Ausfüllhilfe Gewerbeanmeldung (GewA 1)
Das bundeseinheitliche Formular GewA 1 Feld für Feld erklärt, mit Beispielen für die Tätigkeitsbeschreibung und allem, was nach der Anmeldung kommt. Mit Link zum amtlichen Muster.
Wer ein Gewerbe betreibt, muss es beim Gewerbeamt anzeigen, und zwar spätestens mit dem Start. Die Anmeldung selbst ist meist schnell erledigt. Wichtig sind die Vorbereitung, die richtige Beschreibung deiner Tätigkeit und die Pflichten danach. Hier erfährst du, wer ein Gewerbe anmelden muss, was du brauchst, was es kostet und warum der Zeitpunkt bei einer Förderung entscheidend ist.
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Tipp: Der Gründungsfahrplan stellt dir alle Anmeldungen, Erlaubnisse und Fristen für deine Branche in der richtigen Reihenfolge zusammen, kostenlos und als PDF.
Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die nicht zu den freien Berufen, zur Land- und Forstwirtschaft oder zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört. Dazu zählen Handel, Handwerk, Gastronomie, viele Dienstleistungen und der Onlinehandel. Wer ein Gewerbe beginnt, muss das dem Gewerbeamt anzeigen (§ 14 GewO). Das gilt auch, wenn du es nur nebenberuflich betreibst. Was im Nebenerwerb sonst noch gilt, steht im Ratgeber Nebengewerbe anmelden; ob deine Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe ist, klärt Freiberufler oder Gewerbe?.
| Gewerbe | Freier Beruf | |
|---|---|---|
| Beispiele | Handel, Handwerk, Gastronomie, Onlineshop, viele Dienstleistungen | Katalogberufe wie Ärztin, Ingenieur, Journalistin, Übersetzer sowie wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten (§ 18 EStG) |
| Anmeldung | Gewerbeamt, danach Finanzamt | nur Finanzamt |
| Gewerbesteuer | ja, mit Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG) | nein |
| Kammer | Pflichtmitglied bei IHK oder Handwerkskammer | keine, teils eigene Berufskammer |
Die Grenze ist nicht immer eindeutig. Viele Coaches, IT-Dienstleister oder Marketingberaterinnen gehen von einem freien Beruf aus, das Finanzamt sieht es aber anders. Beschreibe deine Tätigkeit im Zweifel genau und lass sie von einer Steuerberatung einschätzen. Mehr zur Abgrenzung im Ratgeber Einzelunternehmen gründen.
Was genau verlangt wird, hängt von Kommune, Tätigkeit und Rechtsform ab. In der Regel brauchst du:
Ob deine Tätigkeit eine Erlaubnis braucht, klärst du am besten vorab mit der IHK, der Handwerkskammer oder dem Gewerbeamt. Ohne erforderliche Erlaubnis darfst du nicht starten, auch wenn die Gewerbeanzeige angenommen wurde.
Ein Führungszeugnis brauchst du, wenn deine Tätigkeit erlaubnispflichtig oder überwachungsbedürftig ist. Für ein gewöhnliches Gewerbe wie einen Onlineshop, eine Agentur oder einen Handwerksbetrieb ohne Sondererlaubnis verlangt das Gewerbeamt in der Regel keines. Bei bestimmten Tätigkeiten prüft die Behörde dagegen deine Zuverlässigkeit, und dafür sieht sie sich das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister an.
| Tätigkeit | Vorschrift | Was gilt |
|---|---|---|
| Schaustellungen von Personen in eigenen Geschäftsräumen | § 33a GewO | Erlaubnis nötig |
| Bewachungsgewerbe, etwa Sicherheits- und Objektschutzdienste | § 34a GewO | Erlaubnis nötig |
| Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter | § 34c GewO | Erlaubnis nötig |
| Versicherungsvermittler und Versicherungsberater | § 34d GewO | Erlaubnis der IHK nötig |
| Finanzanlagenvermittler | § 34f GewO | Erlaubnis nötig |
| Überwachungsbedürftige Gewerbe, etwa An- und Verkauf hochwertiger Gebrauchtwaren, Auskunfteien und Detekteien, Partnervermittlung, Reisebüros, Schlüsseldienste | § 38 GewO | keine Erlaubnis, aber Zuverlässigkeitsprüfung direkt nach der Anmeldung |
Bei den überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 GewO musst du das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister unverzüglich nach der Anmeldung selbst beantragen. Tust du das nicht, holt die Behörde beides von Amts wegen ein. Bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gehören die Nachweise zum Erlaubnisantrag. Die Liste oben ist nicht vollständig. Welche Unterlagen genau nötig sind, sagt dir dein Gewerbeamt oder bei Vermittlern die IHK.
Ein Gewerbe meldest du an, indem du das zuständige Gewerbeamt findest, die bundesweit einheitliche Gewerbeanzeige ausfüllst, deine Tätigkeit beschreibst, die Gebühr zahlst und die Empfangsbescheinigung aufbewahrst.
Für die Gewerbeanmeldung nutzt jede Gemeinde das bundeseinheitliche Formular GewA 1 mit 33 Feldern, und unsere kostenlose Ausfüllhilfe erklärt jedes Feld mit Beispielen für die Tätigkeitsbeschreibung.
Das amtliche Muster steht in Anlage 1 der Gewerbeanzeigeverordnung. Ausfüllen und einreichen solltest du aber die Fassung deiner Stadt, auf Papier oder im Online-Portal. Ablauf und Bezahlung regelt jede Gemeinde selbst, mal mit Gebührenbescheid, mal per Vorkasse. Besonders wichtig ist Feld 18, die Beschreibung deiner Tätigkeit: Daraus ergibt sich, welche Kammer und welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig sind.
Das bundeseinheitliche Formular GewA 1 Feld für Feld erklärt, mit Beispielen für die Tätigkeitsbeschreibung und allem, was nach der Anmeldung kommt. Mit Link zum amtlichen Muster.
Alle Schritte von der Idee bis zu den ersten Rechnungen, mit Fristen und Rechtsgrundlagen zum Abhaken.
In vielen Kommunen kannst du dein Gewerbe online anmelden. Ob das bei dir geht, steht auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde. Für die Online-Anmeldung brauchst du je nach Portal die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises oder ein Nutzerkonto. Die Gebühr zahlst du dann meist direkt online. Die Empfangsbescheinigung bekommst du digital oder per Post.
Gehst du persönlich hin, vereinbare vorher einen Termin, falls dein Amt das verlangt. Bring die Unterlagen im Original mit.
Das Gewerbeamt gibt deine Anzeige an andere Stellen weiter, unter anderem an Finanzamt, Berufsgenossenschaft und die zuständige Kammer. Einige Pflichten musst du trotzdem selbst erledigen:
Alle Anmeldungen mit Fristen auf einen Blick findest du in der Gründungscheckliste.
Beziehst du Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, hat die Gewerbeanmeldung Folgen für deine Leistungen. Plane den Zeitpunkt deshalb sorgfältig.
Die Anzeigepflicht gilt nicht nur für den Start. Auch wenn du deinen Betrieb verlegst, die Tätigkeit wesentlich änderst oder neue Tätigkeiten hinzukommen, meldest du das beim Gewerbeamt um. Gibst du das Gewerbe auf, meldest du es ab. Auch dafür fallen je nach Kommune Gebühren an. Denke daran, auch das Finanzamt und deine Versicherungen über die Aufgabe zu informieren.
Typische Fehler bei der Gewerbeanmeldung sind eine zu späte oder zu frühe Anmeldung, eine übersehene Erlaubnispflicht, eine unpassende Tätigkeitsbeschreibung sowie der vergessene Fragebogen fürs Finanzamt.
Die Anmeldung selbst ist der kleinste Schritt. Wichtiger ist, dass vorher Rechtsform, Steuern, Versicherungen und Zeitplan geklärt sind. Hilfe bei der Wahl der Rechtsform gibt der Ratgeber Rechtsformen im Vergleich. Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass klären wir diese Fragen gemeinsam, 1:1 online und bundesweit, mit bis zu 125 Unterrichtseinheiten in neun Modulen. So weißt du vor der Anmeldung, was auf dich zukommt. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest. Laut Existenzgründungsportal des Bundes liegt sie meist zwischen 20 und 60 Euro. Die genaue Gebühr findest du auf der Website deines Gewerbeamts.
Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit. Vorbereitungen wie ein Businessplan oder ein Coaching sind noch keine gewerbliche Tätigkeit. Sobald du aber Leistungen anbietest oder verkaufst, muss die Anmeldung erfolgt sein.
Nein, als Freiberufler musst du kein Gewerbe anmelden. Freie Berufe wie Ärztin, Ingenieur, Journalistin oder Übersetzer melden sich nur beim Finanzamt an. Ob deine Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.
In vielen Kommunen kannst du ein Gewerbe online anmelden. Ob und wie das bei dir geht, zeigt die Website deines Gewerbeamts. Für die Online-Anmeldung brauchst du oft die Online-Ausweisfunktion oder ein Nutzerkonto des jeweiligen Portals.
Ja, auch ein Nebengewerbe musst du anmelden. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig vom Umfang, also auch für eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit.
Das Gewerbeamt informiert unter anderem Finanzamt, Berufsgenossenschaft und die zuständige Kammer. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du trotzdem selbst innerhalb eines Monats über ELSTER einreichen.
Ein Führungszeugnis brauchst du nur bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben, etwa im Bewachungsgewerbe, als Makler, Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler oder im Gebrauchtwarenhandel mit hochwertigen Gütern. Dann beantragst du die Belegart O zur Vorlage bei der Behörde und meist zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Beides kostet je 13 €.
Hauptberuflich solltest du erst nach dem Coaching anmelden. Mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit endet in der Regel deine Arbeitslosigkeit, und die Grundlage für den Gutschein kann entfallen. Stimme den Zeitpunkt mit deinem/deiner Ansprechpartner/in ab.


Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.