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Was ist der AVGS? Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einfach erklärt

Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit ihm kannst du bei einem zugelassenen Träger an einer Maßnahme teilnehmen, etwa an einem Gründungscoaching, ohne selbst etwas zu bezahlen. Hier erfährst du, wer einen AVGS bekommen kann, was er abdeckt, was auf dem Gutschein steht und wie er sich vom Bildungsgutschein und vom Gründungszuschuss unterscheidet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was: Der AVGS ist ein Gutschein für eine Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Er enthält kein Geld für dich, die Behörde bezahlt den Träger direkt.
  • Grundlage: § 45 SGB III. Über das SGB II nutzen ihn auch Jobcenter für Menschen in der Grundsicherung (früher Bürgergeld).
  • Wofür: unter anderem Bewerbungs- und Vermittlungscoaching, Abbau von Vermittlungshemmnissen und die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit, also Gründungscoaching.
  • Ermessen: Für ein Gründungscoaching gibt es keinen Rechtsanspruch. Der/die Ansprechpartner/in entscheidet im Einzelfall.
  • Kosten: Bei Bewilligung zahlst du keinen Eigenanteil.
  • Auf dem Gutschein: Ziel, Art der Maßnahme, Umfang in Unterrichtseinheiten und Gültigkeitszeitraum.

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Was ist der AVGS genau?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mit ihm bescheinigt dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, dass eine bestimmte Unterstützung für dich sinnvoll ist, und legt Ziel und Inhalt fest. Mit dem Gutschein suchst du dir dann einen zugelassenen Träger, der eine passende Maßnahme anbietet. Der Träger rechnet die Kosten direkt mit der Behörde ab.

Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Das Gesetz spricht von „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Der Gutschein ist nur die Form, in der die Förderung ausgegeben wird. Jobcenter wenden die Regeln über § 16 SGB II an, deshalb können auch Menschen in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) einen AVGS bekommen.

Wichtig für das Verständnis: Der AVGS ist kein Geld, das an dich ausgezahlt wird. Auf dem Gutschein steht auch kein Eurobetrag für dich. Er ist eine Kostenzusage für eine Maßnahme. Dein Arbeitslosengeld oder deine Grundsicherung läuft während der Teilnahme in der Regel weiter.

Wer kann einen AVGS bekommen?

§ 45 SGB III nennt drei Gruppen:

  • Arbeitslose, egal ob mit Arbeitslosengeld oder Grundsicherung,
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, zum Beispiel nach einer Kündigung, solange das Arbeitsverhältnis noch läuft,
  • Ausbildungsuchende.

Eine Altersgrenze oder Branchenvorgabe gibt es nicht. Zuständig ist bei Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit, bei Grundsicherung das Jobcenter. Die Förderung ist eine Kann-Leistung: Dein/e Ansprechpartner/in prüft, ob die Maßnahme für deine Eingliederung notwendig ist, ob sie zu dir passt und ob sie wirtschaftlich ist.

Was kann mit dem AVGS gefördert werden?

Das Gesetz nennt mehrere Ziele, für die eine Maßnahme gefördert werden kann:

Ziel nach § 45 Abs. 1 SGB IIIBeispiele
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Abbau von VermittlungshemmnissenCoaching zur beruflichen Orientierung, Unterstützung bei persönlichen Hürden
Vermittlung in versicherungs­pflichtige BeschäftigungBewerbungscoaching, Unterstützung bei der Jobsuche
Heranführung an eine selbstständige TätigkeitGründungscoaching: Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzplan, Marketing
Stabilisierung einer BeschäftigungsaufnahmeBegleitung in den ersten Monaten einer neuen Stelle

Der Gutschein kann für drei Arten von Angeboten eingesetzt werden: bei einem zugelassenen Träger für eine Maßnahme, bei einem privaten Arbeitsvermittler, der nur bei Erfolg bezahlt wird, oder bei einem Arbeitgeber für eine betriebliche Maßnahme von bis zu sechs Wochen. Für Gründerinnen und Gründer ist der erste Weg der relevante.

AVGS für Gründer: das Gründungscoaching

Für eine Gründung stellt die Behörde einen Gutschein mit dem Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ aus. Damit kannst du ein AVGS Gründercoaching bei einem zugelassenen Träger machen. Im Coaching prüfst du deine Idee, erarbeitest Businessplan und Finanzplan, klärst Rechtsform, Steuern und Versicherungen und bereitest Marketing und Kundengewinnung vor. Die Unterlagen kannst du danach für den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld nutzen.

Wichtig ist die Reihenfolge: Das Coaching findet vor der hauptberuflichen Gründung statt. Solange es läuft, bist du weiter arbeitslos gemeldet. Meldest du dein Gewerbe vorher hauptberuflich an, kann die Grundlage für den Gutschein entfallen.

Was steht auf dem Gutschein?

Bevor du mit einem Träger startest, prüfe deinen Gutschein. Für ein Gründungscoaching sollten diese Angaben passen:

AngabeWorauf du achtest
Maßnahmeziel„Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“
Art der MaßnahmeEinzelmaßnahme (1:1) oder Gruppenmaßnahme
UmfangAnzahl der Unterrichtseinheiten (UE) oder Stunden
GültigkeitszeitraumBis zu diesem Datum muss die Maßnahme beginnen.
Regionale BegrenzungGilt der Gutschein nur in einer Region, oder auch für Online-Angebote?

Passt eine Angabe nicht zum Angebot des Trägers, sprich deine/n Ansprechpartner/in vor dem Start an. Wie du den Gutschein bei einem Träger einlöst, erklärt der Ratgeber AVGS einlösen.

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Wer darf AVGS-Maßnahmen anbieten?

Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem Träger mit Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Dafür prüft eine fachkundige Stelle den Träger und jede einzelne Maßnahme, unter anderem Konzept, Qualität, Qualifikation der Coaches und die Angemessenheit der Kosten (§ 179 SGB III). Jede zugelassene Maßnahme hat eine eigene Maßnahmenummer. Achte darauf, dass dein Träger dir diese Nummer im Angebot nennt.

Ob ein Träger zugelassen ist, kannst du dir mit dem Zertifikat und der Maßnahmenummer zeigen lassen. Unterschiede gibt es bei Format, Umfang und Schwerpunkten: Manche Träger arbeiten in Gruppen, andere 1:1, manche vor Ort, andere online.

AVGS, Bildungsgutschein und Gründungszuschuss im Vergleich

AVGS, Bildungsgutschein und Gründungszuschuss unterscheiden sich vor allem im Zweck: Der AVGS bezahlt Coaching vor der Gründung, der Bildungsgutschein eine Weiterbildung, der Gründungszuschuss deinen Lebensunterhalt ab dem Gründungstag.

AVGSBildungsgutscheinGründungszuschuss
Grundlage§ 45 SGB III§ 81 SGB III§ 93 SGB III
WofürAktivierung, Coaching, Gründungsvorbereitungberufliche Weiterbildung, UmschulungLebensunterhalt und Absicherung nach dem Start
Zeitpunktvor der Gründungvor einer neuen Beschäftigungab dem Gründungstag
Geld an dichnein, Träger wird bezahltnein, Träger wird bezahltja, monatliche Zahlung
WerAgentur oder JobcenterAgentur oder Jobcenternur Agentur, bei Anspruch auf Arbeitslosengeld
Rechtsanspruchnein (außer Sonderfall private Vermittlung)neinnein

AVGS und Gründungszuschuss ergänzen sich: Erst bereitest du die Gründung im Coaching vor, dann beantragst du den Zuschuss für die Startphase. Beziehst du Grundsicherung, ist das Einstiegsgeld des Jobcenters der passende Gegenpart zum Gründungszuschuss.

Wie bekommst du einen AVGS?

Einen AVGS bekommst du, wenn du dich bei Agentur oder Jobcenter meldest, deine Idee konkretisierst, ein Angebot eines Trägers einholst und den Gutschein im Gespräch mit dem/der Ansprechpartner/in beantragst.

  1. Arbeitsuchend oder arbeitslos melden. Ohne Meldung bei Agentur oder Jobcenter gibt es keinen Gutschein.
  2. Idee konkretisieren. Überlege, was du anbieten willst, für wen und warum du das kannst. Eine klare, hauptberufliche Gründungsabsicht hilft im Gespräch.
  3. Träger auswählen und Angebot holen. Ein Träger führt mit dir ein Erstgespräch und erstellt ein Angebot mit Maßnahmenummer und Umfang.
  4. Gespräch mit dem/der Ansprechpartner/in. Du erklärst dein Vorhaben und beantragst den Gutschein. Tipps dazu stehen im Ratgeber Gespräch bei Agentur oder Jobcenter vorbereiten.
  5. Gutschein prüfen und einlösen. Du gibst den Gutschein vor dem Start beim Träger ab, der ihn der Behörde vorlegt. Dann beginnt das Coaching.

Ausführlich beschreibt den Antrag der Ratgeber AVGS beantragen. Wird dein Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht im Ratgeber AVGS abgelehnt.

Firmenkompass als AVGS-Träger

Firmenkompass ist ein AZAV-zertifizierter Träger für das AVGS Gründercoaching. Das Coaching läuft 1:1 online und bundesweit, mit bis zu 125 Unterrichtseinheiten in neun Modulen, auf Wunsch mit der Erstellung deiner Website oder deines Onlineshops. Über 1.400 Gründerinnen und Gründer haben wir bisher begleitet. Ob ein Gutschein ausgestellt wird, entscheidet immer die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir, ob das Coaching zu deinem Vorhaben passt, und du bekommst ein Angebot für dein Gespräch.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wofür steht AVGS?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III, für Menschen in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) gilt er über das SGB II entsprechend.

Wer bekommt einen AVGS?

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende, die bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sind. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet dein/e Ansprechpartner/in im Einzelfall.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?

Für ein Gründungscoaching hast du keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS. Einen Anspruch sieht das Gesetz nur in einem Sonderfall vor: für die Vermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler, wenn du Arbeitslosengeld beziehst und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt bist.

Was kostet mich eine Maßnahme mit AVGS?

Bei bewilligtem AVGS kostet dich eine Maßnahme nichts. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab, du zahlst keinen Eigenanteil.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Das steht auf dem Gutschein. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme beginnen. Läuft er ab, musst du einen neuen Gutschein beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?

Mit dem Bildungsgutschein werden berufliche Weiterbildungen gefördert, etwa Umschulungen oder Kurse mit Abschluss. Der AVGS ist für Aktivierung und Eingliederung gedacht, zum Beispiel Bewerbungscoaching oder Gründungscoaching.

Kann ich den Träger selbst aussuchen?

Ja, der Gutschein berechtigt dich, unter zugelassenen Trägern mit passender Maßnahme zu wählen. Er kann aber zeitlich befristet und regional begrenzt sein.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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