Firmenkompass

Onlineshop rechtssicher betreiben: Pflichtinformationen, Bestellprozess und Preisangaben

Ein Onlineshop muss mehr können als verkaufen. Vor der Bestellung musst du informieren, der Bestellbutton muss richtig beschriftet sein, Preise und Rabatte unterliegen festen Regeln. Hier bekommst du den Überblick über die wichtigsten Pflichten im Onlinehandel mit Verbrauchern, Stand Oktober 2026, mit Checkliste zum Abhaken.

Das Wichtigste in Kürze

30 Tage
Zeitraum für den niedrigsten Vorpreis bei Rabatten
2 Jahre
Mindestdauer der gesetzlichen Gewährleistung, Pflichthinweis im Shop
20.07.2025
seitdem ist die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung abgeschaltet
10
Beschäftigte oder weniger: keine Pflicht zur Erklärung über Schlichtung
  • Informieren: Vor der Bestellung stellst du die Pflichtinformationen nach Art. 246a EGBGB bereit.
  • Bestellbutton: „zahlungspflichtig bestellen“ oder eindeutig gleichwertig, sonst kein Vertrag.
  • Preise: Gesamtpreis, bei Bedarf Grundpreis, Versandkosten, bei Rabatten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage.
  • Bestätigen: Eingang der Bestellung sofort, Vertrag spätestens mit der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger.
  • Streitbeilegung: OS-Link entfällt, die Hinweispflicht nach § 36 VSBG bleibt.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Was bedeutet „rechtssicher“ bei einem Onlineshop?

Ein rechtssicherer Onlineshop ist ein Shop, der die gesetzlichen Informations-, Gestaltungs- und Preisangabepflichten gegenüber Verbrauchern so erfüllt, dass Verträge wirksam zustande kommen sowie Abmahnungen oder Bußgelder möglichst ausgeschlossen sind.

Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, weil sich Gesetze und Rechtsprechung ändern. Zuletzt kamen die Widerrufsfunktion und ein neuer Pflichthinweis zur Gewährleistung hinzu. Ziel ist ein Shop, dessen Grundgerüst stimmt und der regelmäßig überprüft wird. Die meisten Pflichten treffen dich nur gegenüber Verbrauchern. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, hat weniger zu beachten, muss das aber klar kommunizieren und kontrollieren.

Dieser Ratgeber vertieft den Teil zu Rechtstexten aus Onlineshop gründen. Was ins Impressum gehört, steht in Impressum und Datenschutz, das Widerrufsrecht ausführlich in Widerrufsrecht im Onlineshop.

Welche Pflichtinformationen braucht dein Onlineshop?

Dein Onlineshop braucht vor jeder Bestellung die Pflichtinformationen nach § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB, darunter Produkteigenschaften, deine Identität, Gesamtpreis, Lieferkosten, Lieferbedingungen, Widerrufsrecht und Gewährleistung.

Diese Angaben werden Vertragsinhalt (§ 312d Abs. 1 BGB). Die wichtigsten Punkte aus Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB im Überblick:

InformationWo sie im Shop typischerweise steht
Wesentliche Eigenschaften der WareProduktseite, Beschreibung und Bilder
Identität, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-AdresseImpressum, Kontaktseite, Bestellübersicht
Gesamtpreis inklusive Steuern, zusätzliche VersandkostenProduktseite, Warenkorb, Bestellübersicht
Hinweis auf einen personalisierten Preis, falls zutreffendbeim Preis
Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, LieferterminProduktseite, Versand- und Zahlungsseite
Gesetzliches Gewährleistungsrecht mit Mindestdauer von zwei Jahrenhervorgehoben, mit der harmonisierten EU-Mitteilung
Widerrufsrecht, Muster-Widerrufsformular, WiderrufsfunktionWiderrufsbelehrung, im Bestellprozess verlinkt
Laufzeit und Kündigung bei AbosProduktseite, Bestellübersicht

Neu ist der Pflichthinweis zur Gewährleistung: Nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB informierst du hervorgehoben über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und seine Mindestdauer von zwei Jahren. Dafür ist die harmonisierte Mitteilung nach Anhang I der Durchführungs­verordnung (EU) 2025/1960 zu verwenden. Gibt der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware und teilt dir das mit, kommt ein weiterer Hinweis hinzu.

Spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs musst du außerdem klar angeben, ob es Lieferbeschränkungen gibt, etwa nur nach Deutschland, und welche Zahlungsmittel du akzeptierst (§ 312j Abs. 1 BGB).

Wie gestaltest du den Bestellprozess richtig?

Den Bestellprozess gestaltest du richtig, wenn Kunden Eingabefehler vor dem Absenden korrigieren können, die wichtigsten Vertragsdaten direkt über dem Bestellbutton sehen und der Button eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist.

  1. Korrekturmöglichkeit. Vor dem Absenden müssen Kunden ihre Eingaben prüfen und berichtigen können (§ 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB). Üblich ist eine Bestellübersicht mit „Ändern“-Links.
  2. Zusammenfassung über dem Button. Unmittelbar vor der Bestellung stehen klar sowie hervorgehoben die wesentlichen Eigenschaften, der Gesamtpreis, Versandkosten, bei Abos Laufzeit und Kündigung (§ 312j Abs. 2 BGB).
  3. Bestellbutton. Beschriftet mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung (§ 312j Abs. 3 BGB). Ohne diese Gestaltung kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB).
  4. Keine vorangekreuzten Extras. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, etwa eine Versicherung, dürfen nicht per Voreinstellung in den Vertrag rutschen (§ 312a Abs. 3 BGB).
  5. Vertragstext abrufbar. Kunden müssen Vertragsbestimmungen einschließlich AGB bei Vertragsschluss abrufen und speichern können (§ 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB).

Für Aufschläge je nach Zahlungsart setzt § 312a Abs. 4 BGB enge Grenzen: Ein solches Entgelt ist unwirksam, wenn es keine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsmöglichkeit gibt oder das Entgelt über deine tatsächlichen Kosten hinausgeht. Ob deine AGB dazu passen, klärt der Ratgeber AGB im Onlineshop.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Welche Preisangaben sind im Onlineshop Pflicht?

Im Onlineshop sind gegenüber Verbrauchern der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, bei Ware nach Gewicht oder Volumen der Grundpreis, der Hinweis auf Versandkosten und bei Rabatten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage Pflicht.

  • Gesamtpreis (§ 3 PAngV): der Endpreis inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben.
  • Grundpreis (§ 4 PAngV): bei Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche zusätzlich, etwa pro Kilogramm oder Liter, unmissverständlich und gut lesbar.
  • Fernabsatz (§ 6 PAngV): Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzlich Versandkosten anfallen. Deren Höhe gibst du an, soweit sie sich im Voraus berechnen lässt.
  • Preisermäßigung (§ 11 PAngV): Bei jeder Bekanntgabe eines Rabatts nennst du den niedrigsten Gesamtpreis, den du in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung gegenüber Verbrauchern verlangt hast.

Die Pflicht nach § 11 PAngV gilt nicht für individuelle Preisermäßigungen, etwa einen persönlichen Gutscheincode, und nicht für schnell verderbliche Ware, die wegen drohenden Verderbs günstiger wird, wenn du das kenntlich machst (§ 11 Abs. 4 PAngV). Wie du deine Preise kalkulierst, erklärt der Ratgeber Preiskalkulation.

Was gilt für Lieferzeiten sowie Bestellbestätigungen?

Bei Lieferzeiten gibst du vor der Bestellung an, bis wann du lieferst, den Eingang der Bestellung bestätigst du sofort elektronisch, den Vertrag spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger.

Die Angabe zum Liefertermin verlangt Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB. Formulierungen wie „Lieferzeit drei bis fünf Werktage“ sind in der Praxis verbreitet. Vage Angaben wie „in der Regel“ ohne Zeitraum solltest du vermeiden. Ändert sich die Verfügbarkeit, passt du die Angabe sofort an.

BestätigungWannGrundlage
Eingangsbestätigung der Bestellungunverzüglich, elektronisch§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB
Vertragsbestätigung mit Vertragsinhalt und Pflichtinformationenin angemessener Frist, spätestens bei Lieferung, auf dauerhaftem Datenträger§ 312f Abs. 2 BGB
Eingangsbestätigung eines Widerrufs über die Widerrufsfunktionunverzüglich, auf dauerhaftem Datenträger, mit Datum und Uhrzeit§ 356a Abs. 4 BGB

Eine E-Mail mit allen Angaben und den Rechtstexten als PDF ist der übliche Weg. Ob schon die Eingangsbestätigung den Vertrag schließt, hängt von ihrer Formulierung ab. Lege das bewusst fest und stimme es mit deinen AGB ab.

Was gilt nach dem Ende der OS-Plattform zur Streitbeilegung?

Nach dem Ende der OS-Plattform zum 20. Juli 2025 entfällt der Pflichtlink, doch die Hinweispflicht zur Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG gilt weiter für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten oder einer Teilnahmever­pflichtung.

Die Verordnung (EU) 2024/3228 hat die Verordnung über Online-Streitbeilegung mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben, Beschwerden waren schon seit dem 20. März 2025 nicht mehr möglich. Damit ist die Grundlage für den früher vorgeschriebenen Link entfallen. Entferne ihn aus Impressum, AGB und E-Mails, er führt ins Leere.

Unabhängig davon verlangt § 36 VSBG: Wer eine Website unterhält oder AGB verwendet, informiert leicht zugänglich, ob er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ausgenommen ist, wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat. Hast du dich zur Teilnahme verpflichtet, nennst du die zuständige Schlichtungsstelle mit Anschrift und Website, unabhängig von deiner Größe.

Checkliste: Ist dein Onlineshop startklar?

Die folgende Checkliste für einen rechtssicheren Onlineshop fasst die wichtigsten Pflichten zusammen und ersetzt keine Prüfung durch Fachleute, hilft dir aber, vor dem Start keine Pflicht zu übersehen.

  • Impressum nach § 5 DDG von jeder Seite mit einem Klick erreichbar.
  • Datenschutzerklärung passend zu allen eingesetzten Diensten, Einwilligung für nicht notwendige Cookies.
  • Produktseiten mit wesentlichen Eigenschaften, Gesamtpreis, Grundpreis falls nötig, Versandkostenhinweis und Lieferzeit.
  • Lieferbeschränkungen und Zahlungsarten spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs sichtbar.
  • Hervorgehobener Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit der harmonisierten Mitteilung.
  • Bestellübersicht mit Korrekturmöglichkeit und Zusammenfassung direkt über dem Button.
  • Button „zahlungspflichtig bestellen“, auch bei Express-Zahlungen und in der App.
  • Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ eingerichtet.
  • Rabatte mit dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.
  • Eingangs- und Vertragsbestätigung per E-Mail mit Rechtstexten.
  • OS-Link entfernt, Hinweis nach § 36 VSBG geprüft.
  • Verpackungsregistrierung erledigt, siehe Verpackung registrieren.
  • Barrierefreiheit geprüft, siehe Barrierefreiheit und BFSG.

Hast du trotz aller Sorgfalt eine Abmahnung im Briefkasten, hilft der Ratgeber Abmahnung erhalten beim nächsten Schritt.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, baust du im AVGS Gründercoaching in Modul 8 Onlineshop erstellen deinen Shop mit Bestellprozess, Pflichtseiten und Zahlungsarten auf. Bei Bewilligung des Gutscheins entstehen dir keine eigenen Kosten, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Ohne Gutschein unterstützen dich das Onlineshop-Coaching und nach dem Start die Onlineshop-Wartung. Firmenkompass begleitet deinen Shop technisch und organisatorisch, die Rechtstexte selbst lässt du anwaltlich erstellen. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.

Christian BerglerFragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie muss der Bestellbutton beschriftet sein?

Der Bestellbutton muss gut lesbar mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Fehlt diese Beschriftung, kommt nach § 312j Abs. 4 BGB kein Vertrag zustande.

Muss ich Versandkosten schon auf der Produktseite angeben?

Du musst angeben, ob zusätzlich Versandkosten anfallen, und deren Höhe nennen, soweit sie sich im Voraus berechnen lässt. Üblich ist ein Hinweis direkt beim Preis mit Link auf eine Versandkostenübersicht.

Welcher Preis gilt als Vorpreis bei einem Rabatt?

Bei einer Preisermäßigung musst du gegenüber Verbrauchern den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung angeben. Ausnahmen gelten für individuelle Rabatte und für schnell verderbliche Ware, die wegen drohenden Verderbs reduziert wird.

Brauche ich noch einen Link zur OS-Plattform?

Nein, die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt, die Verordnung mit der Linkpflicht ist aufgehoben. Den alten Link solltest du entfernen, weil er ins Leere führt.

Muss ich angeben, ob ich an einer Schlichtung teilnehme?

Das musst du, wenn du eine Website betreibst oder AGB verwendest und am 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Personen beschäftigt hast. Hast du dich zur Schlichtung verpflichtet, nennst du unabhängig von der Größe die zuständige Schlichtungsstelle.

Darf ich für PayPal oder Kreditkarte einen Aufschlag nehmen?

Ein Entgelt für ein bestimmtes Zahlungsmittel ist unwirksam, wenn es keine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsmöglichkeit gibt oder wenn es über deine tatsächlichen Kosten hinausgeht. Für SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung und die meisten Zahlungskarten von Verbrauchern sind Aufschläge nach § 270a BGB ganz unwirksam.

Reicht ein Muster-Rechtstext aus dem Internet?

Ein allgemeiner Mustertext passt selten genau zu deinem Shop, deinen Produkten und deinem Bestellablauf. Lass Rechtstexte anwaltlich erstellen oder nutze einen Dienst, der sie laufend aktualisiert und für dein Geschäftsmodell einrichtet.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns