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Meister­gründungsprämie: Was dir als Meisterin oder Meister bei der Gründung zusteht

Wer mit Meisterbrief einen Betrieb gründet oder übernimmt, kann in vielen Bundesländern einen Zuschuss bekommen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Höhe, Bedingungen und Antragsweg unterscheiden sich aber stark. Hier findest du alle Meister­gründungsprämien und Meisterboni der Länder in einer Tabelle, dazu den vollständigen Darlehenserlass beim Aufstiegs-BAföG.

Das Wichtigste in Kürze

16.000 €
höchstens in NRW
25.000 €
höchstens in Berlin, in zwei Stufen
100 %
Erlass des Restdarlehens beim Aufstiegs-BAföG
3 Jahre
Frist für die Gründung nach der Fortbildung
  • Was: ein einmaliger Zuschuss der Länder für Meisterinnen und Meister, die einen Handwerksbetrieb gründen oder übernehmen.
  • Höhe: je nach Land rund 7.500 € bis 25.000 €, oft in zwei Stufen mit Zuschlag für neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze.
  • Nicht überall: Einige Länder zahlen stattdessen einen Meisterbonus für die bestandene Prüfung.
  • Timing: In den meisten Ländern muss der Antrag vor der Gewerbeanmeldung gestellt oder bewilligt sein.
  • Kammer zuerst: Die Beratung bei der Handwerkskammer ist meist Pflicht.
  • Aufstiegs-BAföG: Bei Gründung wird das Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf Antrag komplett erlassen.

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Inhalt dieser Seite

Was ist die Meister­gründungsprämie?

Die Meister­gründungsprämie ist ein Zuschuss einzelner Bundesländer für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich tätig an einem Betrieb beteiligen. Du musst sie nicht zurückzahlen, solange du die Bedingungen einhältst, vor allem eine Mindestdauer von meist drei Jahren.

Ein Bundesprogramm gibt es nicht. Jedes Land entscheidet selbst, ob es eine Prämie zahlt, wie hoch sie ist und welche Bedingungen gelten. Häufig gibt es eine Basisförderung bei der Gründung und eine zweite Stufe, wenn du einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schaffst. Einige Länder zahlen außerdem einen Zuschlag für Frauen in Gewerken, in denen Frauen selten gründen.

Gefördert werden in der Regel auch Personen, die einem Meister gleichgestellt sind, etwa nach § 7 Abs. 2 Handwerksordnung mit Ingenieur- oder Technikerabschluss. Welche weiteren Abschlüsse, etwa bestimmte IHK-Fortbildungen, gleichgestellt sind, regelt die Richtlinie des jeweiligen Landes.

Welche Bundesländer zahlen eine Meister­gründungsprämie?

Eine echte Meister­gründungsprämie für die Gründung zahlen derzeit unter anderem NRW, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Baden-Württemberg und Niedersachsen fördern über eigene Wege. Die Angaben haben wir am 20.10.2026 auf den Seiten der Länder und Förderbanken geprüft:

LandHöheWichtige BedingungenTräger, Antrag
Nordrhein-Westfalenbis 11.500 € Basis, plus 2.000 € bei Übernahme, plus 2.500 € für Frauen in Gewerken mit geringem Frauenanteil; höchstens 16.000 €Gründungsberatung bei der Handwerkskammer; innerhalb von 24 Monaten ein Vollzeit- oder Ausbildungsplatz für mindestens zwölf Monate; keine bindenden Verpflichtungen vor der Bewilligung; Anträge bis 31.12.2028Handwerkskammer, Bewilligung durch die LGH (NRW fördert)
BerlinStufe 1: 10.000 € (15.000 € für Frauen in unterrepräsentierten Gewerken); Stufe 2 nach drei Jahren: 6.000 € je Arbeitsplatz oder 7.500 € je Ausbildungsplatz; höchstens 25.000 €erste Selbstständigkeit innerhalb von vier Jahren nach der Meisterprüfung; Antrag vor dem Start; Beratung bei der Handwerkskammer Pflicht; drei Jahre in BerlinHandwerkskammer Berlin, online über efDialog (HWK Berlin)
Brandenburg12.000 € Basis; plus 5.000 € für einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz (7.000 €, wenn er mit einer Frau besetzt wird)Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Haupterwerb; Arbeitsplatz innerhalb der ersten drei Jahre für mindestens zwölf Monate; Richtlinie gilt bis 31.12.2026ILB (ILB)
Schleswig-HolsteinStufe 1: 7.500 €; Stufe 2: 2.500 € für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz; höchstens 10.000 €bisher keine Vollexistenz im Handwerk; Beratung bei der Handwerkskammer vorher; vor der Bewilligung nicht begonnen; Stufe 2 nach drei Jahren beantragenIB.SH (IB.SH)
Mecklenburg-VorpommernStufe 1: 7.500 €; Stufe 2: 2.500 € für einen neuen Vollzeitarbeitsplatzerstmalige Gründung im Handwerk nach Anlage A oder B1; Antrag vor Vorhabenbeginn; Arbeitsplatz innerhalb von zwölf Monaten; Übernahmen haben Vorrang vor NeugründungenLandesförderinstitut (LFI M-V)
Sachsen-Anhalt10.000 € je Gründung oder ÜbernahmeInvestitionen und Betriebsmittel mindestens 15.000 € netto; Start erst nach Bewilligung; drei Jahre Bestand; keine weiteren öffentlichen Mittel wie ERP-Gründerkredit für dieselbe Maßnahme; Laufzeit der Richtlinie vorab bei der Investitionsbank erfragenHandwerkskammer, dann Investitionsbank (IB Sachsen-Anhalt)
ThüringenGrundförderung plus Zuschlag für einen neuen Arbeitsplatz; die genaue Höhe legt die aktuelle Landesrichtlinie festAntrag und Bewilligung vor der Gründung; Beratung bei der Kammer; digitaler Antrag über das Thüringer FörderportalThüringer Aufbaubank (Richtlinie)
Baden-WürttembergTilgungszuschuss von 10 % des Darlehens, höchstens 10.000 €nur zusammen mit der Startfinanzierung 80 oder GuW-BW junge KMU der L-Bank; für Jungmeisterinnen und Jungmeister im HandwerkHausbank, dann L-Bank (L-Bank)
Niedersachseneinmaliger Zuschuss je neu geschaffenem unbefristeten Vollzeitarbeitsplatz; die Höhe nennt die aktuelle Produktinformation der NBankMeisterbetrieb nach Gründung, Übernahme oder tätiger Beteiligung; Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags; der zulässige Zeitraum seit der Gründung steht in der ProduktinformationNBank (Produktinformation)
Rheinland-PfalzAufstiegsbonus II: 2.500 € bei der ersten GründungMeister- oder gleichwertige Fortbildungsprüfung höchstens zehn Jahre zurück; Antrag spätestens zwölf Monate nach der Gründung (Verwaltungsvorschrift vom 03.02.2020, Antrag Stand März 2026)zuständige Kammer (HWK Rheinhessen)

Programme ändern sich, Budgets sind begrenzt, und einen Rechtsanspruch gibt es nirgends. Frag vor dem Antrag bei deiner Handwerkskammer nach dem aktuellen Stand. Weitere Landesprogramme findest du in unserer Förderdatenbank, etwa mit dem Filter für dein Land.

Was ist der Unterschied zwischen Meisterbonus und Meister­gründungsprämie?

Der Meisterbonus belohnt die bestandene Prüfung, die Meister­gründungsprämie die Gründung. Den Bonus bekommst du auch, wenn du angestellt bleibst. Er kann dir aber als Eigenkapital für eine spätere Gründung helfen.

  • Bayern: Meisterbonus von 3.000 € für Prüfungen ab dem 01.01.2023; Antrag höchstens zwei Jahre nach dem Prüfungsergebnis; die zuständige Stelle schreibt dich in der Regel an; Richtlinien gelten bis 31.12.2027.
  • Hessen: Aufstiegsprämie von 3.500 € je Person und Abschluss für Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7; Antrag innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses.
  • Rheinland-Pfalz: Aufstiegsbonus I nach der Prüfung, zusätzlich zum Aufstiegsbonus II bei Gründung; die Höhe nennt deine Kammer.
  • Weitere Länder: Auch andere Länder zahlen Prämien für bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfungen. Ob und in welcher Höhe, erfährst du bei deiner Kammer.

Wie wird das Aufstiegs-BAföG bei einer Gründung erlassen?

Gründest du nach der Meisterschule ein Unternehmen, wird dir das restliche Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf Antrag vollständig erlassen. Das regelt § 13b Abs. 2 AFBG. Über den Antrag entscheidet die KfW.

Dafür müssen laut Gesetz diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Prüfung bestanden: Du hast die Fortbildungsprüfung bestanden.
  • Frist: Du gründest, übernimmst oder erweiterst ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren nach Ende der Maßnahme im Inland.
  • Verantwortung: Du trägst überwiegend die unternehmerische Verantwortung.
  • Haupterwerb: Du führst den Betrieb mindestens drei Jahre mit der Absicht, ihn als Haupterwerb zu betreiben.

Während der ersten drei Jahre nach der Gründung werden Raten und Zinsen auf Antrag gestundet. Liegen die Voraussetzungen nach drei Jahren nicht vor, musst du die gestundeten Beträge zurückzahlen. Schon nach bestandener Prüfung werden dir 50 % des noch nicht fälligen Darlehens erlassen, der Gründungserlass betrifft dann den Rest.

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Wie beantragst du die Meister­gründungsprämie?

Die Meister­gründungsprämie beantragst du in fast allen Ländern über oder nach Beratung durch deine Handwerkskammer, und zwar bevor du gründest. Die Kammer prüft deine fachliche Eignung sowie die Tragfähigkeit deines Vorhabens.

  1. Termin bei der Handwerkskammer. Lass dich in der Betriebsberatung zu Gründung und Förderung beraten. In vielen Ländern ist das Pflicht.
  2. Businessplan erstellen. NRW verlangt zum Beispiel Lebenslauf, Vorhabenbeschreibung, Investitions-, Finanzierungs- und Liquiditätsplan sowie eine Rentabilitätsvorschau für drei Jahre.
  3. Antrag stellen. Über die Kammer, online oder bei der Förderbank, je nach Land. Unterschreib bis dahin keine bindenden Verträge.
  4. Bewilligung abwarten. Erst danach meldest du das Gewerbe an oder übernimmst den Betrieb, wenn die Richtlinie das so verlangt.
  5. Bedingungen einhalten. Mindestdauer, Standort im Land, gegebenenfalls Arbeitsplatz. Für die zweite Stufe stellst du einen eigenen Antrag.

Wie passt die Prämie zu Gründungszuschuss und Krediten?

Die Meister­gründungsprämie ist ein Baustein in deiner Finanzierung, meist wirkt sie wie zusätzliches Eigenkapital. Banken sehen das gern, weil du weniger Kredit brauchst.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching Businessplan sowie Finanzplan erarbeiten, die du für Kammer und Bank brauchst. Mit Arbeitslosengeld und mindestens 150 Tagen Restanspruch kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III), mit Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Über beide Leistungen entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter im Einzelfall. Zweckbestimmte öffentliche Leistungen zählen nur insoweit als Einkommen, wie sie demselben Zweck dienen wie die Grundsicherung (§ 11a Abs. 3 SGB II). Ob das bei deiner Prämie zutrifft, klärst du vorab mit dem Jobcenter.

Für größere Investitionen kommen Förderkredite dazu, etwa der KfW-Gründerkredit StartGeld oder Programme der Landesförderbanken. Achte auf Ausschlüsse: In Sachsen-Anhalt dürfen laut Merkblatt keine weiteren öffentlichen Mittel für dieselbe Maßnahme fließen. In Baden-Württemberg gibt es die Prämie dagegen nur zusammen mit einem L-Bank-Darlehen.

In Modul 4 Finanzierung stellen wir mit dir zusammen, welche Bausteine in deinem Land passen und in welcher Reihenfolge du sie beantragst. Welche Programme es für dich gibt, zeigt auch unsere Förderdatenbank. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich für ein kostenloses Erstgespräch. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Meister­gründungsprämie?

Die Höhe hängt vom Bundesland ab. In NRW sind es bis zu 16.000 €, in Berlin bis zu 25.000 € in zwei Stufen, in Brandenburg 12.000 € plus einen Zuschlag für neue Arbeitsplätze. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind bis zu 10.000 € möglich.

Gibt es die Meister­gründungsprämie in jedem Bundesland?

Nein, eine Meister­gründungsprämie gibt es nur in einem Teil der Länder. Andere Länder zahlen stattdessen einen Meisterbonus für die bestandene Prüfung, unabhängig von einer Gründung. Baden-Württemberg gewährt die Prämie als Tilgungszuschuss auf ein Förderdarlehen der L-Bank.

Muss ich die Prämie vor der Gründung beantragen?

In den meisten Ländern ja, der Antrag muss gestellt oder sogar bewilligt sein, bevor du dein Gewerbe anmeldest oder Verträge unterschreibst. In Berlin, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist das ausdrücklich Voraussetzung. Der Aufstiegsbonus II in Rheinland-Pfalz wird dagegen nach der Gründung beantragt.

Was passiert mit meinem Aufstiegs-BAföG, wenn ich gründe?

Gründest du innerhalb von drei Jahren nach Ende der Fortbildung und führst den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb, wird dir das restliche Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf Antrag vollständig erlassen (§ 13b AFBG). Raten in den ersten drei Jahren nach der Gründung werden auf Antrag gestundet.

Kann ich die Meister­gründungsprämie mit dem Gründungszuschuss kombinieren?

Das ist grundsätzlich möglich, weil der Gründungszuschuss deinen Lebensunterhalt sichert und die Prämie den Betrieb. Über den Gründungszuschuss entscheidet aber die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Prüfe außerdem die Landesrichtlinie: Sachsen-Anhalt etwa schließt weitere öffentliche Mittel wie einen ERP-Gründerkredit für dieselbe Maßnahme aus.

Muss ich Mitarbeitende einstellen?

Das hängt vom Land ab. In NRW ist ein neuer Vollzeit- oder Ausbildungsplatz innerhalb von 24 Monaten Bedingung. In Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bringt ein neuer Arbeitsplatz dagegen eine zusätzliche Stufe der Prämie.

Wer hilft mir beim Antrag?

Erste Anlaufstelle ist fast überall deine Handwerkskammer. Ihre Gründungsberatung ist in vielen Ländern Pflicht und gibt die fachliche Stellungnahme ab. Den Businessplan, den die Kammer sehen will, kannst du im AVGS Gründercoaching erarbeiten.

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