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Factoring für Gründer: So funktioniert der Verkauf offener Rechnungen

Du hast gute Aufträge, aber deine Kunden zahlen erst nach 30 oder 60 Tagen. Factoring verspricht, dass das Geld sofort auf deinem Konto ist. Hier erfährst du, wie Factoring funktioniert, was echtes, unechtes, offenes und stilles Factoring unterscheidet, welche Kosten entstehen und welche einfacheren Alternativen es für kleine Betriebe gibt.

Das Wichtigste in Kürze

30 Tage
nach Fälligkeit und Rechnung gerät ein Unternehmenskunde spätestens in Verzug
60 Tage
längere Zahlungsziele nur ausdrücklich vereinbart
9 Prozentpunkte
Verzugszins über dem Basiszins zwischen Unternehmen
40 €
Verzugspauschale gegenüber Unternehmenskunden
  • Prinzip: Du verkaufst offene Rechnungen laufend an einen Factor und bekommst einen Großteil des Betrags sofort.
  • Echt oder unecht: Beim echten Factoring trägt der Factor das Ausfallrisiko, beim unechten bleibt es bei dir.
  • Offen oder still: Entscheidet, ob dein Kunde von der Abtretung erfährt und an wen er zahlt.
  • Kosten: Gebühr und Zinsen für die Vorfinanzierung. Lass dir die Gesamtkosten pro Jahr ausrechnen.
  • Für Gründer: Oft sind kurze Zahlungsziele, Anzahlungen und Abschläge die einfachere Lösung.

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Inhalt dieser Seite

Was ist Factoring?

Factoring ist der laufende Verkauf deiner offenen Rechnungen an ein spezialisiertes Finanzunternehmen, den Factor. Statt 30 oder 60 Tage auf die Zahlung deines Kunden zu warten, bekommst du einen Großteil des Rechnungsbetrags innerhalb kurzer Zeit. Den Rest erhältst du, wenn dein Kunde an den Factor gezahlt hat, abzüglich der Kosten.

Die Finanzaufsicht BaFin beschreibt drei Aufgaben, die ein Factor übernehmen kann:

  • Finanzierung: Der Factor zahlt dir das Geld vor, bevor dein Kunde zahlt.
  • Ausfallschutz: Der Factor übernimmt das Risiko, dass dein Kunde zahlungsunfähig wird (Delkredere).
  • Dienstleistung: Der Factor verwaltet deine Forderungen, prüft Kunden und übernimmt das Mahnwesen.

Wichtig ist das Wort „laufend“: Factoring im Sinne des Gesetzes setzt einen Rahmenvertrag voraus, unter dem der Factor immer wieder Forderungen ankauft. Factoring ist nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG eine Finanzdienstleistung. Wer sie gewerbsmäßig anbietet, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Ob ein Anbieter zugelassen ist, kannst du in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.

Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring?

Der Unterschied liegt darin, wer das Risiko trägt, wenn dein Kunde nicht zahlen kann. Beim echten Factoring übernimmt der Factor dieses Ausfallrisiko. Du haftest nur dafür, dass die Forderung rechtlich besteht, also dass du wirklich geliefert oder geleistet hast und die Rechnung stimmt.

Beim unechten Factoring trägt der Factor das Ausfallrisiko nicht. Zahlt dein Kunde nicht, belastet der Factor dir den ausgezahlten Betrag zurück. Die BaFin weist im Merkblatt zum Factoring darauf hin, dass solche Verträge nach gefestigter Rechtsprechung zivilrechtlich nicht als Kauf, sondern als Darlehen gelten. Für dich heißt das: Unechtes Factoring verschafft dir zwar früher Geld, schützt dich aber nicht vor Zahlungsausfällen.

MerkmalEchtes FactoringUnechtes Factoring
Ausfallrisiko des Kundenträgt der Factorbleibt bei dir
Wenn der Kunde nicht zahltkeine Rückbelastung (außer die Forderung war fehlerhaft)Factor holt sich den Betrag von dir zurück
Rechtliche EinordnungForderungskaufwird wie ein Darlehen behandelt
Kostenin der Regel höher, weil der Factor das Ausfallrisiko trägtin der Regel niedriger

Offenes, stilles oder halboffenes Factoring: Was merkt dein Kunde?

Ob dein Kunde vom Factoring erfährt, hängt davon ab, ob die Abtretung offen oder still erfolgt. Die BaFin unterscheidet drei Formen, die alle unter den gesetzlichen Begriff fallen können:

  • Offenes Factoring: Dein Kunde wird über die Abtretung informiert und zahlt direkt an den Factor. Auf deinen Rechnungen steht dann ein Hinweis mit der Bankverbindung des Factors.
  • Stilles Factoring: Dein Kunde erfährt nichts und zahlt weiter an dich. Du leitest das Geld an den Factor weiter.
  • Halboffenes Factoring: Zwischenform, bei der der Kunde zum Beispiel nur ein Konto genannt bekommt, ohne ausdrücklich über die Abtretung informiert zu werden. Wie das genau aussieht, regelt der jeweilige Vertrag.

Viele Gründerinnen und Gründer fürchten, dass offenes Factoring bei Kunden nach Geldnot aussieht. In manchen Branchen ist Factoring aber üblich. Überleg dir, wie deine wichtigsten Kunden reagieren würden, und sprich das Thema im Zweifel vorher offen an.

Prüf auch deine Verträge mit Kunden. Manche verbieten die Abtretung von Forderungen. Nach § 354a HGB ist die Abtretung einer Geldforderung trotzdem wirksam, wenn der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist oder der Schuldner eine öffentliche Stelle ist. Dein Kunde darf dann aber weiterhin mit befreiender Wirkung an dich zahlen. Ob das bei dir greift, klärst du am besten mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Was kostet Factoring?

Factoring kostet in der Regel eine Gebühr auf die verkauften Rechnungen und Zinsen für die Zeit, in der der Factor dein Geld vorfinanziert. Je nach Vertrag kommen weitere Posten hinzu. Feste, amtlich veröffentlichte Sätze gibt es nicht. Jeder Anbieter kalkuliert nach deiner Branche, deinem Umsatz, der Zahl deiner Kunden und deren Bonität.

  • Factoringgebühr: ein Prozentsatz vom Rechnungsbetrag für Ausfallschutz und Verwaltung. Die Höhe legt jeder Anbieter selbst fest.
  • Zinsen: für den vorfinanzierten Betrag, meist taggenau bis zum Zahlungseingang.
  • Einbehalt: Ein Teil jeder Rechnung wird nicht sofort ausgezahlt, sondern als Sicherheit zurückgehalten, bis der Kunde gezahlt hat. Wie hoch dieser Anteil ist, steht im Vertrag.
  • Weitere Gebühren: etwa für die Prüfung neuer Kunden, die Einrichtung oder eine Mindestlaufzeit.

Wann passt Factoring für kleine Betriebe und Gründer?

Factoring passt am ehesten, wenn du regelmäßig Rechnungen an zahlungsfähige Geschäftskunden stellst und diese lange Zahlungsziele verlangen. Typisch sind Großhandel, Zulieferer, Transport, Personal­dienstleistungen oder Agenturen mit Firmenkunden. Der Factor prüft vor allem die Zahlungsfähigkeit deiner Kunden, deine eigene Bonität spielt oft eine geringere Rolle.

Für viele Gründungen passt Factoring dagegen nicht oder noch nicht:

  • Privatkunden: Rechnungen an Verbraucher kaufen viele Factoringanbieter nicht an.
  • Wenige oder kleine Rechnungen: Manche Anbieter verlangen einen Mindestumsatz, dessen Höhe sie selbst festlegen.
  • Ein einziger großer Kunde: Hängt dein Umsatz an einem Auftraggeber, ist das Risiko für den Factor hoch, und das Angebot wird entsprechend teuer oder abgelehnt.
  • Leistungen mit hohem Streitrisiko: Bei Projekten mit Abnahme oder häufigen Reklamationen deckt der Ausfallschutz die wichtigsten Risiken nicht ab.

Welche Alternativen gibt es zu Factoring?

Für kleine Betriebe sind gut geregelte Zahlungsbedingungen oft die günstigste Alternative zu Factoring. Viele Liquiditätslücken entstehen, weil Rechnungen spät geschrieben, Zahlungsziele zu großzügig vereinbart oder Mahnungen vergessen werden.

  • Kurze Zahlungsziele: Vereinbare zum Beispiel 14 Tage statt 60. Zahlungsziele über 60 Tage sind zwischen Unternehmen nach § 271a BGB nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für dich nicht grob unbillig sind. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten grundsätzlich 30 Tage.
  • Anzahlungen: Gerade bei Aufträgen mit Material- oder Fremdkosten ist eine Anzahlung bei Auftragserteilung üblich und fair.
  • Abschlagszahlungen: Bei Werkverträgen kannst du nach § 632a BGB Abschläge in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen verlangen. Die Leistungen musst du nachvollziehbar aufstellen.
  • Schnell abrechnen: Schreib die Rechnung am Tag der Lieferung oder Abnahme, nicht am Monatsende.
  • Festes Mahnwesen: Ein Geschäftskunde gerät nach § 286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn du in der Rechnung besonders darauf hinweist.
  • Verzugszinsen nutzen: Zwischen Unternehmen beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, dazu kommt eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 BGB).
  • Reserve und Kredit: Eine Liquiditätsreserve, ein Kontokorrentkredit bei der Hausbank oder ein Betriebsmittelkredit, etwa über den KfW-Gründerkredit, überbrücken Zahlungsziele oft günstiger.

Mehr zu kurzfristigen Engpässen findest du im Ratgeber Liquiditätsengpass. Einen Überblick über alle Geldquellen gibt dir Finanzierung der Gründung.

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Worauf solltest du vor einem Factoringvertrag achten?

Vor einem Factoringvertrag solltest du vor allem Kosten, Laufzeit und Haftung genau prüfen. Factoringverträge sind Rahmenverträge, die oft für alle deine Rechnungen gelten und eine Mindestlaufzeit haben.

  • Hat der Anbieter eine Erlaubnis der BaFin? Prüf das in der Unternehmensdatenbank.
  • Echtes oder unechtes Factoring: Wer trägt das Ausfallrisiko wirklich?
  • Offen oder still: Wie erfahren deine Kunden davon?
  • Musst du alle Rechnungen verkaufen oder kannst du einzelne Kunden auswählen?
  • Welche Gebühren, Zinsen und Mindestbeträge fallen pro Jahr insgesamt an?
  • Wie hoch ist der Einbehalt und wann wird er ausgezahlt?
  • Wie lange läuft der Vertrag, und wie kommst du wieder heraus?
  • Was passiert bei Reklamationen oder Gutschriften?
  • Verbieten deine Kundenverträge eine Abtretung?

Lass einen Factoringvertrag vor der Unterschrift von deiner Steuerberatung oder einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt prüfen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.

Wie planst du Factoring in deiner Liquidität?

Ob Factoring sich lohnt, siehst du am besten in einem Liquiditätsplan Monat für Monat. Dort trägst du ein, wann Rechnungen gestellt werden, wann das Geld tatsächlich eingeht und welche Kosten zuerst fällig sind. Mit unserem Liquiditätsplan-Rechner kannst du verschiedene Zahlungsziele durchspielen. Wenn du einen vollständigen Plan mit Begleitung willst, hilft dir unser Liquiditätsplan für zwölf Monate.

Rechne zwei Varianten: einmal mit kürzeren Zahlungszielen und Anzahlungen, einmal mit Factoring. Oft zeigt sich, dass schon bessere Zahlungsbedingungen die Lücke schließen.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du Finanzplan und Liquidität im AVGS Gründercoaching erarbeiten, ohne dass Kosten für dich entstehen, wenn dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Gutschein bewilligt. Mit Arbeitslosengeld kommt danach der Gründungszuschuss infrage, mit Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Über beide Leistungen wird im Einzelfall entschieden.

Im Coaching rechnen wir in Modul 3 Businessplan Zahlen deine Umsätze, Kosten und Zahlungsziele durch und zeigen, wo Lücken entstehen. In Modul 4 Finanzierung klären wir, ob Reserve, Kredit oder Factoring zu dir passt. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.

Elena PlinerFragen dazu? Dein CoachElena PlinerCoach für Zahlen und Controlling
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was ist Factoring einfach erklärt?

Factoring ist der laufende Verkauf offener Rechnungen an einen Factor. Du bekommst einen Großteil des Rechnungsbetrags sofort ausgezahlt, der Factor zieht das Geld später bei deinem Kunden ein und behält dafür eine Gebühr ein.

Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring?

Beim echten Factoring trägt der Factor das Risiko, dass dein Kunde zahlungsunfähig wird. Beim unechten Factoring bleibt dieses Risiko bei dir: Zahlt der Kunde nicht, holt sich der Factor den ausgezahlten Betrag von dir zurück.

Erfährt mein Kunde, dass ich Factoring nutze?

Beim offenen Factoring ja, denn dein Kunde wird über die Abtretung informiert und zahlt direkt an den Factor. Beim stillen Factoring erfährt er davon nichts und zahlt weiter an dich. Dazwischen gibt es halboffene Formen.

Lohnt sich Factoring für Gründer?

Factoring lohnt sich für Gründer nur in bestimmten Fällen. Es passt eher, wenn du regelmäßig Rechnungen an zahlungsfähige Geschäftskunden mit langen Zahlungszielen stellst. Bei wenigen, kleinen oder privaten Kunden sind Anzahlungen, kurze Zahlungsziele und ein konsequentes Mahnwesen meist einfacher und günstiger.

Was kostet Factoring?

Factoring kostet in der Regel eine Gebühr auf die verkauften Rechnungen und Zinsen für die Zeit der Vorfinanzierung, je nach Vertrag auch Prüf- oder Einrichtungsgebühren. Die genauen Sätze legt jeder Anbieter selbst fest. Lass dir deshalb immer die Gesamtkosten pro Jahr schriftlich ausrechnen.

Brauchen Factoring-Anbieter eine Erlaubnis?

Ja, wer Factoring gewerbsmäßig betreibt, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Factoring ist nach § 1 Abs. 1a KWG eine Finanzdienstleistung. Ob ein Anbieter zugelassen ist, kannst du in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.

Welche Alternativen gibt es zu Factoring?

Die wichtigsten Alternativen sind kurze Zahlungsziele, Anzahlungen, Abschlagszahlungen bei größeren Aufträgen und ein festes Mahnwesen. Dazu kommen eine Liquiditätsreserve, ein Kontokorrentkredit bei der Hausbank und Förderkredite, etwa von der KfW oder deiner Landesförderbank.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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