förderung, Kredite
Umsatzplanunghergeleitet aus Preisen, Auftragszahl und Auslastung
RentabilitätUmsatz minus betriebliche Kosten ergibt den Gewinn, meist für drei Jahre
Liquiditätmonatlich für das erste Jahr: Reicht das Geld auf dem Konto jederzeit?
Private KostenMiete, Lebenshaltung, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Steuern

Der häufigste Fehler ist ein Umsatz, der einfach angenommen wird. Leite ihn her: Wie viele Stunden kannst du realistisch verkaufen, zu welchem Preis, ab wann? Plane eine Anlaufphase ein, in der die Umsätze erst wachsen. Ebenso häufig fehlen Kosten, etwa die Krankenversicherung, die 2026 in der gesetzlichen Versicherung mindestens rund 270 bis 290 € im Monat kostet. Details stehen in den Ratgebern Finanzplan erstellen und Krankenversicherung für Selbstständige. Wie du einen Preis festlegst, der alle Kosten deckt, zeigt der Ratgeber Stundensatz berechnen.

Typische Gründe für Zweifel an der Tragfähigkeit

Zweifel an der Tragfähigkeit entstehen meist durch Zahlen ohne Herleitung, unvollständige Kosten, eine unklare Qualifikation, einen fehlenden Weg zu Kunden, Widersprüche zwischen Text und Zahlen oder zu wenig Reserve.

  • Zahlen ohne Herleitung: Umsätze, die nicht erklärt werden, wirken wie Wunschdenken.
  • Unvollständige Kosten: Krankenversicherung, Steuern, Altersvorsorge oder private Lebenshaltung fehlen.
  • Unklare Qualifikation: Wenn nicht erkennbar ist, warum du das kannst, fehlt ein zentrales Argument. Belege Erfahrung mit Zeugnissen, Zertifikaten und Beispielen.
  • Kein Weg zu Kunden: Ein Markt ist da, aber wie kommen die Kunden zu dir? Erste Gespräche, Anfragen oder Absichtserklärungen stärken den Plan.
  • Text und Zahlen widersprechen sich: Was im Plan steht, muss sich im Finanzteil wiederfinden.
  • Zu wenig Reserve: Ohne Puffer kann schon ein schwacher Monat die Gründung gefährden.

Wird dein Antrag auf Gründungszuschuss trotzdem abgelehnt, lies die Begründung genau und bessere gezielt nach. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Unterschiede bei Agentur und Jobcenter

Beim Gründungszuschuss ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle gesetzlich vorgeschrieben. Beim Einstiegsgeld nach § 16b SGB II steht das so nicht im Gesetz. Jobcenter verlangen aber in der Praxis meist einen Businessplan und häufig eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Für Zuschüsse zu Sachmitteln nach § 16c SGB II soll das Jobcenter eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Was dein Jobcenter braucht, klärst du am besten früh. Mehr dazu im Ratgeber Einstiegsgeld.

Beim Jobcenter steht oft zusätzlich die Frage im Raum, ob deine Hilfebedürftigkeit durch die Gründung dauerhaft endet oder sich zumindest verringert. Zeige im Plan deshalb klar, ab wann du ohne Grundsicherung (früher Bürgergeld) auskommen willst.

Den Businessplan im AVGS Gründercoaching erarbeiten

Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass entsteht dein Businessplan Schritt für Schritt: Textteil, Finanzplan, Marketing und Organisation. Das Coaching läuft 1:1 online und bundesweit, mit bis zu 125 Unterrichtseinheiten in neun Modulen. Du schreibst den Plan mit unserer Unterstützung selbst, damit du ihn bei Agentur, Jobcenter und fachkundiger Stelle sicher vertreten kannst. Über die Förderung entscheidet immer die Behörde im Einzelfall. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo du stehst und was dein Plan noch braucht.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich für den AVGS schon einen Businessplan?

Nein, für den AVGS brauchst du noch keinen Businessplan. Für den Gutschein reicht eine konkrete Gründungsidee, die du im Gespräch gut erklären kannst. Der Businessplan entsteht im Gründungscoaching.

Wann brauche ich die Tragfähigkeits­bescheinigung?

Für den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit. Auch Jobcenter verlangen beim Einstiegsgeld oft eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Für den AVGS-Antrag brauchst du sie nicht.

Wie viele Seiten muss der Businessplan haben?

Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Wichtiger als die Länge ist, dass Text und Zahlen zusammenpassen und eine fremde Person dein Vorhaben schnell versteht. Viele Pläne kommen mit 15 bis 25 Seiten plus Finanzteil aus.

Für wie viele Jahre muss ich planen?

Üblich sind drei Jahre, das erste Jahr monatlich, die Folgejahre mindestens jährlich. Was deine fachkundige Stelle oder die Agentur genau sehen will, klärst du am besten vorher.

Muss ich den Businessplan selbst schreiben?

Du musst ihn verstehen und vertreten können, denn Agentur und fachkundige Stelle stellen Rückfragen. Unterstützung bei Struktur, Zahlen und Formulierung ist erlaubt und sinnvoll, zum Beispiel im AVGS Gründercoaching.

Wie viel muss ich laut Plan verdienen?

Eine feste Grenze steht nicht im Gesetz. Die fachkundige Stelle prüft, ob du nach einer Anlaufzeit deinen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern aus dem Gewinn bestreiten kannst.

Ist eine positive Tragfähigkeits­bescheinigung eine Förderzusage?

Nein, eine positive Tragfähigkeits­bescheinigung ist keine Förderzusage. Sie ist eine wichtige Voraussetzung, aber über den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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