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Kundengewinnung: So gewinnst du als Gründer deine ersten Kunden

Die beste Geschäftsidee nützt nichts ohne zahlende Kunden. Gerade die ersten Aufträge sind schwer, weil dir noch Referenzen, Bekanntheit und Routine fehlen. Hier erfährst du, wie du über Netzwerk, Empfehlungen, Kooperationen und lokale Sichtbarkeit an erste Kunden kommst, wie du aktiv akquirierst und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Das Wichtigste in Kürze

Einwilligung
nötig für Werbeanrufe bei Privatpersonen und für Werbe-E-Mails (§ 7 Abs. 2 UWG)
5 Jahre
Aufbewahrung des Nachweises einer Einwilligung in Telefonwerbung (§ 7a UWG)
4 Bedingungen
für E-Mail-Werbung an Bestandskunden ohne gesonderte Einwilligung (§ 7 Abs. 3 UWG)
  • Netzwerk zuerst: Die ersten Aufträge kommen meist aus persönlichen und beruflichen Kontakten.
  • Empfehlungen aktiv erfragen: Zufriedene Kunden empfehlen dich, wenn du sie darum bittest.
  • Kooperationen: Partner mit derselben Zielgruppe bringen dir Kunden, die schon Vertrauen mitbringen.
  • Lokal sichtbar werden: Google-Unternehmensprofil, Website, Präsenz vor Ort.
  • Akquise mit Grenzen: Werbeanrufe bei Privatpersonen und Werbe-E-Mails nur mit Einwilligung (§ 7 UWG).

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Wo findest du als Gründer deine ersten Kunden?

Deine ersten Kunden findest du am wahrscheinlichsten dort, wo man dich schon kennt oder wo jemand für dich bürgt: im eigenen Netzwerk, über Empfehlungen und über Partner mit derselben Zielgruppe. Fremde Menschen kaufen am Anfang seltener, weil dir Referenzen fehlen.

Bevor du loslegst, brauchst du zwei Dinge: eine klare Zielgruppe und ein Angebot, das du in einem Satz erklären kannst. Das Existenz­gründungsportal des Bundes empfiehlt, für jede Kundengruppe ein möglichst genaues Profil zu erstellen. Wer genau weiß, wen er sucht, findet diese Menschen auch schneller. Wie du Zielgruppe, Kanäle und Budget planst, zeigt der Ratgeber Marketingplan erstellen.

Eine ausführliche Liste mit Kosten und erstem Schritt je Idee bieten die 52 Ideen zur Kundengewinnung. Für einzelne Branchen gibt es eigene Ratgeber: Kunden gewinnen im Handwerk, Kunden gewinnen für Reinigung und Hausmeisterservice, Kunden gewinnen in Pflege und Alltagsbegleitung, Kunden gewinnen als Coach und Berater sowie Kunden gewinnen in Gastronomie und Einzelhandel.

Wie nutzt du dein Netzwerk richtig?

Dein Netzwerk nutzt du richtig, wenn du gezielt und konkret erzählst, was du anbietest und wem du hilfst. Ein allgemeines „Ich habe mich selbstständig gemacht“ bringt wenig, eine klare Bitte dagegen viel.

  1. Liste anlegen. Schreib alle Kontakte auf: frühere Kollegen, Kunden und Vorgesetzte, Freunde, Familie, Vereine, Nachbarn, Ehemalige aus Ausbildung oder Studium. Fünfzig bis hundert Namen kommen schnell zusammen.
  2. Persönlich informieren. Schreib jedem Kontakt eine kurze, persönliche Nachricht statt einer Rundmail. Sag, was du machst, für wen und woran man einen passenden Kunden erkennt.
  3. Konkret bitten. „Kennst du jemanden, der gerade …?“ funktioniert besser als „Sag Bescheid, wenn du was hörst“.
  4. Nachfassen. Melde dich nach einigen Wochen wieder, erzähl von einem ersten Projekt und bedanke dich für Hinweise.

Neue Kontakte entstehen auf Veranstaltungen von IHK, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung oder Gründernetzwerken, in Fachverbänden und lokalen Unternehmerrunden. Wähle zwei, drei Formate, in denen deine Zielgruppe wirklich vertreten ist, und geh regelmäßig hin. Für die Vorstellung in 30 Sekunden hilft der Elevator Pitch.

Wie bekommst du mehr Empfehlungen?

Mehr Empfehlungen bekommst du, wenn du sehr gute Arbeit lieferst und deine zufriedenen Kunden ausdrücklich darum bittest. Die meisten Menschen empfehlen gern, denken aber nicht von selbst daran.

  • Richtiger Zeitpunkt: direkt nach einem gelungenen Auftrag, wenn der Kunde sich bedankt.
  • Einfach machen: Gib einen kurzen Text oder Link mit, den der Kunde weiterleiten kann.
  • Bewertungen erbitten: Bitte zufriedene Kunden um eine ehrliche Bewertung, etwa im Google-Unternehmensprofil. Gekaufte oder gefälschte Bewertungen sind unzulässig.
  • Referenzen sammeln: Frag, ob du den Auftrag mit Namen als Referenz nennen darfst.
  • Danke sagen: Bedanke dich bei jedem, der dich empfiehlt, auch wenn kein Auftrag daraus wird.

Wie findest du Kooperationspartner?

Gute Kooperationspartner sind Unternehmen, die dieselbe Zielgruppe ansprechen wie du, aber nicht mit dir konkurrieren. Sie können dich empfehlen, gemeinsame Angebote schnüren oder dich bei ihren Kunden vorstellen.

Beispiele: Eine Fotografin arbeitet mit Hochzeitsplanern zusammen, ein Elektriker mit Malerbetrieben, eine Steuerberaterin mit Gründungscoaches, ein Fitnesstrainer mit Physiotherapiepraxen. Überleg, wer deine Kunden vor oder nach dir betreut, und sprich diese Betriebe direkt an. Biete etwas an, statt nur um Aufträge zu bitten, zum Beispiel einen Fachvortrag für deren Kunden oder gegenseitige Empfehlungen.

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Wie wirst du lokal sichtbar?

Lokal sichtbar wirst du vor allem über die Orte, an denen Menschen nach Anbietern in ihrer Nähe suchen: die Suchmaschine, Kartendienste, Empfehlungen und deine Präsenz vor Ort. Gerade für Handwerk, Gastronomie, Gesundheit und lokale Dienstleistungen ist das oft der wichtigste Kanal.

  • Google-Unternehmensprofil: vollständig ausfüllen mit Kategorie, Leistungen, Öffnungszeiten, Fotos und Kontaktdaten.
  • Website: eine klare Seite mit Angebot, Region, Preisen oder Preisrahmen, Referenzen und Kontakt, siehe Website mit KI erstellen.
  • Impressum und Datenschutz: Pflicht für jede geschäftliche Website, siehe Impressum und Datenschutz.
  • Präsenz vor Ort: Schild, Fahrzeugbeschriftung, Aushänge, lokale Veranstaltungen oder Vereinssponsoring.
  • Lokale Medien: Eine Gründung ist für Lokalzeitungen und Stadtmagazine oft eine Nachricht wert.

Wie akquirierst du aktiv, ohne gegen Regeln zu verstoßen?

Aktiv akquirieren darfst du, solange du die Grenzen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einhältst. Am wichtigsten ist § 7 UWG, der Werbung per Telefon und E-Mail regelt.

WegPrivatpersonenUnternehmen
Werbeanrufnur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, die du dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren musst (§ 7 Abs. 2, § 7a UWG)mit mindestens mutmaßlicher Einwilligung, also erkennbarem Interesse am Angebot
Werbe-E-Mail, Faxnur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligungebenfalls nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung
E-Mail an Bestandskundenohne gesonderte Einwilligung möglich, wenn du die Adresse beim Verkauf erhalten hast, für eigene ähnliche Angebote wirbst, der Kunde nicht widersprochen hat und du bei jeder Nachricht auf das Widerspruchsrecht hinweist (§ 7 Abs. 3 UWG)
Brief, persönlicher Besuch, Messegrundsätzlich zulässig, solange der Empfänger nicht erkennbar widersprochen hat

Verstöße können Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden nach sich ziehen, siehe Abmahnung. Wie du Kaltakquise im Detail rechtssicher angehst, erklärt der Ratgeber Kaltakquise. Auch beim Umgang mit Kundendaten gilt der Datenschutz.

Gute Akquise beginnt mit Recherche: Wer passt wirklich zu deinem Angebot, und welchen konkreten Anlass gibt es für die Ansprache? Ein persönlicher, gut vorbereiteter Kontakt wirkt besser als hundert Standardnachrichten. Öffentliche Auftraggeber schreiben Aufträge aus, die du zum Beispiel über service.bund.de findest.

Wie wird aus einer Anfrage ein Auftrag?

Aus einer Anfrage wird ein Auftrag, wenn du schnell reagierst, genau nachfragst und ein klares, verständliches Angebot machst. Viele Gründer verlieren Aufträge nicht am Preis, sondern an langsamen oder unklaren Antworten.

  • Schnell antworten: Melde dich möglichst noch am selben Tag, wenigstens mit einer kurzen Bestätigung.
  • Bedarf klären: Frag nach Ziel, Umfang, Zeitrahmen und Budget, bevor du ein Angebot schreibst.
  • Klares Angebot: Leistung, Preis, Termine und nächster Schritt auf einen Blick, siehe Angebot schreiben.
  • Preis halten: Ein durchdachter Preis lässt sich leichter begründen als ein spontaner Rabatt, siehe Preiskalkulation.
  • Nachfassen: Frag nach einigen Tagen freundlich nach, ob noch Fragen offen sind.

Halte fest, woher jede Anfrage kam. Nach einigen Wochen siehst du, welche Wege dir wirklich Kunden bringen, und kannst deine Zeit gezielt dort einsetzen.

Kundengewinnung im Gründercoaching

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, hängt viel davon ab, wie schnell die ersten Umsätze kommen. Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld können dich bei Bewilligung in der Anlaufzeit absichern. Welche Förderung für dich infrage kommt, zeigt dir der Fördercheck.

Im AVGS Gründercoaching entwickeln wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung mit dir eine Strategie für deine ersten Kunden, vom Netzwerk bis zum Angebot. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Ohne Gutschein unterstützt dich das Marketing-Coaching. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie gewinne ich als Gründer meine ersten Kunden?

Die ersten Kunden kommen meist aus deinem persönlichen und beruflichen Netzwerk, über Empfehlungen und über Kooperationen mit Partnern, die dieselbe Zielgruppe haben. Wichtig ist, dass du konkret sagst, was du anbietest und für wen. Ergänzend helfen lokale Sichtbarkeit und gezielte, rechtlich saubere Akquise.

Darf ich potenzielle Kunden einfach anrufen?

Privatpersonen darfst du zu Werbezwecken nur mit ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung anrufen (§ 7 Abs. 2 UWG). Bei Unternehmen reicht eine mutmaßliche Einwilligung, also ein konkretes, erkennbares Interesse an deinem Angebot. Pauschale Kaltanrufe ohne diesen Bezug sind riskant.

Darf ich Werbe-E-Mails an Firmen schicken?

Nein, Werbung per E-Mail braucht grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers, auch bei Unternehmen (§ 7 Abs. 2 UWG). Eine Ausnahme gilt für Bestandskunden, wenn du die Adresse beim Verkauf erhalten hast, für ähnliche eigene Angebote wirbst und die weiteren Bedingungen des § 7 Abs. 3 UWG erfüllst.

Wie bekomme ich mehr Empfehlungen?

Empfehlungen bekommst du vor allem, wenn du gute Arbeit lieferst und aktiv danach fragst. Der beste Zeitpunkt ist direkt nach einem erfolgreichen Auftrag, wenn der Kunde zufrieden ist. Mach es ihm leicht, etwa mit einem kurzen Text, den er weitergeben kann, oder der Bitte um eine Bewertung.

Soll ich am Anfang mit Rabatten arbeiten?

Rabatte können den Einstieg erleichtern, setzen aber schnell einen niedrigen Preisanker, den du später schwer anheben kannst. Besser ist ein klar begrenztes Einstiegsangebot oder ein kleines Paket zum Kennenlernen. Kalkuliere in jedem Fall, ob sich der Auftrag noch für dich rechnet.

Wie lange dauert es, bis die ersten Kunden kommen?

Das hängt stark von Branche, Angebot und Vorarbeit ab. Wer schon vor dem Start mit möglichen Kunden spricht, ein Netzwerk hat und konkrete Angebote macht, gewinnt erste Aufträge meist schneller. Plane in deinem Finanzplan trotzdem eine Anlaufzeit mit geringeren Umsätzen ein.

Lohnen sich öffentliche Aufträge für Gründer?

Öffentliche Aufträge können sich lohnen, weil Behörden verlässlich zahlen. Ausschreibungen findest du zum Beispiel über service.bund.de und die Vergabeplattformen der Länder. Die Anforderungen an Unterlagen und Nachweise sind aber oft hoch, kleinere Aufträge sind für den Einstieg meist realistischer.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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