Firmenkompass

Gewerbeanmeldung: Ablauf, Kosten und Unterlagen Schritt für Schritt

Wer ein Gewerbe betreibt, muss es beim Gewerbeamt anzeigen, und zwar spätestens mit dem Start. Die Anmeldung selbst ist meist schnell erledigt. Wichtig sind die Vorbereitung, die richtige Beschreibung deiner Tätigkeit und die Pflichten danach. Hier erfährst du, wer ein Gewerbe anmelden muss, was du brauchst, was es kostet und warum der Zeitpunkt bei einer Förderung entscheidend ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer: alle, die ein Gewerbe betreiben, auch im Nebenerwerb. Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt.
  • Wann: gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit (§ 14 GewO). Wer zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld.
  • Wo: beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der dein Betrieb seinen Sitz hat, vielerorts auch online.
  • Kosten: je nach Kommune meist 20 bis 60 €.
  • Danach: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER innerhalb eines Monats, Kammer, Berufsgenossenschaft, Versicherungen.
  • Förderung: Bei AVGS und Gründungszuschuss hauptberuflich erst anmelden, wenn das Coaching vorbei und der Antrag gestellt ist.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Tipp: Der Gründungsfahrplan stellt dir alle Anmeldungen, Erlaubnisse und Fristen für deine Branche in der richtigen Reihenfolge zusammen, kostenlos und als PDF.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die nicht zu den freien Berufen, zur Land- und Forstwirtschaft oder zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört. Dazu zählen Handel, Handwerk, Gastronomie, viele Dienstleistungen und der Onlinehandel. Wer ein Gewerbe beginnt, muss das dem Gewerbeamt anzeigen (§ 14 GewO). Das gilt auch, wenn du es nur nebenberuflich betreibst. Was im Nebenerwerb sonst noch gilt, steht im Ratgeber Nebengewerbe anmelden; ob deine Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe ist, klärt Freiberufler oder Gewerbe?.

GewerbeFreier Beruf
BeispieleHandel, Handwerk, Gastronomie, Onlineshop, viele DienstleistungenKatalogberufe wie Ärztin, Ingenieur, Journalistin, Übersetzer sowie wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten (§ 18 EStG)
AnmeldungGewerbeamt, danach Finanzamtnur Finanzamt
Gewerbesteuerja, mit Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag für Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften (§ 11 GewStG)nein
KammerPflichtmitglied bei IHK oder Handwerkskammerkeine, teils eigene Berufskammer

Die Grenze ist nicht immer eindeutig. Viele Coaches, IT-Dienstleister oder Marketingberaterinnen gehen von einem freien Beruf aus, das Finanzamt sieht es aber anders. Beschreibe deine Tätigkeit im Zweifel genau und lass sie von einer Steuerberatung einschätzen. Mehr zur Abgrenzung im Ratgeber Einzelunternehmen gründen.

Welche Unterlagen brauchst du?

Was genau verlangt wird, hängt von Kommune, Tätigkeit und Rechtsform ab. In der Regel brauchst du:

  • Personalausweis oder Reisepass, bei einem Reisepass oft zusätzlich eine Meldebescheinigung,
  • Aufenthaltstitel, wenn du nicht aus der EU kommst, mit der Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit,
  • Erlaubnis oder Nachweis bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, etwa in der Versicherungs- oder Immobilienvermittlung, im Bewachungsgewerbe oder in der Gastronomie,
  • Handwerkskarte oder Eintragung in die Handwerksrolle bei zulassungspflichtigen Handwerken,
  • Handelsregisterauszug bei GmbH, UG oder eingetragenem Kaufmann, bei Gesellschaften oft auch den Gesellschaftsvertrag,
  • Vollmacht, wenn jemand anderes die Anmeldung für dich erledigt.

Ob deine Tätigkeit eine Erlaubnis braucht, klärst du am besten vorab mit der IHK, der Handwerkskammer oder dem Gewerbeamt. Ohne erforderliche Erlaubnis darfst du nicht starten, auch wenn die Gewerbeanzeige angenommen wurde.

Wann brauchst du ein Führungszeugnis für die Gewerbeanmeldung?

Ein Führungszeugnis brauchst du, wenn deine Tätigkeit erlaubnispflichtig oder überwachungsbedürftig ist. Für ein gewöhnliches Gewerbe wie einen Onlineshop, eine Agentur oder einen Handwerksbetrieb ohne Sondererlaubnis verlangt das Gewerbeamt in der Regel keines. Bei bestimmten Tätigkeiten prüft die Behörde dagegen deine Zuverlässigkeit, und dafür sieht sie sich das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentral­register an.

TätigkeitVorschriftWas gilt
Schaustellungen von Personen in eigenen Geschäftsräumen§ 33a GewOErlaubnis nötig
Bewachungsgewerbe, etwa Sicherheits- und Objektschutzdienste§ 34a GewOErlaubnis nötig
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter§ 34c GewOErlaubnis nötig
Versicherungs­vermittler und Versicherungsberater§ 34d GewOErlaubnis der IHK nötig
Finanzanlagen­vermittler§ 34f GewOErlaubnis nötig
Überwachungsbedürftige Gewerbe, etwa An- und Verkauf hochwertiger Gebrauchtwaren, Auskunfteien und Detekteien, Partnervermittlung, Reisebüros, Schlüsseldienste§ 38 GewOkeine Erlaubnis, aber Zuverlässigkeitsprüfung direkt nach der Anmeldung

Bei den überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 GewO musst du das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentral­register unverzüglich nach der Anmeldung selbst beantragen. Tust du das nicht, holt die Behörde beides von Amts wegen ein. Bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gehören die Nachweise zum Erlaubnisantrag. Die Liste oben ist nicht vollständig. Welche Unterlagen genau nötig sind, sagt dir dein Gewerbeamt oder bei Vermittlern die IHK.

Führungszeugnis und Gewerbezentral­register beantragen

  1. Richtige Belegart wählen. Für das Gewerbeamt beantragst du ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, die sogenannte Belegart O (§ 30 Abs. 5 BZRG). Es wird direkt an die Behörde geschickt, nicht an dich. Im Antrag gibst du dafür Anschrift der Behörde, Verwendungszweck und, falls vorhanden, das Aktenzeichen an.
  2. Auskunft aus dem Gewerbezentral­register dazu beantragen. Sie ist ein eigenes Dokument (§ 150 GewO). Darin stehen Verwaltungsentscheidungen und Bußgelder, die mit einer gewerblichen Tätigkeit zusammenhängen (§ 149 Abs. 2 GewO). Auch sie kann für eine Gewerbeerlaubnis oder die Prüfung nach § 38 GewO direkt an die Behörde gehen.
  3. Persönlich oder online beantragen. Persönlich stellst du den Antrag bei deiner Meldebehörde, meist im Bürgeramt, mit Personalausweis oder Reisepass. Online geht es über das Portal des Bundesamts für Justiz mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels und einem NFC-fähigen Smartphone. Online bezahlst du per Kreditkarte.
  4. Gebühr zahlen. Das Führungszeugnis kostet 13 €, die Auskunft aus dem Gewerbezentral­register ebenfalls 13 € (Stand Oktober 2026, Justiz­verwaltungskosten­gesetz, Nr. 1130 und 1132).

Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt

Ein Gewerbe meldest du an, indem du das zuständige Gewerbeamt findest, die bundesweit einheitliche Gewerbeanzeige ausfüllst, deine Tätigkeit beschreibst, die Gebühr zahlst und die Empfangsbescheinigung aufbewahrst.

  1. Zuständiges Gewerbeamt finden. Zuständig ist die Gemeinde, in der dein Betrieb seinen Sitz hat. Arbeitest du von zu Hause, ist das in der Regel deine Wohnortgemeinde. Je nach Ort heißt die Stelle Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Bürgeramt.
  2. Formular ausfüllen. Die Gewerbeanzeige ist bundesweit einheitlich aufgebaut. Du gibst Name, Anschrift, Rechtsform, Betriebsstätte, Beginn und eine Beschreibung deiner Tätigkeit an. Viele Kommunen bieten das Formular online an.
  3. Tätigkeit beschreiben. Formuliere so, dass klar ist, was du tust, und so weit, dass naheliegende Erweiterungen abgedeckt sind. Sehr allgemeine Angaben werden manchmal nicht akzeptiert. Kommt später eine neue Tätigkeit dazu, meldest du sie um.
  4. Anmeldung einreichen und Gebühr zahlen. Persönlich, per Post oder online. Die Gebühr liegt je nach Kommune meist zwischen 20 und 60 €.
  5. Empfangsbescheinigung erhalten. Das Gewerbeamt bestätigt den Eingang deiner Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 GewO). Diese Bescheinigung wird oft „Gewerbeschein“ genannt. Bewahre sie gut auf, Banken und Lieferanten fragen danach.

Ausfüllhilfe für das Formular GewA 1

Für die Gewerbeanmeldung nutzt jede Gemeinde das bundeseinheitliche Formular GewA 1 mit 33 Feldern, und unsere kostenlose Ausfüllhilfe erklärt jedes Feld mit Beispielen für die Tätigkeitsbeschreibung.

Das amtliche Muster steht in Anlage 1 der Gewerbeanzeige­verordnung. Ausfüllen und einreichen solltest du aber die Fassung deiner Stadt, auf Papier oder im Online-Portal. Ablauf und Bezahlung regelt jede Gemeinde selbst, mal mit Gebührenbescheid, mal per Vorkasse. Besonders wichtig ist Feld 18, die Beschreibung deiner Tätigkeit: Daraus ergibt sich, welche Kammer und welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig sind.

PDF · 6 Seiten · kostenlos

Ausfüllhilfe Gewerbeanmeldung (GewA 1)

Das bundeseinheitliche Formular GewA 1 Feld für Feld erklärt, mit Beispielen für die Tätigkeitsbeschreibung und allem, was nach der Anmeldung kommt. Mit Link zum amtlichen Muster.

PDF · 3 Seiten · kostenlos

Gründungscheckliste

Alle Schritte von der Idee bis zu den ersten Rechnungen, mit Fristen und Rechtsgrundlagen zum Abhaken.

Gewerbe online anmelden

In vielen Kommunen kannst du dein Gewerbe online anmelden. Ob das bei dir geht, steht auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde. Für die Online-Anmeldung brauchst du je nach Portal die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises oder ein Nutzerkonto. Die Gebühr zahlst du dann meist direkt online. Die Empfangsbescheinigung bekommst du digital oder per Post.

Gehst du persönlich hin, vereinbare vorher einen Termin, falls dein Amt das verlangt. Bring die Unterlagen im Original mit.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt gibt deine Anzeige an andere Stellen weiter, unter anderem an Finanzamt, Berufsgenossenschaft und die zuständige Kammer. Einige Pflichten musst du trotzdem selbst erledigen:

  • Finanzamt: Innerhalb eines Monats nach Beginn reichst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER ein (§ 138 AO). Darin entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Steuerliche Erfassung über ELSTER.
  • IHK oder Handwerkskammer: Mit der Anmeldung wirst du Pflichtmitglied. Nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende mit einem Gewerbeertrag bis 5.200 € zahlen keinen Beitrag. Für viele Gründerinnen und Gründer gibt es zusätzlich Befreiungen in den ersten Jahren, wenn der Gewerbeertrag 25.000 € nicht übersteigt (§ 3 IHKG).
  • Berufsgenossenschaft: Du musst die Eröffnung deines Unternehmens innerhalb einer Woche dem zuständigen Unfall­versicherungsträger melden (§ 192 SGB VII). Ob du dich als Einzelunternehmer selbst versichern musst, hängt von der Branche ab.
  • Krankenversicherung: Als hauptberuflich Selbstständiger versicherst du dich selbst. Mehr im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.
  • Geschäftskonto und Buchhaltung: Trenne private und geschäftliche Zahlungen von Anfang an und bewahre alle Belege auf. Mehr im Ratgeber Geschäftskonto für Gründer.

Alle Anmeldungen mit Fristen auf einen Blick findest du in der Gründungscheckliste.

Gewerbeanmeldung bei Arbeitslosengeld und Grundsicherung

Beziehst du Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, hat die Gewerbeanmeldung Folgen für deine Leistungen. Plane den Zeitpunkt deshalb sorgfältig.

  • Nebenberuflich mit Arbeitslosengeld: erlaubt, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest. Melde die Tätigkeit vorher bei der Agentur. Gewinn über 165 € im Monat wird angerechnet. Details im Ratgeber Selbstständig mit ALG 1.
  • Hauptberuflich mit Gründungszuschuss: Den Antrag stellst du vor dem Start. Erst dann meldest du dein Gewerbe an, am besten zu dem Datum, das du mit deinem/deiner Ansprechpartner/in abgestimmt hast. Mehr im Ratgeber Gründungszuschuss beantragen.
  • Grundsicherung: Jede Tätigkeit musst du dem Jobcenter melden, Einkommen wird angerechnet. Für eine hauptberufliche Gründung kann das Einstiegsgeld infrage kommen.

Ummelden und abmelden

Die Anzeigepflicht gilt nicht nur für den Start. Auch wenn du deinen Betrieb verlegst, die Tätigkeit wesentlich änderst oder neue Tätigkeiten hinzukommen, meldest du das beim Gewerbeamt um. Gibst du das Gewerbe auf, meldest du es ab. Auch dafür fallen je nach Kommune Gebühren an. Denke daran, auch das Finanzamt und deine Versicherungen über die Aufgabe zu informieren.

Typische Fehler bei der Gewerbeanmeldung

Typische Fehler bei der Gewerbeanmeldung sind eine zu späte oder zu frühe Anmeldung, eine übersehene Erlaubnispflicht, eine unpassende Tätigkeitsbeschreibung sowie der vergessene Fragebogen fürs Finanzamt.

  • Zu spät anmelden: Erste Aufträge vor der Anmeldung können ein Bußgeld nach sich ziehen.
  • Zu früh anmelden: Wer Leistungen bezieht, gefährdet mit einer verfrühten hauptberuflichen Anmeldung Gutschein oder Förderung.
  • Erlaubnispflicht übersehen: Manche Tätigkeiten brauchen eine Erlaubnis, bevor du startest.
  • Unpassende Tätigkeitsbeschreibung: zu eng oder so allgemein, dass das Amt nachfragt.
  • Finanzamt vergessen: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kommt nicht automatisch per Post, du reichst ihn selbst über ELSTER ein.

Gut vorbereitet anmelden

Die Anmeldung selbst ist der kleinste Schritt. Wichtiger ist, dass vorher Rechtsform, Steuern, Versicherungen und Zeitplan geklärt sind. Hilfe bei der Wahl der Rechtsform gibt der Ratgeber Rechtsformen im Vergleich. Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass klären wir diese Fragen gemeinsam, 1:1 online und bundesweit, mit bis zu 125 Unterrichtseinheiten in neun Modulen. So weißt du vor der Anmeldung, was auf dich zukommt. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest. Laut Existenz­gründungsportal des Bundes liegt sie meist zwischen 20 und 60 Euro. Die genaue Gebühr findest du auf der Website deines Gewerbeamts.

Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?

Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit. Vorbereitungen wie ein Businessplan oder ein Coaching sind noch keine gewerbliche Tätigkeit. Sobald du aber Leistungen anbietest oder verkaufst, muss die Anmeldung erfolgt sein.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein, als Freiberufler musst du kein Gewerbe anmelden. Freie Berufe wie Ärztin, Ingenieur, Journalistin oder Übersetzer melden sich nur beim Finanzamt an. Ob deine Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

Kann ich ein Gewerbe online anmelden?

In vielen Kommunen kannst du ein Gewerbe online anmelden. Ob und wie das bei dir geht, zeigt die Website deines Gewerbeamts. Für die Online-Anmeldung brauchst du oft die Online-Ausweisfunktion oder ein Nutzerkonto des jeweiligen Portals.

Muss ich auch ein Nebengewerbe anmelden?

Ja, auch ein Nebengewerbe musst du anmelden. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig vom Umfang, also auch für eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Das Gewerbeamt informiert unter anderem Finanzamt, Berufsgenossenschaft und die zuständige Kammer. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du trotzdem selbst innerhalb eines Monats über ELSTER einreichen.

Brauche ich für die Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis brauchst du nur bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben, etwa im Bewachungsgewerbe, als Makler, Versicherungs- oder Finanzanlagen­vermittler oder im Gebrauchtwarenhandel mit hochwertigen Gütern. Dann beantragst du die Belegart O zur Vorlage bei der Behörde und meist zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentral­register. Beides kostet je 13 €.

Darf ich mein Gewerbe anmelden, während mein AVGS Gründercoaching läuft?

Hauptberuflich solltest du erst nach dem Coaching anmelden. Mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit endet in der Regel deine Arbeitslosigkeit, und die Grundlage für den Gutschein kann entfallen. Stimme den Zeitpunkt mit deinem/deiner Ansprechpartner/in ab.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns