Gründungscheckliste: alle Anmeldungen und Fristen auf einen Blick
Bei einer Gründung kommt vieles gleichzeitig: Förderanträge, Gewerbeamt, Finanzamt, Versicherungen, Konto und Buchhaltung. Die meisten Schritte sind einfach, entscheidend ist die Reihenfolge. Diese Checkliste zeigt dir, was du vor dem Start, bei der Anmeldung, zur Absicherung, für die Organisation und beim ersten Mitarbeiter erledigen musst, bei welcher Stelle und bis wann.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderung zuerst: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld beantragst du vor dem Start, ein AVGS Gründercoaching läuft ebenfalls vor der Gründung.
- Anmeldung zum Start: Gewerbe beim Gewerbeamt gleichzeitig mit dem Beginn, Freiberufler direkt beim Finanzamt.
- Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats über ELSTER.
- Berufsgenossenschaft: Meldung binnen einer Woche, bei Gewerbeanmeldung meist automatisch erledigt.
- Drei-Monats-Fristen: freiwillige Arbeitslosenversicherung und Meldung einer Rentenversicherungspflicht.
- UG und GmbH: zusätzlich Notar, Handelsregister und Transparenzregister.
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Inhalt dieser Seite
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Welche Schritte gehören auf eine Gründungscheckliste?
Auf eine Gründungscheckliste gehören fünf Phasen: Vorbereitung und Förderung, Anmeldung, Absicherung, Organisation und, wenn es so weit ist, der erste Mitarbeiter. Nicht jeder Schritt betrifft dich, das hängt von Rechtsform, Branche und deiner Ausgangslage ab. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Punkte mit Stelle und Frist.
| Schritt | Stelle | Frist |
|---|---|---|
| Businessplan und Finanzplan | du selbst, auf Wunsch mit Coaching | vor allen Anträgen |
| AVGS Gründercoaching | Agentur für Arbeit oder Jobcenter | vor der Gründung |
| Gründungszuschuss | Agentur für Arbeit | Antrag vor dem Start, mindestens 150 Tage Restanspruch |
| Einstiegsgeld | Jobcenter | Antrag vor dem Start |
| Erlaubnis, Handwerksrolle | Gewerbeamt, IHK, Handwerkskammer | vor dem Start |
| Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt | gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 GewO) |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Finanzamt, über ELSTER | innerhalb eines Monats (§ 138 AO) |
| Handelsregister (UG, GmbH) | Notar, Registergericht | vor dem ersten Geschäft im Namen der Gesellschaft, sonst persönliche Haftung (§ 11 GmbHG) |
| Transparenzregister (UG, GmbH) | registerführende Stelle, online | unverzüglich (§ 20 GwG) |
| Krankenversicherung | deine Krankenkasse | mit dem Start; den freiwilligen Beitritt zeigst du innerhalb von drei Monaten an (§ 9 Abs. 2 SGB V) |
| Berufsgenossenschaft | zuständiger Unfallversicherungsträger | binnen einer Woche (§ 192 SGB VII) |
| Rentenversicherungspflicht melden | Deutsche Rentenversicherung | binnen drei Monaten (§ 190a SGB VI) |
| Freiwillige Arbeitslosenversicherung | Agentur für Arbeit | binnen drei Monaten (§ 28a SGB III) |
| Umsatzsteuervoranmeldung | Finanzamt, über ELSTER | bis zum zehnten Tag nach dem Voranmeldungszeitraum (§ 18 UStG) |
| Betriebsnummer (erster Mitarbeiter) | Bundesagentur für Arbeit | vor der ersten Meldung |
| Anmeldung Mitarbeiter | Krankenkasse des Mitarbeiters | mit der ersten Abrechnung, spätestens nach sechs Wochen (§ 6 DEÜV) |
Was erledigst du vor dem Start?
Vor dem Start klärst du Idee, Rechtsform, Finanzierung und Förderung, denn mehrere Förderungen gibt es nur, wenn du sie vorher beantragst. Leistungen der Arbeitsförderung werden grundsätzlich nur erbracht, wenn sie vor dem Ereignis beantragt wurden, das sie begründet (§ 324 SGB III). Wer zuerst anmeldet und dann beantragt, geht oft leer aus.
- Businessplan schreiben. Er zwingt dich, Angebot, Zielgruppe, Preise und Zahlen durchzudenken, und ist Grundlage für fast jeden Antrag. Wie das geht, steht im Ratgeber Businessplan erstellen, die Zahlen im Ratgeber Finanzplan erstellen.
- Rechtsform wählen. Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Die Entscheidung bestimmt Haftung, Kosten und Anmeldeweg. Einen Überblick gibt der Ratgeber Rechtsformen im Vergleich. Ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender giltst, klärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.
- Finanzierung klären. Wie viel Kapital brauchst du, und woher kommt es? Für kleinere Vorhaben kann der KfW-Gründerkredit infrage kommen, den du vor Beginn des Vorhabens über deine Bank beantragst. Weitere Programme findest du unter Fördermöglichkeiten.
- Erlaubnisse prüfen. Manche Tätigkeiten brauchen eine Erlaubnis oder einen Sachkundenachweis, zulassungspflichtige Handwerke eine Eintragung in die Handwerksrolle. Beides muss vor dem Start vorliegen. Auskunft geben Gewerbeamt, IHK oder Handwerkskammer.
Förderung beantragen, wenn du Leistungen beziehst
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, gehören die Förderanträge an den Anfang deiner Liste. Ein AVGS Gründercoaching findet vor der Gründung statt und hilft dir, Businessplan und Anträge vorzubereiten. Wie du den Gutschein bekommst, steht im Ratgeber AVGS beantragen.
- Mit Arbeitslosengeld: Der Gründungszuschuss setzt bei Aufnahme der Selbstständigkeit mindestens 150 Tage Restanspruch und eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle voraus (§ 93 SGB III), mehr im Ratgeber Tragfähigkeitsbescheinigung.
- Mit Grundsicherung (früher Bürgergeld): Das Einstiegsgeld vom Jobcenter kann höchstens 24 Monate gezahlt werden (§ 16b SGB II). Auch hier gilt: Antrag vor dem Start.
- Nebenberuflich mit Arbeitslosengeld: Melde die Tätigkeit vorher bei der Agentur. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber Nebengewerbe anmelden.
Beide Zuschüsse sind Kann-Leistungen: Ob du sie bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Weitere Wege zeigt die Übersicht Fördermöglichkeiten.
Welche Anmeldungen sind beim Start Pflicht?
Gewerbetreibende melden sich beim Gewerbeamt an, Freiberufler direkt beim Finanzamt. Für ein Gewerbe ist die Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn fällig (§ 14 GewO). Das Gewerbeamt informiert unter anderem Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Kammer. Als Gewerbetreibender wirst du automatisch Mitglied der IHK (§ 2 IHKG) oder bei einem Handwerk der Handwerkskammer. Ablauf, Unterlagen und Kosten erklärt der Ratgeber Gewerbeanmeldung, die Besonderheiten im Nebenerwerb der Ratgeber Nebengewerbe anmelden.
Unabhängig davon reichst du innerhalb eines Monats nach Beginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ein, in der Regel elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Darin legst du dich auch fest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Schritt für Schritt erklärt es der Ratgeber Steuerliche Erfassung über ELSTER. Danach bekommst du deine Steuernummer, die du für jede Rechnung brauchst.
Zusätzlich bei Gesellschaften
- GbR: Gesellschaftsvertrag, schriftlich empfohlen. Eine Eintragung ins Gesellschaftsregister ist freiwillig. Mehr im Ratgeber GbR gründen.
- UG und GmbH: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Einzahlung des Stammkapitals, Anmeldung zum Handelsregister über den Notar. Vor der Eintragung besteht die Gesellschaft als solche noch nicht, wer vorher für sie handelt, haftet persönlich (§ 11 GmbHG). Details in den Ratgebern UG gründen und GmbH gründen.
- Transparenzregister: UG und GmbH müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich elektronisch an das Transparenzregister melden (§ 20 GwG).
Gründest du allein, ist das Einzelunternehmen der einfachste Weg. Was du dafür brauchst, steht im Ratgeber Einzelunternehmen gründen.
Wie sicherst du dich als Gründer ab?
Mit dem Start bist du für deine Absicherung selbst verantwortlich, angefangen bei der Krankenversicherung. In Deutschland besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung, auch für Selbstständige. Informiere deine Krankenkasse deshalb direkt, wenn du hauptberuflich selbstständig wirst. Gesetzlich oder privat, Beiträge und Mindesteinkommen erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.
- Berufsgenossenschaft: Du meldest dein Unternehmen binnen einer Woche nach dem Start beim zuständigen Unfallversicherungsträger (§ 192 SGB VII). Hast du in dieser Woche ein Gewerbe angemeldet, gilt die Pflicht als erfüllt. Freiberufler melden sich selbst. Ob du als Unternehmer selbst pflichtversichert bist, hängt von der Satzung deiner Berufsgenossenschaft ab.
- Rentenversicherungspflicht prüfen: Bestimmte Selbstständige sind pflichtversichert, etwa Lehrkräfte und Erzieher ohne versicherungspflichtige Angestellte, Pflegekräfte, Hebammen, eingetragene Handwerker und Selbstständige, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten (§ 2 SGB VI). Sie melden sich innerhalb von drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung (§ 190a SGB VI). Mehr im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.
- Künstlersozialkasse: Bist du selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig, kann die KSK für dich zuständig sein. Ob das zutrifft, prüft die KSK auf Antrag.
- Weitere Versicherungen: Pflicht ist etwa die Kfz-Haftpflicht für ein Firmenfahrzeug (§ 1 PflVG). Eine Betriebshaftpflicht ist für einzelne Berufe vorgeschrieben, für viele andere dringend zu empfehlen. Überblick in den Ratgebern Versicherungen für Selbstständige und Betriebshaftpflicht.
Wie organisierst du dein Unternehmen von Anfang an?
Von Anfang an brauchst du drei Dinge: ein eigenes Konto für dein Geschäft, eine geordnete Buchhaltung und korrekte Rechnungen. Wer das in den ersten Wochen einrichtet, spart sich später viel Sucharbeit und Ärger mit dem Finanzamt.
- Geschäftskonto eröffnen. Für UG und GmbH ist es praktisch unverzichtbar, weil das Stammkapital vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt wird. Für Einzelunternehmer ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Worauf du achten solltest, steht im Ratgeber Geschäftskonto.
- Buchhaltung einrichten. Belege von Anfang an sammeln und digital ablegen. Die meisten Einzelunternehmer ermitteln ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
- Rechnungen richtig schreiben. Pflichtangaben, Rechnungsnummer und E-Rechnung erklärt der Ratgeber Rechnung schreiben.
- Umsatzsteuer anmelden. Bist du kein Kleinunternehmer, gibst du Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ab (§ 18 UStG). Ob monatlich oder vierteljährlich, erklärt der Ratgeber Umsatzsteuervoranmeldung.
- Website rechtssicher machen. Für geschäftsmäßige Websites gilt eine Impressumspflicht (§ 5 DDG), dazu kommen Datenschutzpflichten. Lass Impressum und Datenschutzerklärung von einer Fachberatung, etwa einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, prüfen.
Was ist beim ersten Mitarbeiter zu tun?
Bevor du den ersten Mitarbeiter anmeldest, brauchst du eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Du beantragst sie online beim Betriebsnummern-Service. Seit 2024 gibst du dabei die Unternehmensnummer deiner gesetzlichen Unfallversicherung an. Hast du noch keine, kannst du sie im Online-Antrag mit anfordern.
- Anmeldung zur Sozialversicherung: bei der Krankenkasse des Mitarbeiters, mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn (§ 6 DEÜV).
- Sofortmeldung: In einigen Branchen, etwa Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung, Transport und Logistik sowie Friseur- und Kosmetikgewerbe, meldest du neue Beschäftigte spätestens bei Arbeitsaufnahme (§ 28a Abs. 4 SGB IV).
- Unfallversicherung: Deine Beschäftigten sind über die Berufsgenossenschaft versichert. Die Beiträge trägst du als Unternehmer (§ 150 SGB VII).
- Lohnsteuer: Als Arbeitgeber meldest du Lohnsteuer beim Finanzamt an und führst sie ab, je nach Höhe monatlich, vierteljährlich oder jährlich (§ 41a Abs. 2 EStG).
Typische Fehler auf dem Weg zur Gründung
Typische Fehler auf dem Weg zur Gründung sind eine zu frühe oder zu späte Gewerbeanmeldung, die verpasste Drei-Monats-Frist der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, eine übersehene Erlaubnis sowie vermischte Konten.
- Zu früh angemeldet: Wer vor dem Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld hauptberuflich startet, riskiert die Förderung.
- Zu spät angemeldet: Erste Aufträge ohne Gewerbeanmeldung können ein Bußgeld kosten.
- Drei-Monats-Frist verpasst: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung lässt sich später nicht nachholen.
- Erlaubnis übersehen: Ohne erforderliche Erlaubnis darfst du nicht starten, auch wenn die Gewerbeanzeige angenommen wurde.
- Privat und geschäftlich vermischt: Ohne eigenes Konto wird die Buchhaltung unübersichtlich.
Gut vorbereitet starten
Die meisten Punkte dieser Liste sind schnell erledigt, wenn die Reihenfolge stimmt. Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass gehen wir sie gemeinsam durch, 1:1 online und bundesweit. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Rechtsform, Anmeldungen, Steuern, Versicherungen und Buchhaltung, damit du vor dem Start weißt, was wann zu tun ist. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen.
Fragen dazu? Dein CoachMarkus StolzenburgCoach für digitale Geschäftsmodelle
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 41a EStG
- § 9 SGB V
- § 324 SGB III – Antrag vor Leistung
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss (150 Tage Restanspruch, fachkundige Stelle)
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- § 28a SGB III – Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (drei Monate)
- § 14 GewO – Anzeigepflicht
- § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (Abs. 1b, Abs. 4: ein Monat)
- § 18 UStG – Umsatzsteuervoranmeldung (Fristen, Neugründer)
- § 11 GmbHG – Rechtszustand vor der Eintragung
- § 20 GwG – Transparenzregister, Mitteilungspflicht
- § 2 IHKG – Kammerzugehörigkeit
- § 1 PflVG – Kfz-Haftpflichtversicherung
- § 150 SGB VII – Beitragspflichtige (Unfallversicherung)
- § 192 SGB VII – Mitteilungspflichten der Unternehmer (eine Woche)
- § 2 SGB VI – Versicherungspflichtige Selbständige
- § 190a SGB VI – Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen (drei Monate)
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten (Impressum)
- § 6 DEÜV – Anmeldung von Beschäftigten (sechs Wochen)
- § 28a SGB IV – Meldepflicht, Abs. 4 Sofortmeldung
- Bundesagentur für Arbeit: Beantragung der Betriebsnummer
- Existenzgründungsportal des Bundes: Unternehmen anmelden
Kurz beantwortet
Was muss ich zuerst machen, wenn ich mich selbstständig mache?
Zuerst klärst du Idee, Businessplan und Finanzierung, und wenn du Leistungen beziehst, stellst du die Förderanträge. Erst danach meldest du dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit an. Die Reihenfolge ist wichtig, weil Gründungszuschuss und Einstiegsgeld vor dem Start beantragt werden müssen.
Welche Behörden muss ich bei einer Gründung informieren?
Bei einer gewerblichen Gründung meldest du dich beim Gewerbeamt an, das Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft informiert. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reichst du trotzdem selbst über ELSTER ein. Dazu kommen deine Krankenkasse und je nach Tätigkeit die Deutsche Rentenversicherung oder die Künstlersozialkasse.
Wie lange habe ich für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Zeit?
Für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hast du einen Monat ab Beginn deiner Tätigkeit Zeit. Das ergibt sich aus § 138 AO. Du reichst ihn in der Regel elektronisch über ELSTER ein.
Muss ich mich als Freiberufler beim Gewerbeamt anmelden?
Nein, als Freiberufler meldest du dich nicht beim Gewerbeamt an. Du teilst den Beginn deiner Tätigkeit direkt dem Finanzamt mit, über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ob deine Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.
Kann ich mich als Selbstständiger freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Du brauchst unter anderem eine Vorversicherungszeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld direkt vor dem Start. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
Wann muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft melden?
Bei der Berufsgenossenschaft musst du dein Unternehmen binnen einer Woche nach dem Start melden. Hast du innerhalb dieser Woche ein Gewerbe angemeldet, gilt die Pflicht als erfüllt, weil das Gewerbeamt die Daten weitergibt. Freiberufler melden sich selbst beim zuständigen Unfallversicherungsträger.
Was brauche ich, bevor ich den ersten Mitarbeiter einstelle?
Vor der ersten Anmeldung eines Mitarbeiters brauchst du eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Dazu kommen die Unternehmensnummer deiner Unfallversicherung und die Anmeldung bei der Krankenkasse des Mitarbeiters, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. In einigen Branchen ist eine Sofortmeldung schon am ersten Arbeitstag nötig.
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