Firmenkompass

Reinigungsfirma gründen: Anmeldung, Mindestlohn, Steuern und Förderung

Eine Reinigungsfirma kannst du ohne Meisterbrief und mit wenig Startkapital gründen. Trotzdem gibt es einiges zu beachten: den Eintrag bei der Handwerkskammer, den Branchenmindestlohn für dein Team, die Unfallversicherung und eine Besonderheit bei der Umsatzsteuer. Hier erfährst du, wie du sauber startest und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

Nr. 33
Gebäudereiniger in Anlage B1 der Handwerksordnung, kein Meister nötig
15,00 €
Branchenmindestlohn Lohngruppe 1 seit 01.01.2026
18,40 €
Branchenmindestlohn Glas- und Fassadenreinigung seit 01.01.2026
24.500 €
Gewerbe­steuer-Freibetrag für Einzelunternehmen
  • Kein Meister nötig: Gebäudereiniger sind ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 Nr. 33 HwO). Du meldest das Gewerbe an und wirst bei der Handwerkskammer eingetragen.
  • Mindestlohn beachten: Sobald du Personal einstellst, gilt der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung, seit 01.01.2026 mindestens 15,00 € pro Stunde.
  • Unfallversicherung: Zuständig ist in der Regel die BG BAU. Anmeldung innerhalb einer Woche.
  • Umsatzsteuer: Arbeitest du für andere Reinigungsfirmen, gilt Reverse Charge (§ 13b UStG).
  • Geringe Startkosten: Fahrzeug, Maschinen und Mittel reichen am Anfang. Die eigentliche Arbeit steckt in Kalkulation und Kundengewinnung.
  • Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit sind AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld möglich, jeweils bei Bewilligung.

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Inhalt dieser Seite

Welche Voraussetzungen brauchst du für eine Reinigungsfirma?

Für eine Reinigungsfirma brauchst du weder Meisterbrief noch besondere Erlaubnis, sondern eine Gewerbeanmeldung und einen Eintrag bei der Handwerkskammer. Der Gebäudereiniger steht in der Handwerksordnung in Anlage B Abschnitt 1 unter Nummer 33 und ist damit ein zulassungsfreies Handwerk.

  1. Gewerbe anmelden. Du meldest die Tätigkeit beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an (§ 14 GewO). Mehr dazu im Ratgeber Gewerbeanmeldung.
  2. Handwerkskammer. Wer ein zulassungsfreies Handwerk selbstständig betreibt, zeigt das unverzüglich der Handwerkskammer an (§ 18 HwO). Sie trägt dich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke ein (§ 19 HwO). Du bist damit Mitglied der Handwerkskammer, nicht der IHK.
  3. Finanzamt. Innerhalb eines Monats reichst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein.
  4. Berufsgenossenschaft. Innerhalb einer Woche meldest du dein Unternehmen beim zuständigen Unfall­versicherungsträger an (§ 192 SGB VII).
  5. Personal. Stellst du Mitarbeitende ein, brauchst du eine Betriebsnummer und musst den Branchenmindestlohn zahlen.

Reinigst du nur einfache Haushalte ohne handwerkliche Tiefe, kann die Einordnung anders ausfallen. Ob eine Tätigkeit als Handwerk gilt, klärt die Handwerkskammer im Einzelfall. Frag dort vor der Anmeldung nach.

Welche Rechtsform passt für eine Reinigungsfirma?

Die meisten Reinigungsfirmen starten als Einzelunternehmen, weil es schnell gegründet ist und wenig kostet. Arbeitest du mit Partnern, entsteht automatisch eine GbR. Eine UG oder GmbH lohnt sich, wenn du größere Objekte mit Personal betreust und Schäden an Böden, Glas oder Technik teuer werden können. Dann haftest du nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Unterschiede findest du im Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet es, eine Reinigungsfirma zu gründen?

Eine Reinigungsfirma gehört zu den Gründungen mit eher niedrigem Kapitalbedarf, weil du keine eigenen Räume für Kunden brauchst. Die größten Posten sind meist Fahrzeug, Maschinen und die Reserve für die ersten Monate, bis Rechnungen bezahlt werden. Mit dem Gründungskosten-Rechner kannst du deine eigenen Zahlen durchspielen.

Entscheidend für den Erfolg ist dein Stundenverrechnungssatz. Er muss Lohn, Lohnnebenkosten, Fahrzeiten, Material, Ausfallzeiten und deinen Gewinn decken. Wer nur den Mindestlohn plus einen kleinen Aufschlag ansetzt, arbeitet schnell mit Verlust. Wie du rechnest, zeigt der Ratgeber Stundensatz berechnen.

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Welche Versicherungen brauchst du als Reinigungsunternehmen?

Die wichtigste Versicherung für eine Reinigungsfirma ist die Betriebshaftpflicht, weil schon ein falsches Mittel auf einem Naturstein- oder Parkettboden einen hohen Schaden verursachen kann. Achte darauf, dass Schäden an Sachen deiner Kunden, an denen du arbeitest, und der Verlust von Schlüsseln mitversichert sind. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, viele Auftraggeber verlangen sie aber im Vertrag.

Pflicht ist die gesetzliche Unfallversicherung für deine Beschäftigten. Für Reinigungsbetriebe ist in der Regel die BG BAU zuständig, die mit der DGUV Regel 101-605 eine eigene Branchenregel für die Gebäudereinigung herausgibt. Ob du als Inhaber selbst pflichtversichert bist, hängt von der Satzung ab (§ 3 SGB VII). Sonst kannst du dich freiwillig versichern (§ 6 SGB VII). Was für dich gilt, erfährst du direkt bei der BG BAU. Mehr im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Als Handwerker, der in die Handwerksrolle eingetragen ist, wärst du renten­versicherungs­pflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI). Die Vorschrift knüpft an die Eintragung in die Handwerksrolle an, das Verzeichnis nach § 19 HwO für zulassungsfreie Handwerke nennt sie nicht. Plane deine Altersvorsorge deshalb selbst, siehe Rentenversicherung für Selbstständige. Für Fahrzeug und Krankenversicherung helfen die Ratgeber Firmenwagen-Versicherung sowie Krankenversicherung für Selbstständige.

Welche Steuern zahlt eine Reinigungsfirma?

Eine Reinigungsfirma zahlt Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf ihre Leistungen und Gewerbesteuer erst über dem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). Die Besonderheit der Branche liegt bei der Umsatzsteuer.

Reverse Charge bei Gebäudereinigung

Reinigst du als Subunternehmer für eine andere Reinigungsfirma, schuldet dein Auftraggeber die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Voraussetzung ist, dass er selbst nachhaltig Reinigungsleistungen erbringt. Davon ist auszugehen, wenn das Finanzamt ihm eine Bescheinigung ausgestellt hat, die höchstens drei Jahre gilt (§ 13b Abs. 5 UStG). Du stellst dann eine Netto-Rechnung mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Bei Büros, Hausverwaltungen oder Privatkunden rechnest du normal mit Umsatzsteuer ab. Details im Ratgeber Reverse Charge.

Kleinunternehmer und Privatkunden

Die Kleinunternehmerregelung kannst du nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG). Bei Privatkunden ist das ein Preisvorteil. Für diese ist außerdem wichtig: Sie können 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr, wenn sie eine Rechnung haben und unbar zahlen (§ 35a Abs. 2 und 5 EStG). Weise Arbeits- und Materialkosten deshalb getrennt aus. Mehr Grundlagen findest du unter Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinnst du Kunden für deine Reinigungsfirma?

Die besten Kunden für eine Reinigungsfirma sind feste Auftraggeber mit regelmäßiger Unterhaltsreinigung, weil sie planbaren Umsatz bringen. Typische Zielgruppen sind Arztpraxen, Kanzleien, kleine Büros, Hausverwaltungen und Treppenhäuser von Mehrfamilienhäusern.

  • Nische wählen: Praxisreinigung, Glasreinigung oder Baureinigung heben dich von der Masse ab.
  • Lokal sichtbar sein: ein gepflegtes Unternehmensprofil in Kartendiensten, eine eigene Website mit Leistungen und Einsatzgebiet, Beschriftung am Fahrzeug.
  • Direkt ansprechen: Hausverwaltungen und Praxen persönlich anschreiben, ein Probeangebot mit Objektbegehung anbieten.
  • Empfehlungen nutzen: Zufriedene Kunden um Bewertungen bitten und Weiterempfehlungen belohnen.
  • Ausschreibungen: Öffentliche Aufträge werden ausgeschrieben, sie verlangen aber oft Nachweise und Referenzen.

Wie du daraus einen Plan machst, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung. Für den Auftritt im Netz hilft Modul 7 Website.

Ausführliche Ideen für Daueraufträge stehen im Ratgeber Kunden gewinnen für Reinigung und Hausmeisterservice, die Ansprache von Verwaltungen im Leitfaden Hausverwaltungen als Auftraggeber gewinnen.

Welche Förderung gibt es für die Gründung einer Reinigungsfirma?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf die Gründung vorbereiten, während deine Leistungen weiterlaufen. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Für Fahrzeug, Maschinen und Anlaufkosten gibt es Förderkredite. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert Gründungen mit bis zu 200.000 €, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Programme deines Bundeslandes findest du in unserer Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Bei einer Reinigungsfirma entscheiden Kalkulation und feste Kunden über den Erfolg. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du deinen Stundensatz mit Mindestlohn, Fahrzeiten sowie Ausfällen und siehst, ab wie vielen Objekten sich die Firma trägt. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Reverse Charge, Versicherungen und den ersten Arbeitsvertrag. Modul 6 hilft dir, die ersten Daueraufträge zu gewinnen. Ein Coach mit Erfahrung bei Gründungen, Finanzierung und Vertrieb ist zum Beispiel:

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über deine Reinigungsfirma sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich einen Meister, um eine Reinigungsfirma zu gründen?

Nein, für eine Reinigungsfirma brauchst du keinen Meisterbrief. Gebäudereiniger stehen in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung und sind damit ein zulassungsfreies Handwerk. Du meldest das Gewerbe an und lässt dich bei der Handwerkskammer in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen.

Welcher Mindestlohn gilt in der Gebäudereinigung?

In der Gebäudereinigung gilt ein eigener Branchenmindestlohn. Seit dem 01.01.2026 sind es in Lohngruppe 1 mindestens 15,00 € und in Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreinigung mindestens 18,40 € pro Stunde. Die Verordnung läuft Ende 2026 aus, prüfe deshalb vor Jahresbeginn 2027 die neuen Werte.

Muss ich bei Reinigungsleistungen Reverse Charge anwenden?

Nur wenn dein Auftraggeber selbst nachhaltig Gebäudereinigung erbringt, zum Beispiel wenn du als Subunternehmer für eine andere Reinigungsfirma arbeitest. Dann schuldet er die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 5 UStG). Bei Hausverwaltungen, Büros oder Privatkunden rechnest du ganz normal mit Umsatzsteuer ab.

Bei welcher Berufsgenossenschaft ist eine Reinigungsfirma versichert?

Gebäudereinigungsbetriebe sind in der Regel bei der BG BAU versichert. Du meldest dein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung an. Ob du als Inhaber selbst pflichtversichert bist oder dich freiwillig versichern solltest, klärst du direkt mit der Berufsgenossenschaft.

Kann ich eine Reinigungsfirma als Kleinunternehmer starten?

Ja, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Bei Geschäftskunden ist die Kleinunternehmerregelung aber oft kein Vorteil, weil sie die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer abziehen.

Gibt es Förderung für die Gründung einer Reinigungsfirma?

Ja, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kommen AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage, jeweils bei Bewilligung. Für Fahrzeug und Maschinen gibt es Förderkredite der KfW und der Länder.

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