Selbstständig mit ALG 1: So gründest du aus dem Arbeitslosengeld heraus
Du bekommst Arbeitslosengeld und willst dich selbstständig machen? Dann hast du zwei Wege: nebenberuflich testen, während das Arbeitslosengeld weiterläuft, oder hauptberuflich gründen, oft mit Gründungszuschuss. Hier erfährst du, welche Regeln gelten, wie AVGS Gründercoaching und Gründungszuschuss zusammenpassen und wie du deinen Zeitplan so legst, dass der Restanspruch reicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Nebenberuflich: weniger als 15 Stunden pro Woche, vorher bei der Agentur melden. 165 € Gewinn im Monat bleiben anrechnungsfrei.
- Hauptberuflich: Das Arbeitslosengeld endet mit dem Start. Bei Bewilligung kann der Gründungszuschuss folgen.
- Gründungszuschuss: mindestens 150 Tage Restanspruch am Gründungstag, 6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 €, danach auf Antrag 9 Monate je 300 €. Ermessensleistung.
- AVGS Gründercoaching: vor dem Start, Arbeitslosengeld läuft weiter, bei Bewilligung ohne Eigenanteil.
- Zeitplan: Je früher du anfängst, desto mehr Restanspruch bleibt. Rechne dein spätestes Gründungsdatum gleich am Anfang aus.
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Zwei Wege in die Selbstständigkeit
Wer Arbeitslosengeld bezieht, steht bei der Gründung vor einer Grundsatzfrage: Teste ich meine Idee erst nebenbei, oder gründe ich gleich hauptberuflich? Beide Wege sind möglich, aber die Regeln sind sehr unterschiedlich.
| Nebenberuflich mit ALG 1 | Hauptberuflich mit Gründungszuschuss | |
|---|---|---|
| Zeitumfang | unter 15 Stunden pro Woche | mindestens 15 Stunden pro Woche, Schwerpunkt deiner Arbeit |
| Arbeitslosengeld | läuft weiter, Gewinn über 165 € wird angerechnet | endet, an seine Stelle tritt bei Bewilligung der Zuschuss |
| Pflichten | vorher melden, weiter verfügbar für Vermittlung | Antrag vor dem Start, Tragfähigkeit nachweisen |
| Krankenversicherung | weiter über die Agentur | ab dem Start selbst |
| Geeignet für | erste Aufträge testen, Nachfrage prüfen | Gründung mit klarem Konzept und Businessplan |
Nebenberuflich selbstständig mit Arbeitslosengeld
Du bleibst arbeitslos im Sinne des Gesetzes, solange deine Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst (§ 138 Abs. 3 SGB III). Mehrere Tätigkeiten werden zusammengerechnet. Gezählt wird die gesamte Zeit, also auch Vorbereitung, Akquise, Fahrten und Buchhaltung, nicht nur die Stunden beim Kunden.
Vom Gewinn aus der Nebentätigkeit bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei (§ 155 SGB III). Alles darüber wird auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Bei Selbstständigen zieht die Agentur pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Ausgaben ab, wenn du keine höheren Ausgaben nachweist.
Der Nebenerwerb eignet sich, um erste Kunden zu gewinnen und zu prüfen, ob deine Preise funktionieren. Er hat aber eine Grenze: Wächst die Tätigkeit über 15 Stunden, endet die Arbeitslosigkeit. Hast du bis dahin keinen Gründungszuschuss beantragt, verschenkst du ihn womöglich.
Hauptberuflich gründen mit Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III soll dir die erste Zeit nach dem Start finanziell absichern. Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Start, mit mindestens 150 Tagen Restanspruch am Gründungstag,
- hauptberufliche Selbstständigkeit, die deine Arbeitslosigkeit beendet,
- Nachweis der Tragfähigkeit durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle,
- Kenntnisse und Fähigkeiten, die du für die Selbstständigkeit brauchst.
In den ersten sechs Monaten bekommst du dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 € im Monat. Danach kann die Agentur auf Antrag für weitere neun Monate je 300 € zahlen, wenn du deine Geschäftstätigkeit nachweist (§ 94 SGB III). Beides ist eine Ermessensleistung. Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, entscheidet die Agentur im Einzelfall.
Die Tage, in denen du in Phase 1 Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommst, werden von deinem Restanspruch abgezogen (§ 148 SGB III). Was danach übrig bleibt, verfällt nicht sofort.
AVGS Gründercoaching: Vorbereitung, bevor du startest
Für den Gründungszuschuss brauchst du einen Businessplan, einen Finanzplan und eine positive Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Diese Unterlagen kannst du im AVGS Gründercoaching erarbeiten. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III übernimmt die Agentur bei Bewilligung die Kosten des Coachings, ohne Eigenanteil. Was der Gutschein ist und wie er funktioniert, erklärt der Ratgeber Was ist der AVGS.
Während des Coachings bleibst du arbeitslos gemeldet und bekommst weiter Arbeitslosengeld. Das hat zwei Folgen: Du bist finanziell abgesichert, während du dich vorbereitest. Und dein Restanspruch sinkt in dieser Zeit. Deshalb ist der Zeitplan so wichtig.
Der Zeitplan: rückwärts vom Restanspruch planen
Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt davon ab, wie lange du vorher versicherungspflichtig warst und wie alt du bist (§ 147 SGB III):
| Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren | Alter | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 20 Monate | – | 10 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate |
Hast du nur sechs Monate Anspruch, also rund 180 Tage, bleibt nach Abzug der 150 Tage kaum Zeit für die Vorbereitung. Mit zwölf Monaten Anspruch, rund 360 Tagen, musst du spätestens nach etwa 210 Tagen gründen. Ziehe davon Zeit für das Coaching, die Tragfähigkeitsprüfung und die Bearbeitung des Antrags ab.
- Restanspruch ermitteln. Er steht in deinem Bewilligungsbescheid oder du erfragst ihn bei der Agentur.
- Spätestes Gründungsdatum berechnen. Ab dem Tag, an dem nur noch 150 Tage übrig wären, ist der Gründungszuschuss nicht mehr möglich.
- Früh mit dem/der Ansprechpartner/in sprechen. Stelle deinen Plan vor und beantrage den AVGS. Wie du das Gespräch vorbereitest, steht im Ratgeber Gespräch bei Agentur oder Jobcenter vorbereiten.
- Coaching durchlaufen. Businessplan, Finanzplan, Marketing, Rechtsform, Versicherungen.
- Tragfähigkeit bestätigen lassen. Mit den fertigen Unterlagen holst du die Tragfähigkeitsbescheinigung ein.
- Antrag vor dem Start stellen. Dann folgen Gewerbeanmeldung und Anmeldung beim Finanzamt.
Absicherung nach dem Start
Mit dem Gründungstag endet deine Versicherung über die Agentur. Ab dann kümmerst du dich selbst um Kranken- und Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei rund 270 bis 290 € im Monat. Details stehen im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.
Prüfe außerdem die Arbeitslosenversicherung auf Antrag (§ 28a SGB III). Weil du direkt vorher Arbeitslosengeld bezogen hast, erfüllst du in der Regel die Voraussetzung. Den Antrag musst du spätestens drei Monate nach dem Start stellen. Der Beitrag liegt 2026 bei 102,83 € im Monat, im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr bei der Hälfte. So baust du dir einen neuen Anspruch auf, falls die Selbstständigkeit nicht trägt.
Und wenn es nicht klappt? Ein verbliebener Restanspruch auf Arbeitslosengeld kann grundsätzlich bis vier Jahre nach seiner Entstehung wieder genutzt werden (§ 161 SGB III). Die Einzelheiten klärt die Agentur in deinem Fall.
Typische Fehler beim Gründen aus dem ALG 1
Typische Fehler beim Gründen aus dem ALG 1 sind ein zu später Planungsbeginn, nicht gemeldete Nebentätigkeiten, die unterschätzte 15-Stunden-Grenze, eine Gründung vor dem Antrag sowie vergessene Kosten.
- Zu spät anfangen: Der Restanspruch schrumpft jeden Tag. Wer erst nach Monaten mit der Planung beginnt, hat oft keine 150 Tage mehr.
- Nebentätigkeit nicht melden: Auch kleine Aufträge musst du vorher anzeigen.
- 15-Stunden-Grenze unterschätzen: Vorbereitung und Akquise zählen mit.
- Vor dem Antrag gründen: Ist das Gewerbe angemeldet, bevor der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt ist, wird es schwierig.
- Kosten vergessen: Kranken- und Pflegeversicherung, Steuern und Altersvorsorge gehören von Anfang an in den Finanzplan.
Wie Firmenkompass dich begleitet
Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass arbeitest du 1:1 online mit erfahrenen Coaches, bundesweit und mit bis zu 125 Unterrichtseinheiten in neun Modulen. Wir achten von Anfang an auf deinen Restanspruch, damit Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeit rechtzeitig fertig sind. Auf Wunsch entsteht im Coaching auch deine Website oder dein Onlineshop. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir deinen Zeitplan gemeinsam durch. Über AVGS und Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 138 SGB III – Arbeitslosigkeit (Abs. 3: weniger als 15 Stunden)
- § 155 SGB III – Anrechnung von Nebeneinkommen
- § 147 SGB III – Grundsatz der Anspruchsdauer
- § 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer
- § 161 SGB III – Erlöschen des Anspruchs
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung
- § 28a SGB III – Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
- Bundesagentur für Arbeit – Existenzgründung
Kurz beantwortet
Darf ich mit ALG 1 nebenbei selbstständig sein?
Ja, solange du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest und weiter für Vermittlungen zur Verfügung stehst. Du musst die Tätigkeit der Agentur vorher melden. Vom Gewinn bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei, der Rest mindert dein Arbeitslosengeld.
Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld, wenn ich hauptberuflich gründe?
Mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit endet deine Arbeitslosigkeit und damit das Arbeitslosengeld. An seine Stelle kann bei Bewilligung der Gründungszuschuss treten.
Wie viel Restanspruch brauche ich für den Gründungszuschuss?
Am Tag vor dem Gründungsstart müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld übrig sein. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, die Agentur entscheidet im Einzelfall.
Läuft mein Arbeitslosengeld während des AVGS Gründercoachings weiter?
Ja, dein Arbeitslosengeld läuft während des AVGS Gründercoachings weiter. Während des Coachings bist du weiter arbeitslos gemeldet und bekommst Arbeitslosengeld. Dein Restanspruch sinkt in dieser Zeit wie gewohnt.
Was passiert, wenn meine Selbstständigkeit scheitert?
Du kannst dich erneut arbeitslos melden. Ein verbliebener Restanspruch kann grundsätzlich innerhalb von vier Jahren nach seiner Entstehung wieder genutzt werden. Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung kannst du dir zusätzlich neue Ansprüche aufbauen.
Muss ich die Agentur vor der Gründung informieren?
Ja, du musst die Agentur vor der Gründung informieren. Jede selbstständige Tätigkeit, auch eine kleine nebenberufliche, musst du vorher melden. Für eine hauptberufliche Gründung mit Gründungszuschuss stimmst du den Starttermin ohnehin mit deinem/deiner Ansprechpartner/in ab.
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