Firmenkompass

Selbstständig nach der Elternzeit: So verbindest du Familie, Förderung und Gründung

Die Elternzeit geht zu Ende, und der alte Job passt nicht mehr zum Familienleben? Dann kann eine eigene Selbstständigkeit eine echte Option sein. Hier erfährst du, was während der Elternzeit erlaubt ist, wie Elterngeld und Gründung zusammenpassen, wann du Arbeitslosengeld, einen AVGS oder den Gründungszuschuss bekommen kannst und wie du realistisch planst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit: Selbstständigkeit ist bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt. Bist du noch angestellt, braucht sie die Zustimmung deines Arbeitgebers.
  • Elterngeld: Einkommen aus der Selbstständigkeit wird angerechnet. ElterngeldPlus kann bei Teilzeit günstiger sein.
  • Arbeitslosengeld: Kindererziehung bis zum dritten Geburtstag kann als Versicherungszeit zählen. Die Höhe ist nach langer Pause oft niedriger.
  • AVGS: möglich, wenn du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet bist, auch als Berufsrückkehrerin oder Berufsrückkehrer.
  • Gründungszuschuss: nur mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, mindestens 150 Tagen Restanspruch und hauptberuflicher Gründung.
  • Realistisch planen: Arbeitszeit, Betreuung und Einkommen ehrlich rechnen. Das überzeugt auch Agentur und fachkundige Stelle.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Warum viele Eltern nach der Elternzeit gründen

Nach einer Familienpause passt die alte Stelle oft nicht mehr: feste Präsenzzeiten, lange Wege, wenig Spielraum, wenn das Kind krank ist. Eine Selbstständigkeit kann mehr Freiheit bei Zeit und Ort bringen. Sie bringt aber auch Verantwortung für Einkommen, Absicherung und Kundschaft. Die gute Nachricht: Für Eltern gelten dieselben Förderwege wie für alle anderen. Wichtig ist, die Regeln für Elternzeit, Elterngeld und Arbeitslosengeld zu kennen, weil sie ineinandergreifen.

Klär zuerst, wo du gerade stehst. Die Möglichkeiten unterscheiden sich, je nachdem ob du noch in Elternzeit bist, ob dein Arbeitsverhältnis weiterbesteht und ob du Arbeitslosengeld oder Grundsicherung (früher Bürgergeld) bekommst.

Deine SituationWas giltPassender Weg
Noch in Elternzeit, Arbeitsvertrag bestehtSelbstständigkeit bis 32 Stunden pro Woche, mit Zustimmung des ArbeitgebersGründung in Teilzeit vorbereiten und testen
Elternzeit endet, Arbeitsverhältnis endetArbeitslos melden, Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfenAVGS Gründercoaching, danach eventuell Gründungszuschuss
Kein Arbeitsvertrag, länger aus dem BerufAls Berufsrückkehrende arbeitsuchend meldenGespräch mit der Agentur über AVGS
Grundsicherung vom JobcenterFörderung über das JobcenterAVGS über das Jobcenter, danach eventuell Einstiegsgeld

Was ist während der Elternzeit erlaubt?

Elternzeit heißt nicht, dass du gar nicht arbeiten darfst. Du darfst während der Elternzeit im Durchschnitt des Monats bis zu 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, auch selbstständig (§ 15 Abs. 4 BEEG). Für eine Selbstständigkeit neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis gilt eine Besonderheit: Du brauchst die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Das gibt dir die Chance, deine Idee in Ruhe zu prüfen, erste Kundinnen und Kunden zu gewinnen und Preise zu testen, bevor du dich festlegst. Melde ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit trotzdem ordnungsgemäß an und informiere das Finanzamt. Wie das geht, steht im Ratgeber Gewerbeanmeldung.

Elterngeld und Selbstständigkeit: wie das zusammenpasst

Elterngeld bekommst du nur, wenn du nicht mehr als 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeitest (§ 1 Abs. 6 BEEG). Verdienst du während des Bezugs etwas, wird das Elterngeld aus dem Unterschied zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen danach berechnet. Ein Gewinn aus der Selbstständigkeit mindert das Elterngeld also. Es fällt aber nicht weg, und der Mindestbetrag von 300 € im Monat bleibt in der Regel erhalten. Beim Basiselterngeld liegt der Höchstbetrag bei 1.800 € im Monat.

  • ElterngeldPlus: Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, läuft aber doppelt so lange. Arbeitest du in Teilzeit, ist es oft die bessere Wahl, weil sich die Anrechnung weniger stark auswirkt.
  • Einkommen schätzen: Für die Zeit des Bezugs gibst du dein voraussichtliches Einkommen an. Am Ende rechnet die Elterngeldstelle mit dem tatsächlichen Gewinn ab. Hast du mehr verdient, musst du zurückzahlen.
  • Arbeitszeit belegen: Als Selbstständiger bestätigt dir niemand deine Stunden. Halte deine Arbeitszeit selbst fest.
  • Andere Leistungen: Arbeitslosengeld wird auf das Elterngeld angerechnet, ein Sockelbetrag bleibt frei (§ 3 BEEG). Wie sich ein Gründungszuschuss auswirkt, klärst du am besten vorher mit der Elterngeldstelle.

Die Regeln sind im Detail kompliziert. Lass dir deine Varianten von der Elterngeldstelle vorrechnen oder nutze den Elterngeldrechner im Familienportal des Bundes.

Arbeitslosengeld nach der Elternzeit

Endet dein Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit, kannst du Arbeitslosengeld bekommen. Voraussetzung ist, dass du in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versichert warst (§ 143 SGB III). Zeiten, in denen du ein Kind unter drei Jahren erzogen hast, können als Versicherungszeit zählen, wenn du unmittelbar vorher versichert warst oder Arbeitslosengeld bezogen hast (§ 26 Abs. 2a SGB III). Elternzeit nach dem dritten Geburtstag zählt nicht.

Bei der Höhe gibt es oft eine Überraschung: Hast du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit zu wenig verdient, weil du in Elternzeit warst, berechnet die Agentur das Arbeitslosengeld nach einem fiktiven Entgelt, das sich an deiner Qualifikation orientiert (§ 152 SGB III). Das kann deutlich unter deinem früheren Gehalt liegen. Für deinen Finanzplan zählt der Betrag im Bescheid.

Für das Arbeitslosengeld musst du verfügbar sein, also Arbeit aufnehmen oder an Maßnahmen teilnehmen können. Die Agentur fragt deshalb, wie die Kinderbetreuung geregelt ist. Das ist keine Schikane, sondern Voraussetzung für die Leistung.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

AVGS Gründercoaching und Gründungszuschuss für Eltern

Bist du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet, kannst du bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein AVGS Gründercoaching beantragen (§ 45 SGB III). Auch Berufsrückkehrende, die nach einer Familienpause wieder in Arbeit wollen, können Leistungen der Arbeitsförderung erhalten (§ 20 SGB III). Einen Rechtsanspruch auf den Gutschein gibt es nicht. Mit einer konkreten Idee und einem Plan, der zu deinem Familienalltag passt, kannst du den/die Ansprechpartner/in aber gut überzeugen. Wie du das Gespräch vorbereitest, steht im Ratgeber Gespräch vorbereiten.

Der Gründungszuschuss setzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld voraus, von dem am Gründungstag noch mindestens 150 Tage übrig sind. Außerdem musst du hauptberuflich gründen, in der Praxis mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Für Eltern heißt das: Die Gründung darf in Teilzeit laufen, sie muss aber dein Hauptberuf sein und dich auf Dauer tragen können.

Der Zeitplan entscheidet

Während des Coachings läuft dein Arbeitslosengeld weiter, der Restanspruch sinkt also. Plane rückwärts vom spätesten Gründungstag. Bei einem Anspruch von zwölf Monaten musst du spätestens nach sieben Monaten gründen, damit 150 Tage übrig bleiben. Das Coaching sollte deshalb früh beginnen.

Ein Geschäftsmodell, das zu deinem Familienalltag passt

Nicht jede Idee lässt sich mit kleinen Kindern gleich gut umsetzen. Bevor du startest, lohnt ein ehrlicher Blick auf deine verfügbare Zeit:

  • Feste Zeiten oder flexibel? Termine vor Ort mit Kundinnen und Kunden brauchen verlässliche Betreuung. Arbeit, die du zeitversetzt erledigen kannst, etwa Texte, Beratung per Video oder Buchhaltung, lässt mehr Spielraum.
  • Wie viele Stunden sind realistisch? Rechne mit deinen Betreuungszeiten, nicht mit deinem Wunsch. Plane Puffer für Krankheitstage und Ferien.
  • Reicht das Einkommen? Bei weniger Stunden brauchst du einen höheren Stundensatz. Der Ratgeber Stundensatz berechnen zeigt, wie du ihn ermittelst.
  • Kosten klein halten: Ein Start ohne Ladenlokal oder große Investitionen senkt das Risiko.

Hilfe bei der Ideenfindung bietet der Ratgeber Geschäftsidee entwickeln.

Absicherung: Krankenversicherung und Familienversicherung

Viele Eltern sind während der Elternzeit über die Familie versichert oder als Angestellte beitragsfrei weiterversichert. Wirst du hauptberuflich selbstständig, ändert sich das: Hauptberuflich Selbstständige sind von der Familienversicherung ausgeschlossen und zahlen den Beitrag selbst, 2026 mindestens rund 270 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bleibt die Familienversicherung möglich, solange dein Gesamteinkommen 2026 nicht über 565 € im Monat liegt. Details erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

Denk auch an deine Altersvorsorge. Kindererziehungszeiten bringen dir Rentenpunkte, ersetzen aber keine eigene Vorsorge. Mehr dazu im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.

Wie Firmenkompass Eltern bei der Gründung begleitet

Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass arbeitest du 1:1 per Video mit deinem Coach. Die Termine stimmt ihr direkt ab, auch frühmorgens, abends oder in Betreuungszeiten. Gemeinsam entwickelst du ein Geschäftsmodell, das zu deiner verfügbaren Zeit passt, und einen Finanzplan, der Elterngeld, Arbeitslosengeld und Absicherung realistisch abbildet.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo du stehst und welcher Weg für dich infrage kommt. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Maria BieberFragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Darf ich mich während der Elternzeit selbstständig machen?

Ja, wenn du im Monatsdurchschnitt höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitest. Bist du noch angestellt, braucht eine selbstständige Tätigkeit die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Wird mein Gewinn auf das Elterngeld angerechnet?

Ja, dein Gewinn wird auf das Elterngeld angerechnet. Verdienst du während des Bezugs etwas, berechnet die Elterngeldstelle das Elterngeld aus dem Unterschied zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt. Bei Teilzeit ist ElterngeldPlus oft günstiger. Lass dir deinen Fall von der Elterngeldstelle vorrechnen.

Bekomme ich nach der Elternzeit Arbeitslosengeld?

Nach der Elternzeit bekommst du oft Arbeitslosengeld. Zeiten, in denen du ein Kind unter drei Jahren erzogen hast, können als Versicherungszeit zählen, wenn du vorher versichert warst. Ob du die Anwartschaft erfüllst und wie hoch das Arbeitslosengeld ist, prüft die Agentur für Arbeit.

Kann ich nach der Elternzeit einen AVGS für ein Gründungscoaching bekommen?

Das ist möglich, wenn du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet bist. Auch Berufsrückkehrende können Leistungen der Arbeitsförderung erhalten. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Gibt es den Gründungszuschuss nach der Elternzeit?

Nur wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und am Gründungstag noch mindestens 150 Tage übrig sind. Außerdem musst du hauptberuflich gründen, also mindestens 15 Stunden pro Woche. Auch das ist eine Ermessensleistung.

Muss ich bei der Agentur nachweisen, dass meine Kinder betreut sind?

Für das Arbeitslosengeld musst du für Arbeit oder Maßnahmen verfügbar sein. Die Agentur fragt deshalb, wie die Betreuung geregelt ist. Für ein Online-Coaching reicht oft eine Betreuung zu festen Zeiten.

Kann ich das Gründungscoaching abends oder in Betreuungszeiten machen?

Bei Firmenkompass läuft das Coaching 1:1 per Video. Die Termine stimmst du direkt mit deinem Coach ab, auch frühmorgens oder abends.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns