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Krankenversicherung für Selbstständige: Kosten, Regeln und die Wahl zwischen GKV und PKV

Mit der Gründung zahlt kein Arbeitgeber und keine Agentur mehr deine Krankenversicherung. Du trägst den Beitrag ab dann allein. Hier erfährst du, was die gesetzliche Krankenversicherung 2026 mindestens kostet, wie der Beitrag berechnet wird, wann die private Versicherung infrage kommt und worauf du beim Übergang aus dem Arbeitslosengeld achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

1.318,33 €
Mindestbemessung GKV im Monat 2026
5.812,50 €
Beitragsbemessungsgrenze im Monat 2026
3,6 %
Pflege­beitrag 2026, kinderlos ab 23 Jahren 4,2 %
55 Jahre
ab dann ist die Rückkehr aus der PKV meist versperrt
  • Pflicht: In Deutschland musst du krankenversichert sein, auch als Selbstständiger. Du wählst zwischen freiwilliger gesetzlicher (GKV) und privater Versicherung (PKV).
  • Mindestbeitrag GKV 2026: Grundlage sind mindestens 1.318,33 € im Monat. Mit Pflegeversicherung zahlst du damit rund 270 bis 290 € im Monat.
  • Einkommensabhängig: In der GKV richtet sich der Beitrag nach deinem Gewinn, höchstens bis 5.812,50 € im Monat.
  • Krankengeld: gibt es nur, wenn du es ausdrücklich wählst. Ohne diese Wahl hast du bei Krankheit keinen Einkommensersatz.
  • PKV: für Selbstständige ohne Einkommensgrenze möglich, aber schwer umkehrbar. Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen.
  • Pflegeversicherung: ist Pflicht und folgt deiner Krankenversicherung. 2026 zahlst du 3,6 %, kinderlos ab 23 Jahren 4,2 %, und zwar allein.
  • Übergang: Mit dem Start der Selbstständigkeit endet die Versicherung über die Agentur für Arbeit. Melde dich rechtzeitig bei deiner Kasse.

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Warum die Krankenversicherung bei der Gründung so wichtig ist

Als Angestellter zahlt dein Arbeitgeber etwa die Hälfte deines Beitrags. Beziehst du Arbeitslosengeld, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Als Selbstständiger trägst du den Beitrag ab dem ersten Tag allein. Gerade in der Anfangszeit, wenn die Umsätze noch schwanken, ist das einer der größten festen Kostenblöcke.

Viele Gründerinnen und Gründer unterschätzen ihn im Finanzplan. Dabei prüfen die Agentur für Arbeit und die fachkundige Stelle beim Gründungszuschuss genau, ob deine Planung Kranken- und Pflegeversicherung realistisch enthält. Wie du alle Kosten sauber einplanst, liest du im Ratgeber Finanzplan erstellen.

Gesetzlich oder privat: Was passt zu dir?

Als hauptberuflich Selbstständiger bist du nicht mehr pflichtversichert. Du kannst dich freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln. Beides hat Vor- und Nachteile. Wie Tarife, Gesundheitsprüfung, Beitragsentwicklung und die spätere Rückkehr in die gesetzliche Kasse bei der privaten Variante funktionieren, erklärt der Ratgeber Private Krankenversicherung für Selbstständige.

Freiwillig gesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Beitragnach Einkommen, mit Mindest- und Höchstgrenzenach Alter, Gesundheitszustand und Tarif
FamilieKinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen oft beitragsfrei mitversichertjede Person zahlt einen eigenen Beitrag
Gesundheitsprüfungkeineja, Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnung führen
Leistungenweitgehend gesetzlich festgelegtje nach Tarif, teils umfangreicher
Geringes EinkommenBeitrag sinkt mit dem Gewinn bis zum MindestbeitragBeitrag bleibt gleich, egal wie viel du verdienst
RückwegWechsel in die PKV jederzeit möglichRückkehr in die GKV nur eingeschränkt, ab 55 in der Regel nicht mehr

Für die meisten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist die gesetzliche Versicherung der naheliegende Weg. Sie passt sich deinem tatsächlichen Gewinn an, und du gehst kein langfristiges Risiko ein, solange noch nicht klar ist, wie sich dein Geschäft entwickelt. Die PKV kann für junge, gesunde Selbstständige mit hohem und stabilem Einkommen günstiger sein. Lass dich vor einem Wechsel unabhängig beraten und vergleiche die Beitragsentwicklung im Alter.

Wie wechselst du von der GKV in die PKV?

Als hauptberuflich Selbstständiger kannst du deine freiwillige Mitgliedschaft kündigen und dich privat versichern. Die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, und zwar erst, wenn du bis dahin eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweist (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die sonst übliche Bindung von zwölf Monaten an deine Kasse gilt in diesem Fall nicht. Für den Zeitpunkt der Gründung selbst gilt die kürzere Austrittsfrist, die weiter unten beim Übergang aus dem Arbeitslosengeld beschrieben ist.

Vor dem Vertrag stellt dir der private Versicherer Gesundheitsfragen. Was er in Textform fragt, musst du vollständig und richtig beantworten (§ 19 VVG). Verschweigst du etwas, kann er später zurücktreten, kündigen oder den Vertrag nachträglich anpassen. Wegen Vorerkrankungen darf er Risikozuschläge verlangen oder einzelne Leistungen ausschließen (§ 203 Abs. 1 VVG). Hol dir deshalb vor dem Antrag deine Unterlagen beim Arzt und beantworte die Fragen sorgfältig.

Kommst du aus der PKV zurück in die GKV?

Zurück in die gesetzliche Versicherung kommst du in der Regel nur, wenn du wieder versicherungs­pflichtig wirst. Dass dir die PKV zu teuer geworden ist, reicht dafür nicht. Typische Wege sind eine Anstellung mit einem Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die 2026 bei 77.400 € im Jahr liegt, oder der Bezug von Arbeitslosengeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Wichtig dabei: Solange du hauptberuflich selbstständig bist, macht dich auch eine Anstellung nicht versicherungs­pflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V). Die Selbstständigkeit muss also enden oder zur Nebensache werden.

Ab 55 wird es besonders schwierig. Wirst du nach dem 55. Geburtstag versicherungs­pflichtig, bleibst du trotzdem versicherungsfrei, wenn du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig warst (§ 6 Abs. 3a SGB V). Wer als Selbstständiger in die PKV geht und dort bleibt, kommt im Alter also meist nicht mehr zurück.

Deine SituationZurück in die GKV?
Du bleibst hauptberuflich selbstständigin der Regel nein
Anstellung unter 77.400 € im Jahr, Selbstständigkeit beendet oder nur noch nebenbei, jünger als 55ja, über die Versicherungspflicht
Bezug von Arbeitslosengeld, jünger als 55ja, über die Versicherungspflicht
55 oder älter, in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichertin der Regel nein

Was ist der Basistarif der PKV?

Der Basistarif ist ein Tarif, den jede private Krankenversicherung anbieten muss und dessen Leistungen mit der GKV vergleichbar sind (§ 152 VAG). Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen, und Risikozuschläge sind hier nicht erlaubt (§ 203 Abs. 1 VVG). Wirst du durch den Beitrag hilfebedürftig, halbiert er sich (§ 152 Abs. 4 VAG). Der Versicherer muss dich im Basistarif aufnehmen, etwa wenn du gar nicht versichert bist oder deinen PKV-Vertrag nach 2008 geschlossen hast (§ 193 Abs. 5 VVG). Der Basistarif ist ein Sicherheitsnetz, aber selten ein Sparmodell: Er kann bis an den GKV-Höchstbeitrag heranreichen, auch wenn dein Gewinn niedrig ist.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung 2026?

Der Beitrag berechnet sich aus deinem Einkommen und den Beitragssätzen. Für 2026 gelten diese Werte:

Wert2026
Allgemeiner Beitragssatz (mit Krankengeldanspruch)14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld)14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (kassenindividuell)2,9 %
Pflegeversicherung3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %, ab dem zweiten Kind unter 25 Abschläge
Mindestbemessungsgrundlage1.318,33 € im Monat
Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 € im Monat

Mindestbeitrag: Auch wenn du anfangs wenig oder nichts verdienst, rechnet die Kasse mit mindestens 1.318,33 € im Monat (§ 240 SGB V). Mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag ergibt das ohne Krankengeld rund 270 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, mit Krankengeld rund 278 €. Bist du kinderlos und über 23, kommen etwa 8 € dazu, also rund 278 bis 286 €.

Ein Beispiel: Du planst im ersten Jahr einen Gewinn von 2.500 € im Monat und wählst Krankengeld. Dann zahlst du 17,5 % für die Krankenversicherung, also 437,50 €, und 3,6 % für die Pflegeversicherung, also 90 €. Zusammen sind das 527,50 € im Monat. Wie hoch dein Zusatzbeitrag genau ist, hängt von deiner Kasse ab.

Höchstbeitrag: Verdienst du mehr als 5.812,50 € im Monat, steigt der Beitrag nicht weiter. Mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Krankengeld liegt er dann bei rund 1.226 € im Monat, für Kinderlose bei rund 1.261 €.

Was kostet die Pflegeversicherung für Selbstständige 2026?

Als Selbstständiger zahlst du 2026 in der sozialen Pflegeversicherung 3,6 % deines beitragspflichtigen Einkommens, als Kinderloser ab 23 Jahren 4,2 %, und den Beitrag trägst du allein. Die Pflegeversicherung ist Pflicht und folgt deiner Krankenversicherung: Bist du freiwillig gesetzlich versichert, bist du automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Bist du privat krankenversichert, musst du eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen (§ 23 SGB XI). Deren Beitrag richtet sich wie in der PKV nach dem Tarif.

In der sozialen Pflegeversicherung gilt dieselbe Bemessung wie in der Krankenversicherung, also dein Einkommen zwischen Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze (§ 57 Abs. 4 SGB XI). Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht, freiwillige Mitglieder tragen den Beitrag allein (§ 59 Abs. 4 SGB XI). Der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Punkten gilt ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag. Eltern zahlen ab dem zweiten Kind weniger, und zwar 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind, solange das Kind unter 25 ist (§ 55 Abs. 3 SGB XI).

Kinder (Abschläge nur für Kinder unter 25)Beitragssatz 2026Mindestbeitrag im MonatHöchstbeitrag im Monat
kinderlos, ab 23 Jahren4,2 %55,37 €244,13 €
ein Kind3,6 %47,46 €209,25 €
zwei Kinder3,35 %44,16 €194,72 €
drei Kinder3,1 %40,87 €180,19 €
vier Kinder2,85 %37,57 €165,66 €
fünf und mehr Kinder2,6 %34,28 €151,13 €

Mindest- und Höchstbeitrag sind aus 1.318,33 € und 5.812,50 € im Monat berechnet. Damit die Abschläge greifen, musst du deine Kinder bei der Pflegekasse nachweisen. Plane den Pflegebeitrag im Finanzplan immer zusammen mit der Krankenversicherung ein, denn die Kasse zieht beides gemeinsam ein.

Krankengeld: die Lücke, die viele übersehen

Als Angestellter zahlt dein Arbeitgeber im Krankheitsfall weiter, danach springt die Krankenkasse ein. Als Selbstständiger fehlt dieser Schutz, wenn du nichts unternimmst. Mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % hast du keinen Anspruch auf Krankengeld.

Du kannst gegenüber deiner Kasse erklären, dass du Krankengeld haben willst (§ 44 SGB V). Dann zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und bekommst Krankengeld in der Regel ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen musst du selbst überbrücken. Daneben bieten viele Kassen Wahltarife mit früherem Krankengeld an, und es gibt private Krankentagegeld­versicherungen. Was sich lohnt, hängt davon ab, wie lange du ohne Einnahmen auskommst. Bist du allein im Geschäft, bedeutet eine längere Krankheit oft, dass gar kein Umsatz mehr entsteht.

Vom Arbeitslosengeld in die Selbstständigkeit: der Übergang

Solange du Arbeitslosengeld beziehst, bist du über die Agentur für Arbeit pflichtversichert. Das gilt auch während eines AVGS Gründercoachings, denn dein Arbeitslosengeld läuft in dieser Zeit weiter. Mit dem Start deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit endet diese Pflichtversicherung.

  1. Kasse früh informieren. Teile deiner Krankenkasse den geplanten Gründungstermin mit. Endet die Pflichtversicherung, läuft die Mitgliedschaft in der Regel automatisch als freiwillige Versicherung weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Willst du in die PKV, musst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten und eine andere Absicherung nachweisen.
  2. Einkommen schätzen. Die Kasse fragt nach deinem voraussichtlichen Gewinn. Nutze dafür die Zahlen aus deinem Finanzplan.
  3. Krankengeld entscheiden. Lege fest, ob du den allgemeinen oder den ermäßigten Beitragssatz willst.
  4. Beitrag im Finanzplan verankern. Plane mindestens den Mindestbeitrag ein, bei höherem Gewinn entsprechend mehr.

Beim Gründungszuschuss bekommst du in den ersten sechs Monaten dein Arbeitslosengeld plus 300 € im Monat. Die 300 € sind ausdrücklich für deine soziale Absicherung gedacht. Sie decken den Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung allein schon nicht ganz, von Altersvorsorge und anderen Versicherungen ganz abgesehen.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
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Sonderfall Künstlersozialkasse

Bist du selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig, etwa als Designerin, Musiker, Texterin, Fotograf oder Journalistin, kann die Künstlersozialkasse (KSK) für dich zuständig sein. Dann bist du über die KSK in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert und zahlst ungefähr die Hälfte der Beiträge selbst. Den Rest tragen die Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und ein Bundeszuschuss.

Voraussetzung ist unter anderem, dass dein voraussichtliches Jahreseinkommen aus dieser Tätigkeit über 3.900 € liegt (§ 3 KSVG). In den ersten drei Jahren nach Beginn gilt diese Grenze nicht. Ob deine Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch gilt, prüft die KSK auf Antrag. Stelle den Antrag früh, denn die Prüfung kann dauern.

Was gilt bei nebenberuflicher Gründung und Familienversicherung?

Gründest du nebenberuflich, während du angestellt bist, bleibt es meist bei deiner Pflichtversicherung über den Arbeitgeber. Entscheidend ist, dass die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich wird, also nach Zeitaufwand und Einkommen nicht überwiegt. Die Kasse prüft das im Einzelfall.

In der Familienversicherung über Ehepartner oder Eltern darfst du 2026 höchstens 565 € Gesamteinkommen im Monat haben. Hauptberuflich Selbstständige sind von der Familienversicherung ausgeschlossen, unabhängig vom Einkommen. Wer also aus der Familienversicherung heraus gründet, braucht ab dem Start eine eigene Versicherung.

Weitere Absicherung: Rente, Arbeitslosigkeit, Haftung

Die Krankenversicherung ist Pflicht, aber nicht die einzige Absicherung, über die du nachdenken solltest:

  • Rentenversicherung: Die meisten Selbstständigen sind nicht pflichtversichert und müssen selbst vorsorgen. Ausnahmen und Möglichkeiten erklärt der Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.
  • Arbeitslosen­versicherung auf Antrag: Kommst du aus dem Arbeitslosengeld, kannst du dich innerhalb von drei Monaten nach dem Start freiwillig weiterversichern (§ 28a SGB III). Der Beitrag liegt 2026 bei 102,83 € im Monat, im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr bei der Hälfte.
  • Berufs- oder Betriebshaftpflicht: Gerade im Einzelunternehmen haftest du mit deinem Privatvermögen. Mehr im Ratgeber Betriebshaftpflicht für Gründer.

Welche Versicherungen Pflicht sind und welche sinnvoll, zeigt die Übersicht Versicherungen für Selbstständige.

Wie wir dich im AVGS Gründercoaching unterstützen

Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass gehen wir die soziale Absicherung gemeinsam durch und bauen die Beiträge realistisch in deinen Finanzplan ein. Das Coaching läuft 1:1 online und bundesweit, mit bis zu 125 Unterrichtseinheiten in neun Modulen. Eine Versicherungsberatung ersetzen wir nicht, aber du weißt danach, welche Fragen du deiner Kasse stellen musst und was du einplanen solltest. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein Coaching für dich passt. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Quellen

  1. Bundesgesundheits­ministerium: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung 2026
  2. Bundesgesundheits­ministerium: Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (Beitragssätze nach Kinderzahl)
  3. § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 2: Arbeitslosengeld, Abs. 5: hauptberuflich Selbstständige)
  4. § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts (Abs. 4: Kündigung, Nachweis anderer Absicherung)
  5. § 193 VVG – Versicherungspflicht und Annahmepflicht im Basistarif
  6. § 19 VVG – Anzeigepflicht vor Vertragsschluss
  7. § 203 VVG – Prämienanpassung (Abs. 1: Risikozuschläge, nicht im Basistarif)
  8. § 152 VAG – Basistarif
  9. § 20 SGB XI – Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3: freiwillige GKV-Mitglieder)
  10. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung
  11. § 55 SGB XI – Beitragssatz, Zuschlag für Kinderlose, Abschläge für Eltern
  12. § 57 SGB XI – Beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 4: freiwillige Mitglieder)
  13. § 59 SGB XI – Tragung der Beiträge (Abs. 4: freiwillige Mitglieder tragen allein)
  14. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
  15. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft (Abs. 4: obligatorische Anschlussversicherung)
  16. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 3a: ab 55 Jahren)
  17. § 44 SGB V – Krankengeld (Abs. 2: Wahlerklärung Selbstständiger)
  18. § 26 SGB II – Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
  19. § 28a SGB III – Versicherungs­pflicht­verhältnis auf Antrag
  20. § 3 KSVG – Versicherungsfreiheit bei geringem Einkommen
  21. krankenkassen.de: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
  22. vdek: Familienversicherung und Einkommensgrenzen 2026
  23. Techniker Krankenkasse: Beitragszuschlag für Kinderlose und Abschläge in der Pflegeversicherung

Kurz beantwortet

Was kostet die Krankenversicherung für Selbstständige 2026 mindestens?

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat. Mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung ergibt das rund 270 bis 290 Euro im Monat, je nachdem, ob du Krankengeld wählst und ob du Kinder hast.

Muss ich mich als Selbstständiger selbst um die Krankenversicherung kümmern?

Ja, als Selbstständiger musst du dich selbst um die Krankenversicherung kümmern. Endet deine Pflichtversicherung, etwa weil du kein Arbeitslosengeld mehr bekommst, läuft die gesetzliche Versicherung in der Regel als freiwillige Mitgliedschaft weiter. Du musst deiner Kasse aber deine Selbstständigkeit und dein voraussichtliches Einkommen melden.

Wie berechnet die Krankenkasse meinen Beitrag im ersten Jahr?

Zum Start setzt die Kasse den Beitrag vorläufig nach deinem voraussichtlichen Einkommen fest. Liegt der Einkommen­steuerbescheid vor, rechnet sie endgültig ab. Du kannst also nachzahlen müssen oder Geld zurückbekommen.

Bekomme ich als Selbstständiger Krankengeld?

Nur, wenn du es wählst. Mit der Wahlerklärung zahlst du den allgemeinen Beitragssatz und bekommst Krankengeld in der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Alternativ gibt es Wahltarife der Kassen oder eine private Krankentagegeld­versicherung.

Kann ich als Selbstständiger in die private Krankenversicherung wechseln?

Ja, für hauptberuflich Selbstständige gibt es keine Einkommensgrenze. Prüfe den Schritt aber gut: Die Beiträge hängen von Alter und Gesundheit ab, Familienangehörige zahlen eigene Beiträge, und der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung ist eingeschränkt, ab 55 Jahren in der Regel ausgeschlossen.

Wer zahlt die Krankenversicherung während des Gründungszuschusses?

Die Krankenversicherung während des Gründungszuschusses zahlst du selbst. Mit dem Start der Selbstständigkeit endet die Versicherung über die Agentur für Arbeit. Die 300 Euro im Monat beim Gründungszuschuss sind genau für deine soziale Absicherung gedacht.

Kann mein Partner mich familienversichern, wenn ich gründe?

In der Regel kann dein Partner dich nicht familienversichern, wenn du gründest. Hauptberuflich Selbstständige sind von der Familienversicherung ausgeschlossen. Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit ist sie möglich, solange dein Gesamteinkommen 2026 nicht über 565 Euro im Monat liegt.

Wie hoch ist die Pflegeversicherung für Selbstständige 2026?

Der Pflegebeitrag liegt 2026 bei 3,6 Prozent deines beitragspflichtigen Einkommens, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,2 Prozent. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind. Als freiwillig Versicherter trägst du den Beitrag allein, mindestens rund 47 Euro im Monat.

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