Firmenkompass

Zeiterfassung: Welche Pflichten du als Arbeitgeber 2026 hast

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 steht fest: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Ein neues Arbeitszeitgesetz mit festen Regeln gibt es im Oktober 2026 noch nicht. Hier erfährst du, was heute schon gilt, was für Minijobs und bestimmte Branchen strenger ist und wie du die Erfassung im kleinen Betrieb einfach organisierst.

Das Wichtigste in Kürze

13,90 €
gesetzlicher Mindestlohn je Stunde seit 1. Januar 2026
7 Tage
Frist für die Aufzeichnung bei Minijobs und Risikobranchen
2 Jahre
Mindestaufbewahrung der Zeitnachweise
50.000 €
maximales Bußgeld für fehlende Mindestlohn-Aufzeichnungen
  • Grundpflicht: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen, seit dem BAG-Beschluss von 2022.
  • Form: derzeit frei, Papier, Tabelle oder App sind zulässig.
  • Minijobs: Beginn, Ende und Dauer aufzeichnen, bis zum siebten Tag danach.
  • Gesetzgebung: Neues Arbeitszeitgesetz angekündigt, im Oktober 2026 aber noch nicht beschlossen.
  • Verantwortung: Du darfst die Erfassung delegieren, haftest aber für richtige Daten.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Ja, Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden. Die Pflicht folgt danach aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz: Wer für die Gesundheit seiner Leute sorgen muss, braucht ein System, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit festgehalten werden.

Ausgenommen sind nur Beschäftigte, für die der Gesetzgeber auf Grundlage der EU-Arbeitszeitrichtlinie abweichende Regeln getroffen hat. Welcher Personenkreis genau ausgenommen ist, regelt erst die geplante Gesetzesreform. Für die meisten Gründerinnen und Gründer heißt das: Sobald du jemanden beschäftigst, brauchst du eine Zeiterfassung. Als Solo-Selbstständiger ohne Beschäftigte betrifft dich die Pflicht nicht.

Was schreibt das Arbeitszeitgesetz heute vor?

Das Arbeitszeitgesetz verlangt im aktuellen Wortlaut, dass du jede Arbeitszeit über acht Stunden am Werktag aufzeichnest und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahrst (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Seit dem BAG-Beschluss reicht das allein nicht mehr, weil die gesamte Arbeitszeit erfasst werden muss. Die Grenzen, die du mit der Erfassung im Blick behältst, sind diese:

RegelInhaltGrundlage
Höchstarbeitszeitacht Stunden am Werktag, bis zu zehn Stunden, wenn im Schnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden§ 3 ArbZG
Pausen30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden§ 4 ArbZG
NachweiseArbeitszeit über acht Stunden aufzeichnen, zwei Jahre aufbewahren§ 16 Abs. 2 ArbZG
Bußgeldbis 30.000 € bei fehlenden oder falschen Nachweisen§ 22 ArbZG

Wie du Arbeitszeit und Überstunden im Vertrag regelst, erklärt der Ratgeber Arbeitsvertrag.

Kommt ein neues Gesetz zur Zeiterfassung?

Ein neues Arbeitszeitgesetz ist im Oktober 2026 noch nicht beschlossen. In der Regierungspressekonferenz vom 5. Oktober 2026 sagte das Bundesarbeits­ministerium, man arbeite weiter an dem Gesetz und in der Koalition gebe es noch Abstimmungsbedarf. Details nannte das Ministerium nicht.

Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt die Rechtslage nach dem BAG-Beschluss. Wenn du jetzt ein System einführst, wähle eines, das sich später auf elektronische Erfassung umstellen lässt. Dann musst du bei einer Reform nicht neu anfangen.

Was gilt für Minijobs und bestimmte Branchen?

Für Minijobber und Beschäftigte in Branchen mit hohem Risiko für Schwarzarbeit gilt schon lange eine strengere Pflicht aus dem Mindestlohngesetz. Nach § 17 MiLoG zeichnest du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auf, spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag. Die Aufzeichnungen bewahrst du mindestens zwei Jahre auf.

Betroffen sind laut Bundesarbeits­ministerium unter anderem:

  • Minijobs im Gewerbe. Ausgenommen sind nur Minijobs in Privathaushalten.
  • Baugewerbe, Gastronomie, Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition und Logistik.
  • Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft sowie Friseur- und Kosmetikbetriebe.
  • Zeitungs- und Paketzustellung sowie Branchen mit allgemeinverbindlichem Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Pausenzeiten musst du nicht einzeln mit Uhrzeit aufschreiben, die Dauer der Arbeitszeit aber ohne Pausen. Eine Unterschrift von dir oder der beschäftigten Person ist nicht nötig, Papier oder Datei sind beide in Ordnung. Für Gutverdienende gibt es eine Ausnahme: Liegt das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt über 4.461 € brutto, entfällt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz. Das gilt auch ab 2.974 €, wenn du dieses Entgelt nachweislich für die letzten zwölf vollen Monate gezahlt hast (§ 1 MiLoDokV). Die allgemeine Pflicht aus dem BAG-Beschluss bleibt davon unberührt.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Wie führst du Zeiterfassung im kleinen Betrieb ein?

Im kleinen Betrieb reicht ein einfaches, verlässliches System, das alle verstehen und täglich nutzen. Wichtiger als die Technik ist, dass die Daten zeitnah entstehen und du sie prüfst.

  1. Bedarf klären. Wer arbeitet wann und wo? Gibt es Minijobs, Schichten, Außendienst oder Homeoffice?
  2. Form wählen. Stundenzettel, Tabelle oder App. Achte darauf, dass Beginn, Ende und Dauer erfasst werden. Das System sollte sich später elektronisch führen lassen.
  3. Regeln festlegen. Wer erfasst, bis wann, wer korrigiert, wie werden Pausen und Überstunden behandelt.
  4. Datenschutz beachten. Zeitdaten sind personenbezogen. Speichere nur, was nötig ist. Regle Zugriff sowie Löschung nach Ablauf der Aufbewahrung.
  5. Kontrollieren. Prüfe die Zeiten regelmäßig, mindestens vor jeder Lohnabrechnung.

In der Praxis tragen oft die Beschäftigten ihre Zeiten selbst ein. Für die Richtigkeit der Aufzeichnungen bleibst du aber verantwortlich, so formuliert es das Bundesarbeits­ministerium für den Mindestlohn. Gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat, hat er bei der Ausgestaltung der Zeiterfassung mitzubestimmen, so das BAG. Die Zeiten fließen direkt in die Lohnabrechnung ein.

Welche Bußgelder drohen?

Wer Mindestlohn-Aufzeichnungen nicht, falsch oder zu spät erstellt oder nicht zwei Jahre aufbewahrt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 € (§ 21 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3 MiLoG). Kontrolliert wird das von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Fehlende oder falsche Nachweise nach dem Arbeitszeitgesetz können mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§ 22 ArbZG). Wird der Mindestlohn selbst unterschritten, drohen deutlich höhere Bußgelder und Nachzahlungen.

Wie hilft Digitalisierung bei der Zeiterfassung?

Eine digitale Zeiterfassung spart dir vor allem Nacharbeit, weil Zeiten, Urlaub und Lohn an einer Stelle zusammenlaufen. Das lohnt sich schon ab der ersten Aushilfe, wenn du Stunden sonst per Nachricht einsammelst und abtippst. Achte bei jeder Lösung auf einfache Bedienung, Export für die Lohnabrechnung, Speicherort der Daten und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wenn ein Dienstleister die Daten verarbeitet.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du Prozesse wie Zeiterfassung, Lohn und digitale Abläufe schon vor dem Start im AVGS Gründercoaching planen. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Im Modul 9 Digitalisierung und KI richten wir mit dir schlanke digitale Abläufe ein, von der Zeiterfassung bis zur Übergabe an die Lohnabrechnung. Läuft dein Betrieb schon und willst du Abläufe mit KI vereinfachen, passt das KI-Coaching. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Christian BuschFragen dazu? Dein CoachChristian BuschCoach für KI, Automatisierung und Prozesse
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Ist Zeiterfassung für alle Arbeitgeber Pflicht?

Ja, nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. Die Pflicht leitet das Gericht aus dem Arbeitsschutzgesetz ab, eine bestimmte Form schreibt das geltende Recht nicht vor.

Muss die Zeiterfassung elektronisch sein?

Nein, nach geltendem Recht ist die Form im Oktober 2026 frei, auch Papier ist zulässig. Ein neues Arbeitszeitgesetz mit möglicher elektronischer Pflicht ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen.

Was muss ich bei Minijobbern aufzeichnen?

Bei Minijobbern zeichnest du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auf. Die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag fertig sein und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Gilt die Pflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit?

Ja, Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, die Zeit muss aber trotzdem erfasst werden. Vertrauen heißt, dass du die Arbeitszeit nicht vorgibst, nicht dass sie unbekannt bleibt.

Darf ich die Erfassung meinen Beschäftigten überlassen?

Ja, in der Praxis tragen Beschäftigte ihre Zeiten oft selbst ein. Für richtige und vollständige Aufzeichnungen bleibst du als Arbeitgeber verantwortlich, eine Unterschrift ist beim Mindestlohn nicht nötig.

Was kostet ein Verstoß?

Fehlende Mindestlohn-Aufzeichnungen können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Fehlende Nachweise nach dem Arbeitszeitgesetz kosten bis zu 30.000 €.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns