Produkthaftpflicht für Gründer: Wer haftet, was neu gilt und wie du dich absicherst
Ein Ladegerät überhitzt, ein Spielzeug splittert, eine App verursacht einen Datenverlust: Für Schäden durch fehlerhafte Produkte haftet nicht nur der Hersteller. Auch Importeure, Händler mit Eigenmarke und ab Dezember 2026 weitere Akteure stehen in der Pflicht. Hier erfährst du, wann du haftest, was das neue Produkthaftungsrecht ändert und wie die Produkthaftpflicht dich schützt.
Das Wichtigste in Kürze
- 9.12.2026
- Start des neuen Produkthaftungsrechts
- 3 Jahre
- Verjährung ab Kenntnis vom Schaden
- 10 Jahre
- nach Inverkehrbringen erlischt der Anspruch (bisheriges Recht)
- 85 Mio. €
- bisheriger Höchstbetrag, fällt ab 9.12.2026 weg
- Haftung ohne Verschulden: Der Hersteller haftet für Personenschäden und Schäden an privat genutzten Sachen durch fehlerhafte Produkte (§ 1 ProdHaftG).
- Hersteller ist auch: wer seine Marke auf ein Produkt setzt oder Ware in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt (§ 4 ProdHaftG).
- Neues Recht ab 9. Dezember 2026: Software und KI werden Produkte, Fulfilment-Dienstleister und Plattformen können haften, Höchstbetrag und Selbstbeteiligung fallen weg.
- Nicht ausschließbar: Die Haftung lässt sich vertraglich weder ausschließen noch begrenzen (§ 14 ProdHaftG).
- Versicherung: meist als Baustein der Betriebshaftpflicht, Rückrufkosten nur mit eigenem Baustein.
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Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.
Was ist Produkthaftung?
Produkthaftung bedeutet, dass du für Schäden einstehen musst, die ein fehlerhaftes Produkt bei anderen verursacht, und zwar auch dann, wenn dich kein Verschulden trifft. Das regelt das Produkthaftungsgesetz: Wird durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, verletzt oder eine andere, privat genutzte Sache beschädigt, muss der Hersteller den Schaden ersetzen (§ 1 ProdHaftG).
Daneben gibt es die Produzentenhaftung nach allgemeinem Deliktsrecht (§ 823 BGB). Sie setzt ein Verschulden voraus, deckt aber auch gewerblich genutzte Sachen ab. In der Praxis werden beide Wege oft nebeneinander geltend gemacht.
Ein Fehler kann in der Konstruktion, in der Herstellung oder in der Anleitung liegen. Auch fehlende Warnhinweise oder eine missverständliche Gebrauchsanleitung können ein Produkt fehlerhaft machen.
Wann haftest du als Gründer für Produkte?
Du haftest nicht nur, wenn du selbst produzierst, sondern auch in mehreren Rollen, die viele Gründer unterschätzen. Als Hersteller gilt nach § 4 ProdHaftG:
| Rolle | Beispiel | Haftung |
|---|---|---|
| Hersteller | Du produzierst Naturkosmetik, Möbel oder Elektronik. | voll |
| Quasi-Hersteller | Du lässt Ware fertigen und verkaufst sie unter deiner Marke. | wie ein Hersteller |
| Importeur | Du kaufst in Asien ein und verkaufst im Europäischen Wirtschaftsraum. | wie ein Hersteller |
| Lieferant | Du verkaufst ein Produkt, dessen Hersteller nicht festgestellt werden kann. | wenn du den Hersteller nicht binnen eines Monats benennst |
Gerade Onlinehändler mit Eigenmarke und Importeure tragen damit das volle Haftungsrisiko. Wer Waren aus Drittstaaten bezieht, kann sich im Schadenfall meist nicht beim ausländischen Produzenten schadlos halten.
Was ändert sich mit dem neuen Produkthaftungsrecht ab 9. Dezember 2026?
Ab dem 9. Dezember 2026 gilt in Deutschland ein neues Produkthaftungsrecht, das die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 umsetzt. Der Bundestag hat das Gesetz im Oktober 2026 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen:
- Software ist ein Produkt: Software gilt künftig unabhängig von der Art der Bereitstellung als Produkt. Das erfasst auch KI-Systeme.
- Kontrolle nach dem Verkauf: Updates und digitale Dienste werden bei der Frage berücksichtigt, ob ein Produkt fehlerhaft ist.
- Mehr Haftende: Neben dem Hersteller können unter bestimmten Voraussetzungen Importeure, Bevollmächtigte des Herstellers, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und bestimmte Online-Plattformen haften, vor allem wenn kein Verantwortlicher in der EU sitzt.
- Keine Obergrenzen mehr: Der Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen € (§ 10 ProdHaftG) und die Selbstbeteiligung des Geschädigten von 500 € bei Sachschäden (§ 11 ProdHaftG) fallen weg.
- Beweiserleichterungen: Geschädigte können die Offenlegung von Beweismitteln verlangen. Unter bestimmten Umständen wird ein Fehler vermutet.
Die EU-Richtlinie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für Produkte, die vorher in Verkehr gebracht wurden, gelten die bisherigen Regeln weiter (Art. 2 und Art. 21 der Richtlinie 2024/2853). Wer Software, Apps oder vernetzte Geräte anbietet, sollte seinen Versicherungsschutz noch vor dem Stichtag prüfen.
Was deckt eine Produkthaftpflichtversicherung?
Die Produkthaftpflicht zahlt berechtigte Schadensersatzforderungen, die aus Schäden durch deine Produkte entstehen, und wehrt unberechtigte ab. Was genau versichert ist, steht in den Bedingungen. Typisch sind diese Bausteine:
| Baustein | Was er abdeckt | Für wen wichtig |
|---|---|---|
| Personen- und Sachschäden | Verletzungen und beschädigte Sachen durch das Produkt | alle Hersteller und Händler |
| Erweiterte Produkthaftpflicht | Vermögensschäden beim gewerblichen Abnehmer, etwa Aus- und Einbaukosten oder Weiterverarbeitung | Zulieferer, Hersteller von Bauteilen |
| Auslandsdeckung | Schäden in Ländern, in die du lieferst | Onlinehändler mit Versand ins Ausland |
| Rückrufkosten | Kosten für Information, Rücktransport und Vernichtung | Lebensmittel, Kosmetik, Elektronik, Spielzeug |
Viele Betriebshaftpflicht-Tarife enthalten eine Produkthaftpflicht. Lies genau, ob sie für Importware und Eigenmarken gilt, welche Länder eingeschlossen sind und ob die USA oder Kanada ausgeschlossen sind. Mehr zur Grundabsicherung im Ratgeber Betriebshaftpflicht.
Wie senkst du dein Produkthaftungsrisiko?
Dein Risiko senkst du vor allem durch sichere Lieferanten, vollständige Unterlagen und schnelle Reaktion bei Problemen. Die Versicherung ersetzt diese Arbeit nicht.
- Lieferanten prüfen und Prüfberichte, Konformitätserklärungen und Zertifikate anfordern.
- Gebrauchsanleitung und Warnhinweise auf Deutsch beilegen.
- Chargen und Lieferwege dokumentieren, damit du betroffene Ware schnell findest.
- Kundenbeschwerden sammeln und auswerten.
- Für Software: Updates dokumentieren und Sicherheitslücken zügig schließen.
- Vor dem ersten Import mit IHK oder Fachanwalt klären, welche Produktvorschriften gelten.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren in drei Jahren ab Kenntnis vom Schaden, vom Fehler und von dir als Hersteller (§ 12 ProdHaftG). Nach bisherigem Recht erlöschen sie zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen (§ 13 ProdHaftG). Bewahre deine Unterlagen daher lange auf.
Was kostet eine Produkthaftpflicht und wie planst du sie ein?
Was eine Produkthaftpflicht kostet, hängt von Produktart, Umsatz, Absatzländern und Deckungssumme ab, daher gibt es keine seriösen Durchschnittswerte. Kosmetik, Lebensmittel oder Elektronik werden anders bewertet als Bücher oder Textilien.
- Angebot einholen: Setze den Beitrag aus einem echten Angebot in deinen Finanzplan.
- Betriebsausgabe: Der Beitrag mindert deinen Gewinn (§ 4 Abs. 4 EStG).
- Umsatzabhängig: Der Beitrag steigt oft mit dem Umsatz. Melde Wachstum und neue Produktgruppen rechtzeitig.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest und einen Onlineshop oder ein Produktgeschäft planst, können der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld bei Bewilligung den Start erleichtern. Darüber entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Mit dem Fördercheck siehst du in wenigen Minuten, was für dich infrage kommt.
Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?
Im AVGS Gründercoaching ist die Absicherung Teil deines Businessplans. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir, in welcher Rolle du haftest, welche Pflichten für dein Sortiment gelten und welche Versicherungsbausteine du brauchst. Für Onlinehändler gibt es zusätzlich Modul 8 Onlineshop. Die Kosten bauen wir realistisch in deinen Finanzplan ein. Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich gern zum kostenlosen Erstgespräch.
Fragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 1 ProdHaftG – Haftung des Herstellers
- § 4 ProdHaftG – Hersteller (Quasi-Hersteller, Importeur, Lieferant)
- § 10 ProdHaftG – Haftungshöchstbetrag 85 Millionen €
- § 11 ProdHaftG – Selbstbeteiligung 500 € bei Sachschäden
- § 12 ProdHaftG – Verjährung drei Jahre
- § 13 ProdHaftG – Erlöschen nach zehn Jahren
- § 14 ProdHaftG – Unabdingbarkeit
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht (Produzentenhaftung)
- Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte bei EUR-Lex (Art. 2 Anwendungsbereich, Art. 21 Übergangsbestimmung)
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Oktober 2026)
- IHK Bonn/Rhein-Sieg: Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Inkrafttreten 9. Dezember 2026, Wegfall Höchstbetrag und Selbstbeteiligung)
- § 4 EStG – Betriebsausgaben (Abs. 4)
Kurz beantwortet
Ist eine Produkthaftpflicht Pflicht?
Nein, eine Produkthaftpflichtversicherung ist für die meisten Gründer keine gesetzliche Pflicht. Die Haftung selbst trifft dich aber unabhängig davon, ob du versichert bist. Viele Händler und Plattformen verlangen außerdem einen Versicherungsnachweis.
Hafte ich als Onlinehändler für Produkte, die ich nicht selbst herstelle?
Ja, als Onlinehändler kannst du haften. Wer Ware unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft oder sie in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt, gilt als Hersteller (§ 4 ProdHaftG). Ab dem 9. Dezember 2026 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen haften.
Was ändert sich am 9. Dezember 2026?
Am 9. Dezember 2026 tritt das neue Produkthaftungsrecht in Kraft. Software und KI-Systeme gelten dann als Produkte, der Kreis der Haftenden wird größer, und Höchstbetrag sowie Selbstbeteiligung von 500 € fallen weg. Für Produkte, die vorher in Verkehr gebracht wurden, gelten nach der EU-Richtlinie die bisherigen Regeln weiter.
Ist die Produkthaftpflicht in der Betriebshaftpflicht enthalten?
Häufig ist eine Produkthaftpflicht als Baustein in der Betriebshaftpflicht enthalten, oft aber nur eingeschränkt. Prüfe, ob dein Sortiment, deine Absatzländer und Rückrufkosten eingeschlossen sind.
Zahlt die Produkthaftpflicht auch einen Rückruf?
Eine Produkthaftpflicht zahlt Rückrufkosten nur, wenn sie ausdrücklich mitversichert sind. Meist braucht es dafür einen eigenen Baustein, die Rückrufkostenversicherung.
Gilt die Produkthaftung auch für Software?
Bis zum 8. Dezember 2026 ist das umstritten, ab dem 9. Dezember 2026 gilt Software ausdrücklich als Produkt. Wer Apps, Software oder KI-Anwendungen verkauft, sollte seinen Versicherungsschutz deshalb jetzt prüfen.
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