Arbeitszeugnis schreiben: Was du als Arbeitgeber wissen musst
Irgendwann verlässt dich ein Mitarbeiter, und dann ist ein Arbeitszeugnis fällig. Für viele Gründerinnen und Gründer ist das das erste Zeugnis, das sie selbst schreiben. Hier erfährst du, wer Anspruch auf welches Zeugnis hat, was drinstehen muss, wie Wohlwollen und Wahrheit zusammenpassen, was sich seit 2025 bei der elektronischen Form geändert hat und wann ein Zwischenzeugnis fällig ist.
Das Wichtigste in Kürze
- § 109 GewO
- Anspruch auf ein Zeugnis bei Ende des Arbeitsverhältnisses
- 2
- Arten: einfaches und qualifiziertes Zeugnis
- seit 2025
- elektronisch mit Einwilligung möglich
- Anspruch: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat bei Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis (§ 109 GewO).
- Zwei Arten: Das einfache Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit, das qualifizierte bewertet zusätzlich Leistung sowie Verhalten.
- Wahr und wohlwollend: Das Zeugnis muss stimmen, darf das berufliche Fortkommen aber nicht unnötig erschweren.
- Keine Geheimcodes: Versteckte Formulierungen mit anderer Bedeutung sind verboten.
- Elektronisch seit 2025: nur mit Einwilligung der Person und mit qualifizierter elektronischer Signatur.
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Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das steht in § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung. Es spielt keine Rolle, ob jemand Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob gearbeitet hat und ob die Kündigung von dir oder von der anderen Seite kam.
Für andere dauerhafte Dienstverhältnisse, etwa freie Mitarbeit mit festem Rahmen, regelt § 630 BGB einen ähnlichen Anspruch. Für Auszubildende gilt § 16 Berufsbildungsgesetz: Ihr Zeugnis nennt Art, Dauer, Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten. Angaben zu Verhalten und Leistung kommen nur auf Wunsch der Auszubildenden dazu.
Als Gründerin oder Gründer stellst du das Zeugnis selbst aus, als Inhaber oder Geschäftsführer. Bei einer GmbH oder UG unterschreibt die Geschäftsführung.
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis: Was ist der Unterschied?
Ein einfaches Zeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung sowie Verhalten im Arbeitsverhältnis. Welches Zeugnis du ausstellst, entscheidet die Person, die geht: Das qualifizierte Zeugnis gibt es auf Verlangen.
| Einfaches Zeugnis | Qualifiziertes Zeugnis | |
|---|---|---|
| Inhalt | Name, Dauer, Position, Aufgaben | wie einfaches Zeugnis plus Bewertung von Leistung und Verhalten |
| Wann | Mindestanspruch, etwa bei sehr kurzer Beschäftigung | auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers |
| Wirkung bei Bewerbungen | wirkt oft wie ein Hinweis, dass etwas nicht gepasst hat | Standard in den meisten Branchen |
In der Praxis wollen fast alle ein qualifiziertes Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis ist vor allem bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen üblich, etwa wenn jemand in der Probezeit geht.
Was gehört in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
In ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehören die Eckdaten der Beschäftigung, eine Beschreibung der Aufgaben, eine Bewertung von Leistung und Verhalten sowie ein Schluss. Eine feste gesetzliche Gliederung gibt es nicht. Üblich ist dieser Aufbau:
- Überschrift und Eingang: Name, Geburtsdatum nur mit Einverständnis, Zeitraum der Beschäftigung, Position.
- Unternehmen: ein Satz dazu, was dein Betrieb macht.
- Aufgaben: die wichtigsten Tätigkeiten, die wichtigste zuerst, so konkret, dass ein fremder Leser sie versteht.
- Leistung: Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnisse, bei Führungskräften auch Führung.
- Verhalten: gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen, Kollegen und Kunden.
- Schluss: Grund des Ausscheidens nur, wenn die Person das möchte, dazu Ort, Datum und Unterschrift.
Das Zeugnis gehört auf euer Geschäftspapier. Rechtschreibfehler, Knicke oder Flecken wirken bei einem Dokument, das jahrelang in Bewerbungen mitläuft, besonders schlecht.
Wie passen Wohlwollen und Wahrheit zusammen?
Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein und zugleich wohlwollend formuliert, damit es das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert. Diese beiden Grundsätze hat die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte entwickelt. Dabei geht die Wahrheit vor: Wohlwollend muss ein Zeugnis nur im Rahmen der Wahrheit sein (BAG, 9 AZR 584/13). Das Gesetz selbst sagt in § 109 Abs. 2 GewO: Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine versteckten Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage treffen als die, die aus Form oder Wortlaut hervorgeht.
Für dich heißt das: Du darfst nichts erfinden, aber du musst auch nicht jeden einzelnen Fehler erwähnen. Ein einmaliger Ausrutscher gehört nicht in ein Zeugnis. Wiederholte, wesentliche Probleme darfst du nicht verschweigen, du beschreibst sie aber sachlich.
Was bedeutet Zeugnissprache?
Zeugnissprache ist ein Satz von festen Formulierungen, mit denen in Deutschland Leistungen in Zeugnissen abgestuft werden, ähnlich wie Schulnoten. Personalverantwortliche lesen Zeugnisse genau so. Ein Satz, der für dich freundlich klingt, kann für sie eine mittelmäßige Bewertung bedeuten.
Wichtig ist der Unterschied zwischen dieser offenen Notenskala und verbotenen Geheimcodes. Abstufungen wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ oder „zu unserer Zufriedenheit“ sind üblich und für alle lesbar. Verboten sind dagegen Formulierungen, die heimlich etwas anderes sagen, als dasteht, etwa Andeutungen über Gewerkschaftsarbeit, Krankheit oder Alkohol. Auch auffällige Lücken können eine Botschaft senden, etwa wenn bei einer Vertriebskraft der Umgang mit Kunden fehlt.
Wie gut eine Bewertung sein muss, hängt von der echten Leistung ab. Wer im Streit eine bessere Note als „befriedigend“ will, muss die Tatsachen dafür vor Gericht darlegen und beweisen (BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Bewertest du schlechter als „befriedigend“, musst in der Regel du begründen, warum.
Darf ich ein Arbeitszeugnis elektronisch ausstellen?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 darfst du ein Arbeitszeugnis in elektronischer Form erteilen, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einwilligt (§ 109 Abs. 3 GewO). Die Änderung kam mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 323). Vorher war die elektronische Form ausgeschlossen.
„Elektronische Form“ ist aber mehr als ein PDF per E-Mail. Sie richtet sich nach § 126a BGB und verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur. Ein eingescanntes Zeugnis mit gescannter Unterschrift erfüllt das nicht. Hast du keine qualifizierte Signatur oder willigt die Person nicht ein, stellst du das Zeugnis auf Papier aus und unterschreibst es eigenhändig. Die gleiche Möglichkeit gilt nach § 630 BGB für Dienstverhältnisse und nach § 16 BBiG für Auszubildende.
Wann brauchen Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis brauchen Mitarbeitende, wenn sich im laufenden Arbeitsverhältnis etwas Wichtiges ändert, zum Beispiel ein Wechsel der Vorgesetzten, eine Versetzung, eine längere Elternzeit oder ein Betriebsübergang. Gesetzlich ist das Zwischenzeugnis nicht ausdrücklich geregelt. Ein Anspruch wird bei einem berechtigten Anlass aus den Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis abgeleitet. Prüf außerdem, ob ein Tarifvertrag einen ausdrücklichen Anspruch vorsieht.
Im kleinen Betrieb kommt die Frage oft auf, wenn du das Unternehmen verkaufst oder an eine Nachfolge übergibst. Ein Zwischenzeugnis hält dann fest, was bis dahin gut gelaufen ist. Wichtig: Das spätere Endzeugnis sollte nicht ohne Grund schlechter ausfallen als das Zwischenzeugnis.
Wo bekommst du Hilfe beim Arbeitszeugnis?
Hilfe beim Arbeitszeugnis bekommst du bei deiner Kammer, bei Arbeitgeberverbänden oder bei Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht, wenn es um rechtliche Fragen geht. Leichter wird das Zeugnis, wenn du schon während des Arbeitsverhältnisses regelmäßig Mitarbeitergespräche führst und kurz festhältst, was gut lief. Dann musst du am Ende nicht aus dem Gedächtnis schreiben.
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Fragen dazu? Dein CoachDr. Werner von der BeyCoach für Gründung und Führung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13
- § 109 GewO – Zeugnis (Abs. 1 Inhalt, Abs. 2 klar und verständlich, Abs. 3 elektronische Form)
- § 630 BGB – Pflicht zur Zeugniserteilung bei Dienstverhältnissen
- § 16 BBiG – Zeugnis für Auszubildende
- § 126a BGB – Elektronische Form (qualifizierte elektronische Signatur)
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), BGBl. 2024 I Nr. 323
Kurz beantwortet
Muss ich jedem Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja, jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat bei Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Das gilt auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und Aushilfen. Für Auszubildende regelt § 16 BBiG den Anspruch.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis?
Ein einfaches Zeugnis nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Das qualifizierte Zeugnis stellst du aus, wenn die Person es verlangt.
Darf ich ein Arbeitszeugnis per E-Mail schicken?
Ein einfaches PDF per E-Mail reicht nicht. Seit dem 1. Januar 2025 darfst du ein Zeugnis zwar in elektronischer Form erteilen, aber nur mit Einwilligung der Person, und die elektronische Form verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB). Ohne Einwilligung bleibt es beim unterschriebenen Papierzeugnis.
Darf ich schlechte Leistungen ins Zeugnis schreiben?
Ein Zeugnis muss wahr sein, aber auch wohlwollend formuliert, damit es das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert. Schlechte Leistungen darfst du deshalb nicht verschweigen, aber auch nicht abwertend oder verschlüsselt darstellen. Versteckte Botschaften sind ausdrücklich verboten (§ 109 Abs. 2 GewO).
Hat ein Mitarbeiter Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, wird aber bei einem berechtigten Anlass üblicherweise geschuldet. Typische Anlässe sind ein Wechsel der Vorgesetzten, eine Versetzung oder eine längere Elternzeit. Ob ein Anlass reicht, ist im Streitfall eine Frage der Rechtsprechung.
Wie schnell muss ich ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Das Zeugnis stellst du bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, also zeitnah zum letzten Arbeitstag. Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. Lass dir nicht zu viel Zeit, denn ohne Zeugnis tut sich die Person bei Bewerbungen schwer.
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