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Versicherungen für Selbstständige: Was Pflicht ist und was sinnvoll ist

Mit der Gründung fällt der Schutz weg, den dir bisher Arbeitgeber oder Agentur organisiert haben. Einige Versicherungen sind dann Pflicht, andere schützen dich vor Risiken, die deine Existenz gefährden können. Hier bekommst du die Übersicht, eine Reihenfolge nach Priorität und die wichtigsten Fristen, damit du dich nicht über-, aber auch nicht unterversicherst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht für alle: Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Pflicht je nach Tätigkeit: Rentenversicherung für bestimmte Gruppen, Künstlersozialkasse, Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft, berufsrechtliche Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht für dein Fahrzeug.
  • Sehr sinnvoll: Betriebs- oder Berufshaftpflicht und eine Berufs­unfähigkeits­versicherung.
  • Frist im Blick: Die freiwillige Arbeitslosen­versicherung beantragst du spätestens drei Monate nach dem Start (§ 28a SGB III).
  • Je nach Geschäft: Cyber-, Inhalts- und Elektronik-, Rechtsschutz­versicherung.
  • Melden: Dein Unternehmen meldest du innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft (§ 192 SGB VII).

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Inhalt dieser Seite

Welche Versicherungen sind für Selbstständige Pflicht?

Für alle Selbstständigen Pflicht ist die Kranken- und Pflegeversicherung, alle weiteren Pflichtversicherungen hängen von deinem Beruf sowie deinem Betrieb ab. Die folgende Tabelle zeigt, was gilt und wo es geregelt ist.

VersicherungFür wen PflichtRechtsgrundlage
KrankenversicherungAlle mit Wohnsitz in Deutschland, entweder gesetzlich, meist als freiwilliges Mitglied, oder privat§ 193 Abs. 3 VVG, SGB V
PflegeversicherungAlle, sie folgt der Krankenversicherung: gesetzlich bei der Krankenkasse, privat beim Krankenversicherer§ 20 Abs. 3 und § 23 SGB XI
Gesetzliche RentenversicherungBestimmte Gruppen, etwa selbstständige Lehrkräfte, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Handwerker in der Handwerksrolle und Selbstständige mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeber ohne eigene versicherungs­pflichtige Arbeitnehmer§ 2 SGB VI
Künstlersozial­versicherungSelbstständige Künstler und Publizisten, die die Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben, mit höchstens einem Arbeitnehmer§ 1 KSVG
Gesetzliche UnfallversicherungEinige Gruppen kraft Gesetzes, etwa Selbstständige in Gesundheits- und Wohlfahrtsberufen, weitere je nach Satzung der BerufsgenossenschaftSGB VII, § 3 SGB VII
Kfz-HaftpflichtAlle, die ein Fahrzeug mit Standort in Deutschland halten, auch den Firmenwagen§ 1 PflVG
Berufsrechtliche HaftpflichtBestimmte Berufe, etwa Versicherungs­vermittler, Steuerberater, Rechtsanwälte, Bewachungsgewerbe, je nach Landesrecht Architekten und Heilberufez. B. § 34d GewO, § 67 StBerG, § 51 BRAO

Zur Krankenversicherung: Kommst du aus einer gesetzlichen Versicherung, bleibst du meist als freiwilliges Mitglied in deiner Kasse. Krankengeld bekommst du als hauptberuflich Selbstständiger nur, wenn du es mit einer Wahlerklärung einschließt (§ 44 Abs. 2 SGB V). Beiträge, Mindestbemessung sowie die Wahl zwischen gesetzlich und privat erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

Zur Rentenversicherung: Bist du nicht pflichtversichert, kannst du innerhalb von fünf Jahren nach dem Start die Pflichtversicherung beantragen (§ 4 Abs. 2 SGB VI). Ob und wann eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für alle neuen Selbstständigen kommt, entscheidet der Gesetzgeber. Bis dahin gilt die heutige Rechtslage. Was heute gilt, steht im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.

Zur Künstlersozialkasse: Sie trägt etwa die Hälfte deiner Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, ähnlich wie ein Arbeitgeber. Liegt dein Arbeitseinkommen im Jahr nicht über 3.900 €, bist du grundsätzlich versicherungsfrei. In den ersten drei Jahren als Berufsanfänger gilt diese Grenze nicht (§ 3 KSVG).

Welche Versicherungen sind für Selbstständige sinnvoll?

Sinnvoll sind vor allem Versicherungen gegen Risiken, die du nicht aus eigener Tasche tragen könntest: Haftung gegenüber anderen, der Verlust deiner Arbeitskraft und der Ausfall deines Einkommens. Was darüber hinaus nötig ist, hängt von deinem Geschäftsmodell ab.

VersicherungSchützt vorPriorität für Gründer
Betriebs- oder BerufshaftpflichtForderungen Dritter wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschädenhoch, für fast alle Gründungen
Berufs­unfähigkeits­versicherungEinkommensverlust, wenn du deinen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kannsthoch, solange du von deiner Arbeitskraft lebst
Freiwillige Arbeitslosen­versicherungEinkommenslücke, wenn die Selbstständigkeit endethoch, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, Antrag binnen drei Monaten
Krankentagegeld oder Krankengeld-WahlEinkommensausfall bei längerer Krankheithoch, vor allem bei Soloselbstständigen
Inhalts- und Elektronik­versicherungSchäden an eigener Ausstattung, Ware und Gerätenmittel, je nach Wert deiner Ausstattung
CyberversicherungKosten nach Hackerangriffen, Datenverlust, Betriebsunterbrechungmittel, hoch bei Onlinehandel und Kundendaten
Rechtsschutz­versicherungKosten von Rechtsstreitigkeitenniedrig bis mittel, abhängig von Branche und Bausteinen

Was die Betriebshaftpflicht leistet, wie sie sich von Berufs- und Produkthaftpflicht unterscheidet und worauf du beim Vergleich achtest, erklärt der Ratgeber Betriebshaftpflicht für Gründer.

In welcher Reihenfolge solltest du dich als Gründer absichern?

Als Gründer sicherst du zuerst alles ab, was Pflicht ist, danach die Risiken, die deine Existenz bedrohen, und erst zum Schluss Schäden, die du zur Not selbst bezahlen könntest. So gehst du vor:

  1. Pflichten klären. Kranken- und Pflegeversicherung, Meldung bei der Berufsgenossenschaft, Prüfung der Renten­versicherungs­pflicht, gegebenenfalls Künstlersozialkasse oder berufsrechtliche Haftpflicht.
  2. Fristen sichern. Entscheide in den ersten drei Monaten über die freiwillige Arbeitslosen­versicherung. Danach ist der Antrag nicht mehr möglich.
  3. Haftung absichern. Betriebs- oder Berufshaftpflicht ab dem ersten Kundenkontakt.
  4. Arbeitskraft absichern. Berufsunfähigkeit und Einkommensausfall bei Krankheit.
  5. Betrieb absichern. Inhalt, Elektronik, Cyber, Firmenwagen und Rechtsschutz nach deinem Bedarf.
  6. Jährlich prüfen. Mit Umsatz, Mitarbeitern oder neuen Leistungen ändert sich dein Bedarf.
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Brauchst du als Selbstständiger eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Für die meisten Selbstständigen ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil ihr Einkommen vollständig an ihrer Arbeitskraft hängt. Die Verbraucherzentrale zählt sie zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Für Selbstständige kommt ein Punkt dazu: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 SGB VI). Wer als Selbstständiger nicht rentenversichert ist, verliert diesen Schutz nach und nach.

Worauf du laut Verbraucherzentrale achten solltest:

  • Definition: Gute Verträge leisten, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.
  • Laufzeit: möglichst bis zum Rentenalter, nicht nur bis 55 oder 60.
  • Rentenhöhe: Als Richtwert gelten etwa 80 % deines Nettoeinkommens. Als Gründer orientierst du dich an deinem geplanten Einkommen aus dem Finanzplan.
  • Gesundheitsfragen: vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage.
  • Früh abschließen: Jünger und gesünder heißt in der Regel günstiger.

Unabhängige Beratung bieten die Verbraucherzentralen gegen Gebühr an. Achte bei Selbstständigen darauf, wie der Versicherer deine Tätigkeit beschreibt und ob er dich bei Berufsunfähigkeit auf eine Umorganisation deines Betriebs verweisen darf.

Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosen­versicherung?

Die freiwillige Arbeitslosen­versicherung lohnt sich für viele Gründer, weil sie für einen festen, vergleichsweise niedrigen Beitrag einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufbaut, falls die Selbstständigkeit nicht trägt. Geregelt ist sie als Versicherungspflicht auf Antrag in § 28a SGB III.

  • Voraussetzungen: Du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig. Du warst in den 30 Monaten vor dem Start mindestens zwölf Monate versicherungs­pflichtig oder hattest unmittelbar davor Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach dem SGB III.
  • Frist: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Agentur eingehen.
  • Beitrag 2026: 2,6 % der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 €, also 102,83 € im Monat. Im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr gilt die halbe Bezugsgröße, das sind rund 51,42 € im Monat (§§ 341, 345b SGB III).
  • Ausschluss: Wer schon einmal so versichert war, die Tätigkeit zweimal unterbrochen und dazwischen jeweils Arbeitslosengeld beantragt hat, kann sich nicht erneut versichern.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, erfüllst du die Vorversicherung in der Regel schon durch deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Stell den Antrag am besten zusammen mit dem Start, damit die Frist nicht untergeht. Mit dem Gründungszuschuss zahlt dir die Agentur bei Bewilligung zusätzlich zum Arbeitslosengeld sechs Monate lang 300 € im Monat zur sozialen Absicherung, danach bis zu neun weitere Monate 300 € (§ 94 SGB III). Davon kannst du Kranken-, Renten- und Arbeitslosen­versicherung mitfinanzieren. Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kommt das Einstiegsgeld infrage. Über beide Leistungen entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Wie Nebentätigkeit und Gründung mit Arbeitslosengeld zusammenpassen, liest du im Ratgeber Selbstständig mit ALG 1.

Brauchst du eine Cyberversicherung?

Eine Cyberversicherung brauchst du vor allem dann, wenn dein Geschäft von IT abhängt oder du Kundendaten verarbeitest, etwa im Onlinehandel, in Agenturen, Praxen oder Beratung mit sensiblen Unterlagen. Sie übernimmt je nach Vertrag Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Krisenkommunikation, Betriebsunterbrechung und Forderungen Dritter nach einem Datenleck.

Wichtiger als die Versicherung ist aber die Vorbeugung. Viele Verträge setzen Grundschutz voraus, etwa aktuelle Updates, Datensicherungen und sichere Passwörter. Fehlt das, kann die Leistung gekürzt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bietet mit dem CyberRisikoCheck einen Einstieg für kleine Unternehmen. Prüfe außerdem, ob deine Betriebshaftpflicht Datenschutz­verletzungen schon teilweise abdeckt, damit du nicht doppelt zahlst.

Was gilt für Firmenwagen, Betriebsinhalt und Rechtsschutz?

Für einen Firmenwagen ist die Kfz-Haftpflicht Pflicht, Inhalts- und Rechtsschutz­versicherung sind dagegen freiwillig. Ob sie sich lohnen, hängt davon ab, welche Werte oder Streitrisiken in deinem Betrieb stecken.

Kfz

Wer ein Fahrzeug mit Standort in Deutschland hält, muss eine Kfz-Haftpflicht abschließen (§ 1 PflVG). Nutzt du dein privates Auto auch beruflich, gib die Nutzung beim Versicherer richtig an. Teil- oder Vollkasko sind freiwillig und lohnen sich vor allem bei neuen oder finanzierten Fahrzeugen.

Betriebsinhalt und Elektronik

Die Inhaltsversicherung schützt deine eigene Ausstattung, Ware oder Maschinen typischerweise gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Eine Elektronik­versicherung deckt darüber hinaus oft Bedienfehler, Fall- und Überspannungsschäden an Laptop, Kamera oder Kasse. Arbeitest du im Homeoffice, prüfe, ob deine Hausratversicherung beruflich genutzte Geräte überhaupt einschließt. Viele Gründer ergänzen die Inhaltsversicherung um eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung, die laufende Kosten weiterzahlt, wenn der Betrieb nach einem Schaden stillsteht.

Rechtsschutz

Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in den versicherten Bereichen. Streitigkeiten über Verträge mit Kunden sind oft gar nicht oder nur gegen Aufpreis versichert, und viele Tarife haben Wartezeiten. Lies deshalb genau, welche Bereiche abgedeckt sind, bevor du abschließt.

Wie planst du Versicherungen in deinem Finanzplan ein?

Versicherungen gehören als feste Kosten in deinen Finanzplan, und zwar mit echten Angeboten statt geschätzter Werte. Die Beiträge zur Betriebs- oder Berufshaftpflicht, Inhalts-, Cyber- oder Kfz-Versicherung sind Betriebsausgaben. Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Berufsunfähigkeit sind dagegen private Kosten. Du bezahlst sie aus deinem Gewinn und planst sie als Privatentnahme ein. Viele Verträge werden jährlich im Voraus fällig. Das spürst du im Liquiditätsplan. Wie du beides sauber trennst, zeigt der Ratgeber Finanzplan erstellen.

Im AVGS Gründercoaching gehen wir die Absicherung in Modul 5 Unternehmensorganisation gemeinsam durch: welche Pflichten für dich gelten, welche Fristen laufen und welche Risiken dein Geschäftsmodell mit sich bringt. Anbieter empfehlen wir nicht. Wir helfen dir, die richtigen Fragen zu stellen und die Kosten realistisch in deinen Businessplan einzubauen. Das Coaching läuft 1:1 online und bundesweit. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch klären, was du brauchst.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Quellen

  1. § 193 VVG – Versicherte Person (Abs. 3: Pflicht zur Krankenversicherung)
  2. § 20 SGB XI – Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3: freiwillige GKV-Mitglieder)
  3. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung
  4. § 44 SGB V – Krankengeld (Abs. 2: Wahlerklärung Selbstständiger)
  5. § 2 SGB VI – Versicherungspflicht selbständig Tätiger
  6. § 4 SGB VI – Versicherungspflicht auf Antrag (Abs. 2: fünf Jahre)
  7. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung (Abs. 1: drei Jahre Pflichtbeiträge in fünf Jahren)
  8. § 1 KSVG – Versicherte Künstler und Publizisten
  9. § 3 KSVG – Versicherungsfreiheit bei geringem Einkommen (3.900 €, Berufsanfänger drei Jahre)
  10. Künstlersozialkasse: Beitrag der Versicherten (etwa die Hälfte)
  11. § 3 SGB VII – Versicherung kraft Satzung
  12. § 6 SGB VII – Freiwillige Versicherung (Beginn am Tag nach Antragseingang)
  13. § 192 SGB VII – Mitteilungspflichten (Meldung binnen einer Woche)
  14. DGUV: Häufig gestellte Fragen zu Versicherungsschutz und Leistungen (Unternehmer in der Regel nicht automatisch versichert)
  15. § 1 PflVG – Pflicht zur Kfz-Haftpflicht­versicherung
  16. § 34d GewO – Versicherungs­vermittler (Abs. 5 Satz 1 Nr. 3: Berufshaftpflicht)
  17. § 51 BRAO – Berufs­haftpflicht­versicherung der Rechtsanwälte
  18. § 67 StBerG – Berufs­haftpflicht­versicherung der Steuerberater
  19. § 28a SGB III – Versicherungs­pflicht­verhältnis auf Antrag
  20. § 341 SGB III – Beitragssatz (Abs. 2: 2,6 %)
  21. § 345b SGB III – Beitragspflichtige Einnahmen bei Selbstständigen (halbe Bezugsgröße in der Gründungsphase)
  22. Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung 2026 (Bezugsgröße 3.955 €)
  23. Bundesagentur für Arbeit: Freiwillige Arbeitslosen­versicherung
  24. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen (300 € zur sozialen Absicherung)
  25. § 94 SGB III – Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
  26. Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit – wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern
  27. Existenz­gründungsportal des Bundes: Versicherungen
  28. BSI: CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076

Kurz beantwortet

Welche Versicherungen sind für Selbstständige Pflicht?

Pflicht ist für alle Selbstständigen die Kranken- und Pflegeversicherung. Je nach Tätigkeit kommen die gesetzliche Rentenversicherung, die Künstlersozial­versicherung, die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft und eine berufsrechtliche Haftpflicht dazu. Wer ein Fahrzeug hält, braucht eine Kfz-Haftpflicht.

Welche Versicherungen sollte ich als Gründer zuerst abschließen?

Als Gründer sicherst du zuerst die Pflichtversicherungen und die Risiken ab, die deine Existenz bedrohen. Das sind meist Krankenversicherung, Betriebs- oder Berufshaftpflicht und eine Absicherung für den Fall, dass du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Inhalts-, Cyber- oder Rechtsschutz­versicherung kommen danach, je nach Geschäftsmodell.

Bis wann muss ich die freiwillige Arbeitslosen­versicherung beantragen?

Den Antrag musst du spätestens drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit stellen (§ 28a SGB III). Voraussetzung sind unter anderem mindestens 15 Wochenstunden Selbstständigkeit und eine Vorversicherung, zum Beispiel ein Anspruch auf Arbeitslosengeld unmittelbar vor dem Start.

Was kostet die freiwillige Arbeitslosen­versicherung 2026?

Die freiwillige Arbeitslosen­versicherung kostet 2026 rechnerisch 102,83 € im Monat. Im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr zahlst du die Hälfte, also rund 51,42 €. Grundlage sind der Beitragssatz von 2,6 % und die Bezugsgröße von 3.955 € im Monat.

Bin ich als Selbstständiger automatisch unfallversichert?

Nein, als Selbstständiger bist du in der Regel nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Einige Berufsgruppen sind kraft Gesetzes oder Satzung pflichtversichert, alle anderen können sich bei ihrer Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. Dein Unternehmen musst du dort innerhalb einer Woche nach dem Start melden.

Brauche ich als Selbstständiger eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Für die meisten Selbstständigen ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sehr wichtig, weil ihr Einkommen allein an ihrer Arbeitskraft hängt. Ohne Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung besteht oft nicht einmal ein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Je früher du abschließt, desto günstiger ist der Beitrag in der Regel.

Hilft der Gründungszuschuss bei den Versicherungskosten?

Ja, der Gründungszuschuss enthält bei Bewilligung einen Betrag für die soziale Absicherung. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld gibt es sechs Monate lang 300 € im Monat, danach bis zu neun weitere Monate 300 €. Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Zuschuss im Einzelfall.

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