Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Voraussetzungen, Frist und Beitrag 2026
Mit der Selbstständigkeit endet in der Regel deine Arbeitslosenversicherung. Läuft das Geschäft nicht, stehst du ohne Arbeitslosengeld da. Mit der Versicherungspflicht auf Antrag kannst du dich für einen festen Beitrag weiter absichern, aber nur, wenn du die Frist von drei Monaten einhältst. Hier erfährst du, wer sich versichern kann, was es 2026 kostet und was du im Ernstfall bekommst.
Das Wichtigste in Kürze
- 3 Monate
- Frist für den Antrag nach dem Start
- 51,42 €
- Monatsbeitrag 2026 im Gründungsjahr und im Folgejahr
- 102,83 €
- Monatsbeitrag 2026 danach
- 15 Std.
- Mindestumfang der Selbstständigkeit pro Woche
- Was sie ist: eine Versicherungspflicht auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige (§ 28a SGB III).
- Voraussetzungen: mindestens 15 Stunden Selbstständigkeit pro Woche und eine Vorversicherung, etwa ein Anspruch auf Arbeitslosengeld direkt vor dem Start.
- Frist: Antrag spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit. Danach geht es nicht mehr.
- Beitrag 2026: 51,42 € im Monat im Gründungsjahr und im Folgejahr, danach 102,83 €.
- Leistung: Arbeitslosengeld meist nach fiktiver Bemessung je nach Qualifikation, unabhängig von deinem Gewinn.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.
Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist eine gesetzliche Möglichkeit für Selbstständige, in der Arbeitslosenversicherung zu bleiben und so einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufzubauen oder zu erhalten. Im Gesetz heißt sie Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a SGB III). Du zahlst einen festen Beitrag, unabhängig von deinem Gewinn.
Für Gründer ist sie ein wichtiges Sicherheitsnetz. Läuft das Geschäft nicht wie geplant oder musst du aufgeben, kannst du Arbeitslosengeld beantragen, statt sofort auf Grundsicherung (früher Bürgergeld) angewiesen zu sein. Die Agentur für Arbeit beschreibt sie als Weg, das Risiko einer Arbeitslosigkeit nach der Selbstständigkeit zu verringern.
Wer kann sich freiwillig versichern?
Freiwillig versichern kannst du dich, wenn du eine Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche aufnimmst und eine Vorversicherung nachweist. Beides muss zusammenkommen (§ 28a Abs. 1 und 2 SGB III):
- Umfang: Die selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche. Kurze Abweichungen nach unten sind unschädlich.
- Vorversicherung, Variante 1: Du warst in den 30 Monaten vor dem Start mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig, etwa als Angestellter.
- Vorversicherung, Variante 2: Du hattest unmittelbar vor dem Start Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III, zum Beispiel Arbeitslosengeld.
- Keine vorrangige Versicherung: Bist du daneben schon versicherungspflichtig beschäftigt, etwa als Angestellter im Nebenerwerb, ruht die Versicherung auf Antrag. Eine geringfügige Beschäftigung schadet nicht.
Bis wann musst du den Antrag stellen?
Den Antrag musst du spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei deiner Agentur für Arbeit stellen (§ 28a Abs. 3 SGB III). Die Frist ist streng: Wer sie verpasst, kann die Versicherung für diese Selbstständigkeit nicht mehr abschließen.
- Beginn: Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem du die Voraussetzungen erstmals erfüllst, also meist mit dem Start der Selbstständigkeit.
- Sonderfall: Konntest du dich nur wegen einer vorrangigen Versicherungspflicht nicht versichern, läuft die Drei-Monats-Frist ab deren Wegfall.
- Am besten sofort: Stell den Antrag zusammen mit dem Start, am besten gleich, wenn du der Agentur deine Selbstständigkeit meldest.
Was kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung 2026?
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kostet 2026 im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr rund 51,42 € im Monat, danach 102,83 € im Monat. Der Beitragssatz beträgt 2,6 % (§ 341 SGB III). Als beitragspflichtige Einnahme gilt die monatliche Bezugsgröße, bis zum Ende des Jahres nach der Gründung nur die Hälfte (§ 345b SGB III). Die Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 € im Monat.
| Zeitraum | Beitragspflichtige Einnahme | Beitrag im Monat 2026 |
|---|---|---|
| Gründungsjahr und folgendes Kalenderjahr | 50 % der Bezugsgröße: 1.977,50 € | rund 51,42 € |
| ab dem zweiten Kalenderjahr nach der Gründung | volle Bezugsgröße: 3.955 € | 102,83 € |
Den Beitrag trägst du allein und zahlst ihn direkt an die Bundesagentur für Arbeit (§ 349a SGB III). Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgelegt, der Beitrag ändert sich also mit. Die Versicherung ist von der Versicherungsteuer ausgenommen (§ 4 VersStG). Steuerlich zählt der Beitrag zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG), deren Höchstbetrag bei Selbstständigen aber oft schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft ist.
Was bekommst du im Ernstfall?
Im Ernstfall bekommst du Arbeitslosengeld, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versichert warst (§§ 142, 143 SGB III). Die Höhe richtet sich meist nicht nach deinem Gewinn, sondern nach deiner Qualifikation: Fehlt ein Bemessungszeitraum mit mindestens 150 Tagen Arbeitsentgelt in den letzten zwei Jahren, setzt die Agentur ein fiktives Arbeitsentgelt an (§ 152 SGB III).
| Qualifikationsgruppe | Fiktives Entgelt (Anteil der jährlichen Bezugsgröße pro Tag) | Rechnerisch 2026 im Monat |
|---|---|---|
| 1: Hochschul- oder Fachhochschulabschluss | 1/300 | rund 4.746 € |
| 2: Meister, Fachschule | 1/360 | rund 3.955 € |
| 3: abgeschlossene Berufsausbildung | 1/450 | rund 3.164 € |
| 4: ohne Ausbildung | 1/600, mindestens ein Wert auf Mindestlohnbasis | rund 2.373 € |
Maßgeblich ist die Qualifikation, die für die Stelle nötig ist, auf die die Agentur dich vorrangig vermittelt. Aus diesem fiktiven Brutto wird ein pauschaliertes Nettoentgelt berechnet. Davon bekommst du 60 %, mit Kind 67 % (§ 149 SGB III). Die Monatswerte oben sind eigene Rechnungen mit der jährlichen Bezugsgröße 2026 von 47.460 € (12 × 3.955 €) und 30 Tagen, nicht das ausgezahlte Arbeitslosengeld. Deine genaue Höhe berechnet die Agentur für Arbeit.
Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt von der Versicherungsdauer und deinem Alter ab: nach zwölf Monaten Versicherung sechs Monate, nach 24 Monaten zwölf Monate, ab 50 Jahren und längerer Versicherung bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate (§ 147 SGB III).
Was passiert mit deinem alten Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Dein alter Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt mit der Gründung nicht sofort, er kann aber nur innerhalb von vier Jahren nach seiner Entstehung geltend gemacht werden (§ 161 Abs. 2 SGB III). Gründest du mit einem Restanspruch und gibst innerhalb dieser Zeit auf, kannst du ihn nutzen.
Mit der freiwilligen Versicherung baust du zusätzlich einen neuen Anspruch auf. Entsteht er, erlischt der alte (§ 161 Abs. 1 SGB III). Die Dauer des neuen Anspruchs verlängert sich aber um den Rest des alten, wenn seit dessen Entstehung noch keine fünf Jahre vergangen sind, höchstens bis zur Höchstdauer für dein Alter (§ 147 Abs. 4 SGB III). Wie du den Restanspruch bei der Gründung klug einplanst, erklärt der Ratgeber Selbstständig mit ALG 1.
Wann endet die Versicherung, und kannst du kündigen?
Die Versicherung endet, wenn die Voraussetzungen wegfallen, wenn du länger als drei Monate mit den Beiträgen im Verzug bist oder wenn du kündigst. Kündigen kannst du frühestens nach fünf Jahren, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats (§ 28a Abs. 5 SGB III).
- Lastschrift für die Beiträge einrichten, damit kein Verzug entsteht.
- Der Agentur melden, wenn du deine Selbstständigkeit aufgibst oder unter 15 Stunden pro Woche arbeitest.
- Bei einer zusätzlichen versicherungspflichtigen Anstellung beachten, dass die Versicherung auf Antrag ruht.
- Bescheid und Zahlungsnachweise aufbewahren.
Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung für dich?
Für die meisten Gründer lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung, weil sie für einen niedrigen festen Beitrag einen Anspruch sichert, der deutlich höher sein kann als die Grundsicherung. Besonders sinnvoll ist sie, wenn du keine großen Rücklagen hast, eine gute Qualifikation mitbringst oder Familie versorgst.
Weniger wichtig kann sie sein, wenn du schon sehr hohe Rücklagen hast oder neben der Selbstständigkeit versicherungspflichtig angestellt bleibst. Die Entscheidung musst du aber innerhalb der drei Monate treffen. Später kannst du nicht nachbessern. Mehr zur gesamten Absicherung im Ratgeber Versicherungen für Selbstständige.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, erfüllst du die Vorversicherung meist schon durch deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Gründungszuschuss enthält bei Bewilligung 300 € im Monat zur sozialen Absicherung, davon lässt sich der Beitrag gut bezahlen. Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kommt das Einstiegsgeld infrage. Über beides entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Welche Förderung zu dir passt, zeigt der Fördercheck.
Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?
Im AVGS Gründercoaching planen wir in Modul 5 Unternehmensorganisation alle Meldungen und Fristen zum Start, darunter den Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung. Im Finanzteil bauen wir den Beitrag in deine Privatentnahmen ein. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich gern zum kostenlosen Erstgespräch.
Fragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 28a SGB III – Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
- § 341 SGB III – Beitragssatz 2,6 %
- § 345b SGB III – Beitragspflichtige Einnahmen (halbe Bezugsgröße bis Ende des Folgejahres)
- § 349a SGB III – Beitragstragung und -zahlung (allein, an die Bundesagentur)
- § 142 SGB III – Anwartschaftszeit (zwölf Monate)
- § 143 SGB III – Rahmenfrist (30 Monate)
- § 147 SGB III – Dauer des Anspruchs
- § 149 SGB III – Höhe des Arbeitslosengeldes (60 % bzw. 67 %)
- § 152 SGB III – Fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen
- § 161 SGB III – Erlöschen des Anspruchs (vier Jahre)
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung 2026 (Bezugsgröße 3.955 € im Monat)
- Bundesagentur für Arbeit: Freiwillige Arbeitslosenversicherung
- § 4 VersStG – Arbeitslosenversicherung von der Versicherungsteuer ausgenommen
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 3a: Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit)
Kurz beantwortet
Wer kann sich freiwillig arbeitslosenversichern?
Freiwillig versichern kannst du dich, wenn du eine Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche aufnimmst und vorher versichert warst: entweder mindestens zwölf Monate in den letzten 30 Monaten oder mit Anspruch auf Arbeitslosengeld unmittelbar vor dem Start (§ 28a SGB III).
Bis wann muss ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen?
Den Antrag musst du spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit stellen (§ 28a Abs. 3 SGB III). Danach ist er nicht mehr möglich. Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem du die Voraussetzungen erstmals erfüllst.
Was kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung 2026?
2026 kostet sie im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr rund 51,42 € im Monat, danach 102,83 € im Monat. Grundlage sind 2,6 % der halben bzw. vollen monatlichen Bezugsgröße von 3.955 € (§§ 341, 345b SGB III).
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach der freiwilligen Versicherung?
Das Arbeitslosengeld wird meist fiktiv nach deiner Qualifikation berechnet, nicht nach deinem Gewinn (§ 152 SGB III). Du bekommst 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 % (§ 149 SGB III). Die Höhe ist also unabhängig davon, wie viel du als Selbstständiger verdient hast.
Kann ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen?
Kündigen kannst du frühestens nach fünf Jahren, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende (§ 28a Abs. 5 SGB III). Die Versicherung endet außerdem, wenn du die Selbstständigkeit aufgibst, unter 15 Stunden arbeitest oder länger als drei Monate mit den Beiträgen im Verzug bist.
Was passiert mit meinem Restanspruch auf Arbeitslosengeld?
Ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus der Zeit vor der Gründung bleibt grundsätzlich bestehen, kann aber nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit seiner Entstehung vier Jahre vergangen sind (§ 161 Abs. 2 SGB III). Entsteht durch die freiwillige Versicherung ein neuer Anspruch, wird die Dauer um den Rest verlängert, wenn seit dem alten Anspruch noch keine fünf Jahre vergangen sind (§ 147 Abs. 4 SGB III).
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